Im Kaufvertrag steht plötzlich Unfallschaden-Nachlackierung
Hallo zusammen,
ich habe aktuell einen Kaufvertrag für einen Audi A4 B9 Kombi vorliegen.
In Vorgesprächen mit den Verkäufern, wurde offen kommuniziert, dass das Auto vorne nachlackiert worden ist. Laut Aussage des Autohauses hat der Vorbesitzer keine Unfallschäden angegeben.
Ich habe den Braten erstmal geschluckt, weil das Auto für den Preis von 24k Euro eine sehr sehr gute Ausstattung hat.
Im Vertrag steht nun: Unfallschäden - Nachlackierung => Kotflügel L+R, Motorhaube, Stoßstange
Im Vorfeld war das Wort Unfall nie gefallen. Beim Verkäufer handelt es sich um eine große VW Gruppe.
Ein Kumpel ist Polizist und ich wollte ihm die FIN No. schicken ob er was zur Historie rausfindet.
Stand jetzt würde ich sagen....FINGER WEG!
Würdet ihr mir recht geben?
Beste Grüße
77 Antworten
Es steht Unfallschaden weil Autohaus davon ausgeht. Es wird nicht großartig untersucht sondern jede Nachlackierung als Unfall abgetan. In diesem Fall, Kotflügel, Motorhaube und Stoßstange lässt vermuten daß ein Bums vorlag.
Zitat:
Später fährst du nicht mit freiem Kopf und beim Verkauf bist du der Dumme
Mit der Aussage des zitierten Users ist eigentlich alles gesagt.
Um 24.000,- Euro bar auf dem Giro zu haben, muss eine normale Angestellte oder auch Angestellter, der nebenher noch Miete/Kinder/Lebensunterhalt usw. bestreiten muss, sehr lange arbeiten.
Und allein die Tatsache, dass du den Sachverhalt hier schilderst, um Tipps zur Vorgehensweise zu bekommen, signalisiert doch, wie mulmig dir bei dem Gedanken ist, das Ersparte für etwas auszugeben, bei dem von Vornherein das Vertrauen abhanden kam.
Mein Tipp, da es reichlich A4 gibt, die ehrlich und sehr gut dastehen...entweder auf das ein oder andere Extra verzichten oder ggf. 2.000,- Euro mehr ausgeben...dafür dann aber eine perfekte Historie, ein ehrliches Auto und keine schlaflosen Nächte.
Nur meine Meinung, aber ich gebe nicht 24K für etwas aus, von dem ich nicht restlos überzeugt bin.
Leonie
Egal was gemacht wurde, jede Reparatur führt zu einer Wertminderung.
Daher auf jeden Fall die Rechnung oder Gutachten geben lassen zu dem Schaden.
Bei mir hat vor 2 Wochen ein Dachdecker was auf die Motorhaube fallen lassen. Delle. Laut Gutachten beträgt die Wertminderung 600 EUR. Wahnsinn. Hätte ich nie gedacht. Und das war wirklich nur eine Kleinigkeit.
Wenn bei deinem so viel gemacht wurde sollte sich das sehr deutlich im Preis niederschlagen sofern du dich überhaupt für das Fahrzeug entscheidest.
Ich habe einen Freund von der Dekra gefragt und er sagte Anfang 2021 wurde ein Gutachten erstellt! Somit hatte er einen Unfall, welcher das Audizentrum verschwiegen hat!
Morgen bekomme ich noich die Info von einem Polizistenfreund. 🙂
Danach rufe ich an und geige den Idioten meine Meinung!
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Meine Herren, jetzt komm mal runter.
Es ist nicht verschwiegen, die haben es doch in den Kaufvertrag reingeschrieben. Das mit dem Polizistenfreund würde ich nicht schreiben oder tun, er macht dir verbotenes Gefälligkeitsdienst mit privater Abfrage im Datenbank. Ist eher fraglich ob der was findet.
Beste Kommunikation ist die direkte Kommunikation. Warum man eine riesige Welle über "mächtige Freunde" macht kann ich nicht nachvollziehen, dein Ansprechpartner ist Audi Center und der Verkäufer, verlang doch von denen ein Gutachten und Auflistung der Schäden und gut. Oft wird schon wegen jedem Pups gutachten gemacht, das heißt noch lange nichts. Und wenn, dann wie gesagt, reden.
Hier wird hektisch und aufbrausend was interpretiert statt der Kommunikation und dieses Forum ist eher falsches Ansprechpartner für das Thema.
Einen Unfallwagen würde ich nur dann kaufen, wenn ich sehe, welche Positionen auf der Rechnung erscheinen und damit wüsste, was gerichtet wurden. Dazu würde ich mir das Fzg. unter die Lupe nehmen und zumindest kurz einen Experten drüberschauen lassen.
