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Interpretation Parkschild
Hallo,
ich würde mich über eine möglichst fundierte Interpretation des angehängten Parkschildes freuen.
Besonders interessiert mich, wer hier sonntags unter welchen Vorraussetzungen parken darf.
Vielen Dank für Rückmeldungen,
Zymbo
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57 Antworten
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 28. März 2022 um 08:02:37 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 28. März 2022 um 07:48:21 Uhr:
Also ich lese es von oben nach unten.
-dies ist ein Parkplatz
-für Anwohner mit Parkausweis Nr. xyz
-an den aufgeführten Tagen innerhalb der aufgeführten Zeiten ziehen Besucher bitte einen Parkschein
-der Automat ist da hinten
Ich lese es ein wenig anders....
Personen mit Anwohnerausweis dürfen in den angegebenen Zeiten dort parken, wenn sie einen Parkschein ziehen. Alle anderen nicht. Ausserhalb der Zeiten dürfen dort nur Anwohner, jedoch ohne Parkschein, parken.
Wie komme ich darauf? Weil sich Zusatzzeichen gemäß StVO immer auf das direkt darüber befestigte Zeichen beziehen.
Die Kombination dieser 3 Zusatzzeichen ist nicht eindeutig und somit nicht zulässig. Meine obige Interpretation ist nur eine von sehr vielen Möglichkeiten. Falls man ein Ticket bekommt wird man schon eine Interpretation finden, mit der man seinen Einspruch erfolgreich begründen kann.
Ein Zusatzzeichen bezieht sich immer auf das Verkehrszeichen, nie auf ein anderes Zusatzzeichen.
Das ist genau wie mit den Baustellen, steht ein Zeichen Achtung Baustellenausfahrt und 30 Meter weiter ein Zeichen 50, so habe ich 50 zu fahren bis zum nächsten Geschwindigkeitsregelnden Schild.
Im Zweifel fahre ich dann halt mehrere Kilometer mit 50, bis zur nächsten Ortschaft.
Würde das 50er Zeichen mit dem Zusatz Baustellenausfahrt an einem Mast hängen dürfte ich nach der Baustellenausfahrt wieder 100 fahren. Somit würde sich die Anzahl der Schilder sogar verringern.
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 28. März 2022 um 08:16:46 Uhr:
Ein Zusatzzeichen bezieht sich immer auf das Verkehrszeichen, nie auf ein anderes Zusatzzeichen. …
Darin liegt leider der Irrtum, das deutsche Verkehrsrecht lässt bei mehreren Zusatzzeichen unter einem Hauptzeichen verschiedene Interpretationsmöglichkeiten zu.
Interpretation 1: Alle Zusatzzeichen beziehen sich auf das jeweils darüber befindliche Verkehrszeichen.
Interpretation 2: Einzelne Zusatzzeichen bilden logische Gruppen.
Interpretation 3: Alle Zusatzzeichen beziehen sich auf das Hauptzeichen.
https://www.stvo2go.de/.../#Parken_mit_Zusatzzeichen_Uhrzeit(runterscrollen bis bisschen über die Hälfte bis zu jenem Bild:
https://www.stvo2go.de/.../zeichen-314-mehrere-zusatzzeichen.png)
Hier handelt es sich offensichtlich um eine Parkraumbewirtschaftungszone. Irgendwo wird an deren Beginn das VZ 314.1 aufgestellt sein.
Dass dort außerhalb der angegebenen Zeiten ein Parkverbot für Nicht-Anwohner bestehen soll, ist unlogisch. Als wenn die Gemeinde Nachts dort Parkscheine kontrolliert
Ein Blick in die Parkgebühren-Satzung der betreffenden Gemeinde sollte das Rätsel lösen.
Ich würde die wirre Schilderkombination so lesen, daß die Autos mit Anwohnerausweis immer dort parken dürfen, auch außerhalb der genannten Zeiten.
Alle anderen Autofahrer ohne Anwohnerausweis ziehen sich während der genannten Zeiten einen Parkschein.
Ich wette, daß die Städte und Gemeinden bald längere Schilderpfosten braucht um all die Schilder und Zusatzschilder unterbringen zu können
Mit solchen Schilderbatterien gebe ich mich doch gar nicht erst ab. Ich würde da (als nicht Anwohner) einfach parken, egal zu welcher Zeit und mir einen Parkschein ziehen. Und hoffen dass ich kein Ticket kriege.
