Inspektionsinterval um 2 Tage überschritten - keine Mobilitätsgarantie

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo zusammen,

hier mal eine vermutlich längere Geschichte zum Thema "Kundenfreundlichkeit" beim schönen VW-Konzern.

Alles fing damit an, dass mein Golf 7 (BJ. 12.2013) zur zweiten Inspektion sollte. Die erste Inspektion wurde am 20.08.15 vorgenommen. Da nach der ersten Inspektion beim Golf 7 dann jedes Jahr eine fällig wird, habe ich mich natürlich darum gekümmert einen Termin bei meinem VW-Händler zu machen, wo ich das Fahrzeug auch gekauft habe. Es erfolgte zunächst ein Telefonat 28.07.16 wo ich mir einen Kostenvoranschlag habe machen lassen. Da zu dem Zeitpunkt aber noch genügend Zeit war und ich beruflich zwei Wochen auf Fortbildung und somit nicht an meinem Wohnort war, wollte ich am 17.08.16 einen Termin machen. Nächstmöglicher Termin wäre aber erst der 07.09.16.
Zudem Zeitpunkt bin ich im Urlaub und wäre damit so oder so über dem Inspektionsintervall gewesen.
Auf Nachfrage ob es problematisch wäre, das der Intervall 2 Wochen überschritten werden würde, wurde mir mitgeteilt, das dies kein Problem wäre.

Dabei habe ich es belassen. Soweit zur Vorgeschichte.

Wie der Zufall so will, setze ich mich gestern, am 23.08.16 morgens in mein Auto und es sprang nicht an. Da stromtechnisch gar nichts lief, vermute ich, dass die Batterie leer oder defekt ist.

Da ich zum Glück anders zur Arbeit gekommen bin, habe ich auf der Arbeit den Volkswagen Notdienst angerufen. Ich habe dort die Situation erklärt und gesagt, dass ich 2 (!) Tage über der Inspektion bin und gefragt ob meine Mobilitätsgarantie gilt.
Die Dame dort am Telefon hat mich an mein Autohaus verwiesen, da die diese Aussage nur treffen könnten oder das Autohaus an das ich eingeschleppt werden soll. In diesem Fall sind das zwei unterschiedliche Autohäuser, da mein Auto 50km von meinem Wohnort entfernt stand. Also hab ich erst einmal bei meinem Autohaus angerufen und die Situation erklärt. Es hieß zunächst das 2 Tage über der Inspektion kein Problem wären, aber ich für eine genaue Aussage bzgl. der Mobilitätsgarantie doch bei VW (welche mir ja das Gegenteil gesagt haben) nachfragen soll. Dann hab ich wieder bei VW angerufen und da hieß es, dass es sich um eine Falschaussage meines VW-Händlers handele, aber mir ja immernoch das Autohaus welches mich einschleppt, eine verlässliche Aussage geben kann.

Die Dame hat mich daraufhin mit dem nächstgelegenen VW-Händler, welcher mich auch einschleppen soll, verbunden. Auch ihm habe ich die Situation erklärt, ihm meine Fahrgestellnummer gegeben und mir mitteilen lassen, dass die Mobilitätsgarantie, trotz der 2 (!) Tage Überziehung, besteht. Da ich auf der Arbeit war, konnte ich beim Abschleppen nicht dabei sein. Aber auch das wäre kein Problem, das Auto werde innerhalb von einer Stunde, auch ohne meine Anwesenheit, abgeschleppt.
Da die Inspektion ja fällig ist, habe ich direkt darum gebeten, diese auch im Autohaus durchführen zu lassen. Kosten der Inspektion voraussichtlich 104€ (es wird also quasi fast gar nichts gemacht).

Ich bin also fest davon ausgegangen, dass meine Mobilitätsgarantie besteht, ich abgeschleppt werden kann und ein Leihwagen auf mich, nach meiner Arbeit, am Autohaus wartet.

Nach der Arbeit bin ich sofort zum Autohaus hin und plötzlich hieß es: Sie haben ja keine Mobilitätsgarantie mehr, weil sie 2 Tage über dem Inspektionstermin sind. (Es geht entweder nach Tagen oder 1000 Kilometern, das Einzige was überschritten wurden ist, sind die 2 Tage)

Die Folge war, dass ich keinen Leihwagen bekommen habe und die Abschleppkosten teilweise oder ganz auf mich umgewälzt werden sollen. Da ich beim Abschleppen nicht anwesend war und der Abschleppdienst mit einem größeren Fahrzeug kommen musste und dadurch mehr Kosten entstanden sind, auch dafür soll ich aufkommen.

