Import A5 von Deutschland nach Österreich

Audi S5 8T & 8F

Hallo liebe A5 Gemeinde,

Bin neu hier, stelle mich also kurz vor: bin aktuell A4 Fahrer aus Salzburg (Österreich) und möchte im Sommer auf einen schönen Gebrauchten A5 umsteigen.

Die Überlegung ist grundsätzlich den Gebrauchten A5 (3l TDI, 25000km, 15Monate alt) aus Deutschland zu importieren.

Was muß ich dabei beachten? (NOVA = 9% vom Kaufpreis, Zum Generalimporteur (sollte Porsche SBG sein)), CoC, ... hab da irgendwie keinen Durchblick...?
Soweit ich verstanden habe muß ich in Österrich keine Mehrwertssteuer mehr bezahlen da das Auto schon über 6 Monate bzw. über 6000km drauf hat - also die Steuer in Deutschland zu entrichten ist...?

Am wenigsten Ahnung habe ich aber leider zum Thema Garantie/Gewährleistung.
Wenn ich nun den Wagen von einem Privaten kaufe - gibt dann Audi-Österreich auf diesen Wagen Garantie? (sollten Mängel auftreten wie hier im Forum berichtet wie zb. Displayflackern, Keyless-go funktioniert nicht mehr, usw. sind solche Reperaturen dann selbst zu bezahlen?)

Wie siehts aus wenn ich den Wagen von einem Autohändler bzw. direkt bei einem Audi-Händler in Deutschland kaufe?

Und wie ist es generell - wie Lange gibt Audi Garantie bzw. auf was?

Viele Fragen wer kann helfen?

Gruß,
Eisi

Beste Antwort im Thema

Grüße,

probiere mal dir zu helfen:

1) kaufvertrag abschliessen, anzahlung leisten
2) nach deutschland fliegen,
3) auto kontrollieren - restbetrag bar vorort zahlen
4) zusammen mit dem käufer in die meldestelle fahren, das auto abmelden und für export anmelden
5) kennzeichen mit haftpflicht versicherung vorort kaufen - kostet ca. 150 eur für 14 tage
6) das auto nach österreich fahren
7) mit COC Papiere + Servicebuch zu dem nächsten Audi Händler (oder gleich porsche salzburg vogelweiderstraße) - die daten des Fahrzeugs werden in der Genehmigungsdatenbank eingetragen (kostet 180 EUR und dauert paar tage)
8) nach der eintragung, schnell zum FA und nova zahlen. Da du vom privaten kaufst wirst du auf die brutto summe (falls du von händler kaufst, kriegst du eine rechnung mit ausw. mwst und dann zahlst du nova auf den netto betrag: so spart man paar hundert eur) nova zahlen. nicht gleich annehmen, daß es 9% sind. Damals hatte der a5 einen höheren vebrauch, deswegen auch 10% nova wenn ich mich nicht irre. Wichtig - beim nova formular (http://www.auto-technik.at/TippsTricks/NOVA/NOVA2.pdf) gibst du bei "Abgabenerhöhung gemäß § 6 Abs. 6 Normverbrauchsabgabegesetz" EUR 0,- an weil du KEINE mwst auf die nova zahlen wirst. Bei einem neuwagen schon.
9) nachdem du beim fa nova bar bezahlt hast kannst du zur zulassungsstelle und meldest das auto normal an.

Garantie (unabhängig davon ob du vom privat oder händler gekauft hast) hast du noch 9 Monate. Der einziger vorteil wenn du von einem händler kaufst ist, daß du auf die netto summe nova zahlst und nicht auf die brutto summe, da beim privaten netto = brutto.

Noch ein tipp: du kannst mit deinem versicherungsheini ausmachen, daß das auto schon bei der überführung kasko versichert ist. für die kasko versicherung braucht man nur die fahrgestellnummer...

viel glück...

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Zitat:

Original geschrieben von 000brave000


Hallo hhj76!

Ich komme auch aus Österreich und überlege einen Neuwagenkauf in Deuschland! Habe diesbezüglich auch schon Kontakt mit Händler bzw. Vermittler gehabt. Das Problem ist, dass die bis dato immer zuerst die deutsche Mwst von 19% verlangen und sagen das ich diese zurück bekomme wenn ich den Nachweis der öst. Abfuhr der Steuern bringe. ÖAMTC und dgl. sagen, ich soll aber keine Mwst in Deutschland bezahlen, da der Händler nicht verpflichtet ist, diese zurück zu erstatten. Ich will ja eigentlich so vorgehen:
1) Kaufverhandlungen plus Bestellung ggf. Anzahlung
2) Nachdem der Händler das Fzg. erhalten hat, würde ich den Gesamtnettopreis bezahlen und mir von diesem die Unterlagen (COC, Rechnung) schicken lassen und damit das Fahrzeug in Österreich anmelden
3) mit den öst. Kennzeichen könnte ich dann nach Deutschland fahren und somit gleich dem Händler zeigen, dass ich die Steuern in Österreich abgeführt habe

Verstehe ich da irgendetwas falsch.

mfg

Hmm das ist für mich jetzt schwer zu beurteilen, da ich meinen in D gekauft und auch in D geleast habe, somit stellt sich für mich das Steuerproblem nicht.

