Interpretation Parkschild
Hallo,
ich würde mich über eine möglichst fundierte Interpretation des angehängten Parkschildes freuen.
Besonders interessiert mich, wer hier sonntags unter welchen Vorraussetzungen parken darf.
Vielen Dank für Rückmeldungen,
Zymbo
57 Antworten
hier gilt:
Anwohner dürfen immer
andere nur in den angegebenen Zeiten, mit Parkschein!
anders sieht es hier aus:
https://www.motor-talk.de/.../...kschein-anwohner-frei-i210342181.html
dort gilt:
Innerhalb der angegebenen Zeiten (auf dem Parkscheinautomaten) nur mit Parkschein
Anwohner sind von der Parkscheinpflicht ausgenommen, dürfen also immer
alle dürfen außerhalb der angegebenen Zeiten ohne Parkschein
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 28. März 2022 um 14:03:00 Uhr:
... hier soll tatsächlich eine Beschränkung 24/7 auf Bewohner gelten.
Das ist meines Erachtens die abwegigste aller Interpretationen. Es würde ja dann bedeuten, dass
- 24/7 nur Anwohner parken dürfen
- diese einen Parkausweis benötigen (der ja vermutlich schon kostenpflichtig ist)
- und sie dann zu den angegebenen Zeiten noch zusätzlich einen Parkschein ziehen müssen
- und wenn am Parkscheinautomat noch eine Höchstparkdauer angegeben ist, müssten sie auch noch diese beachten.
Was macht denn dann ein Anwohner, der montags sein Auto ganztägig parken möchte? Er braucht einen Parkausweis, er muss ab 8 Uhr einen Parkschein ziehen, er muss z.B. alle 2 Stunden wegfahren und umparken, danach muss er wieder einen Parkschein ziehen, nach z.B. 2 Stunden wieder wegfahren etc.pp. Das kann nicht richtig sein.
IMO sieht DAS gut aus.... Aus diesem Thread.
Für den aktuellen Fall, kleine Änderungen an den drei Zusatzschildern:
- statt der Parkscheibe müsste da "nur mit Parkschein" stehen.
- die Uhrzeiten müssen entsprechend eingetragen werden
- zuletzt die Parkausweis-Nr.-Geschichte.
heißt:
- Der Parkschein befreit vom Parkverbot
- Die Uhrzeiten begrenzen das Parken
- das letzte Zusatzschild hebt alle Anderen Schilder in einem Wisch auf - Parken frei für Anwohner mit Parkausweis XXX
Einziges "Problem(chen)" wäre noch, wenn das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt wäre. Dann bräuchte man da noch was...
...und dann sollte alles klar und rechtssicher gekennzeichnet sein. Zumindest mir erscheint ein Verbot mit Ausnahmen klarer.
Aus dem Eingangspost würde ich eher schließen, dass ich als Nichtanwohner tagsüber ein Ticket brauche, abends nicht. Es gibt ja kein Parkverbot!
Was ich schlussfolgere ich allerdings nicht der Weisheit letzter Schluss. Von daher habe ich eine Regel: ich parke (in entsprechend großen Städten) nur im 24/7 Parkhaus. Seit den 201x-er Jahren habe ich (auch Dank automatischer Parkuhr) KEIN Parkticket mehr gezahlt...
Zitat:
@Rockville schrieb am 29. März 2022 um 10:08:48 Uhr:
Das ist meines Erachtens die abwegigste aller Interpretationen.
Das wäre der Fall, wenn sich alle drei Zusatzzeichen gleichermaßen auf das Zeichen 314 beziehen, daher dass die Beschränkung auf Bewohner zu den eweiligen Zeiten zusätzlich mit einer Parkscheinpflicht (für die Bewohner) ergänzt wird (siehe Beispiel Elektroladesäule Hamburg - dort ist das so, nur eben mit E-Autos).
Tatsächlich hat die Behörde im konkreten Fall aber einen logischen Trennstrich gezogen und zwar zwischen der Beschränkung auf Bewohner 24/7 und der ergänzenden Parkscheibenpflicht für jederman zu den angegebenen Zeiten. Das sieht man der Beschilderung aber ebensowenig an, wie die notwendige Ausnahme der Bewohner vor der Parkscheinpflicht, denn diese würde zu den Zeiten auch für Bewohner gelten. Darum ist diese Beschilderung ja auch fragwürdig.
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Zitat:
@xis schrieb am 29. März 2022 um 10:39:51 Uhr:
IMO sieht DAS gut aus.... Aus diesem Thread.
Das originale Beispiel funktioniert aber bereits nicht, da eine Parkscheibenpflicht nicht mit Zeichen 286 verknüft werden kann. Das haben viele Behörden noch nicht begriffen. Und genauso verhält es sich bei der Parkscheinpflicht - die ist mit Zeichen 286 auch unverträglich. Zudem gilt Zeichen 286 nur auf der Fahrbahn oder einem Seitenstreifen, jedoch nicht auf anderen Flächen - daher braucht es in vielen Fällen bereits aus diesem Grund ein Zeichen 314.
Ich sag's ja: Parkhaus. Drops gelutscht. 😁 OK - das hilft nicht, und ich möchte auch nicht ins OT abgleiten. Der Anruf bei der Stadt und die Bitte um schriftliche Auskunft scheint die einzige, einfache Lösung zu sein.
Die Andere ist, einfach zu parken, und dann die gerichtliche Auseinandersetzung zu suchen, falls ein Ticket ausgestellt wurde. Zu den angegebenen Uhrzeiten sollte aber ein Parkschein gezogen werden - denn diese Aussage auf dem Vollpfosten ist recht eindeutig... IMO....
Neue Erkenntnis, Fremde immer, Anwohner nur in der beschilderten Zeit, natürlich mit Parkschein.
Sonst müsste noch ein Parkverbotsschild her.
Das Anwohnerschild bezieht sich auf die Parkzeiten.
Die armen Anwohner, einfach irre, je länger man rumdoctert😉
Habe mich schon zum ADAC-Gefahrentraining angemeldet.
Mein Nachwuchs würde jetzt sagen "bezahlen müssen nur Anwohner" ... schließlich brauchen die Besucher vom Biergarten ja einen Parkplatz 😉
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 29. März 2022 um 10:43:18 Uhr:
Tatsächlich hat die Behörde im konkreten Fall aber einen logischen Trennstrich gezogen und zwar zwischen der Beschränkung auf Bewohner 24/7 und der ergänzenden Parkscheibenpflicht für jederman zu den angegebenen Zeiten. Das sieht man der Beschilderung aber ebensowenig an, wie die notwendige Ausnahme der Bewohner vor der Parkscheinpflicht, denn diese würde zu den Zeiten auch für Bewohner gelten. Darum ist diese Beschilderung ja auch fragwürdig.
Jetzt stehe ich etwas auf dem Schlauch. Woran erkennst du den "logischen Trennstrich", wenn du selbst schreibst, dass man das der Beschilderung nicht ansieht?
Und in welchem konkreten Fall? Elektroladesäule Hamburg? Der vom TE geschilderte?
In dem vom TE geschilderten Fall. Der logische Trennstrich ergibt sich aus der gewünschten Bedeutung dieser Beschilderung. Und jede Behörde zieht den bei Bedarf woanders. 😉