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Ich habe beim Einparken das gegnerische Fahrzeug hinten links komplett aufgerissen

Themenstarteram 27. Juli 2018 um 17:21

Hi Community,

ich habe ein Problem folgendes:

Man sagt ja, das beim rückwärts einparken wenn man hinten aus der Heckscheibe guckt und das eigene Heck am Heck vom Fahrzeug vorbei ist das man das Lenkrad komplett in Richtung Parkplatz einschlagen soll und wenn der eigene Seitenspiegel an der C-Säule des Gegners vorbei ist das Lenkrad wieder komplett in die andere Richtung einschlagen soll.

Das habe ich am Montag versucht, bin jedoch beim einparken mit meiner vorderen rechten Front beim Vordermann am Heck hinten links langgeschrammt. Und zwar so doll dass sich mein Kotflügel vorne rechts verabschiedet hat (hat sich komplett verbogen und ist leicht abgerissen) und beim Geschädigten ist die Seite hinten links längs aufgerissen. Bestimmt 40 Zentimeter.

Ich bin sofort ausgestiegen da ich den Schaden gemerkt habe. Wenige Sekunden danach kam auch schon ein Passant und hat mich blöd angemacht und meinte ob ich nicht einparken kann. Als ich mich angefangen habe mit ihm zu streiten habe ich gesehen, das das Auto des Gegners rund 50 Zentimeter in die Straße hineinragt. Also wenn man rechts vom Auto guckt sah man das Auto ca 50 Zentimeter vom Bordstein entfernt. Ich habe trotzdem wie es sich gehört die Polizei gerufen und die haben den Schaden aufgenommen und ich denke den Besitzer des Wagens kontaktiert, da ich heute Post von seiner KFZ-Versicherung erhalten habe.

Jetzt im Nachhinein ist mir eingefallen: Da ja der Schaden hinten links bei ihm wie gesagt ca. 40 Zentimeter lang ist, er aber rund 50 Zentimeter in die Straße hineingeragt hat, dann ist meines Wissens er selber schuld und nicht ich.

Ganz einfache Berechnung: Wenn er richtig geparkt hätte, wäre der Schaden gar nicht passiert, da meine Front vorne rechts rund 10 Zentimeter an seinem Heck hinten links vorbeigekommen wäre. 50 Zentimeter Entfernung vom Bordstein minus 40 Zentimeter Schadenfläche = 10 Zentimeter Pufferzone. Ganz einfache Mathematik.

Das ist mir aber jetzt erst eingefallen nachdem ich mich bei der gegnerischen Versicherung telefonisch gemeldet habe und denen die Daten meine Versicherung durchgegeben habe. Mir ist jetzt total mulmig weil ich weiß das ich im Recht bin und aber quasi ein Eingeständnis am Telefon gemacht habe.

Was kann ich da jetzt noch schnell machen? Hat jemand einen Mustertext im Kopf, was ich der gegnerischen Versicherung schreiben könnte, das ich nicht schuld bin?

Beste Antwort im Thema

Das ist dein Wissen aber leider Falsch.

Deine Mathematischen Kenntnisse in allen Ehren, die sind hier aber völlig fehl am Platz.

Der Schaden ist von dir respektive deiner Versicherung zu bezahlen.

Du kannst doch nicht einfach -nur weil du nicht Einparken kannst- mit so einem albernen Vorbringen gklauben,

das du hier aus der Haftung bist?

Da bleibt einem die Spucke weg, aber wirklich.........

 

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am 27. Juli 2018 um 19:14

Ich fühle mich von dem ganze Sarkasmus hier gerade wirklich etwas bedroht.

Hört auf jetzt!!

Verstanden?

Eyyy - macht das Spielzeug nicht kaputt...:D

Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. Juli 2018 um 21:14:09 Uhr:

Ich fühle mich von dem ganze Sarkasmus hier gerade wirklich etwas bedroht.

Hört auf jetzt!!

Verstanden?

Nö....

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 27. Juli 2018 um 21:13:06 Uhr:

Das zum Beispiel ist Verarsche..........??

Nein Watson :cool: ,

ich versuche nur die Gedankengänge anderer nachzuvollziehen, damit ich in Zukunft meinen Wagen "besser" abstellen kann.

So wie ich das gerade sehe , muss Verstanden auf den Index, genau wie Popcorn......:rolleyes:

Mal im Ernst jetzt:

Kindergarten.

Tipp: halte dich vom TE fern

Ja - von Anfang an...

am 27. Juli 2018 um 19:19

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 27. Juli 2018 um 21:18:20 Uhr:

So wie ich das gerade sehe , muss Verstanden auf den Index, genau wie Popcorn......:rolleyes:

Und wie sollen wir dann in Zukunft drohen?

Themenstarteram 27. Juli 2018 um 19:31

Ohne Witz jetzt. Was ist nun?

Du bist unschuldig. Melde deinen Schaden der gegnerischen Versicherung und lehn dich zurück.

Möglicherweise hast Du ja auch Erfolg gegen den Geschädigten aufgrund seines Parkfehlers in dem Du dich auf Paragraph 1 StVO berufst

Themenstarteram 27. Juli 2018 um 19:41

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. Juli 2018 um 21:36:09 Uhr:

Möglicherweise hast Du ja auch Erfolg gegen den Geschädigten aufgrund seines Parkfehlers in dem Du dich auf Paragraph 1 StVO berufst

Stimmt, das ist tatsächlich eine gute Idee. Ich hätte nicht gedacht, das von dir noch die beste Antwort kommt. Was auch immer bisher war vielen Dank!

Aber bitte. Sehr gerne doch. Wir sind hier alle auf Krawall gebürstet, knüppeln erst alles nieder und kommen erst gegen Ende zu den vernünftigen Vorschlägen.

Solltest Du noch keine RS-Versicherung haben, so meld Dich bitte, wir können da nachträglich sicher alles regeln

Ich hätte da auch noch einen Link, den man gut verwenden könnte:

https://evang.at/glaube-leben/die-zehn-gebote/

giv peace a chance

In Love..........

am 27. Juli 2018 um 19:58

Eventuell würde ja auch eine Klage gegen die Fahrschule helfen, die dir die Rückwärts-Einpark-Formel gelehrt hat?

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