Ich habe beim Einparken das gegnerische Fahrzeug hinten links komplett aufgerissen

Hi Community,

ich habe ein Problem folgendes:

Man sagt ja, das beim rückwärts einparken wenn man hinten aus der Heckscheibe guckt und das eigene Heck am Heck vom Fahrzeug vorbei ist das man das Lenkrad komplett in Richtung Parkplatz einschlagen soll und wenn der eigene Seitenspiegel an der C-Säule des Gegners vorbei ist das Lenkrad wieder komplett in die andere Richtung einschlagen soll.

Das habe ich am Montag versucht, bin jedoch beim einparken mit meiner vorderen rechten Front beim Vordermann am Heck hinten links langgeschrammt. Und zwar so doll dass sich mein Kotflügel vorne rechts verabschiedet hat (hat sich komplett verbogen und ist leicht abgerissen) und beim Geschädigten ist die Seite hinten links längs aufgerissen. Bestimmt 40 Zentimeter.

Ich bin sofort ausgestiegen da ich den Schaden gemerkt habe. Wenige Sekunden danach kam auch schon ein Passant und hat mich blöd angemacht und meinte ob ich nicht einparken kann. Als ich mich angefangen habe mit ihm zu streiten habe ich gesehen, das das Auto des Gegners rund 50 Zentimeter in die Straße hineinragt. Also wenn man rechts vom Auto guckt sah man das Auto ca 50 Zentimeter vom Bordstein entfernt. Ich habe trotzdem wie es sich gehört die Polizei gerufen und die haben den Schaden aufgenommen und ich denke den Besitzer des Wagens kontaktiert, da ich heute Post von seiner KFZ-Versicherung erhalten habe.

Jetzt im Nachhinein ist mir eingefallen: Da ja der Schaden hinten links bei ihm wie gesagt ca. 40 Zentimeter lang ist, er aber rund 50 Zentimeter in die Straße hineingeragt hat, dann ist meines Wissens er selber schuld und nicht ich.

Ganz einfache Berechnung: Wenn er richtig geparkt hätte, wäre der Schaden gar nicht passiert, da meine Front vorne rechts rund 10 Zentimeter an seinem Heck hinten links vorbeigekommen wäre. 50 Zentimeter Entfernung vom Bordstein minus 40 Zentimeter Schadenfläche = 10 Zentimeter Pufferzone. Ganz einfache Mathematik.

Das ist mir aber jetzt erst eingefallen nachdem ich mich bei der gegnerischen Versicherung telefonisch gemeldet habe und denen die Daten meine Versicherung durchgegeben habe. Mir ist jetzt total mulmig weil ich weiß das ich im Recht bin und aber quasi ein Eingeständnis am Telefon gemacht habe.

Was kann ich da jetzt noch schnell machen? Hat jemand einen Mustertext im Kopf, was ich der gegnerischen Versicherung schreiben könnte, das ich nicht schuld bin?

Beste Antwort im Thema

Das ist dein Wissen aber leider Falsch.

Deine Mathematischen Kenntnisse in allen Ehren, die sind hier aber völlig fehl am Platz.

Der Schaden ist von dir respektive deiner Versicherung zu bezahlen.

Du kannst doch nicht einfach -nur weil du nicht Einparken kannst- mit so einem albernen Vorbringen gklauben,
das du hier aus der Haftung bist?

Da bleibt einem die Spucke weg, aber wirklich.........

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Der TS sollte auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren und als Beweis diesen Thread vorlegen.

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 28. Juli 2018 um 03:14:35 Uhr:


Der Studentenstreich füllt jetzt schon 6 Seiten............????

Die hocken besoffen in der Kneipe und haben wunde Oberschenkel ??

Na ist doch toll, wenn man Leute mit so einfach gestricktem Humor zum lachen bringen kann. Jeden Tag eine gute Tat

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. Juli 2018 um 21:02:32 Uhr:


@der_Nordmann

Na? Wette? Seite 5?

Da komm ich zu spät.
War gestern noch auf der TraWo. Und bin eben erst hoch.
Scheint aber ein lustiger Thread zu sein.😁😉

Ja, deine eigen Einschätzungen in Ehren, aber die sind in der Praxis nicht immer anwendbar, respektive sie bringen dir nichts. Du hast einfach falsch eingeparkt. Theoretisch weißt du es ja sehr gut - bist du vielleicht Lehrer -, aber praktisch hast du versagt. Was wäre denn wenn da ein Kinderwagen oder Kind gestanden hätte? Du hast einfach nicht hingesehen und/ oder die Situation falsch eingeschätzt. Du allein bist dafür verantwortlich, da nützt das ganze "rauf und runter rechnen" auch nichts.

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Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 28. Juli 2018 um 03:14:35 Uhr:


Der Studentenstreich füllt jetzt schon 6 Seiten............😛😛

Die hocken besoffen in der Kneipe und haben wunde Oberschenkel 😉

Frag mich mal.

Sowas was trolliges habe ich schon lange nicht mehr gelesen.

Der absolute Wahnsinn.

Ich brech wech🙂🙂🙂🙂

1 Trilliade zu 0 gegen den TE.

Spitze🙂

Maximal wäre eine kleine Mitschuld des Parkenden aber die musst du erst mal durchsetzen.

