Insolvenz,wie lange muss man ohne Gehalt fahren?
Hallo Leute!
Kennt sich einer mit Insolvenzverfaheren aus?
Wenn man schon 2Mon kein Gehalt bekommen hat,
wie lange muss man dann noch fahren?
Innerdeutscher Fernverkehr!
Denn ohne Geld kann man sich ja nicht ernähren
und das auch noch wenn man drausen ist!
Vielleicht hatte das schon jemand durch?
Beste Antwort im Thema
Ohne Bezahlung muss man gar nicht fahren! Wenn Insolvenz angemeldet wurde gibts Insolvenzausfallgeld von der Agentur für Arbeit(nach Beantragung)
Mein Tip: Schnellstmöglich nen neuen Arbeitgeber suchen, bei Innerdeutsch Fern sollte das kein allzu großes Problem darstellen bei Klasse CE. Oder hofft ihr auf ein Wunder! Wenn eine Firma die Löhne nicht mehr zahlen kann sollte man weglaufen! Ist zwar jetzt Mutmaßung, aber ich glaube nicht das der Chef ganz ohne Kohle ist wie ihr das seit!
Nen CE Job gibts innerhalb von ner Woche, und nen guten innerhalb von 4-6 Wochen, mann muss nur anfangen zu suchen.
Grüße
Steini
52 Antworten
Also stress wollte ich damit nicht erzeugen!
Fakt ist aber----------von was soll ich meine Woche finanzieren????
Zuhause ist es zum ersten billiger und kann was suchen!
Willst dem neuen Chef gleich sagen müssen das man im Grunde nur Sa-So kann??
Ach und die Firma ist am Ende!
Keiner kann nach über zwei Mon ohne Kohle sagen das er noch leistung bringt!
Ich habe kein nerv mehr,
die gefahr ein anderen Verkehrsteilnehmer zu übersehen weil man im gedanken
an Arbeitslosigkeit denkt,
zu groß!
Würde nur der eine Satz fallen,
es geht weiter und der Vorschuß kommt,
bin ich die letzte wo Daheim bleibt.
Habe gerade keine andere Wahl!
Gerade sagt mir ein Kollege das der Vorschuß abgelehnt wurde!!!!!!!
Das ist das Ende
Zitat:
Original geschrieben von motorina
OT: Welche Intoleranz und Arroganz!Zitat:
Original geschrieben von klowasser
ja,habe ich.mit fussgängern unterhalte ich mich nicht über nutzfahrzeuge
sorry,vergessen den ironieschalter umzulegen
Hallo, @kleinehexe,
bevor du (durch diese Umstände) unkonzentriert einen 40t durch die Lande schleppst und in Gedanken ganz wo anders bist als auf der Strasse:
Dann bleib´ lieber daheim und verwende (nicht verschwende; kleines Wortspiel, sorry) deine Zeit dafür, um einigermassen heil aus diesem Dilemma rauszukommen und neue Arbeitsangebote zu sondieren.
Viel Erfolg, motorina.
Zitat:
Original geschrieben von motorina
Hallo, @kleinehexe,
bevor du (durch diese Umstände) unkonzentriert einen 40t durch die Lande schleppst und in Gedanken ganz wo anders bist als auf der Strasse:
Dann bleib´ lieber daheim und verwende (nicht verschwende; kleines Wortspiel, sorry) deine Zeit dafür, um einigermassen heil aus diesem Dilemma rauszukommen und neue Arbeitsangebote zu sondieren.Viel Erfolg, motorina.
So denke ich auch!
Ich habe (wie alle anderen Kollegen) eine große Verantwortung!!!!
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KleineHexe,
es ist keinem geholfen wenn du mit 40 Tonnen unkonzentiert fahrst weil du nicht weisst wie die Miete Bezahlt werden kann. Fur deine eigen und die Gesundheit anderer spanne Mental erst einmal aus, und orjentiere dich. Nach einer oder zwei wochen hat du genug ruhe und weisst was du zu machen hast.
-Hallo Kollegen, ich bin die KleineHexe, und ich bin NEU in diesem Betrieb-.
Keiner Firma nuzt ein Fahrer der nicht 100% bei der Sache ist.
Wir haben Fahrer schon nach Hause geschickt und den Truck geparkt weil das Kind vom Fahrer im Krankenhaus war.
Rudiger
@citius
Ich will dein Geschrei nicht hohren wenn dir ein LKWfahrer den Spiegel von deinem VW abfahrt, weil er Mental abgelenkt war.
