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Parkzeitbegrenzung trotz Parkschild?

Themenstarteram 3. März 2022 um 7:16

Ich habe ein Verwarngeld von 20€ aufgedrückt bekommen, weil ich in einer Parkverbotszone mit der Erlaubnis, 2 Stunden mit Parkscheibe parken zu können, keine Parkscheibe genutzt habe. Soweit so richtig. Allerdings stand mein E-Fahrzeug angeschlossen an einer Ladesäule, deren Parkplätze (innerhalb der Verbotszone) lediglich mit einem Parkschild (314) ohne Beschränkung gekennzeichnet sind.

IMHO hebt das Parkschild als spezifischere Kennzeichnung die Parkverbotszone und damit die Zeitbeschränkung auf. Die Stadt möchte sich aber nicht meiner Meinung anschließen.

Würde mich für Eure Einschätzung interessieren

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27 Antworten

Wieso sollte das Schild die Nutzungspflicht einer Parkscheibe und die zeitliche Begrenzung aufheben?

Themenstarteram 3. März 2022 um 7:47

Weil 314 ohne Zusatzschilder das Parken ohne Einschränkungen erlaubt.

Würde ein spezifischeres Schild ein allgemeineres nicht aufheben, dann könnte man beispielsweise in einer geschlosssenen Ortschaft = Tempo 50 Zone auch kein Tempo 30 ausschildern

Könnte das von den örtlichen Gegebenheiten abhängen?

Ist es eine größere Parkzone mit der Beschilderung 314 und dem Zusatzschild Parkscheibe, weist das weitere Zeichen auf eine weitere Stellfläche hin innerhalb der Zone hin, hebt jedoch nicht die Vorgabe für die gesamte Zone auf. Bei den Flächen mit Lademöglichkeit müsste dann wenigstens das Zusatzschild “Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs” angebracht sein. Fehlt es, bleibt es beim Parken mit Parkscheibe.

Ich sehe das genauso wie der TE, wenn die Ladezone ein eigenes P Schild hat, fällt es nicht unter die Parkplätze mit Parkscheibe. Ansonsten würde das eigene P Schild ja gar keinen Sinn ergeben.

Wenn innerhalb der Verbotszone bei den Ladestationen nur das Schild 314 steht, herrscht hier keine Parkscheibenpflicht.

Somit passt alles.

Andere Frage:

Wie schaut das vor Ort aus... Foto, Zeichnung ?

Zitat:

@ktown schrieb am 3. März 2022 um 08:40:46 Uhr:

Wieso sollte das Schild die Nutzungspflicht einer Parkscheibe und die zeitliche Begrenzung aufheben?

Schild 314 erlaubt das Parken ohne weitere Maßnahmen.

Für eine zeitliche Begrenzung oder mit Parkscheibe müsste ein Zusatzschild entsprechend drunter.

Meine Einschätzung nach "gesundem Menschenverstand":

Ein einzelnes P-Schild ohne ZZ ist nur eine räumliche Anordnung der Parkerlaubnis (zur Abgrenzung bei Einmündungen, Kreuzungen, Zufahrten etc.);

die Zonenbeschränkung auf 2 Std. mit Parkscheibe gilt weiterhin.

Steht an der Ladesäule hingegen das ZZ "nur Elektrofahrzeuge" oder ähnliches, kann der durchschnittliche Fahrer ausgehen, auch länger als 2 Std. Parken und Laden zu dürfen. Ist ja nicht jeder Pkw so schnell beim Laden. Dann bräuchte man auch keine Parkscheibe auslegen.

Wahrscheinlich deckt sich meine Ansicht aber nicht mit derjenigen von der Straßenverkehrsbehörde.

am 3. März 2022 um 10:34

Zitat:

@marcussf schrieb am 3. März 2022 um 08:47:32 Uhr:

in einer geschlosssenen Ortschaft = Tempo 50 Zone

Irrtum. Eine geschlossene Ortschaft ist keine "Tempo 50 Zone". Es gibt nur Tempo 30-Zonen (oder weniger) mit einer Reihe von Zusatzregeln.

Zitat:

@marcussf schrieb am 3. März 2022 um 08:16:28 Uhr:

Die Stadt möchte sich aber nicht meiner Meinung anschließen.

Mist, da sieht man mal wieder wie doof Meinungsfreiheiheit ist ;)

ich bin aber Deiner "Meinung" .... 2:1 ....

Zitat:

@marcussf schrieb am 3. März 2022 um 08:16:28 Uhr:

Ich habe ein Verwarngeld von 20€ aufgedrückt bekommen, weil ich in einer Parkverbotszone mit der Erlaubnis, 2 Stunden mit Parkscheibe parken zu können, keine Parkscheibe genutzt habe. Soweit so richtig. Allerdings stand mein E-Fahrzeug angeschlossen an einer Ladesäule, deren Parkplätze (innerhalb der Verbotszone) lediglich mit einem Parkschild (314) ohne Beschränkung gekennzeichnet sind.

IMHO hebt das Parkschild als spezifischere Kennzeichnung die Parkverbotszone und damit die Zeitbeschränkung auf. Die Stadt möchte sich aber nicht meiner Meinung anschließen.

Würde mich für Eure Einschätzung interessieren

Das Problem ist, dass es gegen ein Verwarngeld (bei Nichtzahlung) keinen Widerspruch gibt und man dann erst das dann daraus resultierende Bußgeldverfahren abwarten muss. Gegen den Bußgeldbescheid kann man dann erst Widerspruch einlegen und evtl. klagen. Das ist aber alles mit großen Kosten verbunden.

Zitat:

@marcussf schrieb am 3. März 2022 um 08:16:28 Uhr:

...

IMHO hebt das Parkschild als spezifischere Kennzeichnung die Parkverbotszone und damit die Zeitbeschränkung auf. Die Stadt möchte sich aber nicht meiner Meinung anschließen.

...

Wenn es eine Ladezone für E-autos ist, dann dauert doch das Laden eventuell länger als 2 Stunden (ja ja, kommt drauf an).

Deshalb hätte ich genauso wie du gedacht.

Bist du beim ADAC? Einfach mal da anfragen?

Es ist aber üblich, dass die Betreiber der Säulen von sich aus die Standzeit limitieren und dann Standgebühr zusätzlich verlangen. Weiterhin ist es üblich, dass die Kommunen auch die Standzeit an solchen Säulen limitieren.

es soll ja auch der Stellplatz zum Laden sein und nicht als Parkplatz für ein E-Fahrzeug missbraucht werden...

Zitat:

@bug99 schrieb am 3. März 2022 um 16:20:08 Uhr:

es soll ja auch der Stellplatz zum Laden sein und nicht als Parkplatz für ein E-Fahrzeug missbraucht werden...

Das widerspräche dann aber dem P-Schild. Ein P Schild bedeutet Parkplatz. Wenn es nur dem Laden dienen soll, muss das durch ein Zusatzschild ausgewiesen sein. Sonst heißt das nur, man kann Laden, muss aber nicht.

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