Insignia - Radumfang mit OP-COM ändern...
Ich möchte bei einem Opel Insignia Bj. 09/2010 mit OP-COM den Radumfang ändern.
Sollte beim Motorsteuergerät --> Programmieren --> Radumfang ändern zu finden sein...
Kann den Punkt aber nicht finden...? Kann mir jemand weiterhelfen? Eventuell doch in einem anderen STG versteckt?
Danke!
LG cult7
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Thirk
Womit allerdings immer noch die Frage offen bleibt, warum man selbst Hand an einer werksmäßigen Vorgabe anlegen muss, welche mit Sicherheit innerhalb der gesetzlichen Toleranzen liegt, da das Fahrzeug sonst keine Zulassung erhalten hätte.Im übrigen schließe ich mich BlackTM an. Das verändern solcher Einstellungen durch eine Privatperson wird wohl als Manipulation angesehen werden.
Das habe ich ja noch nie gehört, das einem anderen Radumfang den Tacho manipuliert. Wie soll das gehen? Vor allem wenn er dann eigentlich mehr anzeigt, als er müsste? Dann hast du ja am Ende mehr Kilometer runter.
Ich denke mal ich erzähle dir nichts neues, beim Vectra C gab´s auch 2 Varianten die man programmieren konnte. Hier dazu eine Liste, sogar von Motor Talk 😉
http://www.motor-talk.de/.../tachozuordnung-i205789687.html
Deine Aussage kann man auch weiter führen: Wozu sollte ein Privatmann ein Op Com zum Fehlercode löschen haben? Man hat da als Nicht-FOH nichts zu suchen.
50 Antworten
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von opelfelix
Jetzt machst du mich aber neugierig.. was für Varianten meinst du?Zitat:
Original geschrieben von draine
Wie gesagt, wenn´s danach geht, müsste man Op Com für Privatanwender komplett verbieten, da man da ja auch andere Dinge wie Tagfahrlicht-Varianten programmieren kann etc. die ab Werk so nicht vorgesehen sind (in Deutschland).
für andere Opel Modelle wie z.b. den Vectra C oder Astra H kannst du div. Lichter als TFL schalten.
Beim Insignia kannst du es aber nichtmehr, von daher ist die Bemerkung was man mit dem OPCom machen kann eigentlich über bzw. nur in den Foren Interessant wo es auch noch was zu programmieren und codieren gibt.
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Mag ja sein, aber hier direkt kriminelle Energien zu vermuten und zu untermauern, ist doch arg weit hergeholt und denke, es gehört hier nicht her !!
Das braucht man nicht unterstellen, es ist auch nicht "arg weit hergeholt" und ich denke es gehört hier her, denn das ist für manche Volkssport. Für Threadersteller sowie den (zukünftigen) Leser der wissen will was er da tut und worauf man beim Gebrauchtwagenkauf ggf. auch achten muss ist mein Hinweis imho deswegen genau richtig angebracht hier, auch entgegen deiner Kritik und dem Versuch es aufgrund deiner unzutreffenden Annahmen abzuwürgen.
MfG BlackTM
Hallo BlackTM,
ich teile deine Auffassung, dass Tachomanipulation in Bezug auf den Kilometerstand strafbar sein sollte, alleine die Ausführung daran, aber wenn man ein wenig nachrechnet, würde sich das mit dem Reifen und dem Umfang nicht rechnen !
Die 2000km mehr oder weniger auf 100Tkm gerechnet machen den Braten meines Erachtens nicht fett.
Sicher ist doch, dass keiner von uns hier ein Fahrzeug kaufen möchte, wo manipuliert wurde, aber wie gesagt, bei dem Reifenumfang sollte man die Kirche im Dorf lassen.
Guten Morgen,
in Bezug auf Tachomanipulation das ist strafbar. Tatbestand des Betruges.
Man sollte aber schon die Kirche im Dorf lassen, wenn man behauptet dass ein OP-Com für den Privatanwender verboten gehört. Fakt ist doch viele sind doch einfach zu geizig oder wollen das Geld obwohl sie es hätten, auszugeben. Warum schreibt mich den jeden Tag ein anderer an ob ich ihm das programmieren kann oder das? Da du das Equipment ja hast kannst du mir ja das kostenlos machen ich muss ja noch schließlich zu dir fahren. Also echt eh.
