Im Halteverbot mobil blitzen - Erlaubt?
Kurz und knapp : Darf die Rennleitung im eingeschränkten Halteverbot (Gehsteig blockierend) per Radarwagen blitzen?
Danke & Gruß für die Klärung dieser Frage 😉
Beste Antwort im Thema
Ich finde das völlig in Ordnung, dass die Polizei das darf. Sie hat die Aufgabe, die Einhaltung der Verkehrsregeln zu überwachen. Und dafür muss man sich halt manchmal an Orte stellen, an denen andere nicht stehen dürfen.
Wo ist denn das Problem? An der Autobahn über die Leitplanke klettern und dort einen eigenartigen Kasten auf einem Stativ aufstellen, aus dem dann Blitze zucken, dürfen wir Normalos auch nicht. Und andere Autos rauswinken dürfen wir auch nicht. Und Leuchtschriften auf dem Dach ("Bitte Folgen", "Stop", "Einmal Pizza Funghi bitte" etc.) dürfen wir auch nicht einschalten. Das alles muss die Polizei dürfen, damit sie überhaupt effektiv arbeiten kann. Ich lebe gerne in einem Land, in dem die Polizei noch einen gewissen Handlungsspielraum hat.
Mal ehrlich: Die Gefährdung oder Belästigung ist doch meistens an den Haaren herbei gezogen. Ich werde auch nicht gerne geblitzt, aber deshalb darf ich doch nicht das für die Ausübung der polizeilichen Pflichten erforderliche Handeln ankreiden. Das ist ja fast so, als dürfte sich ein Bankräuber auf seine Bewegungsfreiheit berufen und sich deshalb seiner Verhaftung widersetzen.
Stellt euch mal vor, Ihr wohnt am Ende einer Spielstraße und werdet ausgeraubt. Nach 30 Minuten kommt endlich die Polizei - sie durfte nicht schneller anreisen wegen der Spielstraße. Das kann doch nicht ernsthaft Euer Ziel sein.
71 Antworten
Es heißt : HALTVERBOT , Z. 283 STVO !!!! ( 😁 )
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
Besonders Menschen mit ein bissle weniger Intelligenz neigen zum Machtmißbrauch.
Und Menschen mit noch weniger Intelligenz neigen zu unqualifizierten Beiträgen. 🙄
Ich kann dir nur den Tipp geben: "Wie es in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!"
Würde manchen ganz gut tun, sich verbal etwas mehr zurückzuhalten, egal ob auf der Straße oder hier im Forum.
Und nein, ich arbeite nicht bei der Polizei, um Deinen wilden Vermutungen gleich zuvorzukommen.
Gruß Martin
Bei uns war neulich auch so eine nette Aktion, 30er Zone, kurz vor Kurve steht ein Wagen mit Blitzer, die Kurve so eng dass man beim Überholen (standen halb auf Strasse, halb auf Bürgersteig) in Gegenverkehr rein muss der aber nicht wirklich rechtzeitig erkennbar ist, so passiert es automatisch dass man Gegenverkehr zum Bremsen zwingt und nur hoffen kann dass sich wiederum da jeder an 30 hält, sonst gibt es unangenehme Begegnungen 😉
Provozieren also Unfälle bzw. Geschwindigkeitsübertretungen, weil man pirscht sich da idr. an und gibt dann gut Gas damit man da nicht unnötig lange im Gegenverkehr ist, die Sicht so dass man bei 30km/h des Gegenverkehrs die Fahrzeuge die entgegen kommen so 2 Sekunden sieht, vorher eben durch Häuser verdeckt.
Eigentlich müsste man stehen bleiben und abwarten bis das Hindernis wegfährt, kaum zumutbar zu überholen.
Aber dann steigen sie aus und geben mir ein Strafzettel weil ich auf der Fahrbahn parke oder wie ? 😉
Muss ich auf mein Risiko im Gegenverkehr fahren oder kann ich auch ein Abschleppdienst rufen ? 😉
Sitzen da ruhig im Wagen und sehen wie es sich hinter ihnen staut gelegentlich auch im Gegenverkehr der auch abbremsen muss und wie dann einzelne raus springen um da vorbeizukommen.
Also die feine Englische war das sicher nicht, ob legal oder nicht ist nebensächlich.
