Immer mehr Täuschungsversuche bei Führerscheinprüfungen
Hallo alle zuasmmen!
Ich hab' neulich einen Bericht gelesen, da ging's um die Zahl der Täuschungsversuche bei den Führerscheinprüfungen. Die hat 2024 einen neuen Höchststand erreicht, über 4.000 Fälle, vor allem bei der Theorieprüfung. Es geht nicht mehr nur um simples Abschreiben, sondern manchmal um organisierte Netzwerke mit Hightech-Hilfsmitteln wie Mini-Kameras, Funkgeräten oder sogar Doppelgängern. Hat mich ehrlich gesagt ganz schön überrascht.
Mich interessiert: Habt ihr von solchen Fällen schon mal gehört oder vielleicht selbst etwas in der Art mitbekommen? Wie sollte man damit umgehen, wenn jemand beim Betrugsversuch erwischt wird, was meint ihr? Und fühlt ihr euch durch solche Zahlen im Straßenverkehr unsicherer?
Freu mich auf den Austausch!
196 Antworten
Zitat:
@nogel schrieb am 23. August 2025 um 12:41:22 Uhr:
Trotz dieser unverschämten Unterstellung antworte ich dir hiermit folgendes:
Du hast meine Frage eben gar nicht beantwortet, weder positiv noch negativ, noch in der Art, dass du selbst noch auf eine Antwort wartest. Aber danke, dass du nachgefragt hast.
Ich konnte eben keinerlei Hinweise darauf finden, dass es so ist. Die genaue Anzahl der seit 04/25 gültigen Fragen habe ich und konnte da keine Einschränkung finden, dass das nur für Deutsch gilt. Und ich fände es etwas "frech", wenn der fremdsprachige Fragenkatalog tatsächlich so viel kleiner wäre als der deutsche. Und für Täuschungsversuche hätte man ja dann auch gleich mal noch viel weniger Verständnis. Deswegen hoffe ich, dass es nicht so ist.
Zitat:
@Rockville schrieb am 23. August 2025 um 12:37:48 Uhr:
Das trifft vielleicht auf unnützes Spezialwissen zu, das man wie in einem Telefonbuch nachschlagen kann. Millionen Dinge sollten aber abrufbar im Gedächtnis sein. Soll man die Vorfahrtsregeln immer erst nachschlagen müssen?
Das Beispiel ein wenig weit her geholt ... meinen Eltern wurde mal eingetrichtet im Matheunterricht, "Ihr habt nicht immer einen Taschenrechner dabei" und heute? Doch eigentlich hat jeder einen Taschenrechner ständig (Smartphone) dabei...😜
Sowas Grundlegendes wie Vorfahrtsregeln ist klar muss man adhoc wissen...
Aber bei solche Fragen für den PKW Schein wie LKW Fahrverbot von..bis.. am Sonntag, Mindestprofiltiefe, muss sowas wirklich eine Prüfungsfrage sein, oder reicht es wenn man weiß wo, wenn benötigt, man das schnell rausfinden kann?
Zitat:
@tartra schrieb am 23. August 2025 um 12:53:11 Uhr:
Aber bei solche Fragen für den PKW Schein wie LKW Fahrverbot von..bis.. am Sonntag, Mindestprofiltiefe, muss sowas wirklich eine Prüfungsfrage sein, oder reicht es wenn man weiß wo, wenn benötigt, man das schnell rausfinden kann?
Wenn man wissen muss, dass es eine Mindestprofiltiefe gibt, dann ist es doch nur noch ein kleiner Schritt auch zu wissen, wie groß dieser Wert ist. Wie sollte eine Frage dazu denn sonst aussehen? "Wo können Sie nachlesen, wie groß die Mindestprofiltiefe ist?" Nicht wirklich, oder?
Zitat:
@Rockville schrieb am 23. August 2025 um 12:48:24 Uhr:
Du hast meine Frage eben gar nicht beantwortet, weder positiv noch negativ, noch in der Art, dass du selbst noch auf eine Antwort wartest. Aber danke, dass du nachgefragt hast.
Ich konnte eben keinerlei Hinweise darauf finden, dass es so ist. Die genaue Anzahl der seit 04/25 gültigen Fragen habe ich und konnte da keine Einschränkung finden, dass das nur für Deutsch gilt. Und ich fände es etwas "frech", wenn der fremdsprachige Fragenkatalog tatsächlich so viel kleiner wäre als der deutsche. Und für Täuschungsversuche hätte man ja dann auch gleich mal noch viel weniger Verständnis. Deswegen hoffe ich, dass es nicht so ist.
Dann warte ich einfach, bis du es selbst in den Verkehrsblättern rausgesucht hast. Danke für die Mühe 🙃
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Zitat:
@Rockville schrieb am 23. August 2025 um 12:37:48 Uhr:
Das trifft vielleicht auf unnützes Spezialwissen zu, das man wie in einem Telefonbuch nachschlagen kann. Millionen Dinge sollten aber abrufbar im Gedächtnis sein. Soll man die Vorfahrtsregeln immer erst nachschlagen müssen?
