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Ich habe beim Einparken das gegnerische Fahrzeug hinten links komplett aufgerissen

Themenstarteram 27. Juli 2018 um 17:21

Hi Community,

ich habe ein Problem folgendes:

Man sagt ja, das beim rückwärts einparken wenn man hinten aus der Heckscheibe guckt und das eigene Heck am Heck vom Fahrzeug vorbei ist das man das Lenkrad komplett in Richtung Parkplatz einschlagen soll und wenn der eigene Seitenspiegel an der C-Säule des Gegners vorbei ist das Lenkrad wieder komplett in die andere Richtung einschlagen soll.

Das habe ich am Montag versucht, bin jedoch beim einparken mit meiner vorderen rechten Front beim Vordermann am Heck hinten links langgeschrammt. Und zwar so doll dass sich mein Kotflügel vorne rechts verabschiedet hat (hat sich komplett verbogen und ist leicht abgerissen) und beim Geschädigten ist die Seite hinten links längs aufgerissen. Bestimmt 40 Zentimeter.

Ich bin sofort ausgestiegen da ich den Schaden gemerkt habe. Wenige Sekunden danach kam auch schon ein Passant und hat mich blöd angemacht und meinte ob ich nicht einparken kann. Als ich mich angefangen habe mit ihm zu streiten habe ich gesehen, das das Auto des Gegners rund 50 Zentimeter in die Straße hineinragt. Also wenn man rechts vom Auto guckt sah man das Auto ca 50 Zentimeter vom Bordstein entfernt. Ich habe trotzdem wie es sich gehört die Polizei gerufen und die haben den Schaden aufgenommen und ich denke den Besitzer des Wagens kontaktiert, da ich heute Post von seiner KFZ-Versicherung erhalten habe.

Jetzt im Nachhinein ist mir eingefallen: Da ja der Schaden hinten links bei ihm wie gesagt ca. 40 Zentimeter lang ist, er aber rund 50 Zentimeter in die Straße hineingeragt hat, dann ist meines Wissens er selber schuld und nicht ich.

Ganz einfache Berechnung: Wenn er richtig geparkt hätte, wäre der Schaden gar nicht passiert, da meine Front vorne rechts rund 10 Zentimeter an seinem Heck hinten links vorbeigekommen wäre. 50 Zentimeter Entfernung vom Bordstein minus 40 Zentimeter Schadenfläche = 10 Zentimeter Pufferzone. Ganz einfache Mathematik.

Das ist mir aber jetzt erst eingefallen nachdem ich mich bei der gegnerischen Versicherung telefonisch gemeldet habe und denen die Daten meine Versicherung durchgegeben habe. Mir ist jetzt total mulmig weil ich weiß das ich im Recht bin und aber quasi ein Eingeständnis am Telefon gemacht habe.

Was kann ich da jetzt noch schnell machen? Hat jemand einen Mustertext im Kopf, was ich der gegnerischen Versicherung schreiben könnte, das ich nicht schuld bin?

Beste Antwort im Thema

Das ist dein Wissen aber leider Falsch.

Deine Mathematischen Kenntnisse in allen Ehren, die sind hier aber völlig fehl am Platz.

Der Schaden ist von dir respektive deiner Versicherung zu bezahlen.

Du kannst doch nicht einfach -nur weil du nicht Einparken kannst- mit so einem albernen Vorbringen gklauben,

das du hier aus der Haftung bist?

Da bleibt einem die Spucke weg, aber wirklich.........

 

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:)

@The-Bam

Ich habe da geantwortet im Finanzforum und nein das Thema Parkrempler haben wir nicht geklärt. Wer entscheidet denn das das geklärt ist? Du doch bestimmt nicht. Ich sehe hier nicht das irgendwas geklärt ist. Ich weiß genauso wenig wie vorher.

 

Ob du das hier so sieht oder nicht, ist erst einmal ohne Belang.

Da du wohl noch nicht sehr lange über einen Führerschein verfügst -deine Ausführungen hier Belegen das- erkläre ich dir gern noch mal etwas zum Thema. Entweder glaubst du das dann, oder du lässt es und lernst durch eigene Erfahrungen, verbunden mit finanziellen Nachteilen für dich.

Das du an diesem Unfallereignis zu 100% Schuld bist, ist so klar wie Kloßbrühe und steht hier auch nicht zu Debatte. Auch wenn du das anders siehst.

Der Geschädigte -das ist der dem du Experte das Auto kaputtgefahren hast- steht es Frei, an wen er seine Ansprüche richtet.

Er kann diese richten gegen:

- den Fahrer

- den Halter

- die Versicherung des schädigenden Fahrzeuges.

Wenn ich der der Geschädigte wäre und würde an so einen "Experten" wie dich geraten, dann würde ich meine Ansprüche direkt gegen dich stellen, nur allein um dir mal deine Grenzen aufzuzeigen.

Also: lass das bei der Schadenmeldung, damit der -von dir- Gechädigte sein Geld von deiner Versicherung bekommt und höre auf hier Faxen zu machen.

