In der Schweiz zu schnell..

Aus aktuellem Anlass:

Das endet dann

SO

oder

SO

Beste Antwort im Thema

So sollte es in Deutschland auch gemacht werden.

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


Dann taugt in diesem Fall die Ausbildung nichts
Welche Ausbildung hast Du um darüber eine brauchbare Aussage treffen zu können ?

Ich tippe auf Stammtischparolenverkäufer.😁

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666


Nicht ganz vegleichbar, aber:
bei uns direkt über die Grenze nach NL (Autobahn) kommt zunächst ein Schild mit der Tempobegrenzung 120 (das Rotumrandete), 150 Meter weiter kommt das allgemeine "Grenzschild" mit den Angabe 50, 80, 100, 130, das letztere ist die Autobahn. Welches Limit gilt jetzt? Ich gebe zu, ich wusste es nicht sicher...

120, da das andere Schild ein Informationsschild ist und kein "die Geschwindigkeit regelndes Verkehrsschild " ist.

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi



Nur ist eben die Verhältnismäßigkeit der Strafe einfach nicht gegeben.

Jedoch sollte man sich in solchen Hinterwäldlerländern eben vorher erkundigen, was einem alles passieren kann.

Die Strafe ist aus meiner Sicht eigentlich noch viel zu milde.

Dieses, ich zitiere, "Hinterwäldlerland" kann nicht alles falsch machen, sonst wäre es nicht das mit reichste Land der Welt .....

Zitat:

Original geschrieben von dobifan



Zitat:

Original geschrieben von Emsland666


Nicht ganz vegleichbar, aber:
bei uns direkt über die Grenze nach NL (Autobahn) kommt zunächst ein Schild mit der Tempobegrenzung 120 (das Rotumrandete), 150 Meter weiter kommt das allgemeine "Grenzschild" mit den Angabe 50, 80, 100, 130, das letztere ist die Autobahn. Welches Limit gilt jetzt? Ich gebe zu, ich wusste es nicht sicher...
120, da das andere Schild ein Informationsschild ist und kein "die Geschwindigkeit regelndes Verkehrsschild " ist.

Wenn dem so ist (und das stimmt so, es gilt 120 bis zur nächsten Ausfahrt), woher kommt dann eigentlich die juristische gültige Regelung einer Höchstgeschwindigkeit? Es stehen also keine verkehrsrechtlich gültigen Geschwindigkeitsbeschränkungen auch an der Grenze zur Schweiz. Juristisch dürfte ein Tempolimit herzuleiten sein, jedoch wird die rechtliche Begründung eines Vorsatzes sehr schwierig, denke ich.

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Kleine Korrektur: die 120 gelten bis zur nächsten Autobahn-Auffahrt. Eine Ausfahrt hat keine aufhebende Wirkung, eine Auffahrt jedoch schon. Nach der Auffahrt müsste die Geschwindigkeit wieder mit einem 120er Schild limitiert werden, ohne das Schild ist die Limitierung aufgehoben und 130 (nach Deinem Beispiel) erlaubt.

Ein Tempolimit muss, sofern allgemein gültig, nicht speziell mit Verkehrszeichen angezeigt werden.

Bsp. DE:
Du fährst auf die Autobahn auf, kein Geschwindigkeitsregelndes Verkehrszeichen = 130 km/h Richtgeschwindigkeit

Bsp. CH:
Du fährst auf die Autobahn auf, kein Geschwindigkeitsregelndes Verkehrszeichen = 120 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Alles andere wird durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen, wobei nationales Recht gilt.
Bedeutet: Auch mit einem, nach Deutschem Recht zugelassenen, PKW-Anhänger der für 100 km/h zugelassen ist, darfst Du auf CH-Autobahnen nur 80 km/h fahren.
In Frankreich hingegen darfst Du nur 100 km/h statt der erlaubten 130 km/h fahren, da hier die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit greift..

Zitat:

Original geschrieben von dobifan


Kleine Korrektur: die 120 gelten bis zur nächsten Autobahn-Auffahrt. Eine Ausfahrt hat keine aufhebende Wirkung, eine Auffahrt jedoch schon. Nach der Auffahrt müsste die Geschwindigkeit wieder mit einem 120er Schild limitiert werden, ohne das Schild ist die Limitierung aufgehoben und 130 (nach Deinem Beispiel) erlaubt.

Ein Tempolimit muss, sofern allgemein gültig, nicht speziell mit Verkehrszeichen angezeigt werden.

