Internetschrott für den 850
Hallo
Habe mir am 5.10.2010 per Internet ( Ebay) folgende Teile für meinen 850 TDI gekauft.
Querlenker, Koppelstangen und Spurstangenköpfe.
Am 1.4.2011 wurde ich dann von meiner Madame angerufen, das ein Rad "abgebrochen" sei.
Ursache: Die mitgelieferte Schraube wurde in der kurzen Zeit ( 10.2010 - 4.2011 )von Bolzen des Querlenkeres ( Dreieckslenker) einfach durchgeknabbert.
Siehe dazu Bild 3
Nach Ausbau stellte ich insgesammt starke Korrosion an beiden Schrauben (die andere Seite war auch bereits angeknabbert) fest. Ebenso war der Bolzen des Dreieckslenkers schon stark korrodiert.
Als Vergleich habe ich einen anderen Bolzen ( Bild 1 )fotografiert, der bereits seit Jahren(!!!!) der Witterung ausgesetz ist.
Bild 2 zeigt den verbauten Bolzen nach nur einem halben Jahr.
Den Lieferanten habe ich bereits angeschrieben...man möchte, das ich die Teile zurücksende, damit man mir Ersatz liefern kann......eine neue Schraube??????
und wer ersetzt die herausgerissene Antriebswelle, den beschädigten Kotflügel, zahlt den Abschlepper etc?
Ich bin ja nur froh, das der Schaden fast beim Stillstand eingetreten ist.
Nicht auszudenken, dies passiert wäre bei 80 km/h
Den Austausch habe ich nur durchgeführt,weil einer der Bolzen leichtgängig war.
Wer hat ähnliche Erfahrungen machen müssen?
Beste Antwort im Thema
Oh oh oh oh ....
Wenn es sich nur um Zubehör- oder Anbauteile handelt, die irgendwann 'sehr zeitnah' den Geist aufgeben oder erst gar nicht funktionieren / passen und sonst keinerlei nennenswerte Folgeschäden verursachen, dann ...
... würde ich auch erst mal den Weg der 'stumpfen Drohung gehen' und wenigstens mein Geld für die Ware oder korrekten Ersatz verlangen.
Das wird - bei 'Kleinigkeiten' - mich Sicherheit auch ohne Anwalt klappen !
In diesem Fall jedoch ist jedoch ein Rad 'abgebrochen' und hat neben dem Ersatz der unzureichenden Teile weitere Folgekosten wie Radaufhängung ggf. kplt. neu und Antriebswelle in Stand setzen, Karosserieschäden beheben, Abschleppkosten, etc....
Würde ich mal beim teuren 😁 so ganz locker 2000 - 3000 mit Nebenkosten ansetzen. Wenn nicht mehr.
Wenn ich der Bucht-Hökerer wäre (ein [ganz] schlauer oder dreister oder einer mit ganz wenig Geld ohne entsprechende Ver-/Absicherungen, oder ...), würde ich dich völlig stumpf mit dem Spruch auflaufen lassen:
'... Artikel wurde wie beschrieben von Ihnen gekauft. Sie haben damit die spezifischen Eigenschaften - auch wenn nicht detailliert beschrieben - mit dem Kauf akzeptiert. Spezielle Anfragen haben Sie nicht gestellt.
Für den korrekten Einbau der gelieferten Teile sind Sie selbst oder die durchführende Werkstatt verantwortlich.
Sofern Materialschäden erkennbar waren oder Probleme mit der Passgenauigkeit/Montage aufgetreten wären, hätten Sie von der Montage der von uns gelieferten Teile selbstverstandlich umgehend Abstand nehmen müssen ... '
Usw. etc. pp.
Hier liegt eindeutig wie so oft das Problem, das Teile irgendwo 'preiswert' oder 'billig' (?) gekauft und selbst oder auch mit Zulieferung an Werkstätten verbaut werden.
