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Gebrauchtwagenkauf - Wie bekomme ich das Fahrzeug nach Hause?

Themenstarteram 9. September 2019 um 20:45

Moin zusammen. Bisher war ich der wohl irrigen Annahme, ich könnte mal so eben ein Fahrzeug kaufen, Kurzzeitkennzeichen holen und nach Hause fahren. Ausgehend davon, dass ich das Fahrzeug noch probefahren konnte, mit den Kennzeichen des alten Besitzers. Einige Verkäufer wollen das KFZ ja nur abgemeldet übergeben. Wenn ich aber schon eine ordentliche Strecke gefahren bin, um das Fahrzeug erstmal anzusehen, dann möchte ich natürlich nicht am nächsten Tag nochmal 400, 500 oder mehr km fahren, sondern den Wagen direkt mitnehmen. Aber nun habe ich gelesen, dass der Wagen mind. einen Tag abgemeldet sein muss, bevor man Kurzzeitkennzeichen bekommt.

Wie macht man das dann sonst? Bei einem Kauf von privat? Danke für eure Antworten.

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12 Antworten

Moin,

Sofern das Auto noch gültige HU/AU hat, kannst du dir die Kurzzeitkennzeichen auch beim Amt vor Ort holen, Ansonsten Trailer.

LG Kester

In dem Fall wäre wohl der Anhänger die beste Methode.

Alternativvorschlag den Du dem verkäufer geben kannst: Die vorgedruckten Kaufverträge haben entsprechende Info an die versicherung und zulassungsstelle. Die müssen beide unterschreiben und dann ab die Post. dann weiß die versicherung und die zulassung das Du der neue besitzer bist und Du verpflichtest Dich gleichzeitig das Fahrzeug innerhalb einer Frist (ein paar tage) ab bzw. umzumelden. Tust Du das nicht ist der Käufer trotzdem aus der haftung raus und kann sogar bis zu einer zwangsstillegung gehen. du könntest aber in aller Ruhe mit den alten kennzeichen nach hause tuckern. Abmelden kannst Du das fahrzeug über all in Deutschland.

Zitat:

@Shanpo schrieb am 9. September 2019 um 22:45:34 Uhr:

Aber nun habe ich gelesen, dass der Wagen mind. einen Tag abgemeldet sein muss, bevor man Kurzzeitkennzeichen bekommt.

Ist das so?

Ich habe letztes Jahr ein Auto von Privatperson gekauft und bin mit dem Verkäufer zu seiner Zulassungsstelle vor Ort zusammen gefahren. Er hat das Auto abgemeldet, ich KZK bekommen und damit nach Hause gefahren. Die eVB für KZK nicht vergessen! Ich habe den Fehler gemacht eine eVB für eine endgültige Versicherung zu besorgen, die dann für die KZK nicht anerkannt wurde. Ich bekam aber problemlos telefonisch eine neue "KZK-fähige" eVB. Mann muss nur wissen bei wem man das Auto versichern lassen will.

Eventuell vorab die Öffnugszeiten der ZS bzw. irgendwelche Einschränkungen prüfen (online, telefonisch usw.).

Bei einigen ZS muss man z.B. einen Termin vereinbaren, bein anderen (schon gesehen :)) werden "Fremdpersonen" (d.h. die, die dort nicht wohnen / angemeldet sind) nur mittwochs bedient :D usw.

Problem, wenn man Zeit nur am WE hat...

Laut Straßenverkehrsamt (auf deren HP) ist es in der Tat so, dass das Auto mind. ein Tag vorher abgemeldet sein muss...

Zitat:

@Shanpo schrieb am 9. September 2019 um 22:45:34 Uhr:

... Aber nun habe ich gelesen, dass der Wagen mind. einen Tag abgemeldet sein muss, bevor man Kurzzeitkennzeichen bekommt.

zumindest letztes Jahr in Saarbrücken war dem nicht so:

hatte dort ein passendes Auto gefunden - probegefahren und bin mir mit dem Verkäufer handelseinig geworden - haben uns am nächsten morgen um 8 h an der Zulassungsstelle verabredet - Wartenummer gezogen - während der Wartezeit den Vertrag ausgefüllt - dann in einem Zug er das Auto abgemeldet und ich Kurzzeitzulassung gemacht

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 10. September 2019 um 11:33:26 Uhr:

Laut Straßenverkehrsamt (auf deren HP) ist es in der Tat so, dass das Auto mind. ein Tag vorher abgemeldet sein muss...

Was für ein "Straßenverkehrsamt"???

Ich kenne ein Kraftfahrtbundesamt ... auf Landkreisebene Zulassungsstellen ...

aber was soll ein "Straßenverkehrsamt" sein?????

Ja sorry...