Eine getauschte Stoßstange ggf. in Verbindung mit einem Scheinwerfer ohne defekte Pralldämpfer ist z.B. langweilig.
Mit deformierten Pralldämpfern schon einen Tick interessanter, und mit Richtbank wg. Längsträger noch interessanter, um dann schnell die Finger weg zu lassen oder sofern nicht anderst möglich über den deutlich gedrückten Preis einzukaufen.
Wenn keine Expertise vohanden von dem was ich oben ansatzweise geschrieben habe, einfach weiterschauen. *just my 2 cents*
Zitat:
@steel234 schrieb am 4. Mai 2021 um 13:58:01 Uhr:
Meine Herren, jetzt komm mal runter.Es ist nicht verschwiegen, die haben es doch in den Kaufvertrag reingeschrieben. Das mit dem Polizistenfreund würde ich nicht schreiben oder tun, er macht dir verbotenes Gefälligkeitsdienst mit privater Abfrage im Datenbank. Ist eher fraglich ob der was findet.
Beste Kommunikation ist die direkte Kommunikation. Warum man eine riesige Welle über "mächtige Freunde" macht kann ich nicht nachvollziehen, dein Ansprechpartner ist Audi Center und der Verkäufer, verlang doch von denen ein Gutachten und Auflistung der Schäden und gut. Oft wird schon wegen jedem Pups gutachten gemacht, das heißt noch lange nichts. Und wenn, dann wie gesagt, reden.
Hier wird hektisch und aufbrausend was interpretiert statt der Kommunikation und dieses Forum ist eher falsches Ansprechpartner für das Thema.
Naja, ich finde es Betrug, wenn man mir in den Verhandlungen sagt, das Auto hat keinen Unfall laut Vorbesitzern gehabt! Es wurden lediglich Nachlackierungen vorgenommen!
Wenn man dann im Kaufvertrag "Unfallschäden" liest und durch einen Freund bei der Dekra erfährt, das für das Auto Anfang 2021 ein Gutachten durchgeführt worden ist, ist das für mich Betrug seitens des Autohauses. Das Autohaus ist fein raus, weil es sich auf den Vorvertrag mit dem Vorbesitzer beruft. Aber da wurde auch sicher was unter den Tisch gekehrt. Kein Audi Zentrum ist so doof und übersieht einen Frontschaden!!!
Ich danke allen für Ihre Meinung. Meine Entscheidung ist getroffen, das ich das Auto nicht nehme! Außer ich bekomme es 20% billiger 🙂
Frag doch mal, ob das Autohaus das Wort 'Unfallschaden' aus dem Vertrag herausnimmt? Vielleicht wurde auch nur ein Wertgutachten bei der DEKRA erstellt, als das Autohaus den Wagen angekauft bzw. in Zahlung genommen hat. Dann kann Dir das Autohaus bestimmt auch das Gutachten zeigen...
Ein sachgerecht reparierter Unfallschaden (mit Rechnung) wäre für mich eher ein Grund ein Fahrzeug zu kaufen als NICHT zu kaufen. Das tut der Funktion keinen Abbruch, aber es ist entsprechend billiger.
Aber die Rechnung der Unfallreparatur muss dabei sein, es muss nachvollziehbar sein was GENAU gemacht wurde.
Eine einfach Lackierung kann eigentlich kaum ein Unfall sein, da müsste ja auch was am Blech gemacht werden.
Zitat:
@Fokko1337 schrieb am 3. Mai 2021 um 17:55:57 Uhr:
Ich habe den Braten erstmal geschluckt, weil das Auto für den Preis von 24k Euro eine sehr sehr gute Ausstattung hat.
Im Vertrag steht nun: Unfallschäden - Nachlackierung => Kotflügel L+R, Motorhaube, Stoßstange
Stand jetzt würde ich sagen....FINGER WEG!
Würdet ihr mir recht geben?Beste Grüße
Der Verkäufer soll offen legen in welchem Umfang das Auto beschädigt gewesen ist! Die haben die entsprechenden Dokumente in ihren Unterlagen! Garantiert!
Allerdings, eine so umfangreiche "Nachlackierung" hört sich schon stark nach Unfall an ..und da würde ich von einem Händler schon erwarten, das er eine solche Information OFFEN Kommuniziert und nicht erst bei Vertragsabschluss (?) damit heraus rückt.
Mein Vertrauen in Händler und Auto wäre damit soweit beschädigt, das ich das Fahrzeug NICHT kaufen würde.
Der "niedrige" Preis ist vermutlich eine folge des Unfallschadens.
