Ich bin angeblich über eine rote Ampel gefahren
Hallo zusammen,
beim abfahren der Autobahn bin ich über gelb über die Ampel gefahren es war am späten Abend und sehr dunkel, es hat geregnet und die Fahrbahn war Nass. Die Polizei stand an der Roten Ampel, als ich dann rechts abgebogen bin war und in Rückspiegel guckte führ die Polizei los und hielt mich an und meinte ich sei über Rot gefahren. Deren Argument war das es bei mir Rot gewesen sein muss da für sie die Ampel grün war als ich auf der Fahrbahn auftauchte. Ich bin mir sicher das die Ampel beim überfahren noch gelb war. Meine Halte Linie ist ca. 15meter von der Fahrbahn entfernt, kann es sein das die Polizei das nicht berücksichtigt hat (hab mir bei Google Earth nochmal die Kreuzung angeschaut)? Wenn meine Ampel auf Rot springt wann wird die Ampel für die Polizei Grün? Ich hab der Polizei immer wieder versucht zu erklären das ich mir sicher bin das ich noch über gelb gefahren bin und auch gesagt das ich noch in der Probezeit bin und mir kein A-Delikt leisten kann. Anfangs war ein Polizist unfreundlich und meinte das sie sich sicher sind das es bei mir Rot gewesen sein muss. Am Ende waren sie sehr freundlich und meinten ich solle mir keine sorgen machen das ich meinen Führerschein verlieren würde da es kein A-Delikt ist und nur eine Ordnungswidrigkeit und das es ein Rotverstoß unter einer Sekunde ist.
Meine Probezeit wurde schon verlängert auf 4Jahre und im Netz steht auch das ein Rotverstoß unter 1 Sekunde ein A-Delikt ist. Ich habe am Ende auch nichts Unterschrieben oder ähnliches von der Polizei bekommen. Kann es sein das die Polizei das nicht Notiert hat? Die Polizei meinte aber das ich bald Post bekomme. Auch wurde mir gesagt das man Prüfen kann wann die Ampel umgesprungen ist zum genauen Zeitpunkt. Hätte ich Chancen bei einem Einspruch falls der Brief kommt?
Danke im Voraus
135 Antworten
Also wenn ich nachts an einer Ampelkreuzung stehe, sieht man die anderen Ampeln doch wie sie leuchten,auch wenn man nicht davor steht
und wenn der te vor einer ampel nicht mehr halten konnte, weil die straße so nass war, was wäre gewesen wenn die ampel ein kind oder was anderes gewesen wäre?
alleine aus dem gunde wird man dem te bei der aussage, sollte er sie so tätigen einen drehen
Der TE hatte laut eigener Aussage an der Stelle etwa 15-20 km/h drauf, wer da meint nicht bremsen zu können weil es zu gefährlich ist stellt meiner Meinung nach ne Schutzbehauptung auf. Das ist ja auch erstmal ok und sein recht. Wenn man so argumentiert und die Cops sagen er war bei deren Grünphase noch im Kreuzungsbereich, kann man aber auch schlussfolgern, dass man locker hätte bei gelb anhalten können bei der Geschwindigkeit.
Es ist nun einfach abwarten angesagt und zu hoffen, dass vielleicht doch nichts nachkommt.
Ich habe mich auch schonmal um 0,3s verschätzt und durfte „bezahlen“; denkt man genauer drüber nach kommt man zum Ergebnis, dass es der Rede nicht Wert ist, wenn man bedenkt was alles passieren kann, nur weil man sich mal „verschätzt“…
Genauso das Argument das man Angst hatte das einer einem hinten drauf fährt.
Wenn man vor der Ampel halbwegs normal gefahren ist und dann bei gelb anhält dann sollte der dahinter das auch hinbekommen.
Diese Ausrede wird wohl höchstens ein Schmunzeln vor Gericht hervorrufen.