Im dazugehörigen Flyer der Stadt Mainz ist das erläutert:
Kurzzeitparkstände von Mo. - Fr. 8:00 - 20:00 Uhr / Sa. 9:30 - 16:30 Uhr
Bewohner mit Berechtigungsausweis gebu?hrenfrei
https://gint.mainz.de/.../bewopa_al2.pdf
Nach der Erläuterung bleibt zu vermuten:
– Bewohner dürfen dort immer kostenfrei parken
– Besucher nur während der angegeben Zeit und nur mit Parkschein
– Außerhalb der angegebenen Zeit nur Bewohner
Aber, je nach Interpretation, könnte das auch anders gemeint sein. Es ist nun mal nicht eindeutig.
In diesem Fall wird das sicher auch so sein.
-Bewohner mit Parkausweis dürfen ohne Einschränkung dort parken weil sie dort wohnen
-Fremdparker dürfen dort nur zu den angegebenen Zeiten mit Parkschein parken.
Verhindert das dort Fahrzeuge außerhalb dieser Zeiten abgestellt werden die dort nichts zu suchen haben,eventuell ist dort viel Umsteigeverkehr durch Firmenfahrzeuge.
Und durch die Parkuhr ist die Parkzeithöchstdauer sicher auch limitiert,somit wird sowas auch während der zugelassenen Zeiten verhindert.
Bewohnerparkausweise kosten auch Geld,da werden Anwohner mit Parkausweis in gekennzeichneten Bereichen sicher kein Parkticket ziehen müssen um dort zu parken.
Ich kann da keine andere Interpretation erkennen,alles andere ergäbe für mich auch null Sinn.
Oder ich bin einfach zu Phantasielos und gebe der Logik den Vorrang.
Die Behörde hat vermutlich unter dem ersten Zusatzzeichen einen logischen Trennstrich gezogen. So etwas kommt häufig vor, führt aber zu den vielen in diesem Thread enthalten Interpretationsmöglichkeiten. Aus diesem Grund würde ich die Beschilderung gemäß der angeführten Urteile als nichtig ansehen. Eine Beschränkung auf Bewohner bei gleichzeitiger Parkscheinpflicht für alle anderen geht regelmäßig schief - so auch in diesem Fall.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 28. März 2022 um 11:21:58 Uhr:
Eine Beschränkung auf Bewohner bei gleichzeitiger Parkscheinpflicht für alle anderen geht regelmäßig schief - so auch in diesem Fall.
Ist das nicht aber gängige Praxis und Sinn des kostenpflichtigen Parkausweises für Anwohner ?
Als Anwohner besorge ich mir einen Parkausweis und habe somit ein Anrecht, keine Garantie, im entsprechenden Bereich auf einen kostenlosen Parkplatz. Für Besucher gelten dort allerdings gesonderte Regeln, sie dürfen nur in bestimmten Zeitfenstern kostenpflichtig parken. In der Regel sind das die Geschäftszeiten des ansässigen Handels. Außerhalb der Geschäftszeiten dürfen Besucher dort gar nicht parken, somit stehen alle Parkplätze den Anwohnern mit Parkausweis zur Verfügung.
Bringe ich was durcheinander oder reden wir aneinander vorbei ?
Eindeutiger wäre eine Beschilderung in folgender Reihenfolge von oben nach unten:
"P" (Zeichen 314)
"Zeiten"
"Mit Parkschein"
"mit Anwohnerausweis XYZ frei"
-> Das Parken ist in den angegebenenZeiten erlaubt.... mit Parkschein oder Anwohnerausweis. Bliebe aber wieder die Lücke, ob Anwohner ausserhalb der Zeiten dort stehen dürften. Man könnte aber auch noch ein "0-24h" drunter klatschen.
Oder wir packen da zwölf trillionen Schilder hin um wirklich jeden Fall abzufangen.
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 28. März 2022 um 08:16:46 Uhr:
Ein Zusatzzeichen bezieht sich immer auf das Verkehrszeichen, nie auf ein anderes Zusatzzeichen.
Ok, dann bedeutet die Schilderorgie im Eingangspost:
Parken, mit Anwohnerausweis.
Parken mit Parkschein (für alle, auch Anwohner)
Parken jedoch nur in den angegebenen Zeiten.
(Bezieht sich also alles nur auf das Hauptverkehrszeichen).
In den Ausschlusszeiten darf dort dann niemand parken. In den genannten Zeiten nur Anwohner MIT Parkschein.
Dies kann ich mir nur schwer vorstellen als Sinn der Beschilderung.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 28. März 2022 um 11:42:03 Uhr:
Als Anwohner besorge ich mir einen Parkausweis und habe somit ein Anrecht, keine Garantie, im entsprechenden Bereich auf einen kostenlosen Parkplatz. Für Besucher gelten dort allerdings gesonderte Regeln, sie dürfen nur in bestimmten Zeitfenstern kostenpflichtig parken. In der Regel sind das die Geschäftszeiten des ansässigen Handels. Außerhalb der Geschäftszeiten dürfen Besucher dort gar nicht parken, somit stehen alle Parkplätze den Anwohnern mit Parkausweis zur Verfügung.
