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Im Fahrzeuschein AHK eingetragen

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 21. Oktober 2013 um 0:45

Ich wundere mich über eine Eintragung in Fahrzeugschein ! (siehe Bild)

"werkseitig eingetragenerer AHK "

Ich hab aber keine Anhängerkupplung am Auto !

Fehler, oder ist das schon für die Nachrüstung ?

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12 Antworten

War mal ein Mietwagen!!! Haben Sie bestimmt vorher abgebaut!!!

Zitat:

Original geschrieben von schullerprohn

War mal ein Mietwagen!!! Haben Sie bestimmt vorher abgebaut!!!

Schmarrn...steht bei mir auch drin und ich habe meinen nagelneu in Wob geholt;)...stand aber auch schon bei meinem alten 5er drin und ich hatte auch keine AHK!

Das dürfte doch auch kaum dein Fahrzeugschein sein ;-)

Vermietfahrzeug und ausgestellt am 31.07. :-)

Stand aber bei meinem Golf 6 auch schon drin ohne das er eine hatte.

am 21. Oktober 2013 um 11:01

Meiner Erfahrung nach, das soll nicht bedeuten, dass das Auto eine AHK hat.

Aber so ein Eintrag kann die Bedeutung haben, dass eine fachgerechte montierte AHK keine ABE vom Auto sofort erlischt, obwohl sie nicht vom TÜV angenommen ist, wenn man die Teile-ABE vorziegen kann.

Im klartext, das Auto verliert nicht seine Betriebserlaubnis wenn eine AHK hat, wenn sie fachgerecht montiert wurde und die dazugehörige ABE vorgestellt ist. So entfällt die TÜV Abnahme für die Eintragung.

Als ich AUtos aus D importierte, solche Ausdrücke waren immer auch vorhandem, aber an eine Genehmigungscode verbunden. In der Regel, in Spanien, und trotz diesem Vermerk, wenn man eine AHK einbaute musste das Auto beim Tüv vorstellen und die AHK eintragen lassen. Leider sind die Spanische TÜV-ler sehr Bürokratisch und tragen sie keins, was sie nicht kennen.

Aber das gibt mir eine andere Frage offen:

Ist, z. B., das zulassige ZugGesamtGewicht unterschiedlich wenn man die AHK ab Werk bestellt oder wenn man später ausrüstet? Bei einigen Autos, wenn die AHK mitbestellt wird, bekommt das Auto eine verstärkte Hinterachse, einen grösser Kühler, eventuell andere Kupplung, usw. Das heisst, ob das zul ZGG höher sein könnte wenn das Auto ab Werk für Gespann gestimmt werde.

Es wäre sinnvoll die Fahrzeugscheine von einem Auto mit AHK ab Werk und ohne AHK ab Werk zu vergleichen...

MfG

Oskartxo

Zitat:

Original geschrieben von roller-tom

Zitat:

Original geschrieben von schullerprohn

War mal ein Mietwagen!!! Haben Sie bestimmt vorher abgebaut!!!

Schmarrn...steht bei mir auch drin und ich habe meinen nagelneu in Wob geholt;)...stand aber auch schon bei meinem alten 5er drin und ich hatte auch keine AHK!

Warum steht denn da "Selbstfahrervermietfahrzeug" drin. Ist der über SIXT gekauft?

Zitat:

Original geschrieben von schullerprohn

Zitat:

Original geschrieben von roller-tom

 

Schmarrn...steht bei mir auch drin und ich habe meinen nagelneu in Wob geholt;)...stand aber auch schon bei meinem alten 5er drin und ich hatte auch keine AHK!

Warum steht denn da "Selbstfahrervermietfahrzeug" drin. Ist der über SIXT gekauft?

Ne ich meinte das mit der AHK steht bei mir drin... "Selbstfahrervermietfahrzeug" steht natürlich nicht drin...Sorry hab ich überlesen:(

Ich habe eine werksseitig verbaute AHK in meinem Golf und ein Bild von meinem Fahrzeugschein gemacht zum Vergleich. Die eintragung bezüglich der AHK ist bei mir viel länger. Meines Wissens habe ich auch einen grösseren Kühler. Ob ich auch eine andere Kupplung habe weiss ich nicht.

Leider geht das mit dem Bild hochladen irgendwie nicht. Aber auf jeden Fall ist der Eintrag anders.

Wie kann man eigentlich in Erfahrung bringen,was alles anders ist bei einem Fahrzeug mit werksseitig verbauter AHK ,z.B Kühler usw?

am 21. Oktober 2013 um 15:42

Zitat:

Original geschrieben von dg600h

Wie kann man eigentlich in Erfahrung bringen,was alles anders ist bei einem Fahrzeug mit werksseitig verbauter AHK ,z.B Kühler usw?