Andere Frage: Warum sollst Du nicht in D die 19% MWSt bezahlen ? Es kann doch niemand etwas ohne Steuer kaufen. Wenn ich heute über die Grenze fahre und mir einen Fernseher kaufe, muß ich den ja auch inkl. bezahlen.
Falls Du eine Firma hast, so wie ich, dann wäre es besser, Du least in Deutschland, dann holst Du Dir eventuell die MWSt zurück, ich habe das eingereicht und mit etwas Glück bekomme ich die MWSt. von der Anzahlung bzw. den Leasingraten zurück.

Zitat:

Original geschrieben von hhj76



Zitat:

Original geschrieben von 000brave000


Hallo hhj76!

Ich komme auch aus Österreich und überlege einen Neuwagenkauf in Deuschland! Habe diesbezüglich auch schon Kontakt mit Händler bzw. Vermittler gehabt. Das Problem ist, dass die bis dato immer zuerst die deutsche Mwst von 19% verlangen und sagen das ich diese zurück bekomme wenn ich den Nachweis der öst. Abfuhr der Steuern bringe. ÖAMTC und dgl. sagen, ich soll aber keine Mwst in Deutschland bezahlen, da der Händler nicht verpflichtet ist, diese zurück zu erstatten. Ich will ja eigentlich so vorgehen:
1) Kaufverhandlungen plus Bestellung ggf. Anzahlung
2) Nachdem der Händler das Fzg. erhalten hat, würde ich den Gesamtnettopreis bezahlen und mir von diesem die Unterlagen (COC, Rechnung) schicken lassen und damit das Fahrzeug in Österreich anmelden
3) mit den öst. Kennzeichen könnte ich dann nach Deutschland fahren und somit gleich dem Händler zeigen, dass ich die Steuern in Österreich abgeführt habe

Verstehe ich da irgendetwas falsch.

mfg

Hmm das ist für mich jetzt schwer zu beurteilen, da ich meinen in D gekauft und auch in D geleast habe, somit stellt sich für mich das Steuerproblem nicht.

Andere Frage: Warum sollst Du nicht in D die 19% MWSt bezahlen ? Es kann doch niemand etwas ohne Steuer kaufen. Wenn ich heute über die Grenze fahre und mir einen Fernseher kaufe, muß ich den ja auch inkl. bezahlen.
Falls Du eine Firma hast, so wie ich, dann wäre es besser, Du least in Deutschland, dann holst Du Dir eventuell die MWSt zurück, ich habe das eingereicht und mit etwas Glück bekomme ich die MWSt. von der Anzahlung bzw. den Leasingraten zurück.

Achso. Beim Unternehmer ist es natürlich anders.

Wie schon erwähnt haben mir das die Autofahrerclubs gesagt. Das gilt aber nur für einen Neuwagenkauf innerhalb der EU. Beim Gebrauchtwagen muss man nur in dem jenigen EU-Land die Mwst zahlen wo man das Auto erwirbt. Beim Neufahrzeug gilt das nicht. Hier gilt angeblich die Binnenmarktregelung bzw. das Umsatzsteuergesetz (z.B. deuschtes UstG §6a-innergemeinschaftlicher Erwerb) wo eine Privatperson dem Händler gleichgestellt ist (nur beim Neuwagenimport). Damit braucht der Privatmann auch keinen Umsatzsteueridentifaktionnummer (UID). Der zb. deutsche Händler muss keine Steuern bei sich abführen und "hat" dem jeweiligen Käufer (privat) das Fahrzeug netto (ohne Mwst) zu verkaufen. Die Abfuhr der Steuern obliegt dem Käufer. Dieser muss in meinem Fall die Steuern (Nova+Mwst und Erwerbssteuer) in Österreich abführen, damit er das Fzg. überhaupt anmelden kann. Übrigens beim von dir angegebenen Fernseher gilt diese Regelung nicht, wie gesagt nur bei Neuwagenimporte!

Zitat:

Original geschrieben von 000brave000



Zitat:

Original geschrieben von hhj76


Hmm das ist für mich jetzt schwer zu beurteilen, da ich meinen in D gekauft und auch in D geleast habe, somit stellt sich für mich das Steuerproblem nicht.

Andere Frage: Warum sollst Du nicht in D die 19% MWSt bezahlen ? Es kann doch niemand etwas ohne Steuer kaufen. Wenn ich heute über die Grenze fahre und mir einen Fernseher kaufe, muß ich den ja auch inkl. bezahlen.
Falls Du eine Firma hast, so wie ich, dann wäre es besser, Du least in Deutschland, dann holst Du Dir eventuell die MWSt zurück, ich habe das eingereicht und mit etwas Glück bekomme ich die MWSt. von der Anzahlung bzw. den Leasingraten zurück.