Bsp. DE:
Du fährst auf die Autobahn auf, kein Geschwindigkeitsregelndes Verkehrszeichen = 130 km/h Richtgeschwindigkeit

Bsp. CH:
Du fährst auf die Autobahn auf, kein Geschwindigkeitsregelndes Verkehrszeichen = 120 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Alles andere wird durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen, wobei nationales Recht gilt.
Bedeutet: Auch mit einem, nach Deutschem Recht zugelassenen, PKW-Anhänger der für 100 km/h zugelassen ist, darfst Du auf CH-Autobahnen nur 80 km/h fahren.
In Frankreich hingegen darfst Du nur 100 km/h statt der erlaubten 130 km/h fahren, da hier die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit greift..

Das kommt dabei raus, wenn zu faul ist, Anschlussstelle zu schreiben:-)

Nein, ich beziehe mich nicht auf die gültige Höchstgeschwindigkeit sondern auf das Tatmerkmales des Vorsatzes, welche wohl Voraussetzung für die schweizerischen Strafe bei hohen Tempoverstössen sind. Dieses halte ich für sehr wackelig, soweit es keine explitzite, rechtlich einwandfreie Beschilderung gibt. Diese Hinweistafeln dürften in diesem Zusammenhang "für den Fahrer mittlerer Art und Güte" eindeutig sein, jedoch bedingt der Vorsatz ganz einwandreie Rechtsetzung.
Sind in diesem Zusammenhang zur Wahrung der Rechtspostition der schwerzischen Verkehrsbehörden neuerdings Schilder mit dem Tempolimit aufgestellt worden? Wenn nicht, dürfte sich der im Ausgang genannte Fahrer wegen der Strafen bei einem versierten Verteidiger keine Gedanken mehr machen.

Zitat:

Original geschrieben von dolofan


Ich tippe auf Stammtischparolenverkäufer.😁

... die Ausbildung habe ich nebenbei auch erworben.

War eine le

e

rreiche zeit😁

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666


Nein, ich beziehe mich nicht auf die gültige Höchstgeschwindigkeit sondern auf das Tatmerkmales des Vorsatzes, welche wohl Voraussetzung für die schweizerischen Strafe bei hohen Tempoverstössen sind.

Mehr als 80km/h über zulässiger Höchstgeschwindigkeit ist nach meiner Auffassung ein klarer Vorsatz.

Nur weil jemand nicht weiss, dass in CH eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gilt, schützt ihn das nicht vor Strafe. Das gleiche gilt übrigens überall: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht.....

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666


Nein, ich beziehe mich nicht auf die gültige Höchstgeschwindigkeit sondern auf das Tatmerkmales des Vorsatzes, welche wohl Voraussetzung für die schweizerischen Strafe bei hohen Tempoverstössen sind. Dieses halte ich für sehr wackelig, soweit es keine explitzite, rechtlich einwandfreie Beschilderung gibt. Diese Hinweistafeln dürften in diesem Zusammenhang "für den Fahrer mittlerer Art und Güte" eindeutig sein, jedoch bedingt der Vorsatz ganz einwandreie Rechtsetzung.
Sind in diesem Zusammenhang zur Wahrung der Rechtspostition der schwerzischen Verkehrsbehörden neuerdings Schilder mit dem Tempolimit aufgestellt worden? Wenn nicht, dürfte sich der im Ausgang genannte Fahrer wegen der Strafen bei einem versierten Verteidiger keine Gedanken mehr machen.

Das Wissen um die speziellen Verkehrsregeln des Gastlandes sind eine Holschuld, keine Bringschuld. Wenn jemand in einem fremden Land mit dem Auto fahren will, hat er sich vorher über die speziellen Regeln zu informieren. Die Hinweistafeln an den Grenzen sind lediglich ein netter Service, nichts weiter.

Sollte es anders sein, kann ich ja künftig in Ungarn auch mit 200 über die Bahn preschen. Ich fliege nämlich immer nach Budapest und fahre von dort aus mit dem Leihwagen weiter, am Flughafen steht kein Hinweisschild, woher soll ich also das Tempolimit kennen?

Zum Thema Vorsatz:
88 km/h zu schnell ist Vorsatz. Sollte jemand tatsächlich aus Versehen so viel zu schnell fahren, gehört ihm erst recht die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit abgenommen, dann ist er mit der komplexen Tätigkeit des Autofahrens offensichtlich überfordert... Ob die Beschlagnahme des Fahrzeugs verhältnismäßig ist, mag ich nicht beurteilen, allerdings hätte der Betroffene auch dies vorher wissen müssen und können.