Das kann wie in diesem Fall ein absolut tödlicher Schuss nach hinten werden, weil:
- die 'Werkstatt' übernimmt logischerweise keinerlei Garantie für fremd geliefertes Material (keine !)
- wenn man selbst geschraubt hat .... noch Fragen zur Haftung ?
... ergänzend dazu:
-> passiert ein Unfall durch nachweislich fehlerhafte Eigenschrauberei, zahlt keine Versicherung ! NIX !
Man bleibt auf allen Kosten selbst betreffend sowie Fremdkosten sitzen. Und das kann im Fall der Fälle richtig, richtig teuer werden !!!!
Mein Fazit:
Wenn der TE nicht auf einen (Bucht-) Deppen trifft, der ihm alles freiwillig zahlt, dann hat er besagte 'Arschkarte' gezogen und bleibt auf seinen Kosten hängen. Punkt.
Vielleicht mit gut Glück noch ne anteilige Kostenübernahme ....
Kommt es zu einem Rechtsstreit, wird zunächst mal der TE belegen müssen, das nicht er/eine Werkstatt den fehlehafter Einbau/Montage den Schaden verursacht hat.
Dazu wird er/das Gericht dann einen 'Eggsbährden' kostenpflichig bemühen müssen, welcher sehr wahrscheinlich zu einem negativen Urteil kommt. Dumm gelaufen, aner sehr wahrscheinlich.
... am Ende kommt dann bei einem Vergleich o. ä. wahrscheinlich heraus, dass der Kläger zwar sein 'Material' ersetzt bekommt, derselbe aber neben min. 50% der Gerichtskosten auch noch auf den Anwalts- und Reparaturkosten selbst sitzen bleibt.
Was hat das dann alles außer exorbitanten Kosten gebracht ? N IX !
Und was lernt man (nicht nur aus diesem möglicherweise fiktiven Ding hier) ???
A) Wenn du keine Ahnung hast, lass es den 'Eggsbährden' machen ...
B) Glaube nicht jeder Dito-Werkstatt und hol min. ne 2. Meinung ein !
C) Vereinbare klare Absprachen bei bei eigener Ersatzteilbesorgung mit der Werkstatt !
... und - auch sehr wichtig:
D) Verzichte nicht auf die Rechnung als 'Beweis', nur weil du 'schwarz' ohne Rechnung die Märchensteuer sparst .....
Gerade letzteres könnte dir ein Richter 'äußerst negativ' zu deinem Nachteil selbst in Rechnung stellen !
30 Antworten
Ich hatte bis jetzt keine Probleme mit Ebay und co.
Liegt wohl auch daran, dass ich entweder original Volvo Teile oder verstaerkte Teile kaufe.
Vorallem bei Aufhaengung etc schaue ich nicht auf den Preis
Zitat:
Original geschrieben von pafro
Ich hatte bis jetzt keine Probleme mit Ebay und co.
Liegt wohl auch daran, dass ich entweder original Volvo Teile oder verstaerkte Teile kaufe.Vorallem bei Aufhaengung etc schaue ich nicht auf den Preis
Ich halte das so wie Pafro. Bei Aufhängung und/oder Bremsen kaufe ich nicht einfach
irgendetwasin der Bucht... Ich möchte in etwa sichergestellt haben, dass der Hersteller solcher Teile weiss, was er tut. Ebay kann logischerweise nichts dafür, dass offenbar teilweise minderwertige, bzw. sogar gefährliche Ware vercheckt wird. Man kriegt da auch gute Originalware zu günstigen Preisen...
Sowas Krasses wie im vorliegenden Fall hab' ich noch nie gesehen - Mein Beileid. Hätte aber wirklich schlimmer kommen können! Schick die Schraube an den Lieferanten zurück und schreib ihm in passenden Worten gleich noch, wohin er damit soll... 😉 Mehr Befriedigung/Entschädigung wirst Du wohl nicht bekommen, wenn Du die Sache nicht juristisch angehen möchtest. Buch die Sache unter "NICHT AM FALSCHEN ENDE SPAREN!" ab.
