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Ich habe beim Einparken das gegnerische Fahrzeug hinten links komplett aufgerissen

Themenstarteram 27. Juli 2018 um 17:21

Hi Community,

ich habe ein Problem folgendes:

Man sagt ja, das beim rückwärts einparken wenn man hinten aus der Heckscheibe guckt und das eigene Heck am Heck vom Fahrzeug vorbei ist das man das Lenkrad komplett in Richtung Parkplatz einschlagen soll und wenn der eigene Seitenspiegel an der C-Säule des Gegners vorbei ist das Lenkrad wieder komplett in die andere Richtung einschlagen soll.

Das habe ich am Montag versucht, bin jedoch beim einparken mit meiner vorderen rechten Front beim Vordermann am Heck hinten links langgeschrammt. Und zwar so doll dass sich mein Kotflügel vorne rechts verabschiedet hat (hat sich komplett verbogen und ist leicht abgerissen) und beim Geschädigten ist die Seite hinten links längs aufgerissen. Bestimmt 40 Zentimeter.

Ich bin sofort ausgestiegen da ich den Schaden gemerkt habe. Wenige Sekunden danach kam auch schon ein Passant und hat mich blöd angemacht und meinte ob ich nicht einparken kann. Als ich mich angefangen habe mit ihm zu streiten habe ich gesehen, das das Auto des Gegners rund 50 Zentimeter in die Straße hineinragt. Also wenn man rechts vom Auto guckt sah man das Auto ca 50 Zentimeter vom Bordstein entfernt. Ich habe trotzdem wie es sich gehört die Polizei gerufen und die haben den Schaden aufgenommen und ich denke den Besitzer des Wagens kontaktiert, da ich heute Post von seiner KFZ-Versicherung erhalten habe.

Jetzt im Nachhinein ist mir eingefallen: Da ja der Schaden hinten links bei ihm wie gesagt ca. 40 Zentimeter lang ist, er aber rund 50 Zentimeter in die Straße hineingeragt hat, dann ist meines Wissens er selber schuld und nicht ich.

Ganz einfache Berechnung: Wenn er richtig geparkt hätte, wäre der Schaden gar nicht passiert, da meine Front vorne rechts rund 10 Zentimeter an seinem Heck hinten links vorbeigekommen wäre. 50 Zentimeter Entfernung vom Bordstein minus 40 Zentimeter Schadenfläche = 10 Zentimeter Pufferzone. Ganz einfache Mathematik.

Das ist mir aber jetzt erst eingefallen nachdem ich mich bei der gegnerischen Versicherung telefonisch gemeldet habe und denen die Daten meine Versicherung durchgegeben habe. Mir ist jetzt total mulmig weil ich weiß das ich im Recht bin und aber quasi ein Eingeständnis am Telefon gemacht habe.

Was kann ich da jetzt noch schnell machen? Hat jemand einen Mustertext im Kopf, was ich der gegnerischen Versicherung schreiben könnte, das ich nicht schuld bin?

Beste Antwort im Thema

Das ist dein Wissen aber leider Falsch.

Deine Mathematischen Kenntnisse in allen Ehren, die sind hier aber völlig fehl am Platz.

Der Schaden ist von dir respektive deiner Versicherung zu bezahlen.

Du kannst doch nicht einfach -nur weil du nicht Einparken kannst- mit so einem albernen Vorbringen gklauben,

das du hier aus der Haftung bist?

Da bleibt einem die Spucke weg, aber wirklich.........

 

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Du bist ihm rein gefahren und hast damit für den Schaden gerade zustehen. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Selbstverständlich bist du nicht schuld. Wer ein anderes Fahrzeug beschädigt ist nie schuld.

Das andere Fahrzeug hätte ja schließlich auch woanders sein können, dann wäre der unfall nicht passiert.

 

Edit: jetzt mal im Ernst. Glaubst du wirklich, dass du keine Schuld hast?

Moin!

Nichts, du hast Schuld, auch wenn er mitten auf der Straße stand. Er stand, du bist gefahren.

Im Übrigen hast du vergessen zu erwähnen, dass man beim rückwärts einparken auch einmal nach vorn schauen soll.

G

HJü

Das ist dein Wissen aber leider Falsch.

Deine Mathematischen Kenntnisse in allen Ehren, die sind hier aber völlig fehl am Platz.

Der Schaden ist von dir respektive deiner Versicherung zu bezahlen.

Du kannst doch nicht einfach -nur weil du nicht Einparken kannst- mit so einem albernen Vorbringen gklauben,

das du hier aus der Haftung bist?

Da bleibt einem die Spucke weg, aber wirklich.........

