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Interpretation Parkschild

Ok, wie ich sehe, bin ich zumindest nicht ganz allein mit meiner "Fehlinterpretation", dass sonntags jedermann dort ohne Parkschein parken dürfte. Ich dachte wohl nach Interpretationsmöglichkeit 2 (Einzelne Zusatzzeichen bilden logische Gruppen.) und mein Hirn bezog diese Gruppen jeweils auf das Hauptschild und machte daraus: - Parken generell für Anwohner mit Parkausweis (frei) - Parken ohne Parkausweis nur mit Parkschein in den angegebenen Zeiträumen - Parken ohne Parkausweis außerhalb der angegebenen Zeiträume frei (diese scheinbare Fehlinterpretation wurde verstärkt, da ich per App eigentlich einen Parkschein lösen wollte und mir das Parkende dann montags angezeigt wurde, so dass ich dachte, achso super, nur Mo-Sa zahlen, also So frei) Die Stadt Mainz meint dazu in ihrer Legende unter https://gint.mainz.de/.../bewopa_al2.pdf : Kurzzeitparkstände von Mo. - Fr. 8:00 - 20:00 Uhr / Sa. 9:30 - 16:30 Uhr Bewohner mit Berechtigungsausweis gebührenfrei Bewohnerparken von Mo. - Fr. 19:00 - 8:00 Uhr / Sa. ab 16:30 und So Wie sie auf das Bewohnerparken Mo-Fr ab 19 Uhr kommen, wobei gleichzeitig die Kurzzeitparkstände bis 20 Uhr gelten sollen, ist mir jedenfalls auch ein Rätsel. Konkret geht es um den blau markierten Abschnitt "Am Winterhafen" rechts im Bild. Der Tatvorwurf meines Knöllchens lautet auch: "Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Bewohner (Zeichen 314) mit Zusatzzeichen für "Bewohner mit besonderem Parkausweis". Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus." Dann kommt noch irgendein kryptisches Kürzel zur "Konkretisierung" und Paragrafen zur "Tatvorschrift". Ich fragte mich natürlich, ob es erfolgversprechend ist, hier die schriftliche Verwarnung abzuwarten und das o.g. Gedankenspiel anzugeben.