Themenstarteram 27. Juli 2018 um 18:29

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 27. Juli 2018 um 20:23:26 Uhr:

@The-Bam

Ich habe da geantwortet im Finanzforum und nein das Thema Parkrempler haben wir nicht geklärt. Wer entscheidet denn das das geklärt ist? Du doch bestimmt nicht. Ich sehe hier nicht das irgendwas geklärt ist. Ich weiß genauso wenig wie vorher.

 

Ob du das hier so sieht oder nicht, ist erst einmal ohne Belang.

Da du wohl noch nicht sehr lange über einen Führerschein verfügst -deine Ausführungen hier Belegen das- erkläre ich dir gern noch mal etwas zum Thema. Entweder glaubst du das dann, oder du lässt es und lernst durch eigene Erfahrungen, verbunden mit finanziellen Nachteilen für dich.

Das du an diesem Unfallereignis zu 100% Schuld bist, ist so klar wie Kloßbrühe und steht hier auch nicht zu Debatte. Auch wenn du das anders siehst.

Der Geschädigte -das ist der dem du Experte das Auto kaputtgefahren hast- steht es Frei, an wen er seine Ansprüche richtet.

Er kann diese richten gegen:

- den Fahrer

- den Halter

- die Versicherung des schädigenden Fahrzeuges.

Wenn ich der der Geschädigte wäre und würde an so einen "Experten" wie dich geraten, dann würde ich meine Ansprüche direkt gegen dich stellen, nur allein um dir mal deine Grenzen aufzuzeigen.

Also: lass das bei der Schadenmeldung, damit der -von dir- Gechädigte sein Geld von deiner Versicherung bekommt und höre auf hier Faxen zu machen.

Na dann bin ich ja froh dass du nicht der Geschädigte bist.

Wenn ich schuld sein soll, erklär mir doch mal bitte, wie ich hinter ihm einparken soll? Wenn hinter ihm ein Parkplatz genau für ein normales Auto vorhanden ist und er zum Teil auf der Straße statt in der Parkbucht steht dann verändert sich doch der Einfuhrkreis (weiß nicht wie ich es anders nennen soll). Er ist doch verpflichtet so viel Platz zu lassen, damit jemand anderes hinter ihm einparken kann, wenn es die Parklücke erlaubt. Das habe ich in der Fahrschule gelernt und das werde ich niemals vergessen. Und jetzt kommst du und willst mir das Gegenteil erzählen.

Jetzt fehlt nur noch der mit dem Rolls Royce Avatar, der erklärt, das die gegnerische Versicherung verklagt gehört...

:D:D:D

Zitat:

@tomold schrieb am 27. Juli 2018 um 20:31:46 Uhr:

Jetzt fehlt nur noch der mit dem Rolls Royce Avatar, der erklärt, das die gegnerische Versicherung verklagt gehört...

:D:D:D

Made my Day :D

Zitat:

@The-Bam schrieb am 27. Juli 2018 um 20:29:36 Uhr:

Wenn ich schuld sein soll, erklär mir doch mal bitte, wie ich hinter ihm einparken soll?

Gar nicht.

Wer zu blöd ist unfallfrei einzuparken, hat es zu unterlassen.

In diesem Video klick mich wird es ganz gut gezeigt. :)

am 27. Juli 2018 um 18:37

Jetzt verstehe Ich warum sich dieÜ80 Fraktion dagegen wehrt ihren FS freiwillig abzugeben ;-)

Ja, da hast du Glück.

Du willst es nicht verstehen oder?

Es gibt in diesem Forum User, die haben mit solch einer Thematik schon zu tun gehabt, das bist du noch mit einer Blechtrommel um den Weihnachtsbaum gelaufen.

Einparken lernt man in der Fahrschule, dass kann ich dir hier bei MT leider nicht beibringen und auch nicht erklären.

Was hättest du den gemacht, wenn da eine Mutter mit einem Kinderwagen gestanden hätte du Schlaumeiner....

Du bist einfach nur Unfreif, das hat auch keinen Zweck mit dir hier weiter zu Diskutieren

@guruhu

Wer zu blöd ist unfallfrei einzuparken, hat es zu unterlassen.

Eventuell versteht er ja die Sprache, wobei....:rolleyes:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 27. Juli 2018 um 20:39:42 Uhr:

Eventuell versteht er ja die Sprache, wobei....??

Ich möchte ergänzen:

 

... Oder mit den Konsequenzen zu leben.

Zitat:

@The-Bam schrieb am 27. Juli 2018 um 20:29:36 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 27. Juli 2018 um 20:23:26 Uhr:

@The-Bam

Ich habe da geantwortet im Finanzforum und nein das Thema Parkrempler haben wir nicht geklärt. Wer entscheidet denn das das geklärt ist? Du doch bestimmt nicht. Ich sehe hier nicht das irgendwas geklärt ist. Ich weiß genauso wenig wie vorher.