Zitat:
Original geschrieben von kleinehexe75
So denke ich auch!Zitat:
Original geschrieben von motorina
Hallo, @kleinehexe,
bevor du (durch diese Umstände) unkonzentriert einen 40t durch die Lande schleppst und in Gedanken ganz wo anders bist als auf der Strasse:
Dann bleib´ lieber daheim und verwende (nicht verschwende; kleines Wortspiel, sorry) deine Zeit dafür, um einigermassen heil aus diesem Dilemma rauszukommen und neue Arbeitsangebote zu sondieren.Viel Erfolg, motorina.
Ich habe (wie alle anderen Kollegen) eine große Verantwortung!!!!
@erci22
Zitat:
Er muss ja nicht krak machen er kann auch einfach daheim bleiben und seine Arbeit verweigern kein Kündigungsgrund
Naja genau so wäre das richtig wie ich finde.
@kleinehexe
Naja ich kanns zwar schon nachvollziehen, aber ich finde es etwas übertrieben deswegen sich als BERUFSkraftfahrer nicht mehr genug auf den Verkehr konzentrieren zu müssen, auch mit dem Wissen, dass das Geld nicht sofort kommt, sondern erst evtl in 3 Monaten vom Amt.Lebenshaltungskosten hin oder her, aber wer seit mehreren Jahren Berfufstätig ist, kann, finde ich, auch mal 8 Wochen ohne Geld überbrücken.Angst vor Arbeitslosigkeit, naja wir haben zur Ziet ja doch nicht 2004/2005. Gute Trucker finden doch heutzutage immer was - schreiben zumindest die Zeitungen......... Oder wie siehts wirklich aus ???? (Ehrliches Interesse hab)
@rudiger
Zitat:
Wir haben Fahrer schon nach Hause geschickt und den Truck geparkt weil das Kind vom Fahrer im Krankenhaus war.
Echt anständig vom Fahrer erstmal zu kommen. Das machen die wenigsten in diesem Falle......
Zitat:
Ich will dein Geschrei nicht hohren wenn dir ein LKWfahrer den Spiegel von deinem VW abfahrt, weil er Mental abgelenkt war.
Bisschen blöder Vergleich finde ich..... Anders herum wird der Trucker auch kaum schreien, wenn ich mental anbgelenkt ihm reinfahre - mit nem PKW. Aber wenns nur der Spiegel ist würde ich wohl erst dann rumschreien wenn er nicht zahlen will und dann mit mental abgelenkt kommt.Bisher stets bei mir 1:0 ! Einmal Vollbremsung für Laster, aber noch keine Lastervollbremsung wegen mir. So long.....
lach, der war gut, wer kann denn zur heutigen Zeit mal eben noch so 8 Wochen aus dem Ärmel heraus überbrücken?
Naja jetzt sag bloß, du gibst von 100€ , die du im Monat verdienst 99,5 € wieder aus. Also bitte.....
btw: mir stellt sich die Frage ob sich ein Fahrer, der weis dass sein Unternehmen Zahlungsunfähig ist und trotzdem kosten durch Maut und Sprit verursacht im Wissen, dass der Chef dies wohl nicht mehr begleichen kann, nicht strafbar macht?
Denke da an Beihilfe zur Insolvenzverschleppung oder so was in der Richtung
Wenn man genau weis dass man kein Geld einstecken hat und dann doch den Tank als Privatmann voll macht begeht man nämlich einen Straftat. mir fällt grade der § nicht ein
Hexe wünsche ich viel Erfolg, ich denke bisher hast Du keinen Fehler gemacht.
(Gattin von Angoldor): Mit der schriftlichen Abehnung des Vorschusses kannst Du zu der Hartz4-Stelle im Arbeitsamt(früher Sozialamt) gehen und Übergangsgeld beantragen. Bekommst Du wenn nötig sofort, sie zahlen Dir auch die Miete. Mietvertrag mitnehmen! Und die schriftliche Benachrichtigung über den Antrag auf Insolvenz Deiner Firma. Wichtig ist auch, daß Du Dich arbeitssuchend meldest, solange Du nicht gekündigt bist! Hatte vor zwei Jahren in meiner damaligen Firma Insolvenz. Alles Gute! Dorothee
( wieder A. ):
Daß es viele Fahrerarbeitsplätze gibt, halte ich für höchstens ein halbes Jahr noch richtig.
