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Autokauf von Privat und immer mehr schäden kommen zum vorschein ...

Themenstarteram 24. April 2016 um 13:13

Hallo,

ich habe vor 3 Wochen einen BMW 530 von Privat gekauft,von 1.Hand , als Mängel waren in der Anzeige angegeben das das PDC und die Nivo defekt sei.

Nach den Besichtigung haben wir uns dnan auf einen Betrag geeinigt.

Nach ca 100km stank es stark nach verschmorte Kabel, bis ich auf einmal bemerkte das es zum Kabelbrand kam.

Natürlich habe ich das Fahrzeug abgestellt und es am Nächsten Tag mit einem Hänger abgeholt.

Als ich Zuhause ankam und mir das Fahrzeug nochmals ansah .... kammen immer mehr Mängel zum vorschein.

-Klima Defekt

-Hardyscheibe defekt

-Kabelbruch und Brannd in der Heckklappe

-Bremsleitungen defekt

-Anlasser Defekt

-Batterie Defekt...u.s.w.

Er hat das Fahrzeug damals Neu gekauft und ich denke mir fast das er von den Mängel wusste, zumindestens teils.

Zudem Hat er mir beim Kauf versichert das das Fahrzeug bis ca 173000tk Scheckheft gepflegt war, ich vertraute ihm und habe nicht nachgesehen, im Scheckheft selbst steht kein einziger Eintrag.

 

Ich Telefonierte mit ihm und erklärte ihm das und das das Fahrzeug Wirtschaftlich unrentabel sei und ob er das Auto zurücknehmen würde.

Das kam für ihn nicht in Frage.

Dann meinte ich dann muss er sich was überlegen .... Preis nachlassen ...

 

Das Fahrzeug ist immernoch auf ihn angemeldet.

 

Nun erhielt ich auf einmal von Seinem RA ein schreiben das ich Anhnag ist.

 

Ich war natürlich nicht beim RA oder Polizei weil mich etwas die Kosten scheuen und ich eigentlich kein Streit möchte.

 

 

- Was will sein RA mit dem Schreiben?

-Wieso muss ich aufeinmal kosten übernehmen.?

- Was passiert wenn ich das schreiben Ignoriere?

 

Grüße

 

Beste Antwort im Thema
am 24. April 2016 um 14:50

Zitat:

@Makedonce85 schrieb am 24. April 2016 um 16:42:48 Uhr:

Hi.

Ich warte ja immer noch auf eine Antwort des Verkäufers.

Ich habe absichtlich das Fahrzeug nicht um oder abgemeldet , es steht ungefähren in der Garage bis die sache geklärt ist.

Ich dacht mich wenn ich etwas verändere,Reparatur , Ummeldung etc

Ändere ich den Zustand und den Wert.

Fahrzeug ist 1.Hd wenn ich zulasse dann ist das schon 2. HD und eine Wertminderung.

 

Ich habe niemand erpresst.

Frechheit mir so etwas zu unterstellen.

Du bist aber verpflichtet das Fahrzeug sofort Ab- oder Umzumelden da Du es gekauft hast. So zahlt der Verkäufer weiter Versicherung und Steuer (jetzt schon seit einem Monat!). Ob der Kaufvertrag später vielleicht rück-abgewickelt werden könnte ist dabei unerheblich.

Du möchtest nun abwarten bis er auf Deine Forderungen eingeht, vorher meldest Du das Fahrzeug nicht Ab-/Um -> Erpressung.

39 weitere Antworten
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39 Antworten
am 24. April 2016 um 13:31

1. Der Anwalt will mit seinem Schreiben deutlich machen, dass beim Privatkauf kein Gewährleistungsanspruch besteht und fordert eine Unterlassungsabsicht deinerseits.

2. Der Anwalt möchte die Gebühr von dir ersetzt bekommen.

3. Rechtsberatung darf hier im Forum nicht geleistet werden. Bitte wende dich an einen Rechtsanwalt.

am 24. April 2016 um 13:37

Zitat:

@Makedonce85 schrieb am 24. April 2016 um 15:13:07 Uhr:

 

 

 

- Was will sein RA mit dem Schreiben?