Ich hoffe, Du kriegst den Elch mit halbwegs verkraftbaren Kosten und unter Verwendung von anständigem Material wieder fit.
Hi,
ich habe Deinen Beitrag gelesen. Die Teile unterliegen noch der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren. Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler beweispflichtig, dass er bzw. die von ihm gelieferte Ware an dem aufgetretenen Problem "unschuldig" ist. Danach gibt es eine Beweislastumkehr, d.h. ab dem ersten Tag des siebten Monats nach Kauf musst Du beweisen, dass er Schuld hat.
Du musst dich ggf. mal in den entsprechenden Gesetzestexten schlau machen. Der Händler HAFTET in vollem Umfang auch und gerade für ALLE entstandenen Schäden.
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Schlecht wäre es somit lediglich, wenn es einem von ihm beauftragten Sachverständigen gelänge, nachzuweisen, dass z.B. ein Einbaufehler vorliegt (oder wenn der Händler irgendwo im Ausland sitzt).
Aufgrund der Beweislage wäre somit notfalls auch ein Gang zum RA sicher der richtige Weg.
Anmerkung: eben nochmal nachgerechntet (Fingerchen abgezählt 😉) .... Mist das ist knapp länger als ein halbes Jahr ...
Solltest Du den Schaden auch nur u.U. ersetzt haben wollen: keinesfalls die Teile aus der Hand geben!!
Einen Versuch ist es wert (und wenn man Rechtsschutz hat allemal)
Gruß
NoGolf
...genau... viel Spass mit dem Juristenkram. Sofern Du keinen Rechtsschutz hast, bitte sein lassen....🙁 Ansonsten läufst Du Gefahr, Dich in den nächsten Monaten in Deiner Freizeit mit Gesetztesartikeln und den entsprechenden Rechtsinterpretationen des vom Lieferanten früher oder später beauftragten Rechtsverdehers beschäftigen zu müssen. Die Beweislast liegt bei Dir und das kriegst Du rechtsgenügend ohne irgendwelche teuren Gutachten nicht gebacken. Dazu braucht man ein gewisses Talent für juristische Fragen und nicht zuletzt auch einen Batzen Geld auf der Seite. Nochmal: Wenn Du keinen Rechtsschutz hast, der Dir das kostenneutral abnimmt, lass es.
Dem Lieferanten juristische Schritte anzukünden, wenn er nicht etwas mehr als nur ein paar neue (und womöglich genauso schrottige ) Schrauben anbietet, ist indes legitim... Probier das halt mal, wenn sonst nix hilft.
Verbraucherschutz hin oder her, in solchen Fällen hat man als Kunde fast immer die Arschkarte!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von kunzs
...genau... viel Spass mit dem Juristenkram. Sofern Du keinen Rechtsschutz hast, bitte sein lassen....🙁
@kunzs:
Wenn man sich aber mit dem "Juristenkram" auch nur ein wenig auseinandersetzt, dann ist man u.U. schon dann im Vorteil, wenn man dem Gegenüber die Gesetze mit § und Absatz in den entsprechenden Schreiben um die Ohren blättert. Erfahrungsgemäß haben gerade die kleineren Ebay-Händler davon keinen Schimmer.
Ich habe diese Geschichten jahrelang (als Nichtjurist) geschäftlich selbst miterlebt. Du würdest Dich vermutlich wundern, wie viele Prozesse seit den Gesetzesänderungen in 2002 vom ENDKUNDEN gewonnen werden, wenn es um Gewährleistungen oder Produkthaftung geht.
Oder hast Du eigene - anderslautende Erfahrungen gemacht??
