Ich habe beim Einparken das gegnerische Fahrzeug hinten links komplett aufgerissen
Hi Community,
ich habe ein Problem folgendes:
Man sagt ja, das beim rückwärts einparken wenn man hinten aus der Heckscheibe guckt und das eigene Heck am Heck vom Fahrzeug vorbei ist das man das Lenkrad komplett in Richtung Parkplatz einschlagen soll und wenn der eigene Seitenspiegel an der C-Säule des Gegners vorbei ist das Lenkrad wieder komplett in die andere Richtung einschlagen soll.
Das habe ich am Montag versucht, bin jedoch beim einparken mit meiner vorderen rechten Front beim Vordermann am Heck hinten links langgeschrammt. Und zwar so doll dass sich mein Kotflügel vorne rechts verabschiedet hat (hat sich komplett verbogen und ist leicht abgerissen) und beim Geschädigten ist die Seite hinten links längs aufgerissen. Bestimmt 40 Zentimeter.
Ich bin sofort ausgestiegen da ich den Schaden gemerkt habe. Wenige Sekunden danach kam auch schon ein Passant und hat mich blöd angemacht und meinte ob ich nicht einparken kann. Als ich mich angefangen habe mit ihm zu streiten habe ich gesehen, das das Auto des Gegners rund 50 Zentimeter in die Straße hineinragt. Also wenn man rechts vom Auto guckt sah man das Auto ca 50 Zentimeter vom Bordstein entfernt. Ich habe trotzdem wie es sich gehört die Polizei gerufen und die haben den Schaden aufgenommen und ich denke den Besitzer des Wagens kontaktiert, da ich heute Post von seiner KFZ-Versicherung erhalten habe.
Jetzt im Nachhinein ist mir eingefallen: Da ja der Schaden hinten links bei ihm wie gesagt ca. 40 Zentimeter lang ist, er aber rund 50 Zentimeter in die Straße hineingeragt hat, dann ist meines Wissens er selber schuld und nicht ich.
Ganz einfache Berechnung: Wenn er richtig geparkt hätte, wäre der Schaden gar nicht passiert, da meine Front vorne rechts rund 10 Zentimeter an seinem Heck hinten links vorbeigekommen wäre. 50 Zentimeter Entfernung vom Bordstein minus 40 Zentimeter Schadenfläche = 10 Zentimeter Pufferzone. Ganz einfache Mathematik.
Das ist mir aber jetzt erst eingefallen nachdem ich mich bei der gegnerischen Versicherung telefonisch gemeldet habe und denen die Daten meine Versicherung durchgegeben habe. Mir ist jetzt total mulmig weil ich weiß das ich im Recht bin und aber quasi ein Eingeständnis am Telefon gemacht habe.
Was kann ich da jetzt noch schnell machen? Hat jemand einen Mustertext im Kopf, was ich der gegnerischen Versicherung schreiben könnte, das ich nicht schuld bin?
Beste Antwort im Thema
Das ist dein Wissen aber leider Falsch.
Deine Mathematischen Kenntnisse in allen Ehren, die sind hier aber völlig fehl am Platz.
Der Schaden ist von dir respektive deiner Versicherung zu bezahlen.
Du kannst doch nicht einfach -nur weil du nicht Einparken kannst- mit so einem albernen Vorbringen gklauben,
das du hier aus der Haftung bist?
Da bleibt einem die Spucke weg, aber wirklich.........
115 Antworten
Der gegnerischen Versicherung selbst schreiben ist selten eine gute Idee,
so was lässt man einen Fachanwalt erledigen,
genau solche lustigen Konstrukte sind der Grund das ich gegen alles und jeden rechtsschutzversichert bin.
Du darfst natürlich der Meinung sein nicht schuld zu sein,
es ist aber schwer einem Wagen, der sich nicht bewegt, eine (Mit)schuld anzuhängen,
deshalb kann ich nur dringend raten das einem Fachmann zu überlassen.
Aber schick der Versicherung doch Deine Berechnungen mit den 40und 50cm,
Du hast doch hoffentlich ausser Deiner Behauptung auch aussagekräftige Fotos,
mit Zollstock etc. als Beweis, damit nicht jemand einfach was anderes behaupten kann?
Zeugen, die Deine ganze Vermessung bestätigen wären natürlich super.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 27. Juli 2018 um 22:1:12 Uhr:
Zeugen, die Deine ganze Vermessung bestätigen wären natürlich super.
Polizei war ja da.
Dürfte also eine sichere Sache sein.
@The-Bam würdest du meine Fragen beantworten?