Noch ist in meinen Augen das letzte Wort nicht gesprochen, gerade weil ich am Telefon ja auch belogen wurde, aber so sieht man einmal wie der, in letzter Zeit durch die Medien sehr in Mitleid geratene VW-Konzern, Kundenfreundlichkeit beschreibt.

Ich habe vor nicht einmal 3 Jahren einen Neuwagen gekauft, die erste Inspektion natürlich bei VW machen lassen und jetzt wird mir wegen 2 Tagen so ein Strick daraus gemacht.

Was würdet ihr mir empfehlen?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Pünktlich zur Inspektion oder zum Service fahren. Ich habe meinen Service vorgezogen, da ich wusste, dass ich im Urlaub bin und der Termin kommt.

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ohne Worte... gut, dass ich den ADAC nicht gekündigt habe...

Zitat:

@Odian7 schrieb am 26. August 2016 um 10:41:44 Uhr:


Nach 20 Minuten warten wurde mir dann gesagt das das Ganze wohl länger dauern würde und die Prüfung heute nicht mehr klappen würde. Ich wäre somit also wieder ohne Auto weggeschickt worden, da mir ja keine Mobilitätsgarantie zusteht. Nachdem ich mich da verständlicherweise quer gestellt habe, konnte ich mein Auto dann doch ohne Prüfung der Batterie mitnehmen. Merkwürdig..

Das ist ja schon Schikane, so etwas habe ich noch nie erlebt. Ich gehe davon aus, dass Du diesen Krawallladen nicht mehr betreten wirst.

Für mich ist das eine Bestätigung für den Weg, den ich aus Überzeugung gehe: Generell, wenn irgendwie möglich, meinen Händler anrufen. Die regeln das alles. Meiner hat mich, wie schon geschrieben, noch nie hängen lassen.

Und wenn ich bei einem neuen Auto mal ein paar Hundert Euronen mehr locker machen muss, beim nächsten Mal hole ich das wieder, das gleicht sich immer aus. Ich würde nur im Notfall wechseln.

Gruß und schönes Wochenende
NSU_1200 C

@NSU_1200

Genau richtig... ein wirklich fähiger Händler ist das Wichtigste. Ein völlig untalentierter dagegen würde mich auf Dauer ganz sicher mehr auf die Palme bringen als eine zweieinhalb Sekunden schlechtere Beschleunigung auf Hundert beim Konkurrenzprodukt😁.

Ich persönlich würde für einen fähigen Händler/Werkstatt, falls man die Garantie hätte an einen solchen zu geraten, sogar die Marke wechseln.

Und das würde mir je nach Ärgernis sogar ziemlich leicht fallen 😎.

Zitat:

@DPLounge schrieb am 26. August 2016 um 11:38:01 Uhr:


Ich persönlich würde für einen fähigen Händler/Werkstatt, falls man die Garantie hätte an einen solchen zu geraten, sogar die Marke wechseln.

DANKE dafür!

DIESES bitte 1:1 mal VW mitteilen (für hinter´s Ohr...), damit die endlich mal aufhören, den kleinen Freundlichen das Leben mit CI-Vorgaben, Knebelverträgen und der Kündigung von Verkaufs- oder Wartungslizenzen für div. Konzernmarken und -Modelle (Beispiel: Untersagung der VW Crafter-Wartung etc.) etc. noch schwerer zu machen, als es ohnehin schon ist und stattdessen überall diese unseligen Glaspaläste mit lauter fachfremden Models im Kostümchen oder Anzug hinzusetzen.

Anm.:
Den "kostenlosen" Kaffee gibt auch bei meinem kleinen Freundlichen "auf dem Land" innerhalb Hamburger Stadtgrenzen kostenlos! Der ist sogar noch "kostenloser", vulgo: preiswerter als im Glaspalast, weil man ihn dort ungleich teurer vorab bezahlt hat, beim letzten Mal! 😰

Ergo:
Friede den Hütten (und kompetenten, kleinen Freundlichen) und Krieg den Glas-Palästen! 😁

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Zitat:

@Taubitz

Ergo:
Friede den Hütten (und kompetenten, kleinen Freundlichen) und Krieg den Glas-Palästen! 😁

Das unterschreibe ich zu 100%!!!
Gott sei Dank habe ich genauso einen kleinen! 🙂
Ich hoffe der bleibt noch sehr lange!