 

Ob du das hier so sieht oder nicht, ist erst einmal ohne Belang.

Da du wohl noch nicht sehr lange über einen Führerschein verfügst -deine Ausführungen hier Belegen das- erkläre ich dir gern noch mal etwas zum Thema. Entweder glaubst du das dann, oder du lässt es und lernst durch eigene Erfahrungen, verbunden mit finanziellen Nachteilen für dich.

Das du an diesem Unfallereignis zu 100% Schuld bist, ist so klar wie Kloßbrühe und steht hier auch nicht zu Debatte. Auch wenn du das anders siehst.

 

Der Geschädigte -das ist der dem du Experte das Auto kaputtgefahren hast- steht es Frei, an wen er seine Ansprüche richtet.

Er kann diese richten gegen:

- den Fahrer

- den Halter

- die Versicherung des schädigenden Fahrzeuges.

Wenn ich der der Geschädigte wäre und würde an so einen "Experten" wie dich geraten, dann würde ich meine Ansprüche direkt gegen dich stellen, nur allein um dir mal deine Grenzen aufzuzeigen.

Also: lass das bei der Schadenmeldung, damit der -von dir- Gechädigte sein Geld von deiner Versicherung bekommt und höre auf hier Faxen zu machen.

Na dann bin ich ja froh dass du nicht der Geschädigte bist.

Wenn ich schuld sein soll, erklär mir doch mal bitte, wie ich hinter ihm einparken soll? Wenn hinter ihm ein Parkplatz genau für ein normales Auto vorhanden ist und er zum Teil auf der Straße statt in der Parkbucht steht dann verändert sich doch der Einfuhrkreis (weiß nicht wie ich es anders nennen soll). Er ist doch verpflichtet so viel Platz zu lassen, damit jemand anderes hinter ihm einparken kann, wenn es die Parklücke erlaubt. Das habe ich in der Fahrschule gelernt und das werde ich niemals vergessen. Und jetzt kommst du und willst mir das Gegenteil erzählen.

Lieber The-Bam,

ob der Geschädigte falsch, richtig, zu weit links, rechts, mitte, oben, unten geparkt hat ist in dem Fall egal. Selbst beim Falschparken, auch bei OWI, entbindet es Dich nicht von der Haftung, wenn Dein Auto sein Auto kaputt macht. Leichter kann ich es nicht ausdrücken. Liegt wohl daran, dass ich das Tanzen meines Namens in der Schule nicht gelernt habe.

Du darftst das gerne aber noch mal unter dem Stichwort Gefährdungshaftung googeln.

Übrigens habe ich es bislang noch nicht erlebt, dass der Dellenzähler so erzürnt geantwortet hat.

Mein Opa hat mir mal erzählt, dass er 30 Jahre Unfallfrei gefahren ist.

Klar, weil die anderen immer aufgepasst haben.

Zitat:

@The-Bam schrieb am 27. Juli 2018 um 20:29:36 Uhr:

 

Wenn ich schuld sein soll, erklär mir doch mal bitte, wie ich hinter ihm einparken soll?

Gar nicht, wenn Du nicht in der Lage bist, Dein Fahrzeug in eine Lücke zu bewegen ohne ein anderes zu beschädigen.

Und da es viele gibt wie Dich, die nicht parken können, stelle ich mich öfter mittig auf zwei Parkplätze, damit ich auch noch einsteigen kann,wenn ich vom einkaufen zurück komme.

Die Behindertenparkplätze sind ja meist von Fahrzeugführer belegt,die nicht lesen können,bzw das GebotsSchild für den Parkplatz anders interpretieren, so wie Du das,was Du in der Fahrschule gelernt haben willst

schick mir doch mal die Fahrschule,wo Du Deinen Lappen gemacht hast. Evtl muss man dort ja ansetzen. Bei der Praktischen Prüfung musst Du wohl Glück gehabt haben und es war gerade niemand auf der Straße

Gruß M

Themenstarteram 27. Juli 2018 um 18:44

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 27. Juli 2018 um 20:38:14 Uhr:

Ja, da hast du Glück.

Du willst es nicht verstehen oder?

Es gibt in diesem Forum User, die haben mit solch einer Thematik schon zu tun gehabt, das bist du noch mit einer Blechtrommel um den Weihnachtsbaum gelaufen.

Einparken lernt man in der Fahrschule, dass kann ich dir hier bei MT leider nicht beibringen und auch nicht erklären.

Was hättest du den gemacht, wenn da eine Mutter mit einem Kinderwagen gestanden hätte du Schlaumeiner....

Du bist einfach nur Unfreif, das hat auch keinen Zweck mit dir hier weiter zu Diskutieren

Diese sarkastischen Kommentare kannst du dir sparen. Was glaubst du denn was ich getan hätte wenn da eine Mutter mit dem Kinderwagen gestanden hätte? Ich hätte gewartet bis sie weg ist und dann nach wie vor versucht einzuparken.

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