Im Kaufvertrag steht plötzlich Unfallschaden-Nachlackierung
Hallo zusammen,
ich habe aktuell einen Kaufvertrag für einen Audi A4 B9 Kombi vorliegen.
In Vorgesprächen mit den Verkäufern, wurde offen kommuniziert, dass das Auto vorne nachlackiert worden ist. Laut Aussage des Autohauses hat der Vorbesitzer keine Unfallschäden angegeben.
Ich habe den Braten erstmal geschluckt, weil das Auto für den Preis von 24k Euro eine sehr sehr gute Ausstattung hat.
Im Vertrag steht nun: Unfallschäden - Nachlackierung => Kotflügel L+R, Motorhaube, Stoßstange
Im Vorfeld war das Wort Unfall nie gefallen. Beim Verkäufer handelt es sich um eine große VW Gruppe.
Ein Kumpel ist Polizist und ich wollte ihm die FIN No. schicken ob er was zur Historie rausfindet.
Stand jetzt würde ich sagen....FINGER WEG!
Würdet ihr mir recht geben?
Beste Grüße
77 Antworten
Persönlich störe ich mich in diesem Thread eigentlich nur daran, dass der TE den Händler als Betrüger betitelt; ohne jeglichen Beweis.
Es gibt weder einen Beweis für eine Unfallfreiheit, aber auch keinerlei Beweis dafür, dass ein Unfall stattgefunden hat. Es existiert offentsichtlich irgendein Gutachten, welches durchaus ein ganz normales Leasing-Rückläufer-Gutachten sein könnte; weder wir noch der TE kennen den Inhalt des Gutachtens.
In einem sind wir uns sicher alle einig... die Kommunikation hätte besser laufen können und der Verkäufer hätte den Grund der Nachlackierungen nachweisen sollen. Wenn aber der Kaufinteressent schon mit Vorwürfen auf den Händler zukommt, kann ich verstehen, wenn der Händler kein Interesse am Verkauf an den Kunden oder der Aufklärung des Sachverhalts hat.
Den Händler deshalb schon als Betrüger zu betiteln ist etwas weit hergeholt.
Ganz nebenbei: Ich hätte den Wagen unter diesen Bedingungen auch nicht gekauft; es läge mir jedoch fern, den Händler des Betrugsversuchs zu bezichtigen.
Ich betrachte die Situation nur theoretisch.
Das ganze hätte spätestens beim Vertragsabschluss gesehen und geklärt werden müssen.
Den Kaufvertrag liest man bevor man unterschreibt.
Sollte das durch Vertrauen in die Aussagen des Verkäufers nicht geschehen sein ist es trotzdem unseriös den Käufer spätestens da nicht auf den Wortlaut aufmerksam zu machen.
Ansonsten unterschreibt man halt nicht und kauft dieses Auto nicht.
Ich verstehe aber unter den Vorraussetzungen einige Aussagen nicht die den Händler in Schutz nehmen,wäre interessant zu wissen was die so schreiben würden wenn es sie selbst beträfe.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 13. Mai 2021 um 18:14:28 Uhr:
Ich verstehe aber unter den Vorraussetzungen einige Aussagen nicht die den Händler in Schutz nehmen,wäre interessant zu wissen was die so schreiben würden wenn es sie selbst beträfe.
Wenn es mich selbst beträfe, hätte ich mehr Informationen, und diese sogar aus erster Hand. Ich bin selbst keine Expertin, aber ich wüsste, wen ich fragen könnte. Und das ist nicht Motor-Talk, sondern ein Freund, der mit mir zusamen den Wagen besichtigt, und vor Ort alles klärt. Da bereits bekannt war, dass der wagen lackiert wurde, hätte mich der Wagen vielleicht nicht mehr interessiert, ausser es ist ein richtiges Schnäppchen. Wenn es wirklich ein Leasingfahrzeug war, sind Gutachten über Gebrauchsspuren keine Seltenheit.
Aktuell gehöre ich erst mal zu denen, die den Händler teilweise in Schutz nehmen, weil mir Informationen fehlen, um ihn als Betrüger zu bezeichnen. Alleine der Gedankengang "es gibt ein Gutachten, also muss es einen Unfall gegeben haben"... Ich war bei keinem Gespräch dabei, und kann nur aus dem Bauchgefühl antworten. So wie jeder hier. Hat der Händler etwas nicht gesagt? Hat der TE etwas überhört? Wir wissen es nicht, weil wir nur eine Seite kennen. Und da wir den TE und den Verkäufer nicht persönlich kennen, haben wir noch nicht mal Erfahrung, wie die so ticken.
Das positive ist doch, dass wir User dem TE beraten haben, und er sich ein anderes Auto gekauft hat. Damit ist seine Ursprungsfrage beantwortet, und das Problem gelöst.