Import A5 von Deutschland nach Österreich

Audi S5 8T & 8F

Hallo liebe A5 Gemeinde,

Bin neu hier, stelle mich also kurz vor: bin aktuell A4 Fahrer aus Salzburg (Österreich) und möchte im Sommer auf einen schönen Gebrauchten A5 umsteigen.

Die Überlegung ist grundsätzlich den Gebrauchten A5 (3l TDI, 25000km, 15Monate alt) aus Deutschland zu importieren.

Was muß ich dabei beachten? (NOVA = 9% vom Kaufpreis, Zum Generalimporteur (sollte Porsche SBG sein)), CoC, ... hab da irgendwie keinen Durchblick...?
Soweit ich verstanden habe muß ich in Österrich keine Mehrwertssteuer mehr bezahlen da das Auto schon über 6 Monate bzw. über 6000km drauf hat - also die Steuer in Deutschland zu entrichten ist...?

Am wenigsten Ahnung habe ich aber leider zum Thema Garantie/Gewährleistung.
Wenn ich nun den Wagen von einem Privaten kaufe - gibt dann Audi-Österreich auf diesen Wagen Garantie? (sollten Mängel auftreten wie hier im Forum berichtet wie zb. Displayflackern, Keyless-go funktioniert nicht mehr, usw. sind solche Reperaturen dann selbst zu bezahlen?)

Wie siehts aus wenn ich den Wagen von einem Autohändler bzw. direkt bei einem Audi-Händler in Deutschland kaufe?

Und wie ist es generell - wie Lange gibt Audi Garantie bzw. auf was?

Viele Fragen wer kann helfen?

Gruß,
Eisi

Beste Antwort im Thema

Grüße,

probiere mal dir zu helfen:

1) kaufvertrag abschliessen, anzahlung leisten
2) nach deutschland fliegen,
3) auto kontrollieren - restbetrag bar vorort zahlen
4) zusammen mit dem käufer in die meldestelle fahren, das auto abmelden und für export anmelden
5) kennzeichen mit haftpflicht versicherung vorort kaufen - kostet ca. 150 eur für 14 tage
6) das auto nach österreich fahren
7) mit COC Papiere + Servicebuch zu dem nächsten Audi Händler (oder gleich porsche salzburg vogelweiderstraße) - die daten des Fahrzeugs werden in der Genehmigungsdatenbank eingetragen (kostet 180 EUR und dauert paar tage)
8) nach der eintragung, schnell zum FA und nova zahlen. Da du vom privaten kaufst wirst du auf die brutto summe (falls du von händler kaufst, kriegst du eine rechnung mit ausw. mwst und dann zahlst du nova auf den netto betrag: so spart man paar hundert eur) nova zahlen. nicht gleich annehmen, daß es 9% sind. Damals hatte der a5 einen höheren vebrauch, deswegen auch 10% nova wenn ich mich nicht irre. Wichtig - beim nova formular (http://www.auto-technik.at/TippsTricks/NOVA/NOVA2.pdf) gibst du bei "Abgabenerhöhung gemäß § 6 Abs. 6 Normverbrauchsabgabegesetz" EUR 0,- an weil du KEINE mwst auf die nova zahlen wirst. Bei einem neuwagen schon.
9) nachdem du beim fa nova bar bezahlt hast kannst du zur zulassungsstelle und meldest das auto normal an.

Garantie (unabhängig davon ob du vom privat oder händler gekauft hast) hast du noch 9 Monate. Der einziger vorteil wenn du von einem händler kaufst ist, daß du auf die netto summe nova zahlst und nicht auf die brutto summe, da beim privaten netto = brutto.

Noch ein tipp: du kannst mit deinem versicherungsheini ausmachen, daß das auto schon bei der überführung kasko versichert ist. für die kasko versicherung braucht man nur die fahrgestellnummer...

viel glück...

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Zitat:

Original geschrieben von hhj76



Zitat:

Original geschrieben von audili2000


Hallo,

jetzt muß ich den Thread nochmal aus der Versenkung holen, folgende Frage:

Dieses CoC-Zertifikat - ist das ein "Must be" bzw. sogar Standard?
Bei dem A5 den ich ins Auge gefasst habe erklärt mir der Verkäufer, er besitzte sowas nicht - er hat nur den "Fahrzeugbrief" (siehe Anhang) - nehme an das ist nicht dieses CoC?

