Interpretation Parkschild
Hallo,
ich würde mich über eine möglichst fundierte Interpretation des angehängten Parkschildes freuen.
Besonders interessiert mich, wer hier sonntags unter welchen Vorraussetzungen parken darf.
Vielen Dank für Rückmeldungen,
Zymbo
57 Antworten
Weil das erste Zusatzzeichen ein beschränkendes Zusatzzeichen ist, welches die Parkerlaubnis des Zeichen 314 auf Bewohner beschränkt. Dadurch wird indirekt ein Parkverbot für alle anderen erwirkt. Die beiden nachfolgenden Zusatzzeichen sollten dieses "Parkverbot" wieder aufweichen, indem zu bestimmten Zeiten jederman mit Parkschein parken darf - so die vermeintliche Logik.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 28. März 2022 um 13:07:57 Uhr:
Bin ich der Einzige der denkt, außerhalb der gen. Zeiten kann man kostenlos parken???
Nö, das kann man der Beschilderung letztendlich auch entnehmen, sprich das Zeiten-Zusatzzeichen schränkt die Kombination insgesamt ein - folglich wäre das VZ außerhalb der Zeiten "nicht da". Auch solche Beschilderungen gibt es.
Die Frage die man sich stellen muss ist folgende: Wie würde die Behörde die anderen hier im Thread beschriebenen Konstellationen beschildern? Antwort: Vermutlich genauso wie abgebildet. 😁
Meine Denke ist, dass zur Stosszeit, wenn die Anwohner von der Arbeit kommen, die Parkplätze eher frei sein sollen, da ja nicht jeder andere dafür bezahlen will, und in der restlichen Zeit, is egal. z.B. Sonntags.
Gruß jaro
Die Logik dürfte eher sein, das die Bewohner außerhalb der definierten Zeiten IMMER einen bevorrechtigten Parkplatz vorfinden. In den angegebenen Zeiten wiederum sind die meisten Bewohner unterwegs bzw. auf Arbeit und DANN kann der freie Parkraum auch anderen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung gestellt werden.
Die Logik kommt hier nicht zum tragen.
Auch ich lag falsch. Lt. einem betroffenen Kollegen aus Berlin ist der einzige „Vorteil“ des Parkausweises, das er sich während der Parkschein pflichtigen Zeiten keinen Parkschein ziehen muss. Außerhalb dieser Zeiten, z.b. Nachts und Sonntags, hat der Ausweis keinen Nutzen, alle dürfen nun parken.
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Was lernen wir aus den bisherigen Beiträgen:
In Mainz und Berlin kann eine identische Beschilderung stehen. Nur ist die Bedeutung in Berlin eine andere als in Mainz....zumindest in der Zeit ausserhalb der auf dem Zusatzschild angegebenen Zeiträume.
(Mainz: Ausserhalb der Zeit nur Anwohner. Berlin: Ausserhalb der Zeit jeder ohne Parkschein).
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 28. März 2022 um 13:46:13 Uhr:
Die Logik kommt hier nicht zum tragen.
Auch ich lag falsch. Lt. einem betroffenen Kollegen aus Berlin ist der einzige „Vorteil“ des Parkausweises, das er sich während der Parkschein pflichtigen Zeiten keinen Parkschein ziehen muss. Außerhalb dieser Zeiten, z.b. Nachts und Sonntags, hat der Ausweis keinen Nutzen, alle dürfen nun parken.
Doch, weil hier keine Parkscheinpflicht erwirkt wird, von der Bewohner lediglich ausgenommen werden (Dein Beispiel aus Berlin), sondern hier soll tatsächlich eine Beschränkung 24/7 auf Bewohner gelten.
Ich sehe nicht mehr durch.
Ich habe auch jeden Abend das Problem.
Garage, Carport oder Straße .
Schlimm sage ich euch. 🙂😉
"(Mainz: Ausserhalb der Zeit nur Anwohner. Berlin: Ausserhalb der Zeit jeder ohne Parkschein)."---------
das ist es, was unklar ist.
Die Frage ist dann örtlich: nachts alles voll oder viel frei, dann weiss man, wie es gemeint ist,
alles andere ist whataboutism.
Ok, wie ich sehe, bin ich zumindest nicht ganz allein mit meiner "Fehlinterpretation", dass sonntags jedermann dort ohne Parkschein parken dürfte.
Ich dachte wohl nach Interpretationsmöglichkeit 2 (Einzelne Zusatzzeichen bilden logische Gruppen.) und mein Hirn bezog diese Gruppen jeweils auf das Hauptschild und machte daraus:
- Parken generell für Anwohner mit Parkausweis (frei)
- Parken ohne Parkausweis nur mit Parkschein in den angegebenen Zeiträumen
- Parken ohne Parkausweis außerhalb der angegebenen Zeiträume frei (diese scheinbare Fehlinterpretation wurde verstärkt, da ich per App eigentlich einen Parkschein lösen wollte und mir das Parkende dann montags angezeigt wurde, so dass ich dachte, achso super, nur Mo-Sa zahlen, also So frei)
Die Stadt Mainz meint dazu in ihrer Legende unter https://gint.mainz.de/.../bewopa_al2.pdf :
Kurzzeitparkstände von Mo. - Fr. 8:00 - 20:00 Uhr / Sa. 9:30 - 16:30 Uhr
Bewohner mit Berechtigungsausweis gebührenfrei
Bewohnerparken von Mo. - Fr. 19:00 - 8:00 Uhr / Sa. ab 16:30 und So
Wie sie auf das Bewohnerparken Mo-Fr ab 19 Uhr kommen, wobei gleichzeitig die Kurzzeitparkstände bis 20 Uhr gelten sollen, ist mir jedenfalls auch ein Rätsel.
