Inspektion in der freien Werkstatt. Erfahrungen

Opel Insignia A (G09)

Hallo,
mein Dicker muss bald wieder zur Inspektion. Mein Frage ist welche Erfahrungen habt ihr mit der Inspektion in der freien Werkstatt gemacht. Ich spreche von einer Hinterhof Werkstatt und nicht von ATU oder Pitstop etc. Ich habe eine freie Werkstatt an der Hand wo ich mit dem Wagen von meiner Frau hinfahre. (Da müsste ich nachfragen, ob der Meister bei meinem Fehler auslesen und löschen kann und das Intervall wieder auf 100%setzen kann) Mit dem Dicken bin ich immer zum FOH gefahren wegen der Garantie. Diese ist aber seit zwei Jahren erloschen. Mir ist bewusst, dass ich dadurch dass ich die Inspektion nicht mehr beim FOH mache keine Ansprüche auf Kulanz habe.
Was würdet ihr mir empfehlen bzw. wie macht ihr das.
Insignia ST Baujahr 2014
163 PS 2.0
130000 km
Schalter

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Zitat:

@rufus608 schrieb am 29. Dezember 2018 um 23:06:53 Uhr:


als Unfallopfer mit dann folgender fiktiver Abrechnung des Schadens hat man bei Vorlage eines durchgängig in der Vertragswerke abgestempelten Serviceheftes die große Chance, ohne Streichungen bei den Reparaturpositionen,
100% des Nettobetrages des Gutachtens von der gegnerischen Versicherung gezahlt zu bekommen.

Hast Du dazu ein konkretes Beispiel?
Bei keiner meiner privaten oder geschäftlichen Schäden, oder Schäden einer meiner Fahrer wurde von der gegnerischen Versicherung das Serviceheft inspiziert und als Grundlage herangenommen den monetären Schaden zu drücken.
Ein durchgängig abgestempeltes Serviceheft ist trotzdem in jedem Falle sinnvoll, aber nicht zwingend von der Vertragswerkstatt erforderlich.
Nichts desto trotz gehe ich (noch) mit meinem Insignia zum FOH.

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Ich halte das ganze mit den Service Heft für völlig u plausibel.
Wenn es danach geht müsste die Versicherung dann auch schauen ob die Intervalle eingehalten und auch korrekt durchgeführt worden sind.
Bei lackierarbeiten wird die auch nicht gucken ob du vorher immer in der waschsstrasse warst oder handwäsche betrieben hast.

Aber ist ja auch egal wor kommen hier etwas vom Thema ab ;-)

die Versicherung hat es nicht zu interessieren. Einfach den ortsübliche Reparaturkosten erstatten ( + Nebenkosten wie Wertminderung) und gut. Der Geschädigte muss als Laie davon ausgehen, dass die Preise normal sind (gab es BGH Urteil) , zweitens hat er das volle Recht dass das Auto hinterher genau sind's steht wie davor.

Wer sich mit diesen Versicherungsmaschen abtut ist selbst schuld. Deswegen immer den Anwalt machen lassen...

Der merkantile Wertausgleich wird ja auch nicht für Fahrzeuge allen Alters gezahlt, ab 5 ist glaube ich Schluss.

Dieser Versicherungskram wird auch nicht eines der Hauptkriterien sein ob man die Insp. in der Markenwerkstatt oder einer freien Werkst. durchführen lässt. Sehe ich jedenfalls so.

Guten Rutsch wünsche ich!

Der merkantile Wertausgleich wird ja auch nicht für Fahrzeuge allen Alters gezahlt, ab 5 ist glaube ich Schluss.

Stimmt, kein Wertausgleich bei "Einfachschäden", sowie Alter 5 Jahre und grösser und/oder mehr als 100.000km

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