Interessantes Zubehör

Opel Insignia B

Moin Leute,

Habe mir vom Chinamann Ablageschalen für die Türen bestellt und finde die ganz gut.
Das brachte mich auf die Idee das Thema hier zu eröffnen wo Ihr euer Zubehör zeigen könnt :-)

Grüße

David

20180209_192045.jpg
20180209_192238.jpg
Beste Antwort im Thema

Jo find ich halt schöner als diese kastrierten mini-schaltwippen.
Und ich persönlich nutze die wippen auch gerne, da macht es schon einen unterschied wie groß diese sind und wie sie sich anfühlen.
Jedem das seine, mir gefallen sie und ich zeig euch lediglich was ich für meinen insignia gekauft habe, falls jemand auch interesse an dem produkt hat oder etwas neues für sein auto sucht.

885 weitere Antworten
885 Antworten

Zitat:

@flosvr schrieb am 24. März 2022 um 17:35:39 Uhr:


Nächstes Jahr hab ich TÜV, wenn der TÜV sagt weg dann geht es halt weg. Ich hab auch nicht die Welt dafür bezahlt. 1 Kasten feinstes Brinkhoffs Bier. Also von dem her. Männer es gibt zurzeit schlimmere Sachen auf der Welt

Du hast ja Recht. Aber in der Haut meines Arbeitskollegen möchte ich nicht stecken. Schön ist es aber Leichtsinn kann auch teuer werden. Bist ja alt genug um zu wissen was man macht.

So ist es und ja….wir haben alle eigentlich ernsthaftere Probleme

Zitat:

@Omegabesitzer schrieb am 24. März 2022 um 17:20:39 Uhr:


Also wenn es nicht abgenommen wurde dann ist es ….. sagen wir mal „heikel“. Ein Streifenwagen hinten dran und der Ärger kann beginnen. Ich geh mal davon aus dass es geprüft wurde und drin starke LED sind (nehmen wir mal Toyota Prius mit normalen LED Heckleuchten: da möchte ich am liebsten drauf schiessen so hell sind die).

Ansonsten muss ich den Bedenken von @ANBOJA rechtgeben.

Der Wagen sieht aber wie gesagt auch damit wertig aus (und das sage ich, obwohl ich eigentlich ein Gegner von matten Lackierungen oder Folierungen bin!). Ich denke nicht dass man zu jeder HU das Ganze wieder zurückbaut und dann erneut macht…

Folierung oder Lasierung kann nicht abgenommen oder eingetragen sein ohne ein Lichtgutachten und damit die Vergabe eines E-Prüfzeichens.
Welcher Privatmann treibt den Aufwand und investiert tausende Euros um die dunklen Heckleuchten legal zu machen?
Wie dem auch sei, mir wäre wichtiger meinen Versicherungsschutz zu erhalten als die Optik dunkler Heckleuchten.
Wenn da mal jemand hinten rein semmelt wird hoffentlich niemand ernsthaft verletzt und es wird dann nur um Sachschaden gestritten.....

Das Problem ist hier wirklich, dass es zu 100% nicht zugelassen ist. Selbst wenn der TÜV es "durchgehen" lässt, ist ja deswegen ja nicht zulässig.
Und für mich wäre das ein gefundenes Fressen, wenn ich dir hinten ins Auto fahren würde. Die Polizei würde gleich einen Hinweis bekommen und meine Versicherung auch. Sogar mit Bildern von mir. Und dann würde ich zu 99,9 % keine 100% Schuld bekommen. Ist übrigens auch so, wenn jemand seine abnehmbare AHK nicht abnimmt, wenn er keinen Anhänger dran hat. Auch dann wird der Besitzer einen gewissen Betrag selber zahlen müssen.
Am Ende ist es natürlich deine Entscheidung, aber einfacher wird es für die hinter dir damit bestimmt nicht.

https://www.bussgeldrechner.org/schwarze-rueckleuchten.html

Du fährst ohne Zulassung und somit ohne Versicherungsschutz!!!

Ähnliche Themen

Die blaue Karre sieht schon gut aus. Und die dunklen Leuchten auch.
Leider gibt es ja kaum legales Zubehör.
Was den fehlenden Versicherungsschutz angeht... Ja, das wäre verdammt scheisse, wenn man bei nem Unfall nen Leben lang zahlen müsste. Viel schlimmer find ich aber, wenn durch so etwas jemand zu Schaden kommt.

Was hat die Geschichte mit dem Diffusor gekostet?

Diffusor an sich 165 glaub ich. Muss man aber lackieren lassen. Mit Einbau 250

@Dave1972: Das mit der AHK würde ich für ein Gerücht halten, denn dann wären feststehende gar nicht zulässig.
Ich kenne es nur so, dass die AHK abgenommen werden muss, wenn der Kugelkopf das Nummernschild verdeckt.
Wenn da jemand was wirklich fundiertes weiß, bitte mal Info. Danke.

In welcher Position verdeckt die kleine Kugel das Nummernschild?