Dein "Bauchgefühl" sagt doch schon "Nein", dann lasse es auch.
MfG Günter
Zitat:
@AMG-High-Performance schrieb am 3. Mai 2021 um 22:16:24 Uhr:
FIN checken bringt bei deutschen Fahrzeugen eigentlich nix, da Unfälle dort nicht dokumentiert sind.
Das ist so nicht ganz richtig. Es gibt eine zentrale Datenbank der Versicherer, dort werden alle regulierten Unmfälle zu einer FIN gespeichert. Dort ist auch eine Selbstauskunft über eigene Fahrzeuge möglich. Sofern also ein Kasko- oder Haftpflichtschaden an dem Fahrzeug reguliert wurde, dann ist das dort hinterlegt und abfragbar... allerdings nur wen man selbst Eigentümer ist (man muss eine Kopie des Fahrzeugscheins vorlegen); vor dem Kauf geht da also nichts.
Wenn der Wagen noch jung ist, dann wird die Reparatur mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einer Vertragswerkstatt erfolgt sein, damit ist das auch im System... man darf dir allerdings keine Auskunft erteilen... mit der Betonung auf dürfen.
Mit freundlichem Nachfragen bei meinem Autohaus im Ort fand ich so heraus, dass mir ein Händler einen Unfallwagen verkauft hat, der Unfall wurde bei genau dem Händler repariert, der den Wagen verkaufte... der dortige Verkäufer wurde ganz klein hinter seinem Schreibtisch, als ich ihm das Datum der Reparaturrechnung und dessen Umfang nannte....
Je nachdem, wie alt das Fahrzeug ist, kann das Dekra-Gutachten auch ein Gutachten für einen Leasing-Rückläufer sein. Solange man nicht weiss, was in dem Gutachten steht ist die alleinige Existanz des Gutachtens noch kein Beleg für einen Unfall. Großflächige Lackierarbeiten sind bei einer Steinschlagreparatur ebenfalls notwendig. Insbesondere dann, wenn der Lack das vorraussetzt (Perleffekt-Lacke oder Matt-Lacke z.B. müssen großflächig lackiert werden, damit man keine Farbunterschiede sieht).
Daher die Frage: Ist es ein Lesing-Rückläufer, der ggf. Anfang 2021 aus dem Leasing zurückkam? Wenn ja, dann ist das Gutachten mit hoher Wahrscheinlichkeit nämlich für die Wertermittlung bei Rückgabe und hat gar nichts mit einem Unfall zu tun.
Zitat:
@Fokko1337 schrieb am 3. Mai 2021 um 17:55:57 Uhr:
Stand jetzt würde ich sagen....FINGER WEG!
Würdet ihr mir recht geben?
Es gibt hier nur eine korrekte Möglichkeit:
Der Verkäufer legt das Gutachten und die Rechnung über die Reparatur vor. Nur so lässt sich festzustellen ob tatsächlich alle Schäden nach Vorgabe beseitigt wurden.
Auf beides wird sich im KV bezogen und diese Unterlagen übergeben da du beim Wiederverkauf vor dem selben Problem stehst.
Ist der Verkäufer hierzu bereit spricht nichts gegen der Erwerb eines solchen Fahrzeuges, wenn der Preis passt.
Ist er es nicht hat kann er das Auto behalten.
Zitat:
@Fokko1337 schrieb am 4. Mai 2021 um 15:40:40 Uhr:
Wenn man dann im Kaufvertrag "Unfallschäden" liest und durch einen Freund bei der Dekra erfährt, das für das Auto Anfang 2021 ein Gutachten durchgeführt worden ist, ist das für mich Betrug seitens des Autohauses.
Wir leben schon in 'ner verrückten Welt, nicht wahr?
Wir haben ein Fahrzeug mit möglicherweise (es fehlt ja jeglicher Beleg, daß dies so gewesen ist) repariertem Unfallschaden, bei dessen Verkauf der Verkäufer im Vertrag angibt, daß es einen reparierten Unfallschaden hat.
Und dieser ist nun nach Ansicht eines Käufers ein Betrüger, weil er eben so handelte und sich erdreistet, ihm kein unfallfreies 1a - Auto zum Schnäppchenpreis zu überlassen.
Ich hab mir extra einen Unfallwagen gekauft. Er war deutlich billiger und ich hab ne Menge Geld gespart 🙂
Unser vorletzter Gebrauchter war auch nicht unfallfrei. Wurde vom Händler klar kommuniziert. Am Ende war es ein Schaden von 1400 Euro bei MB repariert. Also eine Bagatelle bei der Summe. Viele Händler sichern sich so ab, schlecht ist es, wenn sie heimlich tun.