Die Spritpreise und steigende Teile / Fahrzeugpreise werden all die vielen Speditionen/Frächter, die jetzt schon plus/minus Null arbeiten, auch in die Insolvenz zwingen und damit eine Menge Fahrer " dem Markt zur Verfügung stellen ", den es dann aber nur noch mit Vitamin B gibt. Die zu bewegende Frachtmenge wird gleich bleiben, die übriggebliebenen Firmen werden ganz langsam höhere Preise durchsetzen können. Und ganz langsam wieder Fahrer brauchen.
In drei Jahren.
Und dann ist fahren nicht mehr lustig, weil Tiefensee sich durchgesetzt hat, und alle LKW in einer gigantischen Kolonne auf der rechten Spur vor sich hin rollen.
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von AndyRe
btw: mir stellt sich die Frage ob sich ein Fahrer, der weis dass sein Unternehmen Zahlungsunfähig ist und trotzdem kosten durch Maut und Sprit verursacht im Wissen, dass der Chef dies wohl nicht mehr begleichen kann, nicht strafbar macht?
Denke da an Beihilfe zur Insolvenzverschleppung oder so was in der Richtung
Insolvenzverschleppung kann grds. nur der Inhaber, der Geschäftsführer oder die Gesellschafter einer Firma begehen. Aber es gibt durchaus Möglichkeiten, dass andere - wobei der Schutz finanziell abhängiger Partner im Vordergrund steht - die Insolvenz für ein Unternehmen anmelden.
Nicht zu vernachlässigen ist aber die Regelung des Mautschuldners. Im dritten Rang ist auch der Fahrer Mautschuldner. Kann also die Firma die entstandene Maut nicht zahlen, muss evtl. der Fahrer für die Schuld aufkommen. Ob man dieses Risiko eingeht, weiß ich nicht.
Sofern Insolvenz angemeldet wurde und der Antrag auf Insolvenzgeld raus ist, macht es wenig Sinn, sich kurzfristig vom Unternehmen zu trennen. Während der Insolvenz gibt es Geld und man kann in aller Ruhe nach einem anderen Job schauen; vielleicht besteht das Unternehmen sogar unter anderen Bedingungen weiter oder wird übernommen. Auch dann hat man weiterhin eine Arbeitsstelle.
Für die Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichtzahlung des Lohnes muss man mit dem Insolvenzverwalter eine Lösung finden. Grundsätzlich besteht aber auch das Recht daruf, die Leistungserbringung auszusetzen, wenn der Lohn nicht gezahlt wird.
In solchen Fällen sollte man jedoch IMMER einen Jursiten bezahlen. Deshalb hier noch einmal meine Ermahnung, dass JEDER Kraftfahrer eine Rechtschutzversicherung für Arbeits- und Verkehrrecht braucht.
Allzeit Gute Fahrt!
Hallo kleine Hexe,
unter www.insolvenzrecht.info fand ich folgende Informationen. Ich hoffe, Du siehst danach etwas klarer.
Halte den Kopf oben und alles Gute
P.S. Klasse Geburtsdatum/-tag!!!
Der Arbeitnehmer in der Insolvenz
... Kündigung wegen Insolvenz?
Wenn ein Unternehmen in die Insolvenz gehen muss sind naturgemäß auch die Arbeitnehmer dieses Unternehmens betroffen. Die genauen Auswirkungen der Insolvenz ihres Arbeitgebers sind den Arbeitnehmern jedoch meist nicht bekannt. Es stellen sich insbesondere drei Fragen, die im Folgenden kurz geklärt werden sollen.
1. Frage: Bekomme ich weiter meinen Lohn gezahlt und wenn ja von wem?
Grundsätzlich besteht der Lohnanspruch auch in der Insolvenz solange fort bis dem Arbeitnehmer ordnungsgemäß gekündigt wurde. Der Lohnanspruch ist aber nicht mehr gegen den bisherigen Arbeitgeber sondern gegen den Insolvenzverwalter gerichtet.
Der Lohnanspruch besteht auch dann fort wenn der Insolvenzverwalter, wozu er berechtigt ist, denn Arbeitnehmer von seiner Arbeitsleistung freistellt. In diesem Fall kürzt er sich aber um den Betrag, den der Arbeitnehmer infolge der Freistellung einspart oder den er durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.
Allerdings bedeutet der bestehende Lohnanspruch noch nicht dass der Arbeitnehmer seinen Lohn auch tatsächlich ausgezahlt bekommt. Dies wird vielmehr aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers oftmals gerade nicht der Fall sein. Der Arbeitnehmer wird insoweit wie andere Gläubiger des Unternehmens behandelt.