Fahrgestellnummer und zum :) damit er auf dem ETKA stöbert...

Wenn man die Zeichnungen sieht, die betroffene Teile bekommen andere Teilenummer und auf dem ETKA erscheint der Vermerk " für PR XXX". Und dieser PR weist darauf hin, ob das Auto die AHK bereits ab Werk hat.

Wenn der :) Verbindung online zu VW hat, mit Fahrgestellnumerabfrage bekommt er die genau zum Fahrzeug gehörigen ETKA- ELSAWin- und VAS5052-Auskünfte, die notwendig sind.

MfG

Oskartxo

Themenstarteram 22. Oktober 2013 um 1:30

Zitat:

Original geschrieben von schullerprohn

Zitat:

Original geschrieben von roller-tom

 

Schmarrn...steht bei mir auch drin und ich habe meinen nagelneu in Wob geholt;)...stand aber auch schon bei meinem alten 5er drin und ich hatte auch keine AHK!

Warum steht denn da "Selbstfahrervermietfahrzeug" drin. Ist der über SIXT gekauft?

Ist zwar nicht das thema aber trotzdem ne Antwort.

Ich Miete das Auto von einer Mietfirma! 2 mal 3 Monate mit der Verpflichtung den Wagen zu kaufen.

Der Mietpreis wird Später von Kaufpreis gegengerechnet. In 6 Monate "muß" ich den kaufen !

nur so war im Online Vermittlungsgeschäfft (intercar-24.de) ein ungewöhnlich hoher Rabatt möglich !

den Wagen hab ich mir selber konfiguriert und von der Autstadt abgeholt ! Ich bezahle die erste 6 Monate keine Steuern und Versicherung ! Der Wagen ist Vollkasko Versichert.

Damit mann in Brief sieht das das Auto 1 Besitzer hatte und trotzdem ein Mietwagen war, steht "Selbstfahrervermietfahrzeug" drin.

 

Themenstarteram 22. Oktober 2013 um 1:33

Heißt also wenn Ich Eine AHK nachrüste von VW, ist keine weitere Eintragung nötig ?

Was kostet eine Nachrüstung von VW ?

Zitat:

Original geschrieben von schullerprohn

 

Warum steht denn da "Selbstfahrervermietfahrzeug" drin. Ist der über SIXT gekauft?

Ist zwar nicht das thema aber trotzdem ne Antwort.

Ich Miete das Auto von einer Mietfirma! 2 mal 3 Monate mit der Verpflichtung den Wagen zu kaufen.

Der Mietpreis wird Später von Kaufpreis gegengerechnet. In 6 Monate "muß" ich den kaufen !

nur so war im Online Vermittlungsgeschäfft (intercar-24.de) ein ungewöhnlich hoher Rabatt möglich !

den Wagen hab ich mir selber konfiguriert und von der Autstadt abgeholt ! Ich bezahle die erste 6 Monate keine Steuern und Versicherung ! Der Wagen ist Vollkasko Versichert.

Damit mann in Brief sieht das das Auto 1 Besitzer hatte und trotzdem ein Mietwagen war, steht "Selbstfahrervermietfahrzeug" drin.

 

Zitat:

Original geschrieben von pepp86

Das dürfte doch auch kaum dein Fahrzeugschein sein ;-)

Vermietfahrzeug und ausgestellt am 31.07. :-)

Stand aber bei meinem Golf 6 auch schon drin ohne das er eine hatte.

31.07 ist nicht das Zulassungs Datum

Zitat:

Original geschrieben von Bigmogly

Zitat:

Original geschrieben von schullerprohn

 

Warum steht denn da "Selbstfahrervermietfahrzeug" drin. Ist der über SIXT gekauft?

Ist zwar nicht das thema aber trotzdem ne Antwort.

Ich Miete das Auto von einer Mietfirma! 2 mal 3 Monate mit der Verpflichtung den Wagen zu kaufen.

Der Mietpreis wird Später von Kaufpreis gegengerechnet. In 6 Monate "muß" ich den kaufen !

nur so war im Online Vermittlungsgeschäfft (intercar-24.de) ein ungewöhnlich hoher Rabatt möglich !

den Wagen hab ich mir selber konfiguriert und von der Autstadt abgeholt ! Ich bezahle die erste 6 Monate keine Steuern und Versicherung ! Der Wagen ist Vollkasko Versichert.

Damit mann in Brief sieht das das Auto 1 Besitzer hatte und trotzdem ein Mietwagen war, steht "Selbstfahrervermietfahrzeug" drin.

Autovermietungen bekommen zwischen 30 und 50% Nachlass auf Ihre gezogenen PKW Mengen.

Deshalb auch der etwas höhere Nachlass. Wie hoch war der denn?

VG Schullerprohn

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