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Geltungsbereich Parkschild

Themenstarteram 25. Februar 2016 um 18:38

Hallo alle,

ich hab (natürlich!) versucht selbst nach einer Lösung zu suchen, aber das Problem ist so speziell, dass ich nichts finde, aber bitte euren Rat bräuchte!

Zunächst ein Bild, um es klarer und übersichtlicher zu gestalten ;) (sehr stümperhaft, sorry!!)

 

Folgende Situation:

Einbahnstraße (rechts herum, blauer Pfeil, am Anfang steht ein Zeichen 314 (blaues Schild mit weißem P) mit Nummer und darunter eine Zusatzbeschränkung (mit Parkschein) (--> 1). Dann kommen ca. 5 Parkbuchten, dann kommen 2 mal 2 Zeichen 314 mit Pfeilen für den Geltungsbereich (dazwischen ist eine Einfahrt, die freigehalten werden muss) (--> 2 und 3, dazwischen darf geparkt werden). Nummer 4 ist Zeichen 314 ohne Pfeile und bei 5 dürfen Taxen parken. Bei dem grünen Balken ist die Straße mittlerweile zu, also ein Rundkurs.

Ich habe direkt zwischen zwei Zeichen 314 geparkt (--> gelbes X). So weit so gut, dass war auch korrekt.

Allerdings ohne Parkschein. Prompt gab's ein Knöllchen.

Meine Fragen sind nun folgende:

- Hebt das einfache Zeichen 314 die Zusatzbeschränkungen auf bzw muss die Zusatzbeschränlung wiederholt werden?

- Bis wohin gilt die Zusatzbeschränkung? Man muss rechts abbiegen, um in die Einbahnstraße zu kommen, das Rausfahren geht ohne Abbiegen. Mir ist nicht klar, wie lange die Parkscheinpflicht gilt.

- Die Stadt, die ich angeschrieben habe, sagt, dass ein "normales Parkplatzschild" die Parkscheinpflicht NICHT aufhebt. Stimmt das?

Vielen Dank, ich wäre euch sehr dankbar!! :)

(Ich hoffe, mein Problem ist wenigstens halbwegs klar geworden :( )

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8 Antworten

Ein Foto wäre hilfreich.

Aber wenn da ein Zusatzschild "Mit Parkschein" hängt, dann verstehe ich die Frage nicht.

Natürlich ist das Zusatzschild für die einzelnen Parkplätze, die durch das Zeichen 314 gekennzeichnet sind, gültig.

Die Dauer der Parkscheinpflicht steht auf dem Parkscheinautomaten. Der ist maßgeblich.

Themenstarteram 26. Februar 2016 um 7:59

Das Schild, das die Parkscheinpflicht angibt, hat eine Nummer, steht also für Parkplatz Nr. 10. Da dieser Platz aber kein Platz mit Ein- und Ausfahrt ist sondern nur eine Straße, war meine Frage, wie lange das das gilt. Bis ich wieder abgebogen bin?

Und 50m nach diesem P-Schild mit Zahl kommt ein Z 314 ohne Zahl, ohne Zusätze, unter dem ich auch geparkt habe. Meine Frage ist halt, ob die Zusätze wiederholt werden müssen?

Über 30 andere Parker sehen das auch so, alle hatten ein Knöllchen, weil jeder das so gesehen hat....

am 26. Februar 2016 um 8:06

Jedes Zeichen muss in Fahrtrichtung gelesen werden es gilt ab dem Schild, kommt ein neues Schild gilt es ab dem Schild.

Kann deine Zeichnung leider nicht öffnen. Das beste ist ein Bild zu machen und es online zu stellen.

Themenstarteram 28. Februar 2016 um 11:52

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 26. Februar 2016 um 09:06:21 Uhr:

Jedes Zeichen muss in Fahrtrichtung gelesen werden es gilt ab dem Schild, kommt ein neues Schild gilt es ab dem Schild.