Nicht ganz. Es ist kein Anrecht auf einen kostenlosen Parkplatz (wenn keiner frei wäre aufgrund anderer legaler Parker könntest du sonst dein Anrecht einklagen... macht wenig Sinn). Du wirst eher von der Zahlung von Parkgebühren in dem Bereich befreit.
Was wäre mit der Vermutung, es handele sich um einen Bereich mit Geschäften? Damit tagsüber die Parkplätze nicht von Pendlern, Strandtouristen usw. belegt werden, und Kunden der Einkaufstrasse die Läden besuchen können wird hier mittels Parkgebühren "ausgesiebt". Nachts sind die Geschäfte zu und die Parkplätze können durch jeden genutzt werden. Dazu müsste man wissen, wo die Beschilderung des Eingangsposts steht.
Absurd ist mein Beispiel nicht. In einer nahegelegenen Ortschaft ist genau das der Zweck einer ähnlichen Beschilderung. Anwohner dürfen immer kostenfrei parken, Besucher müssen tagsüber zahlen, aber nachts nicht. Die Beschilderung ist ähnlich. Allerdings herrscht dort ab Abends keinerlei Parkplatznot...
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 28. März 2022 um 11:42:03 Uhr:
Ist das nicht aber gängige Praxis und Sinn des kostenpflichtigen Parkausweises für Anwohner ?
Bringe ich was durcheinander oder reden wir aneinander vorbei ?
Es gibt für die gewünschte Regelung schlichtweg keine rechtssichere Möglichkeit der Beschilderung. Was es gibt ist die beschriebene Lösung mit "Bewohner frei" - in diesem Fall wird aber keine Beschränkung erwirkt, sondern die Bewohner werden lediglich von der Parkscheinpflicht ausgenommen.
So wie die Beschilderung jetzt ausgeführt ist, benötigen Bewohner zu den angegebenen Zeiten einen Parkschein. Hierzu gibt es sogar Urteile - aktuell im Bereich der Elektromobilität. Die gesamte Beschilderung an Hamburger Ladesäulen beruht z.B. auf diesem Prinzip.
So wird die Parkerlaubnis zunächst auf elektrisch betriebene Fahrzeuge beschränkt (wie hier Bewohner) und gleichzeitig wird für die berechtigten elektrisch betriebenen Fahrzeuge eine Parkscheibenpflicht angeordnet (wie hier Parkschein), die nur zu bestimmten Zeiten gilt. Die Hamburger Beschilderung soll aber ausdrücklich nicht jederman zu den angegebenen Zeiten das Parken mit Parkscheibe erlauben, sondern nur den auf dem ersten Zusatzzeichen abgebildeten elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Auch soll die Beschilderung insgesamt nicht außerhalb der angegebenen Zeit unwirksam sein, sondern die Parkscheibenpflicht soll nur zu den relevanten Zeiten gelten.
Das alles lässt sich problemlos auf die hier disktutierte Beschilderung übertragen, nur soll die Bedeutung vermutlich eine ganz andere sein. Würde man aber mit derselben Logik (mit Parkschein/Parkscheibe zu angegebenen Zeiten für jederman) an einer Hamburger Ladesäule parken, wird man abgeschleppt.
Az: 2 K 7467/17
https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/@TE
"Was wäre mit der Vermutung, es handele sich um einen Bereich mit Geschäften? Damit tagsüber die Parkplätze nicht von Pendlern, Strandtouristen usw. belegt werden, und Kunden der Einkaufstrasse die Läden besuchen können wird hier mittels Parkgebühren "ausgesiebt". Nachts sind die Geschäfte zu und die Parkplätze können durch jeden genutzt werden. Dazu müsste man wissen, wo die Beschilderung des Eingangsposts steht.
Absurd ist mein Beispiel nicht. In einer nahegelegenen Ortschaft ist genau das der Zweck einer ähnlichen Beschilderung. Anwohner dürfen immer kostenfrei parken, Besucher müssen tagsüber zahlen, aber nachts nicht. Die Beschilderung ist ähnlich. Allerdings herrscht dort ab Abends keinerlei Parkplatznot..."
genau das habe ich oben schon geschrieben.
Frage an den TE: sind da Geschäfte oder ähnliches?
Die Parkscheinzeiten lassen das vermuten.
......und wie sieht es abends/nachts da aus?
Dann sollte man Klarheit haben wie es gemeint ist!
Bin ich der Einzige der denkt, außerhalb der gen. Zeiten kann man kostenlos parken???
Wo erkenne ich denn euer Parkverbot???
Da steht als erstes, riesengroß ein "P"
Gruß jaro