Lohnforderungen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind einfache Insolvenzforderungen nach §38 InsO. (siehe dazu "das Insolvenzverfahren"😉
Die Lohnforderungen die nach der Insolvenzeröffnung entstehen sind Masseverbindlichkeiten nach §55 InsO. (siehe dazu "das Insolvenzverfahren"😉
Da aber bis zur Vereilung der Insolvenzmasse eine längere Zeit vergehen kann und es den Arbeitnehmern nicht zuzumuten ist in dieser Zeit ohne Einkommen zu sein, können sie Insolvenzgeld beantragen.
Das Insolvenzgeld ist eine Lohnersatzleistung der Bundesanstalt für Arbeit und soll dazu dienen, Lohneinbussen der Arbeitnehmer zu verhindern. Das Insolvenzgeld wird gewährt für ausstehende Gehälter von bis zu drei Monaten vor der Insolvenzeröffnung oder der Abweisung mangels Masse.Das Insolvenzgeld wird in Höhe des Nettolohns ausgezahlt und beinhaltet auch Weihnachts- und Urlaubsgelder sowie Beiträge zu Direktversicherungen.
Das Insolvenzgeld wird gezahlt bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag. Für den Tag der Insolvenzeröffnung oder der Abweisung wird es nicht gewährt. Der Antrag auf Insolvenzgeld kann vom Arbeitnehmer bis 2 Monate nach der Entscheidung über den Insolvenzantrag beim zuständigen Arbeitsamt gestellt werden. Wird Insolvenzgeld an den Arbeitnehmer ausgezahlt, so gehen dessen Lohnansprüche in entsprechender Höhe auf die Bundesanstalt für Arbeit über. Allerdings kann das Insolvenzgeld erst mit der Entscheidung über den Insolvenzantrag, also der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Abweisung mangels Masse, beantragt werden.
Der mit Stellung des Insolvenzantrags eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter ist aber häufig in der Situation, dass er für die Zeit zwischen Antragsstellung und Entscheidung keine Löhne zahlen kann.Da in dieser Zeit aber auch noch kein Insolvenzgeld fließt steht den Arbeitnehmern kein Einkommen zur Verfügung. Hier besteht die Möglichkeit der Vorfinanzierung durch ein Kreditinstitut. Das Kreditinstitut kauft dabei den Arbeitnehmern ihre insolvenzgeldfähigen Lohnforderungen ab und lässt diese sich abtreten.
2. Frage: Kann mir aufgrund der Insolvenz in besonderer Form gekündigt werden?
Auch in der Insolvenz kann nur dann eine Kündigung ausgesprochen werden, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Dabei sieht das Insolvenzrecht keine besonderen Kündigungsgründe vor. Die Kündigung kann vom Insolvenzverwalter vorgenommen werden. Ein in der Insolvenz zu beachtender Kündigungsgrund ist die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen nach §1 KSchG. Allerdings lässt der Eintritt der Insolvenz noch nicht automatisch eine Kündigung nach §1 KSchG zu.
Auch in der Insolvenz ist eine Kündigung nur dann wirksam, wenn die Sozialauswahl beachtet wurde und der Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt wurde. Eine besondere Kündigung in der Insolvenz ist nur möglich, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zwar schon abgeschlossen, aber noch nicht in Vollzug gesetzt war, hier kann der Insolvenzverwalter gemäß §103 InsO die Erfüllung verweigern. Einer Kündigung bedarf es in diesem Fall nicht. Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Kündigung unwirksam ist, so muss er nach §4 KSchG Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.
3. Frage: Was passiert mit meiner Betriebsrente?
Bestehen zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber Versorgungszusagen, etwa in Form einer Betriebsrente, und ist der Arbeitgeber aufgrund der Insolvenz nicht mehr in der Lage die Versorgungszusage zu erfüllen, so springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein, der seinen Sitz in Köln hat.
Der Pensions-Sicherungs-Verein übernimmt die Versorgungszusage des Arbeitgebers, wenn die Anwartschaft des Arbeitnehmers auf einer unmittelbaren Versorgungszusage des Arbeitgebers oder auf einer Direktversicherung beruht.
[
"Der mit Stellung des Insolvenzantrags eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter ist aber häufig in der Situation, dass er für die Zeit zwischen Antragsstellung und Entscheidung keine Löhne zahlen kann. Da in dieser Zeit aber auch noch kein Insolvenzgeld fließt steht den Arbeitnehmern kein Einkommen zur Verfügung. Hier besteht die Möglichkeit der Vorfinanzierung durch ein Kreditinstitut. Das Kreditinstitut kauft dabei den Arbeitnehmern ihre insolvenzgeldfähigen Lohnforderungen ab und lässt diese sich abtreten."
