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Ich habe beim Einparken das gegnerische Fahrzeug hinten links komplett aufgerissen

Themenstarteram 27. Juli 2018 um 17:21

Hi Community,

ich habe ein Problem folgendes:

Man sagt ja, das beim rückwärts einparken wenn man hinten aus der Heckscheibe guckt und das eigene Heck am Heck vom Fahrzeug vorbei ist das man das Lenkrad komplett in Richtung Parkplatz einschlagen soll und wenn der eigene Seitenspiegel an der C-Säule des Gegners vorbei ist das Lenkrad wieder komplett in die andere Richtung einschlagen soll.

Das habe ich am Montag versucht, bin jedoch beim einparken mit meiner vorderen rechten Front beim Vordermann am Heck hinten links langgeschrammt. Und zwar so doll dass sich mein Kotflügel vorne rechts verabschiedet hat (hat sich komplett verbogen und ist leicht abgerissen) und beim Geschädigten ist die Seite hinten links längs aufgerissen. Bestimmt 40 Zentimeter.

Ich bin sofort ausgestiegen da ich den Schaden gemerkt habe. Wenige Sekunden danach kam auch schon ein Passant und hat mich blöd angemacht und meinte ob ich nicht einparken kann. Als ich mich angefangen habe mit ihm zu streiten habe ich gesehen, das das Auto des Gegners rund 50 Zentimeter in die Straße hineinragt. Also wenn man rechts vom Auto guckt sah man das Auto ca 50 Zentimeter vom Bordstein entfernt. Ich habe trotzdem wie es sich gehört die Polizei gerufen und die haben den Schaden aufgenommen und ich denke den Besitzer des Wagens kontaktiert, da ich heute Post von seiner KFZ-Versicherung erhalten habe.

Jetzt im Nachhinein ist mir eingefallen: Da ja der Schaden hinten links bei ihm wie gesagt ca. 40 Zentimeter lang ist, er aber rund 50 Zentimeter in die Straße hineingeragt hat, dann ist meines Wissens er selber schuld und nicht ich.

Ganz einfache Berechnung: Wenn er richtig geparkt hätte, wäre der Schaden gar nicht passiert, da meine Front vorne rechts rund 10 Zentimeter an seinem Heck hinten links vorbeigekommen wäre. 50 Zentimeter Entfernung vom Bordstein minus 40 Zentimeter Schadenfläche = 10 Zentimeter Pufferzone. Ganz einfache Mathematik.

Das ist mir aber jetzt erst eingefallen nachdem ich mich bei der gegnerischen Versicherung telefonisch gemeldet habe und denen die Daten meine Versicherung durchgegeben habe. Mir ist jetzt total mulmig weil ich weiß das ich im Recht bin und aber quasi ein Eingeständnis am Telefon gemacht habe.

Was kann ich da jetzt noch schnell machen? Hat jemand einen Mustertext im Kopf, was ich der gegnerischen Versicherung schreiben könnte, das ich nicht schuld bin?

Beste Antwort im Thema

Das ist dein Wissen aber leider Falsch.

Deine Mathematischen Kenntnisse in allen Ehren, die sind hier aber völlig fehl am Platz.

Der Schaden ist von dir respektive deiner Versicherung zu bezahlen.

Du kannst doch nicht einfach -nur weil du nicht Einparken kannst- mit so einem albernen Vorbringen gklauben,

das du hier aus der Haftung bist?

Da bleibt einem die Spucke weg, aber wirklich.........

 

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Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 28. Juli 2018 um 15:00:08 Uhr:

Kauf dir einen Smart

Mit dem kannst du quer einparken. .. das sollte ja zu schaffen sein ohne so aufzureißen :D :D :D

Da sich der TE anscheinend in einer Telefonzelle verläuft gibt es für den Smart auch eine Rückfahrkamera :D:D:D

Die nutzt doch nichts. Kameras mit bird-view werden gebraucht.

nun lasst mal gut sein jetzt, sonst ist hier gleich zu.

Das muss ja nun auch nicht sein.....:(

am 28. Juli 2018 um 17:01

Das Quatsch!

Hier kann man schließlich fürs Leben lernen.

Zitat:

@The-Bam [url=https://www.motor-talk.de/.../...omplett-aufgerissen-t6405768.html?...]schrieb

Was kann ich da jetzt noch schnell machen? Hat jemand einen Mustertext im Kopf, was ich der gegnerischen Versicherung schreiben könnte, das ich nicht schuld bin?

Vergiss alles, was hier bisher steht.

Das wird sicher gut aussehen wenn du folgende Ideen ausformulierst und an die gegnerische Versicherung schickst.

- schick denen zwingend Deine korrekte Berechnung

- dann sagst Du, dass du hier das Opfer eines Falschparkers bist und damit sicher unschuldig. Deswegen brauchst du 1. nichts zahlen und 2. forderst Du sie auf Deinen Schaden zu zahlen.

- ferner haust Du denen den o.g. § 1 um die Ohren

- zum Schluss schreibst du denen dass sie in einer Frist von 10 Tagen zu zahlen haben

- und jetzt kommt ein Tipp, der Wirkung zeigen wird. Sag denen, dass der einzige Mitarbeiter mit dem Du noch sprechen wirst, der Vorstandsvorsitzende ist. Nur der kann einen solchen Fall bewilligen

Keep going

am 28. Juli 2018 um 20:03

Der letzte Tipp ist natürlich Quatsch, Aber Punkt 1 bis 4 sollte klappen

Zille, ist Dein Ironie-Radar defekt?

am 28. Juli 2018 um 20:08

Nein, ich bin überzeugt das klappt so

Verdammt? Ist nun mein Radar defekt :confused:

am 28. Juli 2018 um 20:12

;)

Hallo Leute!

Schöne Kommentare. Ich nehme mal an, dass der Moderator wohl im Urlaub ist, er hätte sicher auch so seine Freude gehabt.

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