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importieren. Von Hafen nach Hause.

Themenstarteram 3. April 2021 um 20:32

kann man einen JDM-Import aus Bremerhaven ohne Trailer entfernen, z.B aus eigener Kraft?

Wenn nicht, wie kann man das machen?

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22 Antworten

Kommt erstmal auf das Fahrzeug an und was du gebucht hast! Von reiner Überführung bis zum Hafen bis hin zum angemeldeten Fahrzeug kann man alles Buchen wenn du nur die Überführung gebucht hast kannst du es nicht mal eben auf eigener Achse nach Hause fahren

Die Werkstatt in der Du es für das 21er Gutachten vorführen willst,kann es mit ihren roten Händlerkennzeichen überführen.

Diese dürfen Dir aber nicht überlassen werden.

Tageszulassung heißt das Zauberwort. Geht zum fahren zum TÜV und zur Zulassungsstelle. Habe ich mit meinem. Letzten Import aus Dänemark der in Frankreich zuletzt zugelassen war gemacht.

Das geht aber seit 2014 nur noch mit gültiger HU, dürfte bei dem Fahrzeug des TE nicht vorliegen, wenn es aus Japan kommt.

Zitat:

@windelexpress [url=https://www.motor-talk.de/forum/importieren-[...]kann es mit ihren roten Händlerkennzeichen überführen.

Diese dürfen Dir aber nicht überlassen werden.

Woher stammt diese (falsche) Weisheit?

Wenn dem so wäre, wie ist das mit abgemeldeten Gebrauchtwagen? Der Verkäufer fährt und der Kunde sitzt nur daneben? Oder muss sich ein Kurzzeitkennzeichen selbst besorgen?

Woher weißt Du, dass diese Weisheit falsch ist :confused:

§16 FZV: Rote Händlerkennzeichen dürfen nur für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden und werden nur an vertrauenswürdige KFZ-Händler- und Werstätten (und noch hier keine Rolle spielende Gewerbe) ausgegeben. Diese dürfen nur mit dazu gehörigen Fahrtenbüchern genutzt werden. Rote Kennzeichen können bei Missbrauch eingezogen werden.

Missbrauch wäre z.B., wenn der Händler diese verleiht.

Er müsste das Auto demnach selber vom Hafen zur Werkstatt fahren, der Fahrzeugbesitzer dürfte nur mitfahren.

Rote Kennzeichen sind die einzige Möglichkeit, dieses Fahrzeug auf eigener Achse vom Hafen zur 21er-Abnahme zu bringen, ansonsten Trailer.

Abgemeldete Gebrauchtwagen kannst Du mit Kurzzeitkennzeichen überführen, wenn die HU noch gültig ist, ansonsten auch nur rotes Kennzeichen oder Trailer.

Zitat:

@Veteranenfreund23 schrieb am 4. April 2021 um 16:01:20 Uhr:

Wenn dem so wäre, wie ist das mit abgemeldeten Gebrauchtwagen? Der Verkäufer fährt und der Kunde sitzt nur daneben? Oder muss sich ein Kurzzeitkennzeichen selbst besorgen?

Grundsätzlich Kurzzeitkennzeichen bei Privaten. Wer das dann beschafft, ist dabei nebensächlich.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 4. April 2021 um 17:06:59 Uhr:

[...]

§16 FZV: Rote Händlerkennzeichen dürfen nur für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden und werden nur an vertrauenswürdige KFZ-Händler- und Werkstätten (und noch hier keine Rolle spielende Gewerbe) ausgegeben. Diese dürfen nur mit dazu gehörigen Fahrtenbüchern genutzt werden. Rote Kennzeichen können bei Missbrauch eingezogen werden.

Missbrauch wäre z.B., wenn der Händler diese verleiht.

[...]

Blau: Wo steht das im Gesetz (Fett)?

Nochmal die Frage, der Kunde der einen Gebrauchtwagen bei einem Händler Probe fahren möchte darf das nicht weil das ein Verleih ist?

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 4. April 2021 um 17:09:26 Uhr:

 

Grundsätzlich Kurzzeitkennzeichen bei Privaten. Wer das dann beschafft, ist dabei nebensächlich.

Darum geht´s aber nicht sondern um die 06 er roten Kennzeichen.

Wie ist das da? Der Verkäufer des Händlers fährt? Der Käufer sitzt daneben?

Wo ist der Unterschied "Kunde holt Fahrzeug vom Hafen" oder "Kunde kauft Auto aus Gebrauchtwagenpool" der Fa XYZ? In beiden Fällen fließt Geld an den Betrieb.

Ist es im Fall 1 06 er Kennzeichen verleihen? Beim Kauf eine Gebrauchtwagens nicht?

Verleihen ist nach meiner Auffassung Kennzeichen vom Händler holen, Auto auf den eigenen Hof stellen.

Und zum Abschluß: Es ist eine Kannbestimmung: Bei Missbrauch können...

 

Zitat:

@Veteranenfreund23 schrieb am 4. April 2021 um 17:49:11 Uhr:

Darum geht´s aber nicht sondern um die 06 er roten Kennzeichen.

Wie ist das da? Der Verkäufer des Händlers fährt? Der Käufer sitzt daneben?

Das geht. Ist aber nur für kurze Strecken praktikabel. Für mehrere hundert Kilometer wird das wohl kaum ein Händler anbieten, zumal der Fahrer ja auch anschließend wieder zurück kommen muß.

Zitat:

@Veteranenfreund23 schrieb am 4. April 2021 um 17:49:11 Uhr:

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 4. April 2021 um 17:06:59 Uhr:

[...]