So sehe ich das vom Gefühl her auch. Die Stadt allerdings behauptet, dass ein neues Z 314 die Zusätze vom ersten Schild NICHT aufhebt.

Da jetzt ansonsten der Busßgeldbescheid mit 285% Aufschlag käme, habe ich bezahlt. Mich stört das Verwarngeld nur bedingt (wenn ich was falsch mache, muss ich dafür gerade stehen). Mir geht's darum, dass ich korrekt parken wollte, die Beschilderung aber missverstanden habe. Außerdem hab ich das dumme Geühl, dass die Stadt diese Lücke der unklaren Definition der Schilder für sich nutzt und sich pro Tag ordentlich was dazu verdient (denn nachwievor versteht kaum einer diese Beschildeung "korrekt").

Ich empfinde es einfach als ungerecht!

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 26. Februar 2016 um 09:06:21 Uhr:

Kann deine Zeichnung leider nicht öffnen. Das beste ist ein Bild zu machen und es online zu stellen.

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wie ich sie anders einbringen kann, sorry :-/

Stell dir vor, die Straße ist wie ein "P": du kommst von unten, biegst nach rechts auf den Bogen ab und dort steht das Schild mit den Beschränkungen. Ca 50 m weiter auf dem Bogen kommt dann das Z 315 ohne Beschränkungen, wo ich dann geparkt habe. Und da es ein "P" ist und man ja wieder an den Ausgangspunkt kommt, weiß ich nicht, wo der Geltungsbereich der Zusatzbeschränkungen aufhören.

Zitat:

@Filou106 schrieb am 28. Februar 2016 um 12:52:45 Uhr:

... Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wie ich sie anders einbringen kann, sorry :-/

Bei Dateien wie der deinigen mit der .psp-Endung handelt es sich i.d.R. um Paint Shop Pro Grafiken. Von daher kann ich leider auch nix mit dem Teil anfangen, ohne mir extra ne´ spezielle SW dafür zu installieren. Wenn Du die Datei selbst erstellt hast:

  • Datei nochmal in Paint Shop Pro öffnen (oder dem Programm, mit dem Du sie erstellt hast)
  • Dann erneut speichern --> bei "Speichern unter" ein gängigeres Dateiformat mit Dateiendung wie z.B. .jpg oder .gif statt .psp verwenden.
  • Anschliessend die .jpg oder .gif -Datei mit einem neuen Beitrag in diesem Thread hochladen

Dann klappt´s auch mit der Nachbarin ... äääähm dem Einstellen der Grafik im Forum ;)

Themenstarteram 2. März 2016 um 10:10

Danke Nogolf ;)

Hab's probiert und bin jetzt mit der Nachbarin schon mal per Du:D

Parken

Das Schild "1" hat ohne weiteren Zusatz nur Auswirkung auf den Parkplatz 10. Danach legen die weiteren VZ 314 eine neue Regelung fest und begründen hier das Parken ohne Parkschein/scheibe.

Was die Stadt hier eigentlich umsetzen will, klingt für mich nach einer Parkraumbewirtschaftungszone (Verkehrszeichen 314.1 und 314.2, siehe Foto). Diese gilt, wie der Name sagt, für den gesamten Zonenbereich und die Gültigkeit endet erst beim verlassen der Zone.

314-1
Themenstarteram 9. März 2016 um 10:31

Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 3. März 2016 um 13:28:25 Uhr:

Das Schild "1" hat ohne weiteren Zusatz nur Auswirkung auf den Parkplatz 10. Danach legen die weiteren VZ 314 eine neue Regelung fest und begründen hier das Parken ohne Parkschein/scheibe.

D.h:

Da Pakrplatz Nr. 10 keine klare Ein- und/oder Ausfahrt hat oder klar abgegrenzt ist (bspw. durch einen Zaun), gilt das Schild 314 mit den Zusatzbeschränkungen nur bis zu dem Schild 314 ohne Zusätze?

Aber wie will man das ohne teure professionelle Juristerei beweisen? Ich fürchte gar nicht =(

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