Gruß
NoGolf
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
@kunzs:Zitat:
Original geschrieben von kunzs
...genau... viel Spass mit dem Juristenkram. Sofern Du keinen Rechtsschutz hast, bitte sein lassen....🙁
Wenn man sich aber mit dem "Juristenkram" auch nur ein wenig auseinandersetzt, dann ist man u.U. schon dann im Vorteil, wenn man dem Gegenüber die Gesetze mit § und Absatz in den entsprechenden Schreiben um die Ohren blättert. Erfahrungsgemäß haben gerade die kleineren Ebay-Händler davon keinen Schimmer.Ich habe diese Geschichten jahrelang (als Nichtjurist) geschäftlich selbst miterlebt. Du würdest Dich vermutlich wundern, wie viele Prozesse seit den Gesetzesänderungen in 2002 vom ENDKUNDEN gewonnen werden, wenn es um Gewährleistungen oder Produkthaftung geht.
Oder hast Du eigene - anderslautende Erfahrungen gemacht??
Gruß
NoGolf
Nunja, ich will nicht angeben aber: Ich schliesse jeden Monat für mehrere Mio. CHF Verträge ab und habe ein halbes Dutzend Juristen im Rücken, auf deren Hilfe ich im Zweifelsfall zurückgreifen kann... Und 'Zweifelsfälle' gibt's zuhauf 😉 Da ich es primär mit international tätigen Konzernen zu tun habe, welche oftmals sehr 'klagewillig' sind, bin ich was solche Dinge anbelangt sicherlich etwas vorsichtiger als andere Zeitgenossen. Zugegebenermassen basieren meine Erfahrungen im Wesentlichen auf Schweizer- und US-Amerikanischem, weniger aber Deutschem Recht.
Aber: Pokern kann man immer. Dem Lieferanten mal einen gut formulierten Brief reinzupfeffern, kann durchaus erfolgreich sein, wenn man es mit einem 'Doofi' zu tun hat (Ich komm' Deiner Meinung entgegen, gemerkt?). Ich würde grundsätzlich einfach davon abraten, es tatsächlich auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen zu lassen - Es sei denn, man hat echten Spass an solchen Dingen.
@kunzs:
Jetzt reden wir mit marginalen Abweichungen die gleiche Sprache ... so in etwa sehe ich das auch. Deshalb auch ein "danke" zu Deiner Einlassung.
Zudem habe ich den Vorteil, bei privaten Streitigkeiten im Notfall einen Anwalt im Freundeskreis zu haben. Wenn ich dann den Händler (in Phase 1) per Mail anschreibe, nehme ich dessen Kanzlei (RA-kanzlei@xyz.de) mit in den sichtbaren Verteiler (ein Schelm, wer Böses dabei denkt). Hat bis jetzt noch immer funktioniert. 😉
(diese Vorgehensweise könnte für den Einen oder Anderen evtl. auch eine Möglichkeit sein)
Gruß
NoGolf
@ TE:
Bei welchen Anbieter hast du die Teile denn gekauft?
Wow da würd einem echt schlecht wenn man das so sieht...
Bitte schreibe mal den Händler Namen + Hersteller der Teile hier rein (oder auch gern per PN)
...ja der Hersteller würde mich auch interessieren!
Also ich versuch mal alles nach und nach zu beantworten:
1) 5.10.2010 bis 1.4.2011 sollte wohl weniger als ein halbes Jahr sein.
Da ja noch Lieferzeit dazu kommt ...und für den 31.3.2010 habe ich einen Beleg vom Abschlepper.
( sorry, mein Fehler...hatte gedacht das es der 1.4.2011 war, richtig also 31.3.2011)
2) Hersteller kann ich nicht zu sagen...steht nicht drauf
Gekauft wurden die Teile
Den Beleg dazu habe ich eingescannt und eingestellt.
Meine dafür erhaltene Bewertung:Siehe dazu Ebay Nr:Bewertung / Beleg
Positive Bewertung Schnelle Zahlung, empfehlenswerter Ebayer!
Und auch ich glaube nicht , das es an Ebay liegt, das war auch nie meine Denke....aber Schrauben mitzuliefern, die in keinster Weise auch nur den minimalsten Anforderungen entsprechen halte ich schon fast schon für kriminell.
