Insignia nach 6 Monaten Totalschaden :( .....

Opel Insignia A (G09)

... ja .. leider... mein schöner 4T-Sport Diesel ...
am Dienstag hatte ich einen Unfall, klassischer rechts vor links Unfall, wobei ich allerdings im Recht bin. Unfall löste bei mir auch Airbags sowie Gurtstraffer aus....

Ich kürz das ganze mal eben ab. Fakt ist: Insignia kaputt (mir geht es aber, in anbetracht dessen wie der Insignia aussieht, relativ gut - da sieht man mal was für hervorragende Sicherheitstechnik verbaut wurde....)

Reperaturkosten liegen über den Wiederbeschaffungswert.
Ich hab nun zwei Möglichkeiten: Insignia (liebevoll "Bruno" genannt) Reparieren und 1500 euro wertverlust kassieren ODER gleichwertigen Ersatz, eventuell auch einen ST. Wie würdet ihr euch entscheiden, bei nem 6 Monate altem Insignia 4-Türer 2.0CDTI 118kw Sport ... 12000km ... Motorhaube zusammengefaltet, vorne links in höhe des Kotflügels und Scheinwerfer war der Einschlag, da fehlt jetzt nen ganzes Eck ... (Rep.kosten ca 29k) ....?

Stecken viele Emotionen drin, allerdings sollte hier wohl eher die Vernunft entscheiden oder? Mein FOH schaut sich gerade nach mindestens gleichwertigen Insignias um... wie würdet ihr entscheiden? Rep oder Ersatz? Würde nach einer derartigen Reperatur (eigentlich kompletter Frontbereich im A****) das Fahrzeug wieder unbedenklich sein? Gerade in Bezug auf Sicherheit, Haltbarkeit, Zuverlässigkeit usw usw usw usw ... ?

Beste Antwort im Thema

Unfallwagen, besonders wenn es ein heftiger Unfall war, sind nie wieder so gut, wie vorher. Es gibt Farbabweichungen beim Lack, z.T. ungleiche Spaltmaße, mitunter Verlust der Karosseriestabilität und viele andere unschöne Sachen, die mitunter auch erst Monate/Jahre später auftreten könnten (klappern usw.).
Wenn möglich, nimm einen Neuen oder guten Gebrauchten.

17 weitere Antworten
17 Antworten

Also ich bin grade auch etwas verwirrt... wenn der TE nicht schuld am Unfall war, somit im Recht ist, dann hat das doch theoretisch nix mit seiner eigenen Vollkasko zu tun? Oder irre ich mich da jetzt?
Dafür muss doch die Haftpflicht vom Unfallverursacher zahlen? Korrigiert mich bitte, wenn ich mich irre... aber ich schließe mich da voll Opelaners Meinung an.

Grüße,

yc2003

Es gibt Vollkaskoversicherungen die eine Neuwagenklausel haben. Das sagt, das man innerhalb eines Zeitrahmen bzw. einer Laufleistung, Anspruch auf einen Neuwagen hat. Inwieweit man diese nun nutzen kann um einen nichselbstverschuldeten Unfall damit abzudecken weiß ich nicht, wäre aber sicherlich ein Nachfrage bei der Versicherung wert. Was viel schlimmer ist das Fahrzeuge viel zu schnell als wirtschaftlicher Totalschaden deklariert werden, denn das ist für die Versicherungen der beste, also der billigste Fall.

Gruß Pitter

Zitat:

Original geschrieben von Opelaner85


Wieso vollkasko? - Ich hatte nen ähnlichen fall (gut, meienr war 3 Jahre alt, trotzdem Vollschaden und NICHT SCHULD am Unfall) - ALso da muss die gegnerische Haftpflicht alles Zahlen - mit nem guten Anwalt und nem richtig guten Gutachter ist da so einiges möglich,....!

mein alter war EZ 10/05, Astra H 5T Verkaufspreis 16K€
hab mir nach dem Unfall nen GTC Bestellt (Liste 22400, HP18400) - und musste da ni wirklich was draufzahlen! - Alles sache von Anwalt und Gutachter!

Also lass es ja nicht über deine eigene Vollkasko laufen!!!!

man...Du hast doch überhaupt keinen Schimmer !

Informiere Dich, bevor Du solche Zeilen schreibst und verunsichere den TE nicht !

Das unqualifizierte Geschreibe hier kostet den TE u.U. richtig richtig viel Geld !

(Zeitwert vs. Neuwert !)

Also bitte, erst informieren und dann tippen hier !

Deine Antwort
Ähnliche Themen