Hallole
Ich hoffe Du hast die Kollegen im Blitzerwagen Bildlich
dokumentiert. Dann eine Mail an das Regierungspräsidium
mit Einspruch gegen derartiges Verhalten, eine Mail an
die Tageszeitung und ggf Regionalen Radiosender. alles mit den Bildern natürlich als Beweismittel .
Bei Einspruch wird das Verfahren eingestellt weil
unrechtmäßiges unzulässiges verhalten der Beamten.
Da gab es vor kurzem ein entsprechendes Gerichtsurteil.
Du solltest noch hingehen .. Zu Fuß und dir die
Ausweise wegen einer fälligen Dienstaufsichtsbeschwerde
geben lassen. Die Leute müßen sich ausweisen,
zumindest als Beamte und das macht besonders Spass. Jol.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Du solltest noch hingehen .. Zu Fuß und dir die
Ausweise wegen einer fälligen Dienstaufsichtsbeschwerde
geben lassen. Die Leute müßen sich ausweisen,
zumindest als Beamte und das macht besonders Spass. Jol.
In einer Großstadt mag das Spaß machen.
Wohnst du im "Dorf", wirst du nach so einer Aktion garantiert Spaß bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
sag das denen mal bei uns im Ort... Hab mich einmal daneben gestellt weil sturm, regen wie aus badewannen etc. angemault wurde ich von denen ich solle mich gefälligst auf nen parkplatz stellen... 400 meter !!!!! weiter weil sonst keine andere ParkmöglichkeitZitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
bei einer dienstlichen handlung ist eigentlich fast alles erlaubt. Anders jedoch beim Pizzaholen in der Pauseobwohl die Pizzeria 20 Meter nach anfang der Fußgängerzone ist... und nachts um halb 11 bei dem sauwetter keiner auf die straße ging, ließ der b...e nicht mit sich reden... bekam nur die antwort das die das dürfen....
Soviel mal nur zur Gerechtigkeit...
Lass Dir gesagt sein Sie dürfen NICHT. Denn parken im öffentlichen Verkehrsraum ist wenn die nicht ausdrücklich eingeschränkt oder Verboten ist eben zulässig.
Dei dürfen im Rahmen hoheitlicher Aufgaben sehr viel,
das schliest allerdings Geschwindigkeitskontrollen nicht
ein denn durch zu schnelles Fahren wurde noch Kein Staat
in seiner Existenz bedroht. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Dei dürfen im Rahmen hoheitlicher Aufgaben sehr viel,
das schliest allerdings Geschwindigkeitskontrollen nicht
ein denn durch zu schnelles Fahren wurde noch Kein Staat
in seiner Existenz bedroht. Jol.
Wir sassen wohl mal wieder zu lange am Stammtisch???
Die Überwachung der Verkehrsregeln (dazu gehört auch das Blitzen) ist eine hoheitliche Aufgabe und somit greift das Sonderrecht der StVO!
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
...
Bei Einspruch wird das Verfahren eingestellt weil
unrechtmäßiges unzulässiges verhalten der Beamten.Da gab es vor kurzem ein entsprechendes Gerichtsurteil.
Gib mir mal bitte das Aktenzeichen! Hilft mir eventuell auch mal, wenn es ums Blitzen geht.😁
Zitat:
Du solltest noch hingehen .. Zu Fuß und dir die
Ausweise wegen einer fälligen Dienstaufsichtsbeschwerde
geben lassen. Die Leute müßen sich ausweisen,
zumindest als Beamte und das macht besonders Spass. Jol.
Ausweise geben lassen? FALSCH, max. darfst du ihn sehen und dir die Daten abschreiben!
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole
Ich hoffe Du hast die Kollegen im Blitzerwagen Bildlich
dokumentiert. Dann eine Mail an das Regierungspräsidium
mit Einspruch gegen derartiges Verhalten, eine Mail an
die Tageszeitung und ggf Regionalen Radiosender. alles mit den Bildern natürlich als Beweismittel .
Das Ding mit dem Recht auf das eigene Foto kennst Du aber?
Diese Deine "Idee" liegt im Bereich der Anstiftung zu einer Straftat.
Zitat:
Bei Einspruch wird das Verfahren eingestellt weil
unrechtmäßiges unzulässiges verhalten der Beamten.