Ich könnte dem Threadersteller genauso unterstellen dass er eine illegale Tat vor hat was ich aber nie machen würde. Aber immerhin ist er OP-COM Besitzer und kommt aber damit nicht weiter hier in dem Bereich etwas zu ändern. Dann muss er es dabei belassen so wie es ist und wenn er meint dass der Radumfang falsch ist, dann bleibt der Weg zum FOH ihm freigestellt. Dieser wird sicherlich dann falls es so ist das richtige programmieren.
Gruß RedEagle1977
M-T Team
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Hallo,
auch wenn eigentlich diese immer wiederkehrende Diskussion es nicht wert ist, weiter beobachtetet zu werden, muß ich doch nochmal meinen Senf dazugeben - und das obwohl ich mich dann wiederhole:
Es geht hier darum zu erfahren, wie man der gesetzlichen Forderung nach entsprechender Tachozuordnung (vergl. Opel Räder und Reifenkatalog 2.10) (z.b. bei vorangegangenem entsprechnedem Räderwechsel) nachkommen kann - idealerweiser ohne Hilfe des FOH.
Wie man daraus eine justiziable Handlung ableiten will, ist mir schleierhaft - noch befremdlicher finde ich, daß just diejenigen die sofort ungesetzliche Tatbestände wittern, selbst nicht vor ehrenrührigen Unterstellungen zurückschrecken.
Vielleicht sollten wir uns doch darauf beschränken die gestellten Fragen zu beantworten .
;-)
Gruß Blaubeer
Seid froh das ihr zu wenig wisst.
@ kblaubeer
Evtl. sollte man Support-Anfragen zu Werkzeugen dahin schicken wo sie hingehören?
@ RedEagle1977
Selbst schuld. Du hast es selbst in deine Signatur geschrieben, wenn es dich nervt nimm es raus oder gehe auf Anfragen nicht ein.
MfG BlackTM
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von kblaubeer
Es geht hier darum zu erfahren, wie man der gesetzlichen Forderung nach entsprechender Tachozuordnung (vergl. Opel Räder und Reifenkatalog 2.10) (z.b. bei vorangegangenem entsprechnedem Räderwechsel) nachkommen kann - idealerweiser ohne Hilfe des FOH.
Was aber beim Insignia wie schon desöfteren geschrieben, nicht ohne FOH möglich ist.
@blackTM: naja wenn der TE einen China-Kracher hat, wird er im Op-Com Support kein Gehör finden 😁
Was ja auch verständlich ist, würde ich als Hersteller auch nicht geben 😉
Wobei du natürlich recht hast, das Supportfragen zu Werkzeugen bim jeweiligen Hersteller/Anbieter zu stellen sind.
Zitat:
Original geschrieben von BlackTM
Seid froh das ihr zu wenig wisst.
MfG BlackTM
Dann lass uns von deinem Wissen etwas zukommen!
vielleicht ist es besser nicht alles zu wissen.
Zitat:
Original geschrieben von slv rider
vielleicht ist es besser nicht alles zu wissen.
z.B. wie man Bratwürste herstellt? Da hast Du recht.. Ich finde das Thema hat nun langsam ausgedient. Zumal sind alle Fragen beantwortet worden.
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Dann lass uns von deinem Wissen etwas zukommen!
Nein, denn Tachomanipulation ist ja illegal. Deswegen lasse ich das. Ob man es mit dem OpCom machen kann weiß ich nicht und deswegen gehören solche Anfragen praktisch auch nur an deren Support gerichtet.
MfG BlackTM
Hallo,
wer nichts weiß muß alles glauben. Deshalb hier mal ein paar Fakten:
§22b Straßenverkehrsgesetz:
dejure.org/gesetze/StVG/22b.html
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
Dazu ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvR 1589/05
www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg06-039.html
auszugsweise:
Ein Verfälschen der Messung eines Wegzählers im Sinne der Vorschrift liege daher nur dann vor, wenn die durch ihn geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt. Ein Verfälschen sei demgegenüber gerade nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, da diese Handlungen auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs abzielen.
Und nochmal der Hinweis auf Punkt 2.10 (Tachozuordnung) des Räder und Reifenumrüstkatalog für Opel Fahrzeuge
www.tuev-hessen.de/content/know_how__services/automotive/teilekataloge_der_hersteller/index_ger.html
Wissen ist Macht außer man denkt, nix wissen macht nix. ;-))
Gruß Blaubeer
p.s. die Frage des TE ist scheinbar im OP-COM Forum beantwortet worden.
Ist es nicht so,dass ein Tacho bis 7% voreilen darf, aber NIEMALS hinter hinken darf? Solange man von 1 bis7% Abweichung bleibt sollte es ja kein Problem sein.