Im Halteverbot mobil blitzen - Erlaubt?
Kurz und knapp : Darf die Rennleitung im eingeschränkten Halteverbot (Gehsteig blockierend) per Radarwagen blitzen?
Danke & Gruß für die Klärung dieser Frage 😉
Beste Antwort im Thema
Ich finde das völlig in Ordnung, dass die Polizei das darf. Sie hat die Aufgabe, die Einhaltung der Verkehrsregeln zu überwachen. Und dafür muss man sich halt manchmal an Orte stellen, an denen andere nicht stehen dürfen.
Wo ist denn das Problem? An der Autobahn über die Leitplanke klettern und dort einen eigenartigen Kasten auf einem Stativ aufstellen, aus dem dann Blitze zucken, dürfen wir Normalos auch nicht. Und andere Autos rauswinken dürfen wir auch nicht. Und Leuchtschriften auf dem Dach ("Bitte Folgen", "Stop", "Einmal Pizza Funghi bitte" etc.) dürfen wir auch nicht einschalten. Das alles muss die Polizei dürfen, damit sie überhaupt effektiv arbeiten kann. Ich lebe gerne in einem Land, in dem die Polizei noch einen gewissen Handlungsspielraum hat.
Mal ehrlich: Die Gefährdung oder Belästigung ist doch meistens an den Haaren herbei gezogen. Ich werde auch nicht gerne geblitzt, aber deshalb darf ich doch nicht das für die Ausübung der polizeilichen Pflichten erforderliche Handeln ankreiden. Das ist ja fast so, als dürfte sich ein Bankräuber auf seine Bewegungsfreiheit berufen und sich deshalb seiner Verhaftung widersetzen.
Stellt euch mal vor, Ihr wohnt am Ende einer Spielstraße und werdet ausgeraubt. Nach 30 Minuten kommt endlich die Polizei - sie durfte nicht schneller anreisen wegen der Spielstraße. Das kann doch nicht ernsthaft Euer Ziel sein.
71 Antworten
ich erlebte mal folgendes: kempten, kotterner str. vor dem haus74 (insider wissen was das ist) zone 20! ich stand mit dem LKW direkt hinter einem blitzer! viele fahrzeuge die vorbeifuhren wurden gebitzt! die konnten einfach durch meinen LKW den blitzer nicht sehen! auch bei der rennleitung machte es blitz! ich denke mal, daß die jedoch ungeschoren davon kommen! eine krähe hackt der anderen kein auge aus!
Der Eröffnungsbeitrag erinnert mich an ähnliche Situation bei uns im Ort.
Gemeinsamer Rad/Fussgängerweg auf dem regelmässig der Radarwagen abgestellt wird und zu 75% den Weg blockiert.
Wie ich finde sollte da mal jemand zu Fall kommen und diese Beamten verklagen. Schon allein deswegen, weil der radarwagen völlig unabgesichert im Weg steht.
Zitat:
Original geschrieben von Matthias_1973
ich denke mal, daß die jedoch ungeschoren davon kommen! eine krähe hackt der anderen kein auge aus!
Würde ich nicht so pauschal sagen!
Hier in Thüringen wurde mal ein Dienststellenleiter bestraft, weil er Strafzettel (Blitzbescheide) verschwinden lassen hat.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Das Ding mit dem Recht auf das eigene Foto kennst Du aber?Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole
Ich hoffe Du hast die Kollegen im Blitzerwagen Bildlich
dokumentiert. Dann eine Mail an das Regierungspräsidium
mit Einspruch gegen derartiges Verhalten, eine Mail an
die Tageszeitung und ggf Regionalen Radiosender. alles mit den Bildern natürlich als Beweismittel .Diese Deine "Idee" liegt im Bereich der Anstiftung zu einer Straftat.
Du hast aber schon das "Stammtisch"wissen, dass zumindest ein Polizeibeamter in Ausübung seines Dienstes zu einer Person von öffentl. Interesse werden kann und somit Lichtbilder von ihm (wenn nicht nur direktes Portrait!!!) erlaubt sind?
Zitat:
Der arme Hansel arbeitet nur entsprechend seiner Aufgabenstellung. Somit wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde immer in der Tonne landen.
Hört sich in einem Forum aber immer oberschlau an.
...
Außer Stammtischwissen nichts gewesen.
Das du nur Stammtischwissen hast belegst du hier in eindrucksvoller Art und Weise! Respekt!
Hast du schon mal etwas von einer BeratungsPFLICHT des Befehlsempfängers ggü. dem Befehlsgeber gehört???
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Was ist denn mal einfach mit sich an die Regeln halten und damit abfinden, dass die Exekutive mehr darf als irgendein Müller-Meier-Schmidt?
Zitat:
Original geschrieben von Ping pong paul
Was ist denn mal einfach mit sich an die Regeln halten und damit abfinden, dass die Exekutive mehr darf als irgendein Müller-Meier-Schmidt?
Seit wann darf die Exekutive völlig unnötig Menschenleben in Gefahr bringen?! Gehweg blockiert -> Fußgänger bzw. kleine Kinder mit Fahrrad (die ja legal auf dem Gehweg fahren dürfen und öfters mal Radfahr-Anfänger sind, also unsicher auf dem Rad sind) müssen an sich völlig unnötig auf die Straße ausweichen -> ...