Weil dadurch die Geschwindigkeitsmessung mit der Überschreitung falsch ist?
Bitte nicht so viele schlechte US-Serien im Fernsehen anschauen.
Zitat:
Da gab es vor kurzem ein entsprechendes Gerichtsurteil.
"Vor kurzem" sind auch schon wieder 3 Jahre her und bezieht sich auf §35 Abs.1 StVO - Sonderrechte.
Die Nutzung von Sonderrechten, wie zB. das Blitzen aus dem Halteverbot - eine hoheitliche Aufgabe, dürfen nur durch die Polizei genutzt werden.
Dieses Urteil bezieht sich auf Blitzer der Kommune, bzw. Privatfirmen, die nicht Polizei sind und somit selbst bei der Ausführung hoheitlicher Aufgaben keine Sonderrechte haben und damit nicht im Halteverbot oder ähnlich stehen dürfen.
Zitat:
die Ausweise wegen einer fälligen Dienstaufsichtsbeschwerde
geben lassen.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hat was mit dem (eventuellen) Fahrverhalten eines Bediensteten zu tun und hätte ggf. dienstrechtliche Folgen für die Person, wird aber niemals das Verfahren wegen Speeding einstellen lassen. Dienstrechtlich hat die Person aber nichts falsch gemacht, weil der Aufstellungsort durch die Polizeiführung (Abteilungsleitung) festgelegt wird. Der arme Hansel arbeitet nur entsprechend seiner Aufgabenstellung. Somit wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde immer in der Tonne landen.
Hört sich in einem Forum aber immer oberschlau an.
Dafür ist eine Fachaufsichtsbeschwerde das entsprechende Mittel, denn es geht schließlich nicht um die Person Müller/Meier/Schulz, sondern um eine fachlich ggf. rechtswidrige Tätigkeit im Halteverbot.
Außer Stammtischwissen nichts gewesen.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole
Ich hoffe Du hast die Kollegen im Blitzerwagen Bildlich
dokumentiert. Dann eine Mail an das Regierungspräsidium...
Wobei ich nicht weiß ob Polizei im Zivilwagen oder irgendwas von der Stadt, auf jedem Fall hinten Blitzgerät.
Daher will ich es nicht automatisch der Polizei anlasten, könnte selbige sein, muss aber nicht.
Ist aber auch nebensächlich denke ich, irgendjemand eben mit Lizenz zum bestrafen wenn man das so will.
Na ja ich bin nicht so der Typ für irgendwo hingehen und petzen bzw. anzeigen oder so was, müsste sonst jeden 10ten Verkehrseilnehmer. Ich merke mir so was nur.
Ich reklamiere auch nicht Schuhe wenn sie nach paar Monaten auseinander fallen, ich kaufe nur die Marke eben nie wieder.
Wenn es also irgendwo dann um Straferhöhung geht oder sowas, sehe ich es nicht zuletzt aufgrund solcher Fälle die das quasi provozieren eben kritisch. Wird nicht das erste und letzte Mal gewesen sein.
Eine Partei die das fordert oder beschließt, ist bei mir eben unten durch, stiller Protest und mittelbare Folgen solchen Verhaltens eben.
Das würde eher in ein anderes Thema hier im Unterforum passen, aber ein anderes neuliches Erlebnis bildete auch in mir eine Meinung über das Thema "Geschwindigkeit schätzen" sehr deutlich.
Bisher dachte ich mir immer, na ja, wenn man 20% abziehen muss, wird das ja ok sein, jetzt revidiere ich aber meine Meinung.
Folgendes ist passiert, ich fahre mit 35 in einer 30er Zone, Polizist schwankt 2 mal hin und her ob er mich anhält, tut letztlich doch.
Ganz wütend und rot im Gesicht "hier ist 30!", ich baff, weiß gar nicht was ich antworten soll, wegen so einer kleinen Übertretung gleich so aggressiv? Wurde nichts gefragt, sage also erst mal nichts. Er meint "Nicht 50 oder 60!", wäre ich nicht in Schockstarre, würde ich in spätestens jetzt selbige verfallen. 60 ? Na mag ja ein Diesel sein und im 2ten Gang, aber so sehr daneben liegen ?
