Ich wurd Betrogen!!!

BMW 3er E36

Hallo zusammen ich hab da mal ne Frage an euch.
Mein ehermaliger bester Freund den ich 16 Jahre kannte hat mich beim Autokauf ganz schön beschissen. Ich habe eine E36 316i Limo von ihm gekauft mit Kaufvertrag. Vereinbart sind monatliche Raten von 50€ der Kaufpreis beträgt 1500€
600€ waren Anzahlung.wären dann noch 900€. Jetzt zahle ich 1500€ bei Premio ab wegen Reperaturen und Tüv. Jetzt will er tatsächlich immernoch Geld von mir ich sehe aber nicht ein, ihm noch was zu geben. Er hat mir 3mängel genannt und mehr nicht ich habe ihm vetraut, und das Auto, BLIND gekauft weil ich denke das man sich nach 16 Jahren keine sorgen machen muss zudem ist er Kfz Mechatroniker bei Bmw.
Im Kaufvetrag steht nix wegen garantie oder gekauft wie gesehen, und Mängel auch nicht. Habe natürlich fürchterliche Wut. und das alles nur wegen seiner ollen Tusse die hat ihn so verändert. ,

Also was soll ich tun? Helft mir.

Beste Antwort im Thema

blind gekauft, nicht nachgefragt -> pech gehabt!

aber droseln wir das mal mühevoll auf:
das der auspuff undicht ist und die platten eben atze waren wusstest du ja...warum soll eine heckscheibe getauscht werden? die ist a) vorhanden und gut oder b) fehlt und du brauchst ne neue. ne defekte glühbirne is natürlich ein extrem grosser verschleierter mangel! das ein uralter döner 3er eben gammelt ist normal. nennt sich normaler verschleiss. das eine spur verstellt ist kann auch ohne den einbau eines fahrwerkes vorkommen....

ach ja ein instandgesetzter motor eines lwr der war net kaputt sondern im besten falle ausgehängt....und so gehts grad weiter. und wen du angeblich vom lackier fach bist....warum hast du den mangel den nicht sofort gesehen wens so glassklar war?!

sorry meine meinung: warscheinlich so ne tiefergelegte kiste die man unbedingt haben MUSSTE und jetzt platzt der traum...

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Hier wird zu viel durcheinander geschrieben und die Fakten nicht sauber und schon gar nicht historisch dargestellt.

Nochmal, gibts einen Kaufvertrag, mündlich oder schriftlich eventl. Zeugen? Was steht drin oder wurde mit oder ohne Zeuge gesagt?
Wer hat wann die Mängel festgestellt?
Wurden Mängel ohne Anzeige bereits beseitigt?
Was wurde wie und wann gegenüber dem Verkäufer komuniziert?
Wie hat er im einzelne reagiert?

usw. usw.

Nochmal alles genau im Detail darlegen. Musst du spätestens beim RA sowieso.

Hart wird die Nummer allemal!

Zitat:

Original geschrieben von BMWTordi



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Also auftretenden Mangel dem Freund anzeigen und ihn auffordern, den Mangel abzustellen.
Lehnt er dies ab, kannst Du selbst reparieren lassen und die Kosten bei ihm einfordern.

O.

Das ist auch nur eine Halbwahrheit. Es geht dabei nicht um "auftretende mängel" sondern um Mängel die zum Zeitpunkt der Übergabe schon vorhanden waren. Und das muss der TE nach 6 Monaten erstmal nachweisen....

Nö, ist keine Halbwahrheit.  Wir reden hier nur von den Mängeln, die bereits aufgetreten sind, und nicht von Mängeln, die noch auftreten werden. Insofern hätte ich schreiben müsen  "aufgetretene Mängel" und nicht "auftretende Mängel".

Tritt ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe des Fahrzeuges auf, so wird  vermutet, dass die Sache bereits bei Übergang mangelhaft war. Käufer muss nichts beweisen. Verkäufer muss, wenn er den Mangelbeseitigungsanspruch des Käufers bestreitet, beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag (oder er auf den Mangel hingewiesen hatte). 
Nach sechs Monaten tritt Beweislastumkehr ein.

Da aber TÜV innerhalb von sechs Monaten nach Kauf gemacht wurde und hier nach Aussage des Käufers alle Mängel zutage traten, fallen die Mängel unter die sechs-Monate-Frist.

