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LKW fahren gewerblich erst mit 21

Themenstarteram 16. Februar 2007 um 14:46

Moin,

ich wollte mal fragen ob jemand weiss wie man diese Einschränkung max. 7,5t gewerblich vor dem 21. Lebensjahr umgehen kann. Ich weiss das es mit BKF-Ausbildung geht,

aber die wollte ich nicht noch extra machen.

Ich will neben meiner normalen Ausbildung noch am Wochenende mit LKW fahren was dazu verdienen, bin allerdings erst 20.

Danke für die Antworten :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MaxonDaf

Wenn du erwischt wirst ohne die 95 im Führerschein bei na gewerblichen Fahrt kostet dich das in etwa 1600 Euro und deinem Arbeitgeber 35000 Euro.

Jetzt nicht mehr. Der TE hat mittlerweile das 27. Lebensjahr vollendet. :D

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Meine erfahrung ist, wenn du kontroliert wirst will das eh keiner wissen. Bin auch schon mit 20 Autotransporter und Kipper gefahrn.

Themenstarteram 16. Februar 2007 um 14:58

Naja die wenigsten wissen das auch, es geht glaube ich eher darum das es im falle einen Unfalls oder ähnliches die Versicherung darauf rumreiten wird.

brauchst du eine sondergenehmigung für, geh mal zum straßenverkehrsamt, da kannst du die beantragen, aber soweit ich weiß musst du eine mpu machen damit es dir genehmigt wird, die wiederrum ist nicht billig.

Zitat:

Original geschrieben von Corsalümmel

brauchst du eine sondergenehmigung für, geh mal zum straßenverkehrsamt, da kannst du die beantragen, aber soweit ich weiß musst du eine mpu machen damit es dir genehmigt wird, die wiederrum ist nicht billig.

ich hatte mal gehört(was nicht heisst das es wirklich war ist) für die sondergenemigung brauchst du auch einen grund für die sg. und nur weil du nebenbei fahren willst wirst du keine erhalten denk ich.

aber frag auf jeden fall mal bei der führerscheinstelle oder dem gewerbeaufsichtsamt nach. die können dir sicher auskunft geben wann du eine sg beantragen kannst und durch geht.

Damit wär ich vorsichtig mit 20 scho zu fahren. wenn de von der Polizei angehalten wirst gehts vielleicht noch weil die sich meistens net so gut auskennen. aber beim BAG haste ziemlich verloren. Die kennen sich aus und wissen des mit der Altersbeschränkung. Ich hatte auch ne Ausnahmegenehmigung bekommen. Aber die bekommt mer nur mit nem guten Grund.

Gruß Basti

@KTM Basti: aus welchem grund hast du sie denn bekommen wenn ich fragen darf?

mir wurde nämlich gesagt das es für Gewerbliches fahren unter 21 Jahren keine Sondergenehmigung gibt.

Ich bin 19 Jahre habe C, CE und wüde auch gern bei meinem Vater im Betrieb die LKW´s fahren.

Gruß Martin

Themenstarteram 18. Februar 2007 um 22:35

Also ich hab mal gehört das man wenn man in der eigenen Firma arbeitet auch schon früher darf, bin mir aber nicht sicher.

am 19. Februar 2007 um 10:43

Helau

Also ich stand vor dem "gleichen" Problem.

Haben meinen C/CE schein mit 20 Gemacht für Berufliche zwecke.

Musste allerdings SonderKFZ fahren (grüne Nummer) und Selbstfahrende arbeitsmaschiene. (keine Feuerwehr o.ä.!!!)

Haben uns überall durchgefragen bei Polizei, TÜV Zulassungsstelle/ Strassenverkehrsamt

Aber keiner konnte definitiv eine genaue Aussage machen, der eine sagte JA der andere Nein.

Haben uns das JA dann schriftlich bestätigen lassen und bei unserern Fahrzeugunterlagen beigelegt.

Wurde dann nur einmal angehalten wegen Sonntagsfahrverbot, was aber durch die "selbstfahrende Arbeitsmaschine" für uns ja entfällt. Auch das wir keine Tachoscheibe mitführen müssen und keine Maut zahlen müssen.

Jetzt hat sich das erledigt bin ja schon 21 bald 22 und werde vielleicht demnächst auch am Wochenende LKW fahren um das Gehalt ein bischen aufzubessern, aber hauptsächlich nur weil ich spaß am LKW fahren habe. Werde dann fahren wenn in der Spedition halt nen fahrer fürs wochende gebraucht wird und ich auch lust zum fahren habe!