Hier gibt es wohl kein Ausweg für mich, er meint ich wäre so schnell gewesen, leugnen wäre dann "unbelehrbar" nicht wahr ? 😉
Die Wahrheit würde mich also das doppelte Kosten da ich es dann plötzlich mit Absicht gemacht habe.
Habe ich Lust auf vorführen der Autorität und Warndreieck suchen ? Nein, also keine Wiederworte.
Immer noch keine Frage oder Aufforderung.
Gemessen haben sie nichts, war kein Gerät sichtbar, ich sah sie auch eine gefühlte Ewigkeit vorher, wohl eine auf etwas anderes angelegte Kontrolle, also ließ er mich nach "Fahren Sie in Zukunft vorsichtiger, sonst werden Sie Ihren Führerschein verlieren!" weiterfahren.
Kein Beweis, kein wirkliches Vergehen, keine Punkte in Flensburg, ja werde mein Führerschein verlieren, ok 😉 Aber mit Meinungen ist es wie mit, Verzeihung, A....löchern, jeder hat sowas 😉
Auch wieder so ein Erlebnis wobei ich mir denke besser nicht zu viel Spielraum lassen, schon gar nicht Schätzungen als Beweismittel erklären.
Bei solchen Schätzungen wäre es besser 10 000 Führerscheine pro Jahr per Losverfahren einzuziehen, ich bin immer noch irgendwie baff, kann mir sowas nicht so recht erklären.
Ich behaupte ja nicht dass ich perfekt schätzen kann, aber ich eröffne deswegen auch niemanden ein Vorwurf, wobei wenn ich so recht überlege, aus knapp 35 würde ich wohl kaum was um 60 schätzen, behaupte ich jetzt einfach mal.
Ist ja nichts passiert, trotzdem irgendwie surreal.
Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
sag das denen mal bei uns im Ort... Hab mich einmal daneben gestellt weil sturm, regen wie aus badewannen etc. angemault wurde ich von denen ich solle mich gefälligst auf nen parkplatz stellen... 400 meter !!!!! weiter weil sonst keine andere ParkmöglichkeitZitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
bei einer dienstlichen handlung ist eigentlich fast alles erlaubt. Anders jedoch beim Pizzaholen in der Pauseobwohl die Pizzeria 20 Meter nach anfang der Fußgängerzone ist... und nachts um halb 11 bei dem sauwetter keiner auf die straße ging, ließ der b...e nicht mit sich reden... bekam nur die antwort das die das dürfen....
Soviel mal nur zur Gerechtigkeit...
dann musst du sie halt höflichst dran erinnern, dass sie selbst sich eben nicht in einer dienstlichen handlung befinden und einfach dabenem stehenbleiben. so einen wheel blocker werden deutsche schnittlauchs wohl nicht dabei haben und eh der abschleppwagen da ist, bist du da eh wieder draussen - gesetzt den fall du bist nicht abgeneigt das vorbestellte woanders zu dir zu nehmen oder du lieferst. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Dieses Urteil bezieht sich auf Blitzer der Kommune, bzw. Privatfirmen, die nicht Polizei sind und somit selbst bei der Ausführung hoheitlicher Aufgaben keine Sonderrechte haben und damit nicht im Halteverbot oder ähnlich stehen dürfen.
Zeig mal.
Diese Privatfirmen haben meist eine Ausnahmegenehmigung.
Und sollte ein Ordnungsamt blitzen kommt es eventuell auf die Landespolizeigesetze an ob die das auch ohne Ausnahmegenehmigung dürfen.
Außerdem wird dadurch die Messung nicht falsch nur weil die falsch parken.
Du kannst bei Privatfirmen natürlich eine Anzeige wegen Falschparken machen.
Aber da das nur eine Ordnungswidrigkeit ist (falls wirklich keine Ausnahmegenehmigung vorliegt) muß die Polizei die Anzeige nicht verfolgen. Opportunitätsprinzip. Das ist bei allen Ordnungswidrigkeiten so - bevor hier ein Aufschrei kommt.
Und du erfährst nicht was damit passiert - hast du keinen Anspruch darauf.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Das Ding mit dem Recht auf das eigene Foto kennst Du aber?Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole
Ich hoffe Du hast die Kollegen im Blitzerwagen Bildlich
dokumentiert. Dann eine Mail an das Regierungspräsidium
mit Einspruch gegen derartiges Verhalten, eine Mail an
die Tageszeitung und ggf Regionalen Radiosender. alles mit den Bildern natürlich als Beweismittel .Diese Deine "Idee" liegt im Bereich der Anstiftung zu einer Straftat.