Jedoch ist das Fahrzeug noch in einen Leasingvertrag - könnte sein das die Leasingfirma diese CoC-Papiere aufbewahrt?

und nochwas: das Fahrzeug hat hinten Spurverbreitungsscheiben drinnen - muß ich diese in Öst. noch mal extra typisieren lassen? (bzw. was brauche ich dazu für Papiere, Räder stehen nicht aus den Radkästen raus...)

Gruß

Ich hab jetzt nochmal in meinen Papieren nachgesehen. Du brauchst die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung. Mit der fährst Du zum Generalimporteur nach Salzburg (oder eventuell auch zu einem Händler in der Nähe) und dann bekommst Du den Datenauszug. Mit dem kannst Du das Auto anmelden. Einen Typenschein, wie man ihn von früher kennt, gibt es nicht mehr, das ist nur mehr ein Blatt, eben der Datenauszug.

Also wenn ich mir einen aus D hole, bekomme ich keinen Typenschein mehr?

Welche Papiere bekomme ich dann, die mir als Nachweis dienen das es meine Auto ist?

Wenn ich mit der EWG- Bescheinigung zu Audi Salzburg fahre, bekomme ich auch keinen Typenschein?

Gibt es eigentliche eine Möglichkeit, größe Bereifungen nachträglich von Audi freigeben zu lassen? z.B. man kauft einen A5 in D mit 19", hätte aber gerne die org. 20" drauf?

Danke Jörg

Zitat:

Original geschrieben von sportgroschi



Zitat:

Original geschrieben von hhj76


Ich hab jetzt nochmal in meinen Papieren nachgesehen. Du brauchst die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung. Mit der fährst Du zum Generalimporteur nach Salzburg (oder eventuell auch zu einem Händler in der Nähe) und dann bekommst Du den Datenauszug. Mit dem kannst Du das Auto anmelden. Einen Typenschein, wie man ihn von früher kennt, gibt es nicht mehr, das ist nur mehr ein Blatt, eben der Datenauszug.

Also wenn ich mir einen aus D hole, bekomme ich keinen Typenschein mehr?
Welche Papiere bekomme ich dann, die mir als Nachweis dienen das es meine Auto ist?
Wenn ich mit der EWG- Bescheinigung zu Audi Salzburg fahre, bekomme ich auch keinen Typenschein?

Gibt es eigentliche eine Möglichkeit, größe Bereifungen nachträglich von Audi freigeben zu lassen? z.B. man kauft einen A5 in D mit 19", hätte aber gerne die org. 20" drauf?

Danke Jörg

bei einem neuwagen und modelle die paar jahre alt sind (zb) A5, bekommst du keinen typenschein mehr sondern ein "CoC" Papier. Für die anmeldung in Österreich brauchst du nichts mehr. Und in dem CoC Papier stehen alle zugelassene kombis (wie zb original 20"😉 obwohl der wagen nur 19er hat.

und @audili2000: es ist sehr wahrscheinlich, daß die leasingfirma das CoC Papier hat - die sind ja immerhin besitzer des fahrzeugs.

Zitat:

Original geschrieben von sportgroschi



Also wenn ich mir einen aus D hole, bekomme ich keinen Typenschein mehr?
Welche Papiere bekomme ich dann, die mir als Nachweis dienen das es meine Auto ist?
Wenn ich mit der EWG- Bescheinigung zu Audi Salzburg fahre, bekomme ich auch keinen Typenschein?

Gibt es eigentliche eine Möglichkeit, größe Bereifungen nachträglich von Audi freigeben zu lassen? z.B. man kauft einen A5 in D mit 19", hätte aber gerne die org. 20" drauf?

Danke Jörg

Einen Typenschein, eben dieses Heft, so wie man es kennt gibt es nicht mehr. Das ist nur mehr ein Blatt Papier. Das ist jetzt alles in einer Datenbank gespeichert. Ich war bei meiner Abholung selbst ganz verwirrt, ging nochmal zurück und fragte und rief meinen Versicherungsvertreter an, der mir erklärte, daß es den bekannten Typenschein nicht mehr gibt, da dies nun alles über eine Datenbank zentral verwaltet wird.

Ich habe mir jetzt zB meine 20 Zoll Chromfelgen mit Mischbereifung eintragen lassen. Das wird dann einfach in dem "Datenauszug" nachgetragen. Die Nachtragung machte die Landesregierung. Als ich dann den Wagen wieder anmeldete, sah das Versicherungsbüro in der Datenbank bereits die zusätzlich eingetragenen Daten. Also eigentlich eine TOP Sache

Zitat:

Original geschrieben von rsyed



Und in dem CoC Papier stehen alle zugelassene kombis (wie zb original 20"😉 obwohl der wagen nur 19er hat.