Zitat:

@ANBOJA schrieb am 24. März 2022 um 19:23:12 Uhr:


@Dave1972: Das mit der AHK würde ich für ein Gerücht halten, denn dann wären feststehende gar nicht zulässig.
Ich kenne es nur so, dass die AHK abgenommen werden muss, wenn der Kugelkopf das Nummernschild verdeckt.
Wenn da jemand was wirklich fundiertes weiß, bitte mal Info. Danke.

Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Die abnehmbare ist halt abnehmbar und muß ab, wenn nix gezogen wird. Die fest ist fest und kann eben nicht abgenommen werden.

Von dem her ergibt es rein logisch Sinn, wenn derjenige der sie nicht abnimmt Eigenanteil hat, da der Schaden hier ganz sicher größer ist, wenn man auf die Kupplung fährt und nicht auf die Stoßstange.

Zitat:

@-Pitt schrieb am 24. März 2022 um 20:02:01 Uhr:


In welcher Position verdeckt die kleine Kugel das Nummernschild?

Es gibt Fahrzeuge, da steht der Knopf mitten im Kennzeichen und verdeckt so einen Teil davon.
Wenn es so wäre, dass sie immer abgenommen werden muss, sollte es in der ABE / BDA stehen. Mir ist da aber nichts wirklich bekannt. Bitte hier mal die Quelle angeben und nicht wieder "ist logisch"
Abgebaut wird sie aber trotzdem - Dem Scheinenbein zu liebe 😁

Moin

mfG

Abnehmbare Anhängerkupplung

Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde. Bei einem Auffahrunfall kann laut ARAG Experten allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Tipp: Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Anhängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes – trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung – entfernt werden.

Quelle-
https://www.arag.de/.../

Neben der fest installierten Anhängerkupplung gibt es auch Anhängerkupplungen, bei denen der Kugelkopf mit einem einfachen Handgriff vom Fahrzeug abmontiert werden kann.

Dies hat einige Vorteile gegenüber der fest montierten Anhängerkupplung, wie beispielsweise, dass man sich beim Beladen des Kofferraumes nicht an der Anhängerkupplung stößt oder seine Kleidung verschmutzt.

Das allein ist schon ein Grund, den Kugelkopf abzunehmen, wenn kein Hänger gezogen wird. Aber ist dies auch verpflichtend? Eine grundsätzliche Verpflichtung zum Abnehmen des Anhängerkopfes besteht nicht. Eine Pflicht ergibt sich jedoch insofern aus dem Gesetz, als der Fahrzeugführer dafür zu sorgen hat, dass die Kennzeichen stets gut lesbar sind (§ 23 StVO, Straßenverkehrsordnung).

Kennzeichenschilder dürfen nach § 10 Abs. 2 FZO (Fahrzeugzulassungsverordnung) nicht verdeckt sein. Sollte die abnehmbare Anhängerkupplung das Kennzeichen also (teilweise) verdecken, so ist sie abzunehmen, wenn kein Anhänger gezogen wird. Ein weiterer Grund den Kopf abzunehmen liegt darin, im Falle eines Unfalls möglichen Problemen mit der Versicherung aus dem Weg zu gehen. Bei einem Unfall kann der Kugelkopf der Anhängerkupplung einen größeren Schaden am gegnerischen Fahrzeug verursachen als wenn der Kopf abmontiert gewesen wäre. Obwohl keine gesetzliche Pflicht zur Abnahme des Kopfes besteht, könnte eine Versicherung in einem solchen Fall ein Mitverschulden unter dem Aspekt der Erhöhung der Betriebsgefahr vortragen und den Schaden nicht voll regulieren.

Dann sollten der Gerechtigkeit zu liebe der Halter mit fester AHK einen höheren Haftpflichtbeitrag leisten da er generell größere Schäden verursacht.

@-Pitt
Dann muss aber auch die VK bei starrer AHK höher ausfallen 😉
Es gab bis vor 10-15? Jahren im Bußgeld Katalog den Punkt "Abnehmbare AHK trotz Nichtnutzung montiert", kostete 20€. Wird wohl nie einer bezahlt haben und ist deshalb bestimmt raus genommen worden.

Gruß
Andre

Zitat:

@-Pitt schrieb am 24. März 2022 um 20:02:01 Uhr:


In welcher Position verdeckt die kleine Kugel das Nummernschild?

Nicht unbedingt beim Insignia. Es ging generell um das Verdecken des Kennzeichens durch einen Kugelkopf der AHK, das ist bei vielen Fahrzeugen so wo das Kennzeichen sehr tief angebracht ist. Bei Opel fällt mir da spontan der Meriva ein.
Außerdem sagte niemand „komplett verdeckt“. Wenn Teile des Kennzeichens nicht lesbar sind reicht aus um Mecker mit der Rennleitung zu bekommen. Zumindest wenn sie gerade gelangweilt und übellaunig sind.

Ich kenne es noch aus vergangenen Zeiten, das gab es z.B. genau aus diesem Grund keine feststehenden AHK für den Peugeot 205, eventuell aber auch hier nur für manche Modelle.

Deine Antwort
Ähnliche Themen