O.

Zitat:

Original geschrieben von Golf2_hagen


Im Kaufvetrag steht nix wegen...

was für ein kaufvertrag ist das?

ein selbst erstellter oder ein vordruck von mobile etc.? scan das ding am besten mal ein und lade es hier hoch...

Zitat:

Habe natürlich fürchterliche Wut.

sry, aber eigentlich gehört dir eine ins genick geschlagen... 🙄

du bist lackierer und käufst dir ne uralte "getunte" karre die zudem schon nen unfall hinter sich hat, wo bald der tüv abläuft...und dann wunderst du dich, das du keinen neuwagen bekommst...gerade als lackierer sollte dir doch eine hebebühne bzw. ein spiegel zur verfügung stehen, sodass du die karre auch mal von unten begutachten kannst...

Zitat:

die werkstatt also premio hat vorher vom tüv prüfen lassen

die meisten dieser werkstätten haben ihren "hausprüfer"...

ein schelm ist, wer nun böses dabei denkt das der prüfer einer werkstatt die auf auspuff, fahrwerk, bremsen und reifen spezialisiert ist, rein "zufällig" mängel an auspuff, fahrwerk, bremsen und reifen findet... 🙄

stell dich aber mal darauf ein, das du hier wenig bis garkein geld sehen wirst - da du dem verkäufer nicht die möglichkeit zur nachbesserung gegeben hast...

Zitat:

und das alles nur wegen seiner ollen Tusse die hat ihn so verändert.

dann mach dich mal darauf gefasst, das wegen den tussen noch einige von deinen "langjährigen" freundschaften kaputt gehen werden!

frauen, autos und geld sind - in dieser reihenfolge - die freundschaftskiller nr. 1!

Zitat:

frauen, autos und geld sind - in dieser reihenfolge - die freundschaftskiller nr. 1!

nur in kombination mit dummheit und ignoranz!

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Also erstmal muss der TE prüfen ob im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird. Bei den aktuellen Vertragsvorlagen aus dem Netz steht das sehr oft im Kleingedruckten. Wenn nicht, dann kommt die Sachmängelhaftung überhaupt erst zum tragen.

Zitat:

Tritt ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe des Fahrzeuges auf, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Übergang mangelhaft war. Käufer muss nichts beweisen. Verkäufer muss, wenn er den Mangelbeseitigungsanspruch des Käufers bestreitet, beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag (oder er auf den Mangel hingewiesen hatte).

Nach sechs Monaten tritt Beweislastumkehr ein.

Das ist richtig. Aber da fehlt noch was Entscheidendes. Es wird nur dann vermutet, dass es sich um einen Mangel handelt der schon bei Übergabe vorhanden war, wenn diese Vermutung nicht mit der Art der Sache oder des Mangels vereinbar ist. Das bedeutet, dass die Sachmängelhaftung bei Verschleiß und bei offensichtlichen Mängeln nicht greift.

@TE

Jetzt hast du also den Fall, dass ein Großteil der Mägel Verschleiß ist (Bremsen,Reifen, Querlenker, Auspuff) und der andere Mangel (Unfallschaden) ja laut deiner Aussage so offensichtlich war, dass er schon bei Übergabe hätte auffallen müssen.

Für eine gültige Rechtsauskunft wende dich aber bitte an einen Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Golf2_hagen



Also was soll ich tun? Helft mir.

Dich an den Kopf fassen!

Ein Autolackierer, also jemand der jeden Tag mit Autos zu tun hat, ist also nicht in der Lage, ein Auto welches er kauft mal kurz auf die Hebebühne (gibts wohl in der Lackierei nicht?) zu nehmen und festzustellen, daß der Auspuff vergammelt ist.

Das Arbeitsamt schickt Leute...

PS: an alle die hier raten zum Anwalt zu gehen: jemand der ein Auto monatlich in 50€-Raten abzahlen muß, kann sich mit Sicherheit keinen Anwalt leisten. Höchsten einen, der ihn auch noch übers Ohr haut, so wie sein Kumpel. Der wußte schon, wen er seine abgerittene Möhre verkaufen kann.

