inspektionen wirklich nötig ? und das unbedingt bei MB ?

Mercedes C-Klasse W203

hallo

ich überlge ja schon seit langen ob die teuren inspektionen bei mercedes jeder jahr eigentlich sein müssen ? oder ob das nur geldabzockerei ist. denn was man da alles so zu ohren bekommt ? von sachen die berechnet, aber nicht gemacht werden, etc...

normalerweisse langt es ja zu ner autowerkstatt zu gehen und dort ab und an das öl wechseln lassen und die filter dazu und eventuell bremsen mal nachschauen lassen. die teuren inspektionen bei mercedes ( 180 euro assyst A und ca 400 euro assyst B , was ich bisher bezahlte ) muss ja nicht sein

was denkt ihr ?

fruss

50 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von he2lmuth


Ein A kostet nicht 350 sondern ca 180 €
Ein B kostet 350 €

Jeweils natürlich PLUS Sonderarbeiten.

Hi Hellmuth,

Dann gab es bei mir wohl immer Sonderarbeiten. Die von mir geschriebenen Preise sind meine Erfahrungswerte (auf die Schnelle geschätzt, dürfte aber nah dran sein)

Damit schrumpft der mögliche Preisvorteil nur weiter. Ich bezweifle, daß eine freie Werkstatt einen Assyst A für 80 Euro machen würde. Also wozu wo anders hinfahren?

Gruß

Also Freunde der gepflegten Wartung!

Ich habe mit meinem Freundlichen für den ersten Assyst A einen Festpreis von 100€ ausgemacht! Dazu bringe ich mein eigenes Mobil1 für 50€ mit. Alles inklusive, Arbeit, Kleinkram, Altöl usw. Falls noch was aus der Reihe gebraucht wird gehts natürlich extra.
Dazu wird für lau versucht die lästige Zugluft am Hochtöner weg zu bekommen.

Da kann man doch nicht meckern oder? Solange das Baby noch recht neu ist gehe ich zu DC. Einfach mal fragen und vergleichen. Dann klappts auch mit der Kulanz.

Grüße

Ramair

PS: C220CDI, 05/04, 24000km

Bei mir waren es am 16.03.06 beim Assyst A (ca. 50000km)
exakt 111,84€.

Zitat:

Original geschrieben von nebumosis


dennoch scheint es zulässig zu sein, die Gewährleistung an Bedingungen zu knüpfen, z.B. "G erlischt bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch" oder "G erlischt, wenn Sache von nicht autorisierter Stelle geöffnet wird, um z.B. Nachbesserung zu versuchen" oder "G erlischt, wenn Verschleißteile nicht durch vom Hersteller freigegebene Teile ersetzt werden" usw. usf.

Das sind aber alles Einzelheiten, die schon im Gesetz geregelt sind bzw. durch die Rechtsprechung ausgeformt wurden oder sich auf der Darlegungs-/Beweisebene abspielen. Der Verkäufer kann sich keine Bedingungen basteln, an die sich später ein Richter - entgegen seiner rechtlichen Einschätzung anhand des Gesetzes - im Urteil halten müsste.

Gesetzliche GWL-Ansprüche hat man übrigens direkt gegen den Verkäufer und nicht gegen DC.

Zum Posting von evilit: Daumen hoch!

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Gerry71: so bin ich mit allen Punkten einverstanden

Gruß nebumosis

Zitat:

Das bestreite ich! Das gesetzliche Gewährleistungsrecht ist nun mal gesetzlich im BGB geregelt.

Sorry, ist aber so.

Du kannst ein Auto nicht mit z.B. einem Fernseher oder einem Kühlschrank vergleichen. Ein Auto MUSS gewartet werden, um die Gewährleistung aufrecht zu erhalten.

@ evelit

Bei mir kostete bei DC der

Assyst A ganze 115 € (inkl. 5 € für ein APS 30 Handbuch),

Assyst B ganze 252 €,

jeweils ohne (selbst mitgebrachtes) ÖL. Bei diesen Preisen muss man nicht zum Billigjakob gehen, zumal während der Garantiezeit.