 

Wenn Du keinen Alien aus dem Hut zauberst, der zugibt mit seinem Raumschiff vorher den Kotflügel abmontiert zu haben und möglicherweise seine interstellare Versicherung einspringt, hast Du wohl oder übel Pech gehabt.

Man.. Du hast die Karre angerempelt, weil Du nicht aufgepasst hast, nun steh auch dazu.

Also ich hab es so gelernt,dass man, wenn der rechte Scheinwerfer in der Höhe der linken Hecks des anderen Wagens ist man voll einschlagen soll.

Und zu Deiner Frage:

Egal wie der andere geparkt hat, es gibt keine Begründung, die Dich als Unfallverursacher entlastet. Wenn der andere Wagen so parkt,dass Du nicht in der Lage bist einzuparken, ohne den andren zu beschädigen, musst Dir einen anderen Parkplatz suchen.

Eigentlich kaum zu glauben,dass Du das tatsächlich ernst meinen könntest, der andere hätte Schuld, dass Du ihm reingefahren bist.

Gruß M

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 27. Juli 2018 um 19:30:11 Uhr:

 

Da bleibt einem die Spucke weg, aber wirklich.........

Deshalb hab ich vorher noch was getrunken und ihr wart alle schneller mit Antworten.

Sagenhaft, auf was für Ideen manch einer kommt.

Gruß M

Themenstarteram 27. Juli 2018 um 17:41

Ja ok aber moment mal. Wenn der Gegner 40 Zentimeter in die Straße hineinragt dann heißt das ja automatisch dass ich weniger Platz zum Einparken habe da ich ja vorher sein Auto berühre. Wenn er am Bordstein geparkt hätte wie jeder normale Mensch dann hätte ich ihn ja gar nicht berührt sondern wäre knapp an ihm vorbeigekommen. Was an der Rechnung falsch sein soll verstehe ich nicht. Er behindert mit seinem Parken ja auch den gegnerischen Verkehr. Ich will gar nicht wissen wieviele Leute sich aufgeregt haben, als sie an ihm vorbeigefahren sind und evtl. sogar anhalten mussten, weil sie beim umkurven sonst in den Gegenverkehr gelangt wären!

Guckt euch seine Einschätzung im Finanzierungsforum an.... Troll!

Themenstarteram 27. Juli 2018 um 17:45

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. Juli 2018 um 19:41:19 Uhr:

Guckt euch seine Einschätzung im Finanzierungsforum an.... Troll!

Ich habe dort geschrieben das das meine eigene Ansicht ist weil ich durch meinen Fahrzeugkauf mich fast verschuldet habe und ich habe mich entschuldigt. Was das jetzt mit dem Thema hier zu tun hat weiß ich auch nicht. Ich wollte dort nur Tipps geben ja aber du musst nicht gleich beleidigend werden.

Ferien und Langeweile?

@TE

Also wenn ein Auto mitten auf der Straße steht(warum ist egal) und Du rauchst den auf,ist der andere Schuld, weil Wenn er nicht da gestanden hätte, wärst Du ja vorbeigekommen. ?

Wie warm habt ihr das bei Euch?

Gruß M

Themenstarteram 27. Juli 2018 um 17:51

Ich frage mich was ich jetzt getan habe das solche Antworten kommen. Ich sage doch vergesst das aus dem Finanzforum. Das war eine eigene Einschätzung von mir und was das jetzt hiermit zu tun hat weiß ich nicht.

Ich will hier einfach nur ein wenig Hilfe und wissen ob ich das richtig sehe und wenn ja ob jemand weiß was ich der Versicherung schreiben könnte (weil man ja heutzutage alles schriftlich machen soll).

Zitat:

@The-Bam schrieb am 27. Juli 2018 um 19:45:17 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. Juli 2018 um 19:41:19 Uhr:

Guckt euch seine Einschätzung im Finanzierungsforum an.... Troll!

Ich habe dort geschrieben das das meine eigene Ansicht ist weil ich durch meinen Fahrzeugkauf mich fast verschuldet habe und ich habe mich entschuldigt. Was das jetzt mit dem Thema hier zu tun hat weiß ich auch nicht. Ich wollte dort nur Tipps geben ja aber du musst nicht gleich beleidigend werden.

Beleidigend? Ich habe lediglich den Verdacht bezüglich eines Trolls geäussert, da hier Beiträge Deinerseits geäussert wurden die sehr, sagen wir mal, fragwürdig sind.

Du darfst mir gern das Thema Verschuldung erklären. Die Sache mit der Haftung bzgl. Parkrempler ist ja geklärt.

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