Jep, genau so läuft das. Und wenn der Insolvenzverwalter was taugt, nimmt er den Arbeitnehmern auch gleich den Streß mit dem Kreditinstitut ab. Als 2002 die Baufirma in die Insolvenz gegangen ist, in der mein Mann angestellt war, hat die Insolvenzverwalterin alles rund um das Insolvenzgeld so gut geregelt, daß man in dieser Hinsicht von der Insolvenz fast nichts gemerkt hat. Habe allerdings auch schon das genaue Gegenteil von so guter Organisation erlebt, bei einem Exfreund, wo ebenfalls monatelang nichts ging. Ich würde den Insolvenzverwalter einfach mal darauf ansprechen, ob er nicht die Geschichte mit der Abtretung für alle Angestellten in die Wege leiten kann.
Was das Kranksein betrifft, bin ich etwas zwiegespalten. Einerseits ist das Arbeiten kein Problem, solange man sich innerhalb dieser Dreimonatsfrist für das Insolvenzausfallgeld befindet. Andererseits ist natürlich die Motivation am Ende, und die Unaufmerksamkeit wegen der Geldsorgen dürfte beim Fahren sicher etwas kritisch sein - genau aus diesem Grund sollte der Insolvenzverwalter sich um die Abtretung kümmern, sonst fährt vielleicht im schlechtesten Fall noch jemand von Euch einen Teil der Insolvenzmasse zu Klump! 🙁
Ich persönlich würde versuchen weiterzuarbeiten und dringend mein Zeugnis beantragen. Sowas fällt erfahrungsgemäß bei einer Insolvenz wegen der ganzen anderen Hektik gern hinten runter. (Den Zeugnistext für die Praktikantin, die meine Mann damals auf den Baustellen dabei hatte, habe ich geschrieben, weil in der Firma sonst keiner mehr Zeit hatte 🙄.) Für das Zeugnis ist es logischerweise hilfreich, nicht so offensichtlich zeitlich passend krank zu sein. Aber den Urlaub würde ich auf jeden Fall abfeiern. Bin mir nicht ganz sicher, meine aber, daß die Urlaubskasse bei einer Insolvenz nicht angerührt werden darf.
Daß Du einen Anwalt hast, ist sehr sinnvoll. Der könnte doch - von Kollege zu Kollege - mal nachfragen, ob der Insolvenzverwalter nicht den Kredit und die Abtretungserklärung für das Insolvenzausfallgeld klarmachen kann. Ach übrigens, da fällt mir noch was ein: Mein Mann hat damals, und zwar nach diesen drei Monaten, noch die ganzen Baustellen abgeräumt, das Zeug zum Insolvenzverwerter gefahren usw. usf., was für die Insolvenzverwalterin sehr hilfreich war. Vorher hat er ihr aber auch klipp und klar gesagt, daß er in dem Moment weg ist, in dem das Geld nicht wie gewohnt fließt. Will damit sagen, daß der Insolvenzverwalter ja auch von Euch Fahrern abhängig ist. Wenn Ihr die Aufträge ausführt, kommt immer noch Kohle rein, was vielleicht die Liquidierung mangels Masse abwenden kann, zumindest aber gut für den Anteil des Insolvenzverwalters an der Insolvenzmasse ist. Insofern seid Ihr nicht die reinen Bittsteller, sondern könnt versuchen, Lösungen zu finden, die beiden Seiten gut tun.
Ich drücke Dir fest die Daumen, daß Du einen guten neuen Job findest - toi, toi, toi!
Zitat:
Original geschrieben von kleinehexe75
Hallo Leute!Kennt sich einer mit Insolvenzverfaheren aus?
Wenn man schon 2Mon kein Gehalt bekommen hat,
wie lange muss man dann noch fahren?
Innerdeutscher Fernverkehr!Denn ohne Geld kann man sich ja nicht ernähren
und das auch noch wenn man drausen ist!Vielleicht hatte das schon jemand durch?
Zitat:
ganz ehrlich ??
habe das auch schon mit gemacht und bin dann erst mal zum doc und habe mir für 6 wochen nen gelben schein geholt,hab ihm erzählt das die fa pleite ist und ich mich im moment nicht aufs fahren konzentrieren kann,hat er super verstanden,keine kohle,keine arbeit
ist zwar nicht die schönste art aber hab die 6 wochen genutzt und nen neuen job gefunden,hatte ja sonst keine zeit weil ich immer unterwegs war und bin nun zufrieden
der rest mit der kohle hat damals das arbeitsamt geregelt