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Handy am Steuer an roter Ampel

Themenstarteram 12. Juli 2005 um 14:09

Hallo!

Wir haben hier außerorts eine Ampel die eine lange Rotphase hat. (wenn man gerade kommt wo sie von gelb auf rot schaltet ist ungefähr 3 1/2 minuten rot.)

normalerweise darf man ja am steuer nicht mit dem handy telefonieren wenn der motor läuft.

so...wenn ich grad an die besagte ampel herangefahren bin und weis das sie gerade rot geworden ist, schalte ich meinen motor aus.. dürfte ich in dieser zeit wo mein motor an einer ampel aus ist mit dem handy am steuer telefonieren?

danke :-)

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57 Antworten
am 12. Juli 2005 um 14:18

Solange du auf der Fahrbahn stehst, darfst du nicht telefonieren.

Auch an der roten Ampel wartend bist Du Straßenverkehrsteilnehmer.

Kommt die Feerwehr musst Du z.B. Platz machen, das Umspringen auf Grün könnte Dir durch das Telefonieren entgehen etc.

Meine Freisprechanlage hat mit Bluetooth und Einbau ganze 200 EUR gekostet. Das sollte sich jeder leisten können.

Hallo

Das seh ich anders.

Laut polizei-bayern.de gilt das Verbot nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Wenn Du also dreieinhalb Minuten an einer Ampel stehen musst, könnte man sogar auf die Idee kommen, dass Du ähnlichn wie an Bahnübergängen den Motor abstellen solltest/musst. Dann dürftest Du folglich auch telefonieren.

Gruß

am 12. Juli 2005 um 14:54

Nein, wenn man an der Ampel steht, nimmt man, wie madcruiser ganz richtig sagte, am Verkehr teil, auch wenn man gerade nicht fährt.

Das beispiel mit dem plötzlichem Platz machen für einen Krankenwagen etc. war auch richtig.

Es ist definitiv nicht erlaubt.

An der Ampel den Motor auszumachen und dann zu sagen, man parke ja gerade, wäre schon dummdreist ;).

Rechts ran fahren (Bushaltestelle etc.), dann stellt sich das Problem nicht.

Wer aus dem fließenden in den ruhenden Verkehr wechselt, der darf telefonieren.

Trotz verkehrsbedingtem Anhalten (Ampel, Stoppschild, Bahnübergang, Stau) nimmt der Fahrer am fließenden Verkehr teil und hat bestimmte Sorgfaltspflichten zu beachten. Schließlich kann der Verkehr in all diesen Situationen plötzlich wieder vorangehen ;)

Parken an der Bushaltestelle ist sicherlich nicht viel preiswerter als Telefonieren am Steuer ;)

am 12. Juli 2005 um 16:30

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Parken an der Bushaltestelle ist sicherlich nicht viel preiswerter als Telefonieren am Steuer ;)

Halten darf man doch an der Bushaltestelle, also max. 3min. soweit ich weiss.

am 12. Juli 2005 um 17:56

Hi,

ömm.. nur mal so aus der Kalten:

§32 (1a) StVO:

"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist."

Abgesehen davon, dass ich es für dümmlich halte, an ner roten Ampel loszutelefonieren, wäre es demnach nicht unbedingt verwarnungswürdig, gell?

Sorgfaltspflicht wäre ne Möglichkeit zur Bestrafung, der Tatbestand des Telefonierens ergibt sich aber nicht.

Oder seh ichs grad falsch?

Grüße

Schreddi

am 13. Juli 2005 um 5:51

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hi,

ömm.. nur mal so aus der Kalten:

§32 (1a) StVO:

"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist."

Abgesehen davon, dass ich es für dümmlich halte, an ner roten Ampel loszutelefonieren, wäre es demnach nicht unbedingt verwarnungswürdig, gell?

Sorgfaltspflicht wäre ne Möglichkeit zur Bestrafung, der Tatbestand des Telefonierens ergibt sich aber nicht.

Oder seh ichs grad falsch?

Grüße

Schreddi

Nee, siehst du vollkommen richtig!! Hätte jetzt auch den Gesetzestext zitiert, aus dem eindeutig hervorgeht das es nur darauf ankommt, ob der Motor läuft oder nicht!! Da steht nix davon, ob man aktiv oder passiv am Straßenverkehr teilnehmen muss!!

Gruß

Torsten

Wieder etwas dazugelernt.

Stehen und Motor aus = kein Bußgeld.

am 13. Juli 2005 um 10:50

Jo - fahren und Motor aus - Bußgeld ;)

Grüße

Schreddi

Fahren und Freisprechanlage = kein Bußgeld :D

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Wieder etwas dazugelernt.

Stehen und Motor aus = kein Bußgeld.

Zitat:

Jo - fahren und Motor aus - Bußgeld

Zitat:

Fahren und Freisprechanlage = kein Bußgeld

Ich glaub jetzt haben wir es langsam... ;) :D

am 13. Juli 2005 um 12:38

Zumindest fast! ;)

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Jo - fahren und Motor aus - Bußgeld ;)

Stell ich mir ziemlich schwierig vor. :D

Mit genug Tempo kannst Du den Wagen ein paar Minuten ausrollen lassen ;)

Bei langen Bergabstrecken nicht zu empfehlen (Bremskraftverstärker) :D

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