Nach sechs Jahren und einem km-Stand von 150.000 und entsprechenden Reparaturen/Sonderarbeiten sieht die Sache allerdings anders aus. Dann ist die Tasse Kaffee und der Leihwagen von DC sehr teuer bezahlt.

Wenn es nur um den reinen Kundendienst geht (Ölwechsel, Ölfilterwechsel etc.) dann sind in einer freien Werkstatt 80 € sogar schon sehr hoch gegriffen. (jedenfalls bei mir im ländlichen Raum)

Zitat:

Original geschrieben von dowczek



Sorry, ist aber so.

Ich schreibe mir hier die Finger mit Gegen-Argumenten wund und Du kommst mit "sorry, ist aber so." 🙁

Belege bitte deine Aussage.

Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen einem Auto oder einem Kühlschrank. Ein Mangel, der schon bei der Übergabe vorhanden war (bzw. Quelle des Mangels), muss innerhalb der GWL-Frist vom Verkäufer beseitigt werden (Nachbesserung/Neulieferung). Das hat mit der Wartung der Sache erst mal rein gar nichts zu tun.

Ich hatte genau wegen diesem Problem vor ca. einem 3/4 Jahr der Rechtsabteilung des ADAC geschrieben (bis zu diesem Zeitpunkt war ich der gleichen Meinung wie Du). Als Antwort erhielt ich, das Hersteller eben sehr wohl innerhalb der Gewährleistungsfristen Bedingungen setzen dürfen, obwohl es laut GVO (Gruppenfreistellungsordnung) eigentlich nicht so sein sollte... Denn eigentlich dürfen Hersteller die Garantie auch bei Fremdwartung nicht verweigern, doch dieses Thema ist sehr komplex und die Hersteller können sich leicht herausreden.

Zitat:

Ein Mangel, der schon bei der Übergabe vorhanden war (bzw. Quelle des Mangels), muss innerhalb der GWL-Frist vom Verkäufer beseitigt werden

Hier verwechselst Du die gesetzliche Gewährleistung mit der sogenannten Sachmängelhaftung. Das sind zwei paar Stiefel.

Denn, war ein Mangel bereits beim Verkauf vorhanden fällt es unter eben diese Sachmängelhaftung. Soweit hast Du Recht.

Tritt ein Mangel aber erst NACH dem Kauf auf, dann ist es ein Fall für die Gewährleistung.

Jeder, der ADAC-Mitglied ist, kann sich mit einer simplen Mail an die Rechtsexperten wenden und dies nachfragen].

Zitat:

Original geschrieben von dowczek


Ich hatte genau wegen diesem Problem vor ca. einem 3/4 Jahr der Rechtsabteilung des ADAC geschrieben (bis zu diesem Zeitpunkt war ich der gleichen Meinung wie Du). Als Antwort erhielt ich, das Hersteller eben sehr wohl innerhalb der Gewährleistungsfristen Bedingungen setzen dürfen, Sache.

Poste doch bitte mal die Antwort des ADAC. 😉

Der ADAC hat bestimmt in Bezug auf die Garantie des Herstellers geantwortet.

Noch mal: Du hast als Käufer nur gegen den Verkäufer GWL-Ansprüche, nicht gegen den Hersteller.

Zu deinen sonstigen Ausführungen kann ich nur sagen: Autsch...

Allein der folgende Satz
"Hier verwechselst Du die gesetzliche Gewährleistung mit der sogenannten Sachmängelhaftung. Das sind zwei paar Stiefel."
zeigt, dass Du noch nie das BGB von innen gesehen hast. 😉

Hallo,
viele übersehen das nicht regelmässiger Kundendienst bei MB
die Mobilitäts Garantie erlöschen lässt.1 Kundendienst bei einer freien wkst. und alles ist vorbei.Dann löhnt man mal schon 200€ fürs Schleppen, und wenn man in den Urlaub fährt
und das Fzg ist für 4tage in der wkst wegen wochenende dann mal240€ für den Leihwagen.Ausser du bist beim Adac, aber wennst zuhause liegen bleibst dann kriegst du nicht mal einen Leihwagen vom ADAC.
Also für mich lieber MB Werkstatt, da ich bei freien nur schlechts erlebt habe.