Achso. Beim Unternehmer ist es natürlich anders.
Wie schon erwähnt haben mir das die Autofahrerclubs gesagt. Das gilt aber nur für einen Neuwagenkauf innerhalb der EU. Beim Gebrauchtwagen muss man nur in dem jenigen EU-Land die Mwst zahlen wo man das Auto erwirbt. Beim Neufahrzeug gilt das nicht. Hier gilt angeblich die Binnenmarktregelung bzw. das Umsatzsteuergesetz (z.B. deuschtes UstG §6a-innergemeinschaftlicher Erwerb) wo eine Privatperson dem Händler gleichgestellt ist (nur beim Neuwagenimport). Damit braucht der Privatmann auch keinen Umsatzsteueridentifaktionnummer (UID). Der zb. deutsche Händler muss keine Steuern bei sich abführen und "hat" dem jeweiligen Käufer (privat) das Fahrzeug netto (ohne Mwst) zu verkaufen. Die Abfuhr der Steuern obliegt dem Käufer. Dieser muss in meinem Fall die Steuern (Nova+Mwst und Erwerbssteuer) in Österreich abführen, damit er das Fzg. überhaupt anmelden kann. Übrigens beim von dir angegebenen Fernseher gilt diese Regelung nicht, wie gesagt nur bei Neuwagenimporte!

Aha ich verstehe. Das habe ich auch nicht gewußt, wie gesagt stellte sich bei mir dieses "Problem" nicht.

Zitat:

Original geschrieben von rsyed


Grüße,

probiere mal dir zu helfen:

1) kaufvertrag abschliessen, anzahlung leisten
2) nach deutschland fliegen,
3) auto kontrollieren - restbetrag bar vorort zahlen
4) zusammen mit dem käufer in die meldestelle fahren, das auto abmelden und für export anmelden
5) kennzeichen mit haftpflicht versicherung vorort kaufen - kostet ca. 150 eur für 14 tage
6) das auto nach österreich fahren
7) mit COC Papiere + Servicebuch zu dem nächsten Audi Händler (oder gleich porsche salzburg vogelweiderstraße) - die daten des Fahrzeugs werden in der Genehmigungsdatenbank eingetragen (kostet 180 EUR und dauert paar tage)
8) nach der eintragung, schnell zum FA und nova zahlen. Da du vom privaten kaufst wirst du auf die brutto summe (falls du von händler kaufst, kriegst du eine rechnung mit ausw. mwst und dann zahlst du nova auf den netto betrag: so spart man paar hundert eur) nova zahlen. nicht gleich annehmen, daß es 9% sind. Damals hatte der a5 einen höheren vebrauch, deswegen auch 10% nova wenn ich mich nicht irre. Wichtig - beim nova formular (www.auto-technik.at/TippsTricks/NOVA/NOVA2.pdf) gibst du bei "Abgabenerhöhung gemäß § 6 Abs. 6 Normverbrauchsabgabegesetz" EUR 0,- an weil du KEINE mwst auf die nova zahlen wirst. Bei einem neuwagen schon.
9) nachdem du beim fa nova bar bezahlt hast kannst du zur zulassungsstelle und meldest das auto normal an.

Garantie (unabhängig davon ob du vom privat oder händler gekauft hast) hast du noch 9 Monate. Der einziger vorteil wenn du von einem händler kaufst ist, daß du auf die netto summe nova zahlst und nicht auf die brutto summe, da beim privaten netto = brutto.

Noch ein tipp: du kannst mit deinem versicherungsheini ausmachen, daß das auto schon bei der überführung kasko versichert ist. für die kasko versicherung braucht man nur die fahrgestellnummer...

viel glück...

Hi,

Österreischischen Typenschein hab ich mittlerweile von meinem A5.
Was ist aber mit der 57a Überprüfung (Pickerl)? Wird das noch gemacht wenn der A5 Baujahr 05/2008 ist? Die Dame bei Audi meinte die brauche man nicht...
Beim Datenauszug steht bei mir steht links unten: Ende Erstzulassung 2011-05-07

Beispiel S3 anbei.

Typenschein-s3
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Hallo,

da das Fahrzeug unter 3 Jahr alt ist, brauchst du keine Überprüfung.
Das Pickerl bekommst du direkt bei der Anmeldung von der Versicherung.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von audili2000


Hi,

Österreischischen Typenschein hab ich mittlerweile von meinem A5.
Was ist aber mit der 57a Überprüfung (Pickerl)? Wird das noch gemacht wenn der A5 Baujahr 05/2008 ist? Die Dame bei Audi meinte die brauche man nicht...
Beim Datenauszug steht bei mir steht links unten: Ende Erstzulassung 2011-05-07

Beispiel S3 anbei.

s'vus,

so ist es: du brauchst keine überprüfung. Einfach jetzt mit Rechnung/Kaufvertrag und CoC Papier das auto anmelden gehen - oh ja, finanzamt nicht vergessen, sonst kannst das auto nicht anmelden 🙂

grüße

Deine Antwort
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