Wenn Du beim Zuschlagen der Tür aufpasst: schon! 😁

SCNR, war einfach zu schön, die Vorlage!

p.s.: Woher weißt DU überhaupt von MEINEM kleinen!?!?!?!?!?

Zitat:

@Taubitz schrieb am 26. August 2016 um 12:39:23 Uhr:


Wenn Du beim Zuschlagen der Tür aufpasst: schon! 😁

SCNR, war einfach zu schön, die Vorlage!

Ei Ei Taubitz was du da wieder reininterpretierst!! 😁😁

Ich meine natürlich einen (meinen) kleinen feinen VW-Händler mit angeschlossener eigener Werkstatt!!!

Und nicht meinen ………😁😁

Kurze Frage zu diesem Thema
Mein kommender Inspektionstermin ist terminbedingt wenige Tage (1 Woche) nach Anzeige in der MFA.
Die Mobilitätsgarantie greift, wie ich hier lese, bis Tag lt. Anzeige - sofern VW nicht Kulanz zeigt.

Aber: Die Mobigarantie erneuert sich doch dann auch wieder mit dem Service, oder? Auch wenn er wenige Tage danach durchgeführt wurde...?

So habe ich es auch in Erinnerung. Aber schau doch einfach in die Garantiebedingungen. Was dort steht gilt. Was hier im Forum jemand dazu meint, ist ungefähr so wichtig, als ob in China ein Sack umfällt.

Die Mobilitätsgarantie gilt bis zum nächsten Service. Da in den AGBs dazu nichts anderes oder genaueres steht, bedeutet es, dass es Termingenau gilt! 1 Tag überziehen und der Händler ist nicht mehr zur MG verpflichtet oder der vollen Kostenübernahme lt. den dort gemachten Angaben.
Sprich, man ist von der Kulanz des Händlers abhängig.

Edit: Zumal die Serviceanzeige nicht plötzlich an geht und signalisiert, dass man jetzt sofort zum Service muss. Ich finde, dass man in dieser Hinsicht VW keinen Vorwurf machen kann.

Zitat:

Die Mobilitätsgarantie gilt bis zum nächsten Service. Da in den AGBs dazu nichts anderes oder genaueres steht, bedeutet es, dass es Termingenau gilt! 1 Tag überziehen und der Händler ist nicht mehr zur MG verpflichtet oder der vollen Kostenübernahme lt. den dort gemachten Angaben.
Sprich, man ist von der Kulanz des Händlers abhängig.

Edit: Zumal die Serviceanzeige nicht plötzlich an geht und signalisiert, dass man jetzt sofort zum Service muss. Ich finde, dass man in dieser Hinsicht VW keinen Vorwurf machen kann.

Das heißt man hat in den Tagen, um die man überzieht, keinen Anspruch. Nach erfolgtem Service aber wieder sehr wohl und das bis zum nächsten Termin…

Die Mob-Garantie gilt ab dem Zeitpunkt des Services bis zur Fälligkeit des nächsten Services. Es spielt dabei keine Rolle ob der Service in der Vergangenheit überzogen wurde.

Die Aussage von Jusha06 ist richtig. Und mein Händler ist ein kleiner Händler ohne Glaspalast mit kompetenten Mitarbeitern sowohl in der Werkstatt als auch im Vertrieb, der Annahme. Alles ohne Tam Tam und Brimborium.

Das ist es eben. Es gibt Händler die sehr kulant sind und welche die sind es 0.
Diese Erfahrung habe ich mit VW auch schon gemacht.

Nur mal zum Verständnis, die Mob-Garantie hat nichts mit Kulanz vom Händler zu tun. Diese Garantie wird vom Hersteller gewährt und dementsprechend auch von diesem bezahlt. Und der Hersteller knüpft eben entsprechende Regeln und Bedingungen an diese. Sind diese nicht erfüllt, erhält der Händler kein Geld. Jetzt kann der Händler natürlich selber entscheiden, ob es triftige Gründe gibt diese Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen. Welche Gründe das sein könnten, darf sich jeder selbst überlegen.

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