Du sollst doch nicht die Beamten fotografieren?! 😰
Du sollst die Verkehrssituation darlegen, wie gefährliche Situationen entstehen, weil die Fahrzeuge sich stauen, weil der Wagen halb auf der Straße steht.
Wer in der Karre gesessen ist, das ist dann nachher doch leicht herauszufinden... du musst also bestimmt nicht vor den Wagen laufen, "Bitte lächeln" rufen und mit dem Super-Zoom ein gestochen scharfes Foto der Personen anfertigen.
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Du sollst doch nicht die Beamten fotografieren?! 😰
Das war aber der Vorschlag hier:
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Ich hoffe Du hast die Kollegen im Blitzerwagen Bildlich dokumentiert.
......................
Zitat:
Original geschrieben von haschee
Diese Privatfirmen haben meist eine Ausnahmegenehmigung.
Nein, hoheitliche Aufgaben können nicht so einfach privaten Institutionen übertragen werden. Nach Art. 33 Abs.4 GG dürfen hoheitliche Aufgaben ausschließlich durch Beamte ausgeführt werden. Hoheitliche Aufgaben können nur in der Ausführung verliehen (nicht übertragen) werden.
"Verliehen" bedeutet aber, dass ein Beamter die Durchführung permanent überwachen muss (Anwesenheit vor Ort). Die Dienst- und Fachaufsicht sowie die beamtenrechtlichen Vorgesetztenfunktionen und Umsetzung dienstrechtlicher Anweisungen bleibt immer wo sie ist, beim Staat. Eine existierende Ausnahmegenehmigung vom GG durch eine Landesbehörde ist da doch eher unwahrscheinlich.
Durch die Bundesregierung wäre das zwar möglich, aber eine kleine Geschwindigkeitsüberwachung wird nicht die Anforderungen des GG für eine Ausnahme erfüllen. Der zentrale Knackpunkt bei derzeitigen Diskussionen um die Privatisierung von Gefängnissen, Gerichtsvollziehern, Jugendgerichtshilfen, ...
Keine Übertragung der Befugnis zum Blitzen an Private, sondern die Kommune mietet sich die Technik und einen Bediener, den ein kommunaler Beamter dann bei der Aufstellung, Einmessung, Ausführung, Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (immerhin ein Haufen individueller, personenbezogener Daten wie Kennzeichen, Vorhandensein einer Ordnungswidrigkeit, Bild der Person, Zeitpunkt des Aufenthaltes der Person zum Stichwort Bewegungsprofil - wie bietet sich da doch der Datenaustausch mit einem Anbieter von Blitzerwarnern oder Punkteabbaukursen an) und einiges mehr überwacht und auch sicherstellt.
Zitat:
Und sollte ein Ordnungsamt blitzen kommt es eventuell auf die Landespolizeigesetze an ob die das auch ohne Ausnahmegenehmigung dürfen.
Diese Ausnahmegenehmigung bezieht sich aber auf die Situation der verfassungsrechtlichen Trennung zwischen der Zuständigkeit beim fließenden Verkehr (Polizei) und dem ruhenden Verkehr (OA).
Geschwindigkeit ist fließender Verkehr und damit Angelegenheit der Polizei und kann nur durch eine LPG-Ausnahmeregelung auf Andere, wie zB. dem Ordnungsamt mit übertragen werden.
Aber eine Übertragung auch nur auf eine Behörde mit Beamten möglich, Privaten fehlt die dienstrechtliche (staatliche) Funktion.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Dieses Urteil bezieht sich auf Blitzer der Kommune, bzw. Privatfirmen, die nicht Polizei sind und somit selbst bei der Ausführung hoheitlicher Aufgaben keine Sonderrechte haben und damit nicht im Halteverbot oder ähnlich stehen dürfen.
Streich mal Kommune, die Verkehrsbehörden können sich selber Ausnahmegenehmigungen ausstellen, jedenfalls für Stadtstraßen. Das Urteil bezog sich auf die private Überwachung.