Konkret geht es um den blau markierten Abschnitt "Am Winterhafen" rechts im Bild.
Der Tatvorwurf meines Knöllchens lautet auch:
"Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Bewohner (Zeichen 314) mit Zusatzzeichen für "Bewohner mit besonderem Parkausweis". Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus."
Dann kommt noch irgendein kryptisches Kürzel zur "Konkretisierung" und Paragrafen zur "Tatvorschrift".
Ich fragte mich natürlich, ob es erfolgversprechend ist, hier die schriftliche Verwarnung abzuwarten und das o.g. Gedankenspiel anzugeben.
Bei mir geht der Link nicht?
Also man kommt irgendwann dann tatsächlich zu dem Ergebnis:
das Anwohnerschild hat 24Std. Priorität.
Fremde dürfen da nur in der angegebenen Zeit mit Parkschein stehen.
Alles andere was ich auch meinte, war wünsch dir was.
Aber geht auch alles anders rum, oh nee...
Vielleicht müssen die Anwohner ja in der angegebenen Zeit doch auch zahlen, also irgenwie....ich muss erstmal zum Klo....
Link repariert.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 28. März 2022 um 13:26:25 Uhr:
Die Logik dürfte eher sein, das die Bewohner außerhalb der definierten Zeiten IMMER einen bevorrechtigten Parkplatz vorfinden. In den angegebenen Zeiten wiederum sind die meisten Bewohner unterwegs bzw. auf Arbeit und DANN kann der freie Parkraum auch anderen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung gestellt werden.
Hallo,
richtig erkannt. Genau das ist der Hintergrund einer solchen Beschilderung. Das weiter oben verlinkte PDF der Stadt Mainz bestätigt dies.
Grüße,
diezge
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 28. März 2022 um 11:47:36 Uhr:
Eindeutiger wäre eine Beschilderung in folgender Reihenfolge von oben nach unten:"P" (Zeichen 314)
"Zeiten"
"Mit Parkschein"
"mit Anwohnerausweis XYZ frei"
Hallo,
die Beschilderung wäre so nicht sinnvoll. Jetzt tauchen wir tief in die Welt der Zusatzschilder ein:
Der Zusatz "Mit Anwohnerausweis XYZ frei" würde die Anwohner von der Parkberechtigung befreien. Das heißt, Anwohner dürften in Deinem Beispiel dort nie parken. Frei heißt immer ausgenommen.
Beispiel hier im VzKat unter Abschnitt 2.3:
http://www.vzkat.de/.../Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm
Da gehts zwar um die richtige Beschilderung von E-Ladesäulen aber die Bedeutung der "Frei"-Schilder ist bei Parkplätzen die gleiche.
Grüße,
diezge
Zitat:
@manvo schrieb am 28. März 2022 um 22:15:44 Uhr:
Bei mir geht der Link nicht? …
Ich habe den link schon auf der Seite 2 gepostet, nimmst einfach diesen ;-)
Zitat:
@diezge schrieb am 28. März 2022 um 22:55:54 Uhr:
Der Zusatz "Mit Anwohnerausweis XYZ frei" würde die Anwohner von der Parkberechtigung befreien. Das heißt, Anwohner dürften in Deinem Beispiel dort nie parken. Frei heißt immer ausgenommen.
Und genau das ist das große Problem in Deutschland: Man muss im Falle von Zeichen 314 immer ein Zusatzzeichen einsetzen, um eine Beschränkung (ein Verbot) zu erwirken. Würde man die Beschränkung gleich im Schild unterbringen, so wie es bei nichtamtlichen Supermarkt-Schildern häufig der Fall ist, würde das modifizierte Zeichen 314 von sich heraus ein Parkverbot für alle Nicht-Berechtigten erwirken. Und erst dann kann man mit Zusatzzeichen diese Beschränkung wieder eingrenzen, erweitern usw.
Im Falle der "Bewohner-frei"-Beschilderung wird hingegen erst mit einer Parkscheinpflicht (auf Zusatzzeichen) das Verbot erwirkt und dieses anschließend mit einem weiteren Zusatzzeichen (Bewohner mit Parkausweis frei) wieder aufgeweicht. Und das soll dann ggf. auch nur zu bestimmten Zeiten gelten, wofür noch ein weiteres Zusatzzeichen montiert wird (Baukastenprinzip)
Dummerweise gibt es aber auch den Bedarf, eine Beschilderung über einen bestimmten Zeitraum ganz "verschwinden" zu lassen. In diesem Fall soll sich das Zeiten-Zusatzzeichen auf die gesamte VZ-Kombination beziehen (z.B. 30km/h - Lärmschutz - 22-6h). Würde man hier die Zusatzzeichen-Logik der Parkbeschilderung anwenden, würde die Zeitangabe nur das Zeichen Lärmschutz einschränken. Also gilt immer 30km/h, nur in der Zeit von 22-6h gilt es wegen Lärmschutz. Ist Blödsinn, aber wäre so. 😁
Das Blöde an der Sache ist, dass man mit der einen Logik in Stadt A ein Knöllchen bekommt. Hat man dann kapiert was Stadt A bezweckt und wendet die deren Logik in Stadt B an, gibt es wieder ein Knöllchen, da man dort mit einer identischen Beschilderung eine andere Regelung treffen wollte. Und so ist das dann ggf. auch in Stadt C und D. Daher: Parkbeschilderungen mit mehr als zwei Zusatzzeichen sind immer verdächtig und verkehrsrechtlich meist ein Fall für die Tonne. So auch hier.