Asche auf mein Haupt ..!;-)

Themenstarteram 20. September 2019 um 19:21

Soo, ich wollte nochmal meine Erfahrungen mitteilen. Wenn das gekaufte Auto vom Verkäufer abgemeldet wurde, kann man noch am gleichen Tag, und nur am gleichen Tag, mit den alten Nummernschildern zu seiner Zulassungsstelle fahren. Also das Fahrzeug überführen. Aber nur direkt zur Zulassungsstelle. So die Polizei.

 

Zu den Kurzzeitkennzeichen: Wenn das Auto abgemeldet wurde, kann man noch am gleichen Tag Kurzzeitkennzeichen bekommen, wenn dies im gleichen Zulassungsbereich geschieht. Bei einem anderen Bereich dauert es einen Tag, bis die Daten von anderen Zulassungsstellen abgerufen werden können. (Und das in dieser Zeit ..., digitales Entwicklungsland)

 

So meine Erfahrungen nach Rücksprache mit Polizei sowie „meiner“ Zulassungsstelle.

Ich würde wirklich versuchen das Fahrzeug angemeldet zu bekommen. Ist für beide Seiten die Lösung mit den wenigsten Umständen. Das setzt natürlich aber auch ein gewisses Vertrauen voraus. Mit Veräußerungsanzeige, dt. Perso und Wohnsitz ist das Risiko des Verkäufers sehr überschaubar.

Habe allerdings auch Verständnis, dass man nicht jedem Käufer bzw. Käufergruppe sein Fahrzeug in die Hand drückt.

 

Mit dem angemeldeten Fahrzeug zur zulassungsstelle fahren ist so 'ne Sache - reicht die zeit? falls nicht, wo parken?

 

KZK ist umständlich und kostet unnötiges Geld.

Ausserdem solltest du unbedingt darauf achten, dass kaskoschutz enthalten ist, sofern du das willst.

Zitat:

@Shanpo schrieb am 20. September 2019 um 21:21:32 Uhr:

Soo, ich wollte nochmal meine Erfahrungen mitteilen. [...]

Zu den Kurzzeitkennzeichen: Wenn das Auto abgemeldet wurde, kann man noch am gleichen Tag Kurzzeitkennzeichen bekommen, wenn dies im gleichen Zulassungsbereich geschieht.

Siehe meinen Beitrag - so habe ich auch gemacht: mit dem Verkäufer zu seiner ZS gefahren und alles vor Ort erledigt (Geld- und Fahrzeugübergabe, Abmeldung, KZK). Nun vorab die Öffnugszeiten der ZS überprüfen bzw. ob nicht irgendwelche Einschränkungen vorliegen (z.B. nur mit Termin, oder nur an gewissen Wochentagen). Kostet etwas Geld und Aufwand, ist aber "sauber".

Das Auto ist an dem Tag der Abmeldung noch bis 24.00Uhr versichert,daher darf der Wagen so auch bewegt werden

Ebenso darfst du auch mit dem angemeldeten Auto zur Zulassung fahren,um ihn abzumelden

Auch da gilt die Versicherung ab dem Tag schon von 00.00Uhr

Früher hast du Karten zur Anmeldung bekommen und musstest diese schon für den Tag und das Fahrzeug ausgefüllt und mitgeführt haben,wenn du so unterwegs warst

All das is erlaubt,wenn es um Erledigungen um die Zulassung geht,Vorstellung zur HU is auf dem Weg sogar auch noch möglich

Allerdings benötigst du dafür die zum Auto passenden Kennzeichen und eigentlich darfst du das auch nur in dem jeweiligen Zulassungsbezirk

Ich glaube nicht,dass du mit einem grad angemeldeten Auto 400,500 oder mehr km fahren solltest

Der Hintergedanke dabei is eigentlich eine Vereinfachung für die Leute,die ihre Autos an- oder abmelden wollen und dabei noch mobil sein können,hauptsächlich für den direkten Weg von und nach Hause

Mal noch ein ganz anderer Einwurf, wenn das Auto schon besichtig wurde, gibt es Frachtbörsen im Netz ... je nach Strecke und ob man flexibel mit der Zeit ist, muss das nicht viel kosten und lässt das Auto transportieren, von "auf eigener Achse" mit roten Kennzeichen, über Sammeltransport auf dem Lkw, bis zum Einzeltransport im geschlossenen Trailer:D ist eigentlich für alle Geldbeutel was dabei ...

Da kann man ganz entspannt zu Hause auf dem Sofa sitzen und warten bis der Transporter mit dem neuen Wägelchen vor der Tür steht ... ich hatte sowas erst vor einem Monat Strecke, war von einem Verwandten, da brauchte ich keine Besichtigung vorher ... ~ 500 km innerhalb DE hat auf einem Sammeltransporter ~250 EUR gekostet ... würde ich immer wieder so machen ...;)

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