Wer mir noch einen Hinweis auf den entsprechenden § mit der 6 monatige Beweispflicht anbieten kann...
Und natürlich dürfen sich Leidensgenossen auch melden.
Danke dafür.....natürlich auch für die Anteilnahme und besonderen Dank an Nogolf für den Hinweis.
Hab ich gleich im Antwortschreiben umgesetzt.
und.....man sieht es den Teilen und auch dem Preis nicht an, das es sich um diese Art an "Qualität" handelt.
mfg
mannilue
ps: Man wollte auch im zweiten Schreiben, das ich die Teile zurückschicke...ohne mich...man hat ja die Bilder. M
Mein Vorschlag: Neutraler Sachverständiger. Überprüfung Härtegrad / Zulässigkeit für den Einsatzzweck.
__________________
Beitrag von MT editiert
Hallo mannilue,
als erstes: bitte Vorsicht mit dem öffentlichen "an den Pranger Stellen" mit Namen, Adresse usw.
Das kann Dir schlimmstenfalls als "geschäftsschädigend" vorgeworfen werden.
Zitat: " ... halte ich schon fast schon für kriminell."
Das wäre im übrigen auch ein Ansatzpunkt. Sofern das Teil für Dein Fahrzeug angeboten wurde und auch korrekt eingebaut war, kommt hier evtl. tatsächlich ein Straftatsbestand seitens des Händlers in Frage.
Schliesslich handelt es sich um ein sicherheitsrelevantes Teil. Er hat letztlich dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angebotenen Teile nicht zu einer u.U. sogar lebensbedrohlichen Situation führen können. Wenn er sich sträubt, würde ich hier mal gaaaanz vorsichtig mit einer Anzeige drohen (also NICHT zivilrechtlich, sondern STRAFRECHTLICH: ist kostenfrei!). Die Staatsanwaltschaft muss so etwas erst mal von Rechts wegen verfolgen (selbst, wenn der Fall später eingestellt werden sollte).
Im Übrigen zählt für das Ablaufen des ersten halben Jahres (ebenso, wie auch beim Gewährleistungsende nach 2 Jahren) nicht der Ereignistag, sondern der Tag, an welchem dem Verkäufer der Schaden angezeigt wurde.
Gruß
NoGolf
Oh oh oh oh ....
Wenn es sich nur um Zubehör- oder Anbauteile handelt, die irgendwann 'sehr zeitnah' den Geist aufgeben oder erst gar nicht funktionieren / passen und sonst keinerlei nennenswerte Folgeschäden verursachen, dann ...
... würde ich auch erst mal den Weg der 'stumpfen Drohung gehen' und wenigstens mein Geld für die Ware oder korrekten Ersatz verlangen.
Das wird - bei 'Kleinigkeiten' - mich Sicherheit auch ohne Anwalt klappen !
In diesem Fall jedoch ist jedoch ein Rad 'abgebrochen' und hat neben dem Ersatz der unzureichenden Teile weitere Folgekosten wie Radaufhängung ggf. kplt. neu und Antriebswelle in Stand setzen, Karosserieschäden beheben, Abschleppkosten, etc....
Würde ich mal beim teuren 😁 so ganz locker 2000 - 3000 mit Nebenkosten ansetzen. Wenn nicht mehr.
Wenn ich der Bucht-Hökerer wäre (ein [ganz] schlauer oder dreister oder einer mit ganz wenig Geld ohne entsprechende Ver-/Absicherungen, oder ...), würde ich dich völlig stumpf mit dem Spruch auflaufen lassen:
'... Artikel wurde wie beschrieben von Ihnen gekauft. Sie haben damit die spezifischen Eigenschaften - auch wenn nicht detailliert beschrieben - mit dem Kauf akzeptiert. Spezielle Anfragen haben Sie nicht gestellt.
Für den korrekten Einbau der gelieferten Teile sind Sie selbst oder die durchführende Werkstatt verantwortlich.