Mein Wagen wurde serienmässig mit 18" S-Line ausgeliefert. In meinem Zulassungsschein standen zB die orig. 20 Zöller (265er) nicht drinnen, die 19er (255er) aber schon.

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Zitat:

Original geschrieben von hhj76



Zitat:

Original geschrieben von rsyed



Und in dem CoC Papier stehen alle zugelassene kombis (wie zb original 20"😉 obwohl der wagen nur 19er hat.
Mein Wagen wurde serienmässig mit 18" S-Line ausgeliefert. In meinem Zulassungsschein standen zB die orig. 20 Zöller (265er) nicht drinnen, die 19er (255er) aber schon.

oh - bei den BMWs ist alles drinnen - heisst auch die mit den serienmäßigen 16" haben die 19" eingetragen...

Zitat:

Original geschrieben von hhj76



Zitat:

Original geschrieben von rsyed



Und in dem CoC Papier stehen alle zugelassene kombis (wie zb original 20"😉 obwohl der wagen nur 19er hat.
Mein Wagen wurde serienmässig mit 18" S-Line ausgeliefert. In meinem Zulassungsschein standen zB die orig. 20 Zöller (265er) nicht drinnen, die 19er (255er) aber schon.

Danke Jungs,

da ich auch mit dem Gedanken spiele mir einen aus D zu holen, sind solche Sachen auch sehr wichtig für mich.
Es gibt ja doch den einen, oder anderen Gebrauchten in D. Jedoch möchte ich gerne die org. 20" drauf haben.
Aber, ich kenne das auswendig mit dem Typnesieren bei uns 😠 , da sagt man das es sich um org. Audi Felgen für den A5 / S5 handelt, hat auch ein Radlastgutachten von Audi und was sage die drauf....

Nein so einfach ist das nicht, wo ist das Gutachten vom TÜV oder Zivilgutachter, wo sind die Radlaufabdeckungen, Tieferlegung geht schon garnicht, Spurplatten unmöglich,....
Wirklich ich kenne das 😉

Natürlich schön wäre wenn die 20" schon drauf wären, oder sie wirklich in der COC drin stehen würden...

Grüße aus Villach, Jörg

Zitat:

Original geschrieben von sportgroschi



Zitat:

Original geschrieben von hhj76


Mein Wagen wurde serienmässig mit 18" S-Line ausgeliefert. In meinem Zulassungsschein standen zB die orig. 20 Zöller (265er) nicht drinnen, die 19er (255er) aber schon.

Danke Jungs,

da ich auch mit dem Gedanken spiele mir einen aus D zu holen, sind solche Sachen auch sehr wichtig für mich.
Es gibt ja doch den einen, oder anderen Gebrauchten in D. Jedoch möchte ich gerne die org. 20" drauf haben.
Aber, ich kenne das auswendig mit dem Typnesieren bei uns 😠 , da sagt man das es sich um org. Audi Felgen für den A5 / S5 handelt, hat auch ein Radlastgutachten von Audi und was sage die drauf....

Nein so einfach ist das nicht, wo ist das Gutachten vom TÜV oder Zivilgutachter, wo sind die Radlaufabdeckungen, Tieferlegung geht schon garnicht, Spurplatten unmöglich,....
Wirklich ich kenne das 😉

Natürlich schön wäre wenn die 20" schon drauf wären, oder sie wirklich in der COC drin stehen würden...

Grüße aus Villach, Jörg

Ja Jörg von den Typisierungen in Österreich kann ich auch ein Lied singen.

Ich hab das jetzt mit meinen Eintragungen ganz schlau gemacht. Ist eben gut, wenn man ein paar Leute kennt 😉

Normalerweise hätte ich das Auto bei meiner Landesregierung in Salzburg vorführen müssen, dort ein paar grüne Scheine hinlegen und es wäre eingetragen worden. In der Steiermark ist ein anderes Landesgesetz, wo man das nicht braucht. Jetzt hab ich meinen Wagen abgemeldet und mein Gutachter hat mir das alles in Graz eintragen lassen, ohne Probleme. Kostete mich nichts, außer die neuerliche Anmeldungsgebühr von 153,10 Euro.

Hallo Hermann,

es gibt ja seit heuer (angeblich) eine neue Regelung.
Ich habe meine Auto bis Dato immer über einen Zivilgutachter am TÜV Österreich in Wien Typesieren lassen.
Und dazu muss das Auto entweder in diesem Landkreis angemeldet sein, oder abgemeldet sein.