Ich bin nicht doof. Ich weiß, das der Kommentar von NDLimit eigentlich ironisch gemeint war mit §1. Trotzdem ist das genau das Rechtsurteil was ich gesucht habe. Am Ende stellt sich der Witz als genau das Argument raus was ich brauche. Von daher danke egal was vorher war.
Versicherungen haben nunmal Angst wenn man mit Paragrafen um die Ecke kommt. Das ist halt so genau dieser Paragraf sagt das aus was ich wollte.
Ich sehe von dir keine Fragen guruhu. Was meinst du?
Noch ein paar Pragraphen:
§§ 20, 21 StGB
§§ 104, 106 BGB
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Zitat:
@The-Bam schrieb am 27. Juli 2018 um 22:05:37 Uhr:
Versicherungen haben nunmal Angst wenn man mit Paragrafen um die Ecke kommt. Das ist halt so genau dieser Paragraf sagt das aus was ich wollte.
Die nässen sich vor Lachen ein wenn du mit so einem Quatsch ankommst. Mit ein bisschen Glück kannst du dann in ein paar Wochen hier ein Thread aufmachen "Ich habe keine Fahrerlaubnis mehr <heul>"
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Juli 2018 um 22:10:33 Uhr:
Noch ein paar Pragraphen:§§ 20, 21 StGB
§§ 104, 106 BGB
Nein das reicht. Will nicht übertreiben.
Versicherungen pellen sich ein Ei darauf,
wenn Privatpersonen mit Paragraphen kommen,
ich bezweifle das solch ein Anliegen es überhaupt vom
Sachbearbeiter zur Rechtsabteilung der Versicherung schafft.
Die gegn. Versicherung wird nur eins sagen:
NÖ
Zum gleichen Zeitpunkt wird Deine Versicherung wahrscheinlich einfach zahlen.
Ich sehe die Versicherung jetzt schon zittern oder sind es Lachanfälle ?
Hi Te merkst du nicht ,dass du dich hier selber voll zum Kasper machst ?
B 19
Ironie? Von mir? Das ist jetzt mal ein ganz böse Unterstellung. Und zum Thema Orthographie möchte ich gar nicht erst wissen, wie sich @Florian333 dazu äussert...
@onzlaught schrieb am 27. Juli 2018 um 22:01:12 Uhr:
Der gegnerischen Versicherung selbst schreiben ist selten eine gute Idee,
so was lässt man einen Fachanwalt erledigen
Aber schick der Versicherung doch Deine Berechnungen mit den 40und 50cm,
welcher "gegnerischen Versicherung"?
Seine Versicherung muss hier bezahlen. Und das wird die auch.
Mit oder ohne Hobby- Einstein Aussagen.
Na er möchte doch bestimmt seinen Schaden ersetzt haben,
dann muß er sich auch an die gegn. Versicherung wenden.
Und mit der Begründung legen die bestimmt noch Schmerzensgeld drauf.
P.S.
Die Berechnungen müssen natürlich auch an die eigene Versicherung,
wenn die nicht wissen wie schlecht der Gegner geparkt hat,
bezahlen die am Ende einfach so....
§ 46 Abs 3 FEV dürfte hier wohl mehr als begründet sein.
Sollte irgendeine öffentliche Stelle Wind von Deiner Einstellung zum Straßenverkehr bekommen, wird der von mir aufgeführte Paragraph greifen .
Und der Schaden am Fzg des TE wird natürlich von der HP des parkenden Autos übernommen. Was steht der da überhaupt?
Mit dieser Erkenntnis hätte ich nach meinem Unfall die Stadt verklagen können. Hätten die an der Unfallstelle kein Hochbord gebaut, wären noch alle Teile dran. Und ich dachte immer,der Unfall war meine Schuld. So kann man falsch liegen.
Und Schuld dass ich der Kleinen Krankenschwester hinten drauf gefahren bin, hat selbstverständlich ihr Arbeitgeber. Denn hätte sie Spätschicht gehabt,hätte sie mir beim Abbiegen nicht im Weg gestanden.
Da im Fernsehen eh nur Müll läuft, ist das hier aber eine schöne Abwechslung.
Oh ich seh grade auf Kika läuft "Bernd das Brot", ich bin raus.
Gruß M
Zitat:
@The-Bam schrieb am 27. Juli 2018 um 22:05:37 Uhr:
Ich bin nicht doof.
Quad erat demonstrandum....
Der Studentenstreich füllt jetzt schon 6 Seiten............😛😛
Die hocken besoffen in der Kneipe und haben wunde Oberschenkel 😉