immer wieder werden Airbag-Belehrungen gefleddert

hier wurde wohl ein neuer Rekord aufgestellt

nach 12 Jahren und 10 Monaten wurde ein Thread hervorgehoben ! 😉

http://www.motor-talk.de/.../lenkrad-vom-8e-in-den-b5-t104240.html?...

Beste Antwort im Thema

Sorry, schlimmer finde ich solche Oberlehrersprüche, welche du dort "FETT" angehangen hast.
Er hat lediglich gefragt, ob es passt, oder evtl. etwas geändert werden muss.
Davon, dass er es selbst umbauen will, hat er nichts geschrieben.
Ich hätte den Einwand verstanden, wenn er ex­pli­zit nach der Montage gefragt hätte.
So aber absolut überflüssig.
Sorry, nur meine persönliche Meinung.

PS: der Thread scheint vom TE bewusst hochgeholt worden zu sein.

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Cool, dann habe ich für diese eine Frage halt mal eben meinen Wohnsitz in Österreich. 😁
Irgendwie ist das doch alles ein bisschen wie hornberger Schießen.

mfg

Ja, das stimmt! Ich ging auch davon aus, dass es dafür eine EU-Regelung gäbe. Offensichtlich ist das noch nicht der Fall. Im Zeitalter der Globalisierung nicht gerade logisch, dass jeder immer noch seine eigenen Gesetze hat.

Zitat:

Dies gilt m.W. nur für Österreich

Nein das ganze gilt für Deutschland.

In Deutschland werden gemäß dem Sprengstoffrecht (Sprengstoffgesetz, SprengG) und § 6 Abs. (6) der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) pyrotechnische Gegenstände entsprechend den Anforderungen des Artikels 3 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie 2007/23/EG nach ihrer Gefährlichkeit oder ihrem Verwendungszweck in folgende Kategorien eingeteilt: [1][

c) Sonstige Pyrotechnische Gegenstände[Bearbeiten]

All diejenigen pyrotechnischen Gegenstände, die nicht unter die Feuerwerkskörper oder Bühnenpyrotechnik fallen.

Kategorie P1
Pyrotechnische Gegenstände für sonstige Zwecke mit geringer Gefahr (früher Klasse T1), erhältlich ab 18 Jahren.

Kategorie P2
Pyrotechnische Gegenstände für sonstige Zwecke mit größerer Gefährdung (früher Klasse T2) und daher nur von Personen mit Fachkunde zu verwenden

Quelle

Na Prima, danke für die Verwirrung 🙁

Hier jetzt das vollständige Zitat aus Wikipedia:

Zitat:

c) Sonstige Pyrotechnische Gegenstände

All diejenigen pyrotechnischen Gegenstände, die nicht unter die Feuerwerkskörper oder Bühnenpyrotechnik fallen.

Kategorie P1
Pyrotechnische Gegenstände für sonstige Zwecke mit geringer Gefahr (früher Klasse T1), erhältlich ab 18 Jahren.
Kategorie P2
Pyrotechnische Gegenstände für sonstige Zwecke mit größerer Gefährdung (früher Klasse T2) und daher nur von Personen mit Fachkunde zu verwenden.

Beispiele: Treibsätze von Modellraketen, Signalraketen, Hagelraketen, Bengalfackeln, Treibsatz für Rettungssystem von Ultraleichtflugzeugen (Klasse T2), Airbags und Gurtstraffer

Dabei wird klar dass der Airbag zu P2 gezählt wird und somit die Fachkunde eingehalten werden muss.

Grüße
Steini

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Ja Steini, die Verwirrung ist perfekt. Das habe ich leider auch so gelesen. Offenbar ist die Beschreibung von Wikipedia entweder nicht vollständig oder unrichtig! Dummerweise ist das immer die 1. Info, die man im IT präsentiert bekommt. Irgendeiner muss doch einen originalen und vorallem aktuellen Gesetzestext vorliegen haben, aus dem klar und deutlich ersichtlich ist, was nun wirklich stimmt. 🙄

Hallo....

ich habe nochmals die Idee mit den Glossareinträgen bei CarFacto in einer Live-Besprechung in den Raum geworfen. Die Idee wurde grundsätzlich als sehr gut eingestuft, aber in naher Zukunft ist damit eher nicht zu rechnen.

Da ich persönlich ohnehin wenig Warnhinweise jeglicher Art öffentlich in die Threads rein stelle, neige ich langsam zu den.......

3 Affen

Zitat:

Dabei wird klar dass der Airbag zu P2 gezählt wird und somit die Fachkunde eingehalten werden muss.

Nein eben nicht.

Wie ich weiter oben schon geschrieben habe gibt es Airbags/Gurtstraffer in der Kategorie P1 wie auch P2.

P2 Pyrotechnik sind mittlerweile kaum noch verteten, die meisten Airbags sind Kategorie P1.

Liste Kategorie P1

http://www.bam.de/.../id_kategorie_p1_auto.htm

Liste Kategorie P2

http://www.bam.de/.../id_kategorie_p2_auto.htm

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