Seit heuer ist es aber egal wo man her istm, man kann das Auto in jedem Bundesland typesieren, ohne abzumelden! 😉
Was hast du alles eintragen lassen?

lg. Jörg

Zitat:

Original geschrieben von sportgroschi


Hallo Hermann,

es gibt ja seit heuer (angeblich) eine neue Regelung.
Ich habe meine Auto bis Dato immer über einen Zivilgutachter am TÜV Österreich in Wien Typesieren lassen.
Und dazu muss das Auto entweder in diesem Landkreis angemeldet sein, oder abgemeldet sein.

Seit heuer ist es aber egal wo man her istm, man kann das Auto in jedem Bundesland typesieren, ohne abzumelden! 😉
Was hast du alles eintragen lassen?

lg. Jörg

Also so war es bei mir nicht (vor 2 Wochen).

Hätte ich mein Auto nicht abgemeldet, hätte ich zur Salzburger LR müssen und dort typisieren. So empfahl mir mein Gutachter, den Wagen abzumelden, dann kann er in ganz Ö eintragen lassen. Und in der Stmk. geht das eben ohne Vorführung, da reichen einfach die Papiere.

Ich hab mir Amerik. Chromfelgen (Einzelabnahme), Mischbereifung, Spurverbreiterung und H&R Gewinde eintragen lassen.

Hallo,

... habe nun endlich meinen A5 - werde morgen zum Porsche-Audi fahren.

Mitnehmen soll ich: Serviceheft, Fahrzeugbrief - CoC, Abmeldebestätigung aus Deutschland

Weiß jemand wie lange das dauert? Die freundliche Dame meinte letzte Woche es dauere bis zu einer Woche - wobei, wenn ich Glück habe es auch nur 2 Tage dauern kann.
Muß dann auch das Fahrzeug bei denen stehen oder kann ich derweil fahren (hab ja noch mein für ein paar Tage ein gültiges Import/Zollkennzeichen). Ein Freund meine der Wagen muße nur ein paar Stunden bei denen stehen (zur Überprüfung) - dann kann man den Wagen wieder abholen - die Papiere holt man sich eben ein paar Tage später ab...

Nun frage ich mich - wozu die Überprüfung wenn das Fahrzeug einen gültigen TÜV aus GER hat (Auto ist BJ 05/2008)

Grüße

Hallo,

das Fahrzeug muss nicht mehr dem Händler vorgeführt oder
überprüft werden, es reichen deine Dokumente.
Bei meinen vorherigen Fahrzeugen hatte ich den Auszug immer
innerhalb einer Woche, beim derzeitigen A4 (Neuwagen) mußte
ich aus unerklärlichen Gründen über 2 Wochen warten. Aber bis
zur Abholung hab ich die Anmeldung noch knapp geschafft.

Grüße

Bei mir dauerte das 2 Tage

Zitat:

Original geschrieben von hhj76


Bei mir dauerte das 2 Tage

und das auto auch dortgelassen oder nur die Papiere abgegeben?

Bzw. Neuwagen oder Gebrauchtwagen (Jahreswagen)?

Zitat:

Original geschrieben von audili2000



Zitat:

Original geschrieben von hhj76


Bei mir dauerte das 2 Tage
und das auto auch dortgelassen oder nur die Papiere abgegeben?
Bzw. Neuwagen oder Gebrauchtwagen (Jahreswagen)?

Ich hatte das Auto noch gar nicht, das holte ich erst danach ab (Neuwagen).

Hallo hhj76!

Ich komme auch aus Österreich und überlege einen Neuwagenkauf in Deuschland! Habe diesbezüglich auch schon Kontakt mit Händler bzw. Vermittler gehabt. Das Problem ist, dass die bis dato immer zuerst die deutsche Mwst von 19% verlangen und sagen das ich diese zurück bekomme wenn ich den Nachweis der öst. Abfuhr der Steuern bringe. ÖAMTC und dgl. sagen, ich soll aber keine Mwst in Deutschland bezahlen, da der Händler nicht verpflichtet ist, diese zurück zu erstatten. Ich will ja eigentlich so vorgehen:
1) Kaufverhandlungen plus Bestellung ggf. Anzahlung
2) Nachdem der Händler das Fzg. erhalten hat, würde ich den Gesamtnettopreis bezahlen und mir von diesem die Unterlagen (COC, Rechnung) schicken lassen und damit das Fahrzeug in Österreich anmelden
3) mit den öst. Kennzeichen könnte ich dann nach Deutschland fahren und somit gleich dem Händler zeigen, dass ich die Steuern in Österreich abgeführt habe

Verstehe ich da irgendetwas falsch.

mfg

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