Ich bin über Rot gefahren - weil Blaulicht hinter mir - jetzt Strafe

Hallo,

heute morgen auf dem Weg zu Arbeit stand ich an einer roten Ampel, ich hörte bereits aus großer Entfernung den Martinshorn. Ein paar Sekunden später sah ich den Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn. Er war nun hinter mir und ich habe erstmal die Umgebung gecheckt vor mir, alle blieben stehen (wo möglich wg. dem RTW).
Ich habe auch zuerst nach hinten fahren wollen um nicht über Rot zu fahren, der RTW fuhr aber minimal weiter also weiter dicht auf, vlt um zu signalisieren, fahr einfach.
Ich fuhr also ein Stückchen über die Rote Ampel und machte Platz für den RTW, damit dieser weiterfahren kann. Anderweitig konnte ich WIRKLICH NULL PLATZ MACHEN.

Ich bin daraufhin rückwärts gefahren nachdem der RTW weg war, um wieder vor der Ampel stehen zu bleiben. Dann war es auch sofort grün und ich fuhr los. Keine Minute verging und hinter mir eine Streife die sich vor mir gesetzt hat mit der Schrift "Bitte folgen". Ich habe mich gewundert und wir hielten an geeigneter Stelle an.

Dann das Übliche, Dokumente etc.
Frage die mir gestellt wurde, ob ich weiß warum ich angehalten wurde. Nein sagte ich, keine Ahnung.

Der Beamte erklärte mir, er hätte mein Vorgehen an der Ampel beobachtet (komischerweise sah ich aber die Streife an der Ampel nicht, das ist das ärgerlich). Er sagte mir, ich sei noch in der Probezeit, diese verlängert sich nun, ich solle doch 200€ begleichen und habe nun 2 Punkte in Flensburg, meine Probezeit wird verlängert und eventuell kommt noch sogar ein Monat Fahrverbot dazu. Mit einem Aufbauseminar muss ich rechnen, allein wegen Überfahren einer roten Ampel ?? Er erklärte mir auch welche Rechte ich noch habe. Ich habe ihn den Fall mit dem RTW geschildert und damit argumentiert, dass ich meiner Pflicht nachgegangen bin und Platz gemacht habe. Hat den Beamten leider null interessiert.

Nun, meine Frage, wie gehe ich am besten vor ?
Ich darf doch Platz machen, wenn es um Leben und Tod geht, oder nicht ?

Ich habe übrigens eine Rechtsschutzversicherung für Verkehr, soll ich davon Gebrauch machen ?
Soll ich so schnell wie möglich zum Anwalt ?
Welche Schritte wäre angebracht und kann man die 200 Euro wieder kriegen bzw. den Rest zurckziehen lassen wie Punkte, Probezeit ... ?

Freue mich über jede hilfreiche Antwort

Beste Antwort im Thema

Ich halte das Ganze mittlerweile für eine riesen Fakestory. Es fehlt an belastbaren Fakten.
Ein Fake-Streifenwagen ist so auffällig wie ein Hummer im Mini-Laden. Kein echter Polizist lässt sich auf so eine Sache ein und bucht 200 Euro... ja wohin denn eigentlich? Und Fakepolizisten? Damit sich der ganze Aufwand lohnt ("Streifenwagen", Uniformen, Ausrüstung) müssten die ja dutzende Fahrzeuge anhalten. Zudem: Dieser Modus operandi hinterlässt elektronisch sehr simpel verfolgbare Spuren.
Alles sehr misteriös.
By the way: Das eigentliche Verhalten, bei nahendem RTW trotz Rotlichts vorsichtig in die Kreuzung vorzurücken, ist genau richtig gewesen in Ermangelung anderer Möglichkeiten.

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Ja, die Kennzeichen werden dort nicht an Streifenwagen verwendet, das bestreitet niemand. Es steht aber nirgends, dass das geklaute Kennzeichen jemals zuvor an einem Streifenwagen montiert war. Es kann genauso gut von einem Rasenmähertraktor der Gemeinde gestohlen worden sein, falls diese dort keine normalen Kennzeichen verwenden. Es reicht ja, wenn zwischen Landkreis und Zahlen die Buchstaben fehlen, um die Leute zu verunsichern.

Wenn zwischen Landkreis und Zahlen die Buchstaben fehlen, sollte das einen stutzig machen, denn diese Kombination wird seit über 10 Jahren nicht mehr für Polizei und andere Behörden verwendet.

Wenn man das denn weiss, ja.

Ich hab es so verstanden, da§ der Streifenwagen ein ganz übliches ziviles Ortskennzeichen führte.
Und auf der Wache wurde gesagt, dass eben dieses KZ. vor 2 Tagen als gestohlen gemeldet wurde.

Der TE hat es geschafft hier mal wieder Leute zu beschäftigen und meldet sich nicht mehr da das alles Unsinn war.
Der lacht sich ins Fäustchen.

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Macht doch nix....Hauptsache wir haben Unterhaltung.
Mich regt das nicht so sehr auf, sollte es sich tatsächlich um eine Fake Story handeln.

Genau, schliesslich steht es jedem frei sich hier zu beschäftigen oder nicht. Ausserdem glaube ich nicht, dass der TE sich ins Fäustchen lacht. Der wird sich eher etwas grämen, dass er zu dick aufgetischt hat und seine Münchhausen Story so schnell entlarvt wurde.

Moin Moin !

Zitat:

Wenn zwischen Landkreis und Zahlen die Buchstaben fehlen, sollte das einen stutzig machen, denn diese Kombination wird seit über 10 Jahren nicht mehr für Polizei und andere Behörden verwendet

Falsch , hier in Niedersachsen haben alle Fzge das Kürzel des Landkreises.

MfG Volker

Bei uns, ebenfalls in Niedersachsen,
Landkreiskürzel + PI + Zahl

Schade, dass sich @Nallen sich hierzu nicht mehr meldet...

Ich hätte ja gern noch die Abbuchung auf dem Kontoauszug gesehen....

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 10. Juni 2019 um 11:17:01 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 10. Juni 2019 um 11:17:01 Uhr:



Zitat:

Wenn zwischen Landkreis und Zahlen die Buchstaben fehlen, sollte das einen stutzig machen, denn diese Kombination wird seit über 10 Jahren nicht mehr für Polizei und andere Behörden verwendet

Falsch , hier in Niedersachsen haben alle Fzge das Kürzel des Landkreises.

MfG Volker

Du hast mich nicht richtig verstanden. Natürlich ist als aller erstes der Landkreis auf dem Kennzeichen. Aber dann kommen Buchstaben und dann erst die Zahlen. Es ging um die Buchstaben, die früher fehlten. Das gibt es heute nicht mehr, ausser an Altfahrzeugen.

Habe heute extra darauf geachtet - auch in Niedersachsen zunächst Zulassungsbezirk - dann Buchstabe - dann Zahlen.

Ich hätte es genausogut gleich zulassen können.
Es ergibt sich nichts neues und die Diskussion gleitet wie üblich ab.
Daher dann hier endgültig zu.
Moorteufelchen

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