§16 FZV: Rote Händlerkennzeichen dürfen nur für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden und werden nur an vertrauenswürdige KFZ-Händler- und Werkstätten (und noch hier keine Rolle spielende Gewerbe) ausgegeben. Diese dürfen nur mit dazu gehörigen Fahrtenbüchern genutzt werden. Rote Kennzeichen können bei Missbrauch eingezogen werden.

Missbrauch wäre z.B., wenn der Händler diese verleiht.

[...]

Blau: Wo steht das im Gesetz (Fett)?

Nochmal die Frage, der Kunde der einen Gebrauchtwagen bei einem Händler Probe fahren möchte darf das nicht weil das ein Verleih ist?

Zitat:

@Veteranenfreund23 schrieb am 4. April 2021 um 17:49:11 Uhr:

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 4. April 2021 um 17:09:26 Uhr:

 

Grundsätzlich Kurzzeitkennzeichen bei Privaten. Wer das dann beschafft, ist dabei nebensächlich.

Darum geht´s aber nicht sondern um die 06 er roten Kennzeichen.

Wie ist das da? Der Verkäufer des Händlers fährt? Der Käufer sitzt daneben?

Wo ist der Unterschied "Kunde holt Fahrzeug vom Hafen" oder "Kunde kauft Auto aus Gebrauchtwagenpool" der Fa XYZ? In beiden Fällen fließt Geld an den Betrieb.

Ist es im Fall 1 06 er Kennzeichen verleihen? Beim Kauf eine Gebrauchtwagens nicht?

Verleihen ist nach meiner Auffassung Kennzeichen vom Händler holen, Auto auf den eigenen Hof stellen.

Und zum Abschluß: Es ist eine Kannbestimmung: Bei Missbrauch können...

Rote Dauerkennzeichen dürfen dritten nicht zu deren privaten Verwendung überlassen werden.

Da der TE sein Auto vom Hafen abholen möchte, müsste man ihm rote Kennzeichen überlassen, was zum Entzug der selbigen führen kann. Und mittlerweile kommt das öfter vor.

Mir hat es mein Werkstattmeister so erklärt, wenn er mir seine 06er Kennzeichen überließ:

"Wenn du im direkten Zusammenhang mit einer Werkstattleistung zu mir fährst, die ins Fahrtenbuch eingetragen ist, darfst du mit meinen roten Nummern fahren".

 

Der direkte Zusammenhang war halt immer offiziell eine Reperatur eines nicht mehr zugelassenen Fahrzeuges in seiner Werkstatt. Aber auf direktem Weg.

Jepp, seit ein paar Jahren ist das wesentlich enger geworden. Eigentlich, seitdem es die Nummern für Privatleute nur noch mit gültiger HU gibt.

Deswegen läuft die Vermietung von Abschleppwagen und Autotrailern seitdem auch wie geschnitten Brot.

Timbow7777, wo ist bitte ist in dem von Dir zitierten Gesetzestext die Entfernung definiert?

Du bastelst Dir da was zusammen damit es passt? Wer legt fest wie was zu weit ist? Du?

Es interessiert nicht wie der Fahrer irgendwohin oder zurück kommt. Er holt ein Auto aus dem Hafen und fährt es zur Werkstatt. Wo ist da was Privat?

Wo ist der Unterschied ob der Kunde selbst fährt oder ein Aushilfsfahrer? Rechtlich? Begründung?

Windelexpress, wo ist das eine Überlassung? Das einzige was stimmt ist, dass es eine Kannstimmung ist.

Auch an Dich die Frage: Wo ist der Unterschied ob der Kunde selbst fährt oder ein Aushilfsfahrer? Rechtlich? Begründung?

Bamako hat es genau richtig dargestellt. Nichts anderes habe ich geschrieben. Die Fahrt steht im Zusammenhang mit dem gewerblichen Tätigkeiten des Betriebes. Wer fährt steht nicht im Gesetz. Auch nicht, wer nicht fahren darf. Entscheidens ist der Zweck der Fahrt.

Aber weiterhin darf sich jeder seine Gesetze hinbiegen wie er möchte. Ich bin hier damit raus. Wird jetzt albern.

 

Zitat:

@Veteranenfreund23 schrieb am 4. April 2021 um 20:26:09 Uhr:

 

Windelexpress, wo ist das eine Überlassung? Das einzige was stimmt ist, dass es eine Kannstimmung ist.

Auch an Dich die Frage: Wo ist der Unterschied ob der Kunde selbst fährt oder ein Aushilfsfahrer? Rechtlich? Begründung?

Wieviel rote Kennzeichen hast Du schon gehabt?

Der TE möchte sein Auto abholen.

Zitat:

(2) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 9 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. 

Entfernung spielt keine Rolle. Nur das der TE keine Werkstatt,Kfz Handel hat und keine roten Kennzeichen.

Sich von wem anders rote Bleche holen,ist nicht die betriebliche Verwendung des Inhabers der Bleche und würde,wenn es festgestellt werden würde, sich nicht unbedingt positiv auf die Prüfung der Zuverlässigkeit des Inhabers der roten Bleche auswirken. Und die Anforderungen an die Zuverlässigkeit sind in den letzten Jahren auch gestiegen, um den Missbrauch, insbesondere nachdem sich die Regelung zum KZK geändert hat, einzudämmen.

Und wenige Händler gehen das Risiko ein,sich die roten Bleche einkassieren zu lassen.

Dann gibt's nämlich längere Zeit keine mehr.

Der TE kann ja eine Werkstatt suchen, die nach Erteilung eines Auftrages zur Durchführung eines 21er Gutachtens das Fahrzeug vom Hafen abholt, die Kennzeichen ihm geben dürfen sie ihm nicht.

 

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