@Hannes
Das mit dem Vorsatz wollte ich bewusst so nicht schreiben, schlussendlich entscheidet das der Richter. Ich kann nur meine Meinung wiedergeben 🙂

So, ich wünsche jetzt schon mal ein schönes Wochenende, muss in den Garten und die Party von heute Abend vorbereiten.....😁

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666



Wenn dem so ist (und das stimmt so, es gilt 120 bis zur nächsten Ausfahrt), woher kommt dann eigentlich die juristische gültige Regelung einer Höchstgeschwindigkeit? Es stehen also keine verkehrsrechtlich gültigen Geschwindigkeitsbeschränkungen auch an der Grenze zur Schweiz.

Die Regelung kommt durch die Verkehrsregelnverordnung zu Stande:

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19620246/index.html

In der steht eindeutig:

Zitat:

(Art. 32 Abs. 2 SVG)

1 Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen:

a.
50 km/h in Ortschaften;
b.
80 km/h ausserhalb von Ortschaften, ausgenommen auf Autostrassen und Autobahnen;
c.
100 km/h auf Autostrassen;
d.
120 km/h auf Autobahnen.

Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h (Abs. 1 Bst. d) gilt ab dem Signal «Autobahn» (4.01) und endet beim Signal «Ende der Autobahn» (4.02).

Auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Um mal deine Argumentation umzudrehen: Nur weil in Deutschland (oder in welchem Land auch immer) keine Schilder stehen auf denen steht "Es ist verboten, Personen mit Schusswaffen zu töten", wirst du kaum um eine langjährige Gefängnisstrafe herumkommen, wenn du doch so etwas tust.

Zitat:

Original geschrieben von dobifan



Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi



Nur ist eben die Verhältnismäßigkeit der Strafe einfach nicht gegeben.

Jedoch sollte man sich in solchen Hinterwäldlerländern eben vorher erkundigen, was einem alles passieren kann.

Die Strafe ist aus meiner Sicht eigentlich noch viel zu milde.

Dieses, ich zitiere, "Hinterwäldlerland" kann nicht alles falsch machen, sonst wäre es nicht das mit reichste Land der Welt .....

wir sollten bei uns auch einfach wieder die mauern hochziehen, grenzkontrollen einführen, v.a. zu den osteuropäischen nachbarstaaten, und mobile blitzergeräte zu hauf aufstellen wie es in der schweiz aktuell getan wird, wo an einer straße gleich mehrere blitzanlagen stehen...

UND DANN... sind WIR das reichste land der welt.

Zitat:

Original geschrieben von M0D0


wir sollten bei uns auch einfach wieder [... ] blitzergeräte zu hauf aufstellen wie es in der schweiz aktuell getan wird, wo an einer straße gleich mehrere solcher anlagen stehen...

UND DANN... sind WIR das reichste land der welt.

Grins. Fahr mal in die größeren Städte Baden-Württembergs, z.B. durch Stuttgart oder Karlsruhe. Dort stehen teilweise auf 500 m Strecke drei Blitzersäulen. Und BaWü ist zumindest schon mal eines der reichsten Bundesländer Deutschlands, es scheint also zu funktionieren 😉

Zitat:

Original geschrieben von M0D0


wir sollten bei uns auch einfach wieder die mauern hochziehen, grenzkontrollen einführen, v.a. zu den osteuropäischen nachbarstaaten, ...

Warum so halbgare Lösungen und nur ein paar Jahrzehnte zurückgehen?

Bin für Stadtmauern mit Toren, die nur zu bestimmten Feiertagen aufgemacht werden.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


88 km/h zu schnell ist Vorsatz. Sollte jemand tatsächlich aus Versehen so viel zu schnell fahren, gehört ihm erst recht die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit abgenommen, dann ist er mit der komplexen Tätigkeit des Autofahrens offensichtlich überfordert... Ob die Beschlagnahme des Fahrzeugs verhältnismäßig ist, mag ich nicht beurteilen, allerdings hätte der Betroffene auch dies vorher wissen müssen und können.

Auf die Schweiz mag das zutreffen. Hier in D kann das schon passieren, wenn man einen 120er übersieht bzw. "vergisst" dass man im limitierten Bereich unterwegs ist. Ging mir auch schon so. Es war nichts los (A7) und ich hab routinemäßig bzw. fast schon unbewusst langsam beschleunigt bis ich mir gedacht hab: "hmmm, war hier nun 120 oder nicht?". Ein Grund, warum ich das neue Dienstfahrzeug mit einer Schildererkennung bestellt habe. Ein kurzer Blick auf's Navi und ich weiß was Sache ist. Funktioniert im übrigen sehr gut, das System

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