Zitat:

Zu deinen sonstigen Ausführungen kann ich nur sagen: Autsch...

Gleiches kann ich von Dir behaupten...

Da Du offensichtlich nicht zwischen Gewährleistung und Sachmängelhaftung unterscheiden kannst. Jeder hier kann sich an den ADAC oder sonstige wenden und auch die Gruppenfreistellungsverordnung ist einsehbar.

Zitat:

Der ADAC hat bestimmt in Bezug auf die Garantie des Herstellers geantwortet.

Genau das habe ich doch geschrieben. Fremdwartung ist ansich kein Problem, wenn nur die vielen Fallen nicht wären. Du liest nur, was Du lesen willst.

Übrigens, hier mal ein Link zu der ominösen Gruppenfreistellungsverordnung. Wer will, kann sich gerna mal durchbeissen und versuchen, das Fazit daraus zu ziehen...

http://europa.eu.int/.../l_20320020801de00300041.pdf

Zitat:

Original geschrieben von Toni 270


Hallo,
viele übersehen das nicht regelmässiger Kundendienst bei MB
die Mobilitäts Garantie erlöschen lässt.1 Kundendienst bei einer freien wkst. und alles ist vorbei.Dann löhnt man mal schon 200€ fürs Schleppen, und wenn man in den Urlaub fährt
und das Fzg ist für 4tage in der wkst wegen wochenende dann mal240€ für den Leihwagen.Ausser du bist beim Adac, aber wennst zuhause liegen bleibst dann kriegst du nicht mal einen Leihwagen vom ADAC.
Also für mich lieber MB Werkstatt, da ich bei freien nur schlechts erlebt habe.

Bitte auch nicht die KULANZ nach Ende der Gewährleistung vergessen.

Ist eine FREIWILLIGE Leistung. Was glaubt ihr wie sich mitgebrachtes Öl in dieser Beziehung auswirkt?

Stellt euch vor, dass euch die Werkstatt gehört 😉

Grüße
Hellmuth

Zitat:

Original geschrieben von dowczek



Gleiches kann ich von Dir behaupten...

Ich warte immer noch auf Argumente!

Zitat:

Original geschrieben von dowczek



Da Du offensichtlich nicht zwischen Gewährleistung und Sachmängelhaftung unterscheiden kannst.

Für Hobby-Juristen wie Dich noch mal

G A N Z L A N G S A M

:

Gesetzliches Gewährleistungsrecht = Sachmängelrecht

Gesetzliche Gewährleistung <> Garantie

Zitat:

Original geschrieben von dowczek


Jeder hier kann sich an den ADAC oder sonstige wenden und auch die Gruppenfreistellungsverordnung ist einsehbar.

Aber ganz offensichtlich kann nicht jeder diese Infos richtig verarbeiten bzw. weitergeben.

Zitat:

Original geschrieben von dowczek



Gerry:"Der ADAC hat bestimmt in Bezug auf die Garantie des Herstellers geantwortet."
Das habe ich doch geschrieben. Fremdwartung ist ansich kein Problem, wenn nur die vielen Fallen nicht wären. Du liest nur, was Du lesen willst.

Was hast Du geschrieben????

Zitat:

Original geschrieben von dowczek


Ich hatte genau wegen diesem Problem vor ca. einem 3/4 Jahr der Rechtsabteilung des ADAC geschrieben (bis zu diesem Zeitpunkt war ich der gleichen Meinung wie Du). Als Antwort erhielt ich, das Hersteller eben sehr wohl innerhalb der Gewährleistungsfristen Bedingungen setzen dürfen, obwohl es laut GVO (Gruppenfreistellungsordnung) eigentlich nicht so sein sollte...

Du begreifst ja noch nicht mal die Grundzüge, nämlich die Unterscheidung zwischen "gesetzlicher Gewährleistung" durch den Verkäufer und freiwilliger "Garantie" des Herstellers.

Hör endlich auf solchen Unsinn zu posten!!! 😠

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