Viel Spaß beim Klagen. Das wird teurer als das was du max. raus kriegen würdest und in den %ten würdest eh steigen, von daher spar dir den Schmalz

🙂🙂 Ich krieg mich immer noch nicht ein🙂🙂

Hier noch was zum Thema Einparken😉

Dann musst Du einfach einen anderen Parkplatz suchen!

Zitat:

@The-Bam schrieb am 27. Juli 2018 um 20:29:36 Uhr:



Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 27. Juli 2018 um 20:23:26 Uhr:


@The-Bam
Ich habe da geantwortet im Finanzforum und nein das Thema Parkrempler haben wir nicht geklärt. Wer entscheidet denn das das geklärt ist? Du doch bestimmt nicht. Ich sehe hier nicht das irgendwas geklärt ist. Ich weiß genauso wenig wie vorher.

Ob du das hier so sieht oder nicht, ist erst einmal ohne Belang.

Da du wohl noch nicht sehr lange über einen Führerschein verfügst -deine Ausführungen hier Belegen das- erkläre ich dir gern noch mal etwas zum Thema. Entweder glaubst du das dann, oder du lässt es und lernst durch eigene Erfahrungen, verbunden mit finanziellen Nachteilen für dich.


Das du an diesem Unfallereignis zu 100% Schuld bist, ist so klar wie Kloßbrühe und steht hier auch nicht zu Debatte. Auch wenn du das anders siehst.

Der Geschädigte -das ist der dem du Experte das Auto kaputtgefahren hast- steht es Frei, an wen er seine Ansprüche richtet.

Er kann diese richten gegen:

- den Fahrer
- den Halter
- die Versicherung des schädigenden Fahrzeuges.

Wenn ich der der Geschädigte wäre und würde an so einen "Experten" wie dich geraten, dann würde ich meine Ansprüche direkt gegen dich stellen, nur allein um dir mal deine Grenzen aufzuzeigen.

Also: lass das bei der Schadenmeldung, damit der -von dir- Gechädigte sein Geld von deiner Versicherung bekommt und höre auf hier Faxen zu machen.

Na dann bin ich ja froh dass du nicht der Geschädigte bist.

Wenn ich schuld sein soll, erklär mir doch mal bitte, wie ich hinter ihm einparken soll? Wenn hinter ihm ein Parkplatz genau für ein normales Auto vorhanden ist und er zum Teil auf der Straße statt in der Parkbucht steht dann verändert sich doch der Einfuhrkreis (weiß nicht wie ich es anders nennen soll). Er ist doch verpflichtet so viel Platz zu lassen, damit jemand anderes hinter ihm einparken kann, wenn es die Parklücke erlaubt. Das habe ich in der Fahrschule gelernt und das werde ich niemals vergessen. Und jetzt kommst du und willst mir das Gegenteil erzählen.

Kauf dir einen Smart
Mit dem kannst du quer einparken. .. das sollte ja zu schaffen sein ohne so aufzureißen 😁 😁 😁

Passt der Smart dann in sein Budget max 2 Monatsnettogehälter in die KFZ-Anschaffung zu investieren 😕

Früher als es noch das Versandhaus QUELLE in Fürth gab - in der analogen Zeit also - da
habe ich mal eine lange Liste von gesammelten Zitaten in die Hand bekommen:

Überschrift: Beschwerden von Quelle-Kunden

War wirklich zum Totlachen. Irgendwie erinnert mich der Themenstarter daran. :-)))

"Wenige Sekunden danach kam auch schon ein Passant und hat mich blöd angemacht und meinte ob ich nicht einparken kann."

Frechheit, wie kam der bloß auf diesen absurden Gedanken.

Mal am Rande: Auch ein falsch geparktes Auto kann bei einem Unfall zu einer Mithaftung dessen Fahrer führen. Gilt aber eher für sichtbehinderndes Parken im Kreuzungsbereich, also zu früh gefreut.

Lieber TE, du warst beim einparken aber nicht konzequent genug.
Denn wenn das andere Fahrzeug schon 40 cm vom Bürgersteig weg in die Straße reinragte,
dann hättest du beim hinfahren schon diese 40cm vom anderen Auto komplett abrasieren müssen.
Nur so hättest du dann die freie Parkbucht nach Fahrschulanleitung ungehindert befahren können.

Hat er doch versucht, aber wie der Passant so richtig bemerkte....

Zitat:

@The-Bam schrieb am 27. Juli 2018 um 19:21:57 Uhr:


. Ich habe trotzdem wie es sich gehört die Polizei gerufen und die haben den Schaden aufgenommen und ich denke den Besitzer des Wagens kontaktiert, da ich heute Post von seiner KFZ-Versicherung erhalten habe.

Wenn die Polizei da war, haben die Beamten dich eigentlich gebührend wegen deiner erkennbar überragenden Fahrzeugbeherschung gelobt?
Oder was ha ben die gesagt oder gemacht?
Haben die eventuell nen Zehner von dir kassiert? Führ ihre Mühe und die Auslagen natürlich nur.
Moorteufelchen

Die haben die Anzeige aufgenommen, die gegen den unverschämten Passanten 😛.

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