MfG Daniel

@Daniel1985: Was hat eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine und ein LKW mit einer grüner nummer mit gewerblichen fahren unter 21jahren zun tun???

@Maiweg

Mittlerweile sehr viel. Wenn z.B. ein Bauer Mais an eine Biogasanlage verkauft und es dort hin fährt muss er aufpassen. Steht im Vertrag dass der Mais ab Feld dem Biogasbesitzer gehört und der Bauert fährt den Mais ist das eine gewerbliche fahrt, da der Mais einem gewerbebetreibenden bzw einem Gewerbebetrieb gehört. Somit fallen auch Steuer für Zugfahrzeug und Anhänger an. Ebenfalls darf dann nicht mehr mit dem T-FS (landwirtschaftliche Fahrezeuge) gefahren werden sonder man braucht CE also somit auch über 21 Jahre.

Habe das ganze heute Mittag erst in einer Zeitschrift gelesen. Bei Bedarf kann ich dir das mal scannen und schicken. Steht auch drinnen wann Tachoscheibe usw benötigt wird.

Gruß topper

PS: Wie genau es allerdings unsere Freunde in grün nehmen weis ich nicht. Und wie die darüber überhaupt bescheid wissen noch weniger.

am 19. Februar 2007 um 18:57

Zitat:

Original geschrieben von M-Maiweg

@Daniel1985: Was hat eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine und ein LKW mit einer grüner nummer mit gewerblichen fahren unter 21jahren zun tun???

Ganz genau kenne ich mich damit ja auch net aus, aber bei einem LKW der als Selbstfahrende Arbeitsmaschien angemeldet ist, steht ja auch net LKW im Fahrzeugschein sonderen halt Sonder KFZ oder so, somit gelten damit auch andere Bestimmungen, z.B. das ich damit gar keinen Gewerblichen Güterverkehr betreiben darf!!

Keine Tachoscheibe, somit ist der nachweis der Lenkzeit auch schwierig, kein Sonntagsfahrverbot, Mautbefreiung usw.

 

LG Daniel

am 21. Februar 2007 um 8:45

Das mit der Ausnahmegenehmigung ist nicht möglich. Denn es handelt sich hier um EU-Recht und nicht Landesrecht. Unsere Behörden in Deutschland können nur Ausnahmegenehmigungen des Landesrechts ausstellen. Sollte dir trotzdem eine Behörde eine Genehmigung ausstellen ist diese wertlos, da der Beamte keinerlei Vollmachten diesbezüglich besitzt. Ich kann mir auch nicht vorstellen das dies eine Behörde macht. Wenn müsstest du dich ans EU Parlament in Brüssel richten, die könnten dir diese Genehmigung erteilen. Aber mit solchen Kleinigkeiten befassen die sich erst gar nicht. Und falls doch bist du sicherlich schon über 21 bis da alles geprüft wurde.

Steh gerade vor dem selben Problem, will auch Führerschein Klasse CE machen und bin erst 18. Nach meinen Informationen gibt es mit den Freunden in Grün und dem BAG keine Probleme, weil du ja in Besitz eine gültigen Fahrerlaubnis bist (natürlich erst nach bestandener Prüfung) Das einzige Problem kann es nur im Falle eines Unfalles geben oder von der Berufsgenossenschaft (zu hohe Belastung junger Menschen)

am 23. Februar 2007 um 10:35

Das Problem mit den Polizisten und dem BAG besteht trotzdem. Aber bei den Kontrollen wird meist nicht auf das Alter des Fahrers geachtet. Teilweise ist glaub ich auch einfach Unwissenheit im Spiel. Man hat zwar eine Fahrerlaubnis dieser dieser Klasse, aber man hat eine Einschränkung - in diesem Fall gewerblich fahren erst mit 21. Wenn der Beamte merkt man ist zu jung, gibt es eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. 6 Punkte, Geldstraße, kein Versicherungsschutz. Es ist völlig egal ob man den CE Führerschein besitzt oder nicht. Im Gesetz ist klar geschrieben, gewerblich erst mit 21. Alles andere ist Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und richtig eng wirds erst bei einem Unfall, wie schon gesagt kein Versicherungsschutz.

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