Vor einiger Zeit gab's einen Fall, wo eine Radfahrerin wg. eines mobilen Halteverbotsschilds von einem LKW überfahren wurde und dabei getötet wurde.
Denk doch erstmal nach, bevor du so einen Scheiss schreibst!
notting
die bullerei kann sich aber auf jeden fall mehr erlauben als jeder anderer!
beispiel: ich sah mal ein polizeiauto das vor einer roten ampel martinshorn und blaulicht eingeschalten hat und einfach bei rot über die ampel gebrettert ist! danach hat der martinshorn und blaulicht wieder ausgeschalten!
Zitat:
Original geschrieben von Ping pong paul
, dass die Exekutive mehr darf als irgendein Müller-Meier-Schmidt?
Das darf sie nur wenn bedeutende Werte gefärdet sind oder Gefahr im Verzug ist.
Zitat:
Original geschrieben von Matthias_1973
die bullerei kann sich aber auf jeden fall mehr erlauben als jeder anderer!
beispiel: ich sah mal ein polizeiauto das vor einer roten ampel martinshorn und blaulicht eingeschalten hat und einfach bei rot über die ampel gebrettert ist! danach hat der martinshorn und blaulicht wieder ausgeschalten!
Es gibt auch oft Einsätze, die zeitnah von Polizei, Feuerwehr, ... erledigt werden müssen an denen Eile geboten ist aber aus Gründen auf das Martinshorn und Blaulicht verzichtet werden muss.
Zitat:
Original geschrieben von redgoblin
Es gibt auch oft Einsätze, die zeitnah von Polizei, Feuerwehr, ... erledigt werden müssen an denen Eile geboten ist aber aus Gründen auf das Martinshorn und Blaulicht verzichtet werden muss.Zitat:
Original geschrieben von Matthias_1973
die bullerei kann sich aber auf jeden fall mehr erlauben als jeder anderer!
beispiel: ich sah mal ein polizeiauto das vor einer roten ampel martinshorn und blaulicht eingeschalten hat und einfach bei rot über die ampel gebrettert ist! danach hat der martinshorn und blaulicht wieder ausgeschalten!
Ein bisschen konkreter bitte.
notting
Suizidversuche, dann gabs damals oft den Einsatz "Verdacht auf Antrax", durchgeführte Suizide, ...
Zitat:
Original geschrieben von redgoblin
Es gibt auch oft Einsätze, die zeitnah von Polizei, Feuerwehr, ... erledigt werden müssen an denen Eile geboten ist aber aus Gründen auf das Martinshorn und Blaulicht verzichtet werden muss.Zitat:
Original geschrieben von Matthias_1973
die bullerei kann sich aber auf jeden fall mehr erlauben als jeder anderer!
beispiel: ich sah mal ein polizeiauto das vor einer roten ampel martinshorn und blaulicht eingeschalten hat und einfach bei rot über die ampel gebrettert ist! danach hat der martinshorn und blaulicht wieder ausgeschalten!
der hatte doch nur keine lust vor einer roten ampel zu warten! wozu auch, er hatte ja blaulicht und martinshorn!
Zitat:
Original geschrieben von Matthias_1973
der hatte doch nur keine lust vor einer roten ampel zu warten! wozu auch, er hatte ja blaulicht und martinshorn!Zitat:
Original geschrieben von redgoblin
Es gibt auch oft Einsätze, die zeitnah von Polizei, Feuerwehr, ... erledigt werden müssen an denen Eile geboten ist aber aus Gründen auf das Martinshorn und Blaulicht verzichtet werden muss.
Belege? Zitat? Quellenangabe?
Zitat:
Original geschrieben von notting
Ein bisschen konkreter bitte.Zitat:
Original geschrieben von redgoblin
Es gibt auch oft Einsätze, die zeitnah von Polizei, Feuerwehr, ... erledigt werden müssen an denen Eile geboten ist aber aus Gründen auf das Martinshorn und Blaulicht verzichtet werden muss.
notting
Wie wäre es mit folgendem (Aufzählung ist als nicht abschließend zu verstehen):
- laufender Banküberfall, schnelle Anfahrt jedoch in Zielnähe noch immer schnell hinkommen aber unauffällig (kein Lärm)
- das gleiche bei Alarm einer Alarmanlage mit eventuell Täter vor Ort
- der bereits erwähnte angekündigte Suizid
- Schlägerei bei der die Polizei mal nen Täter haben will und diesen nicht durch die Sirene verscheuchen will
...
Zitat:
Original geschrieben von Matthias_1973
die bullerei kann sich aber auf jeden fall mehr erlauben als jeder anderer!
beispiel: ich sah mal ein polizeiauto das vor einer roten ampel martinshorn und blaulicht eingeschalten hat und einfach bei rot über die ampel gebrettert ist! danach hat der martinshorn und blaulicht wieder ausgeschalten!
Ne echt jetzt, ohne Mist?! Du lügst uns jetzt auch nicht an, gib uns dein Ehrenwort.
Du kannst einem ja richtig Leid tun. Sollen wir dich jetzt trösten?
Bist wohl jetzt von Neid ganz zerfressen?
Aber eine gute Seite hat es ja: Neid ist auch eine Form von Anerkennung!😁