-Wieso muss ich aufeinmal kosten übernehmen.?

- Was passiert wenn ich das schreiben Ignoriere?

 

Grüße

Klima defekt = Das hättest du selbst testen sollen

Anlasser Defekt= Wie bist du vom Hof gefahren wenn der Anlasser kaputt ist ?

Bremsleitungen Defekt Tüv bis wann ?

 

zu 1

Mit dem Schreiben will er durch seinen Anwalt vertreten dir klar machen das du ein Fahrzeug ohne Sachmangelhaftung gekauft hast und du ab dem Zeitpunkt wo du dich ins Fahrzeug gesetzt hast die volle Gefahr über Mängel übernimmst. Dieser Mangel kann nur durch arglist ausgeschlossen werden und genau das hat dir der Anwalt geschrieben.

zu2

Grundsätzlich schließt derjenige, der den Anwalt beauftragt, einen Vertrag mit diesem und muss natürlich auch die anfallenden Gebühren bezahlen. In vielen Fällen wird der Anwalt deshalb schon vor dem Prozess einen Vorschuss von seinem Mandanten nehmen.

Es gibt jedoch zahlreiche Fallkonstellationen, bei denen der Mandant die Kosten einem anderen erstattet verlangen kann., das kann dir aber besser ein Anwalt erklären und das wäre nun der einzige Tip den ich dir geben kann selbst einen Anwalt zu kontaktieren um dich aus der Situation einigermaßen heraus zu holen.

zu3

Du wirst vom Anwalt eine nochmalige Aufforderung erhalten die Kosten für den Rechtstreit zu zahlen dann wird ein gerichtliches Mahn und Vollstreckungsverfahren gegen dich eingeleitet, das bedeutet es wird noch teurer und unangehemer für dich wenn du einen Beruf hast wird eine Lohnpfändung vorgenommen und dein chef ist mega Sauer auf dich.

Ohne eigenem Anwalt und Ohne Rechschutzversicherung hast du sehr schlechte Karten.

Also die Gebühr für den Anwalt kannst du dir getrost schenken. Niemand hat die Verkäuferin dazu gezwungen ... eine Konstellation, warum du dem Anwalt jetzt was schuldest, kann ich nicht erkennen. Du hast anchgefragt. Wäre das immer so, würde jeder Käufer nach einer Nachfrage so einen Brief bekommen. Zumindest dann, wenn der Verkäufer privat einen Anwalt kennt. Immerhin wäre das für den leichtverdientes Geld.

... vermutlich wird da erstmal nicht viel zu holen sein. Ich würde selber versuchen, irgendwas über die Historie des Fahrzeugs rauszubekommen! Denn auch mit Anwalt holst du hier nicht ewig Geld raus. Gekauft wie gesehen unter Ausschluß der Gewährleistungsansprüche. Also musst du der Verkäuferin was nachweisen. Das Gefühl "sie hat mich betrogen" reicht da leider nicht.

Ist das Schekcheft im Kaufvertrag festgehalten? Das wäre vielleicht noch ein Ansatzpunkt. Ebenso, wenn du gedrehte Kilometer oder "vergessene" Werkstattbesuche in der Fachwerkstatt rausbekommst.

Hallo,

was ich nicht verstehe ist, warum die Verkäuferin gleich solche Geschütze auffährt, wenn sie selbst doch sagt das anfeblichb alles OK ist mit dem Vertrag? So etwas wie hier habe ich noch nie gelesen, das der Verkäufer aktiv einen RA beauftragt obwohl ja noch gar nichts "passiert" ist....?

Grüße rzz

Themenstarteram 24. April 2016 um 13:46

Hi,

mir geht es jetzt nicht darum das ich irgendwas von dem Betrüger möchte, ich möchte nur nicht die Kosten für seinen RA übernehmen.

Ich finde dies eine Frechheit. Bin Sauer.

im Anhang eine Antwort von einem RA aus dem Rechtforum

Bild-3
am 24. April 2016 um 13:48

Gut, dass du die Sache auch in einem Rechteforum gepostet hast, da gehört sie eher hin.