Vielleicht hat der TE in weiser Voraussicht in der Vergangenheit eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Das würde die Sache mit dem Anwalt in den Bereich des Möglichen bringen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Vielleicht hat der TE in weiser Voraussicht in der Vergangenheit eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Das würde die Sache mit dem Anwalt in den Bereich des Möglichen bringen.

Rechtsschutzversicherungen prüfen aber, ob Aussicht auf Erfolg besteht. Wenn die diese Geschichte hier lesen, bekommen die einen Blutsturz vor Lachen.

Tja, die Geschichte ist schon traurig, aber zu einem "Betrug" gehören auch immer Leute, die sich betrügen lassen ...

Zitat:

Original geschrieben von Golf2_hagen


Also was soll ich tun? Helft mir.

Um dir wirklich zu helfen brauchten wir Einblick in den Kaufvertrag, du solltest die Namen unkenntlich machen und als Anhang hier einstellen.

Zitat:

Original geschrieben von Byrus



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Vielleicht hat der TE in weiser Voraussicht in der Vergangenheit eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Das würde die Sache mit dem Anwalt in den Bereich des Möglichen bringen.
Rechtsschutzversicherungen prüfen aber, ob Aussicht auf Erfolg besteht. Wenn die diese Geschichte hier lesen, bekommen die einen Blutsturz vor Lachen.

vorallem wen man dann noch fragt ob man die sb in monatlichen raten von 5€ abbezahlen kann 😉

Sind schon wieder Ferien? 🙄

Wie der Onkel weiter oben schon geschrieben hat, sobald man bei Premio (A.T.U., Pitstop und Konsorten) auf der Bühne steht, sind dei Bremsen runter, auch wenn man sie 5 Min. vorher neu gemacht hat. KV ist dann standartmäßig bei knapp 1.000€, wird natürlich bei Reparatur ein wenig angehoben.

Ansonsten hat das mMn nicht viel hier zu suchen, wenn du nen Hals auf deinen Kumpel schiebst, dann klär das mit ihm und trete die Sache nicht im Internet breit. Als KFZ Lacker sollte man schon Ahnung von Autos haben und sie sich ansehen... hast du das "vergessen", weil die Karre so schön tief, laut und breit daherkam, dann ist es einzig und alleine dein Pech. Beim Begriff "verschwiegene Mängel" bekomm ich eh nen Fön, was hat der Verkäufer alles versucht um die Mängel zu verschweigen? Sich vor die innen abgefahrenen Räder gestellt, damit du sie nicht sehen konntest? Seine Frau neben den Katflansch gesetzt, damit du abgelenkt warst? Auto anschauen und Mängel sehen.

Zu den Kaufmodalitäten sage ich mal lieber nichts, nur so viel, wenn mir einer ankommt, von wegen: "Bekommst jeden Monat nen Fuffi von mir...", den würde ich gleich vom Hof jagen. Entweder hat man das Geld für ein Auto, oder man lässt es sein... mit den großen Hunden pinkeln gehen wollen und das Beinchen nicht hoch bekommen 🙄

Eine ausgiebige Probefahrt ist bei Autokauf unabdingbar. Und wenn man die Möglichkeit hat, auf ein abgesperrtes Gelände zu fahren, sollte man auch mal den Grenzbereich austesten.

Mangel am Auspuff war bekannt. Das du die abgefahrenen Reifen nicht siehst, selbst Schuld. Das an so einem billigen und alten Karren immer was hinuebergeht ist klar, damit muss man rechnen und sollte deshalb fuer Reparaturen auch das nøtige Kleingeld haben.
Da du ihn nicht schriftlich auf die Mængel hingewiesen hast und ihm auch nicht schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert hast ist ein Eigentor. Auf den Kosten bleibst sitzen, egal ob es Mængel sind fuer die er eigendlich hætte haften muessen oder nicht. Dann hast durch Einstellung deiner Zahlung noch nen grøsseres Problem. Wenn du nicht aufpasst, bist das Auto los, sitzt auf der Werkstattrechnung und erwachst im reallife😉

Empfehle Dir das Drama RTL II anzubieten....😉 Kannste hinterher bestimmt deine Schulden bezahlen!
Sorry; in deinem Alter habe ich alternativ Dr. Sommer (Bravo) befragt...😁 

Merke: Bei Geld hört jede Freundschaft auf!

Alles andere wurde bereits erklärt.....

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