Die moderne Hausfrau ist Multitaskingfähig und kann das während der Fahrt am smartphone goggeln. Sei mal nicht so unmodern.
oder man fragt siri über carplay die sagt einem das innerhalb von 1 Sekunde...😝
Zitat:
@Rockville schrieb am 23. August 2025 um 12:58:06 Uhr:
Wenn man wissen muss, dass es eine Mindestprofiltiefe gibt, dann ist es doch nur noch ein kleiner Schritt auch zu wissen, wie groß dieser Wert ist. Wie sollte eine Frage dazu denn sonst aussehen? "Wo können Sie nachlesen, wie groß die Mindestprofiltiefe ist?" Nicht wirklich, oder?
Ein Kritikpunkt ist angeblich das der fragenkatalog ausufert, gerade weil wohl sehr viel zugekommen ist was Fahrassistensysteme betrifft, also Fragen, die die Mehrheit der hier Schreibenden, mich eingeschlossen nie zur Prüfung wissen mussten und trotzdem dürfen wir weitergin mit modernsten Autos am Straßenverkehr teilnehmen... 😁
Da wär es doch einen guter Ansatzpunkt das auch mal wieder auszudünnen = Fragen streichen und da wär bei mir die Mindestprofiltiefe und LKW Fahrverbot am Sonntag schon mal raus...
Weil die Mindestprofiltiefe bekomme ich nahezu jederzeit innerhalb von Sekunden raus und ob ich am Sonntag LKW auf der AB habe sehe ich beim fahren, außerdem fahren trotzdem genug mit Sondergenehmigung rum...
Zitat:
@tartra schrieb am 23. August 2025 um 10:57:34 Uhr:
Weiß zwar nicht was TP und PP ist aber gerade in einigen Golfstaaten und asiatischen Staaten kann man durchaus viele Amtssachen und Prüfungen auf englisch regeln/ablegen...😘
Edit .. ook jetzt hat es klick gemacht TP und PP ... ist das der neue jugendSlang für die Führerscheinprüfungen .. Ich mach jetzt TP und PP walla😁
Na ja, ich sprach von der Amtssprache im jeweiligen Land. Ich habe nix gegen Englisch, kann hier auch gern angeboten werden, kein Thema. Aber, wenn Du verstehend lesen kannst, ich sprach davon, in den zitierten Regionen eben ne Prüfung auf Deutsch zu verlangen. Das geht wohl eher nicht, oder weißt Du mehr?
TP und PP sind kein Jugendslang, sondern die Abkürzungen für Theorieprüfung und praktische Prüfung. Ich helfe aber gern ;-))
Zitat:
@tartra schrieb am 23. August 2025 um 13:05:11 Uhr:
Da wär es doch einen guter Ansatzpunkt das auch mal wieder auszudünnen = Fragen streichen
Man kann immer darüber streiten, was noch zum Basiswissen gehören sollte und was nicht. In Internetforen lese ich oft, dass jemand seinem Unmut Luft macht, indem er fragt "Lernt man heute eigentlich in der Fahrschule nicht mehr ...". Da müsste dann künftig ganz oft mit "Nein" antworten.
Die Mindestprofiltiefe sollte jeder kennen, das zählt für mich zum Basiswissen. Beim Sonntagsfahrverbot kann man streiten - es gilt ja für alle Lkw mit Anhänger und damit kann auch der Inhaber einer Klasse B oder BE betroffen sein. Also muss er es eigentlich schon wissen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. August 2025 um 10:24:37 Uhr:
Echt?
Mit ner Duldung gibt's bei uns nichts.
Das ist falsch.
Die Duldung gehört zu den "sonstigen Auweisdokumenten", die für eine Fahrerlaubnisprüfung ausreichend sind.
Mittlerweile sind auch Dokumente anzuerkennen, die als "ungültig" gestempelt wurden, die abgelaufen sind oder deren Inhalt "auf eigenen Angaben beruht"
Zitat:
@nogel schrieb am 23. August 2025 um 14:23:35 Uhr:
Das ist falsch.
Die Duldung gehört zu den "sonstigen Auweisdokumenten", die für eine Fahrerlaubnisprüfung ausreichend sind.
Mittlerweile sind auch Dokumente anzuerkennen, die als "ungültig" gestempelt wurden, die abgelaufen sind oder deren Inhalt "auf eigenen Angaben beruht"
Mag bei Euch in Eurem Business so sein. Bei mir gibt's mit ner Duldung ganz genau , nichts! Guten Tag und guten Weg.
Liegt vermutlich daran, dass ihr Einnahmen fixiert seid. Der macht bei Euch mit ner Duldung die Prüfung und fliegt nächsten Tag in die Heimat.
Nix Heimat.
Krass sind eben tausende duldungen oder Aufenthaltstitel mit Geburtstag 01.01.