Themenstarteram 24. April 2016 um 13:48

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 24. April 2016 um 15:44:58 Uhr:

Hallo,

was ich nicht verstehe ist, warum die Verkäuferin gleich solche Geschütze auffährt, wenn sie selbst doch sagt das anfeblichb alles OK ist mit dem Vertrag? So etwas wie hier habe ich noch nie gelesen, das der Verkäufer aktiv einen RA beauftragt obwohl ja noch gar nichts "passiert" ist....?

Grüße rzz

ich verstehe das auch nicht,

eigentlich bin ich der Betroffene ...... nun sieht es anderst aus?!

am 24. April 2016 um 13:49

na warte mal bis der RA rausbekommt , dass das Kfz noch nicht umgemeldet ist.

Bopp 19

am 24. April 2016 um 13:50

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 24. April 2016 um 15:44:58 Uhr:

Hallo,

was ich nicht verstehe ist, warum die Verkäuferin gleich solche Geschütze auffährt, wenn sie selbst doch sagt das anfeblichb alles OK ist mit dem Vertrag? So etwas wie hier habe ich noch nie gelesen, das der Verkäufer aktiv einen RA beauftragt obwohl ja noch gar nichts "passiert" ist....?

Grüße rzz

Naja, ich denke da ist mehr gelaufen als der TE hier schreibt.

U.a. wurde das Fahrzeug Mitte März gekauft und heute schreibt der TE noch "Das Fahrzeug ist immernoch auf ihn angemeldet.". Ich nehme mal an, da spielt schon etwas in Richtung Erpressung mit rein.

Als Verkäufer, welches ein Fahrzeug unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft würde ich da auch nicht ewig Geduld haben. Mit ner Rechtsschutzversicherung muss man sich dann nicht mehr selber mit dem Käufer befassen...

Auto noch nicht ab- oder umgemeldet klingt meiner Meinung nach irgendwie nach, wenn du nicht... usw.

Das ein RA eingeschaltet wurd zeigt doch eindeutig das da schon mehr gelaufen ist was uns der TE nicht mitgeteilt hat.

Ich würde dem TE raten das ganze so schnell wie möglich unbürokratisch zu regeln, sonst wird es garantiert noch teurer für ihn.

am 24. April 2016 um 14:22

War das Auto tatsächlich über die vielen Jahre auf den Verkäufer zugelassen?

am 24. April 2016 um 14:31

Der Schwabe würde sagen "das hat ein Geschmäckle". Oder auch 'getroffene Hunde Bellen'.

 

Ich denke entweder waren die Mängel dem Verkäufer bekannt und daher versucht er nun erstmal Tatsachen zu schaffen oder aber da fehlt noch einiges in der Schilderung des bisherigen Sachverhalts.

 

Ich bin kein Jurist - mich wundert daher die Androhung der negativen Feststellungsklage. Ist das nicht für eine mündliche Meinungsverschiedenheit über ein Kfz etwas unverhältnismäßig?

am 24. April 2016 um 14:33

Auf jeden Fall versuchen die Historie des Fahrzeugs zu bekommen. Vielleicht ergeben sich da auf den Rechnungen/ Serviceberichten Hinweise auf durchzuführende Arbeiten.

 

Ansonsten: auf jeden Fall selbst in eine anwaltliche Erstberatung investieren. Und zwar vor Ort und nicht in einem Forum!

Themenstarteram 24. April 2016 um 14:42

Hi.

Ich warte ja immer noch auf eine Antwort des Verkäufers.

Ich habe absichtlich das Fahrzeug nicht um oder abgemeldet , es steht ungefähren in der Garage bis die sache geklärt ist.

Ich dacht mich wenn ich etwas verändere,Reparatur , Ummeldung etc

Ändere ich den Zustand und den Wert.

Fahrzeug ist 1.Hd wenn ich zulasse dann ist das schon 2. HD und eine Wertminderung.

 

Ich habe niemand erpresst.

Frechheit mir so etwas zu unterstellen.

 

Ich bin immernoch der überzeugt das der VK genau die Mängel wusste .

Es hat das Fahrzeug neu gekauft und fuhr es 12 Jahre.

Grüsse

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