Sofern Materialschäden erkennbar waren oder Probleme mit der Passgenauigkeit/Montage aufgetreten wären, hätten Sie von der Montage der von uns gelieferten Teile selbstverstandlich umgehend Abstand nehmen müssen ... '
Usw. etc. pp.
Hier liegt eindeutig wie so oft das Problem, das Teile irgendwo 'preiswert' oder 'billig' (?) gekauft und selbst oder auch mit Zulieferung an Werkstätten verbaut werden.
Das kann wie in diesem Fall ein absolut tödlicher Schuss nach hinten werden, weil:
- die 'Werkstatt' übernimmt logischerweise keinerlei Garantie für fremd geliefertes Material (keine !)
- wenn man selbst geschraubt hat .... noch Fragen zur Haftung ?
... ergänzend dazu:
-> passiert ein Unfall durch nachweislich fehlerhafte Eigenschrauberei, zahlt keine Versicherung ! NIX !
Man bleibt auf allen Kosten selbst betreffend sowie Fremdkosten sitzen. Und das kann im Fall der Fälle richtig, richtig teuer werden !!!!
Mein Fazit:
Wenn der TE nicht auf einen (Bucht-) Deppen trifft, der ihm alles freiwillig zahlt, dann hat er besagte 'Arschkarte' gezogen und bleibt auf seinen Kosten hängen. Punkt.
Vielleicht mit gut Glück noch ne anteilige Kostenübernahme ....
Kommt es zu einem Rechtsstreit, wird zunächst mal der TE belegen müssen, das nicht er/eine Werkstatt den fehlehafter Einbau/Montage den Schaden verursacht hat.
Dazu wird er/das Gericht dann einen 'Eggsbährden' kostenpflichig bemühen müssen, welcher sehr wahrscheinlich zu einem negativen Urteil kommt. Dumm gelaufen, aner sehr wahrscheinlich.
... am Ende kommt dann bei einem Vergleich o. ä. wahrscheinlich heraus, dass der Kläger zwar sein 'Material' ersetzt bekommt, derselbe aber neben min. 50% der Gerichtskosten auch noch auf den Anwalts- und Reparaturkosten selbst sitzen bleibt.
Was hat das dann alles außer exorbitanten Kosten gebracht ? N IX !
Und was lernt man (nicht nur aus diesem möglicherweise fiktiven Ding hier) ???
A) Wenn du keine Ahnung hast, lass es den 'Eggsbährden' machen ...
B) Glaube nicht jeder Dito-Werkstatt und hol min. ne 2. Meinung ein !
C) Vereinbare klare Absprachen bei bei eigener Ersatzteilbesorgung mit der Werkstatt !
... und - auch sehr wichtig:
D) Verzichte nicht auf die Rechnung als 'Beweis', nur weil du 'schwarz' ohne Rechnung die Märchensteuer sparst .....
Gerade letzteres könnte dir ein Richter 'äußerst negativ' zu deinem Nachteil selbst in Rechnung stellen !
Wenn man sich die Preise von teiletiger05 anschaue, sollte einem klar sein, das hier minderwertige Qulität angeboten wird. Ein Querlenker für einen 850 TDI für 34,- Euro ist Schrott. Das kann sich jeder selbst ausrechnen. Selbst die Hausmarke bei Scandix kostet schon das Doppelte, den Preis beim Freundlichen will ich gar nicht wissen. Das bei ebay minderwertige Qulität aus China und Co. angeboten wird, ist ja nun schon länger bekannt.
Klar, der Verkäufer wird dir neue Teile liefern, aber willst Du diesen Schrott dann wieder einbauen? Und für die weiteren Kosten wird er wohl kaum aufkommen wollen. Ich mußte die Erfahrung bei den Dämpfern für die Heckklappe machen, die nach 8 Wochen hinüber waren. Die orignal Volvo halten jetzt seit 4 Jahren! Der Schaden hielt sich nun in Grenzen.