Und ob das Mindestalter immer passt, weiß auch keiner so genau. Weder der Prüfer, noch Deutschland.
Aber egal, nach 5 Jahren gibt es dann auch den deutschen Perso.
Zum Thema Täuschung, ist es eben auch extrem schwer, die Identität als Prüfer festzustellen. Der Phänotyp ist oft schwer zu identifizieren.
Zum Thema Fragenkatalog, ja, der soll jetzt tatsächlich ausgedünnt werden. Weniger fragen. Ob es am sinkenden Niveau liegt, also einer Anpassung, oder was auch immer - keine Ahnung. Sicherlich muss das regelmäßig angepasst werden. Man muss heute nicht mehr alles genau wissen, Beispiel Technik am Fahrzeug.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 23. August 2025 um 11:07:13 Uhr:
Das ganze hat für mich auch nichts mit Rassismus zu tun,sondern mit Akzeptanz in welchem Land man sich befindet.
Natürlich ist es schön das wir so multikulturell sprachlich unterstützen,es ist auch sicher besser wenn es derjenige dann auch verstanden hat.
Es hat aber sicher noch niemandem geschadet sich soweit mit der Landessprache auseinanderzusetzen das man die theoretische Führerscheinprüfung in der Landessprache besteht.
Das hat für mich was mit dem Willen zu tun sich in eine Gesellschaft zu integrieren,und den vermisse ich doch manchmal.
Kostet dann aber mal ein paar Euro für Deutschkurse und den Willen im täglichen Leben hier klarzukommen zu wollen.
Komischerweise haben das meine Frau und alle ihre ausländischen Freundinnen aus Spanien,Chile,Kambodscha,Brasilien und China auch geschafft.
Eine davon ist beruflich sogar Busfahrerin,es geht also wenn man will.
Das lässt sich auf zahlreiche Leute anwenden, die hier leben und auch hier bleiben wollen. Doch beim Thema Fahrschule sieht es etwas anders aus. Ein gutes Beispiel sind die vielen Ukrainer, die mit ihren Autos und Führerscheinen in unser Land kommen. Zuhause untätig herumsitzen ist nicht jedermanns Sache, also suchen sich viele schnell einen Job, für den sie jedoch mobil sein müssen. Die Zahl der Leute, die von Firmen in den unterschiedlichsten Ländern angeworben werden, um hier zu arbeiten, ist auch nicht gerade gering.
Wenn die Leute in Deutschland ankommen, trifft sie sofort unsere Bürokratie. Ihre ausländischen Führerscheine werden nur für sechs Monate akzeptiert. Das bedeutet, man darf sich nicht erst innerhalb von sechs Monaten in einer Fahrschule anmelden, sondern muss die Prüfung in dieser Zeit bestehen.
Wir kennen die Situation, wenn wir als Tourist in ein fremdes Land kommen und die Sprache nicht beherrschen. Wer sich mit der heutigen Technik auskennt, wird sich dank Übersetzungsfunktion auf dem Smartphone überall zurechtfinden. Aber in der Führerscheinprüfung sind solche Hilfsmittel nicht erlaubt. Da ich niemanden kenne, der innerhalb weniger Monate einen Fragebogen in einer fremden Sprache problemlos versteht, sollte man diese Prüfungsfragen in mehreren Sprachen anbieten. (Irgendeine angebotene Sprache wird man schon vestehen.)
Mir ist bekannt, dass die hilfsbereite „Alle-sind-willkommen“-Einstellung seit Silvester 2015/2016 sehr stark abgenommen hat. Dennoch muss man sich an die Details halten. Es ist nicht die Aufgabe des Straßenverkehrsamtes, des TÜVs oder der Fahrschulen, dafür zu sorgen, dass die Leute innerhalb weniger Monate unsere Sprache beherrschen. Bei normalen Formularen bin ich ebenfalls dafür, dass diese nur in Deutsch angeboten werden. Wer die Sprache nicht kann, wird sie mit dem Handy übersetzen können und dadurch mit der Zeit die Sprache lernen.
Die Ukrainer haben nicht nur 6 Monate Zeit. Es trifft sie also nicht der Bürokratieknüppel.
Solange der Schutzstatus greift, braucht nichts umgeschrieben werden.
Nächstes Jahr gibt es eine Frist. Das sind dann aber auch schon mehrere Jahre, wo sich jeder an die Sprache gewöhnt hat. Die meisten Ukrainer können schnell gut deutsch sprechen.
Im übrigen ist es mir nicht bekannt, dass ukrainische Fahrerlaubnis bei uns neu gemacht werden muss, sondern die wird nur umgeschrieben. @MvM woher also die Info mit den notwendigen Prüfungen?
Zitat:
@MvM schrieb am 23. August 2025 um 15:51:27 Uhr:
n. (Irgendeine angebotene Sprache wird man verstehen)
Wie wäre es mit deutsch, wenn man sich hier aufhalten möchte, macht das sogar am meisten Sinn!