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Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 18. September 2021 um 10:25:09 Uhr:
Bingo - und der macht dann grün draus. Toller Typ!Zitat:
Einen Anwalt kann man dann immer noch einschalten.
Gottgütiger. ...
Nein. Aber der kann prüfen, ob die Beweisführung stichhaltig ist, dass ordnungsgemäße Verfahren eingehalten wurde und den TE davor abhalten, sich durch wirre Entlastungsversuche erst Recht reinzureiten.
Trotz schwarzen Umhang kann auch der Anwalt nicht zaubern... und eine berechtigte und formal fehlerfrei resultierende Folge aus dem Fehlverhalten nicht einfach verschwinden lassen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 18. September 2021 um 11:07:18 Uhr:
Da die Beamten aber keinerlei Einsicht auf die Ampel vom TS hatten bleibt es bei einer Behauptung.
Eine Behauptung die eine belastende Zeugenaussage darstellt. Von Beamten, die - so ständige Ausführungen in der Rechtsprechung - ja grundsätzlich überhaupt keinen Grund zu einer Belastungstendenz haben.
Was meinst Du, wie viele Owis schon alleine auf Grund einer "Behauptung" eines Polizeibeamten rechtskräftig festgestellt wurden?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 18. September 2021 um 11:07:18 Uhr:
Und das würde Ich, wenn der Fall eintreten würde, durch einen Sachverständigen aufklären lassen.
Der wird die Ampelschaltung und die Zeiten genau begutachten, das Szenario nachstellen und je nachdem zu der Feststellung kommen ob die Beamten mit der Behauptung richtig liegen
Dafür braucht es kein Gutachten. Die Polizisten geben an, wo der TE sich befunden hat, als ihre Ampel grün war. Das Schaltmuster der Ampel wird ausgewertet. Danach kann jeder Richter ohne Dyskalkulie das selber nachvollziehen.
Aber jeder wie er mag. Der TE kann gerne Privat-Gutachten in Auftrag geben und vortragen, dass ihm ein Abbremsen auf Grund der Nässe sowie der gefahrenen Geschwindigkeit nicht möglich war. Am besten trägt er noch vor, dass er doll in Eile war und außerdem auch ganz ungünstig der Joint vom Vortag wieder reingekickt hatte.
Oder aber: Man betreibt keine Realitätsverweigerung, wartet bis das Anhörungsschreiben kommt und ab zum Anwalt. Und dann gemeinsam überlegen, wie die Chancen sind. Und was die genauen Folgen sind und wie darauf zu reagieren ist.
Zitat:
@ixtra schrieb am 20. September 2021 um 11:05:19 Uhr:
Der TE kann gerne Privat-Gutachten in Auftrag geben und vortragen, dass ihm ein Abbremsen auf Grund der Nässe sowie der gefahrenen Geschwindigkeit nicht möglich war. Am besten trägt er noch vor, dass er doll in Eile war und außerdem auch ganz ungünstig der Joint vom Vortag wieder reingekickt hatte.
Ergänzend könnte man noch ausführen, dass man die Lichtspielchen der sogenannten Ampeln bisher auch nicht weiter ernst genommen hat und noch immer alles gut gegangen ist.
Dieser dann vollständigen Argumentationskette wird sich kein Richter verschließen können.
Zitat:
@nogel schrieb am 18. September 2021 um 11:23:35 Uhr:
Was soll der Unfug mit "Reinwürgen"? Unsinnige Unterstellung.
Versteh ich auch nie. Wenn ein Mensch überhaupt so veranlagt ist dass er meint einem anderen etwas "reinwürgen" zu müssen dann doch eher jemanden den man kennt und der einem mal quer gekommen ist. Sprich, auf diesen Fall gemünzt: Der TE wäre ein polizeibekannter Typ dem sie schon immer beikommen wollten. eies weil er bei Kontrollen blöd kam und sie ihm nichts nachweisen konten oder was auch immer. Ist dann doch unwahrscheinlich.
Haben sie persönlich was davon ? Nun, es sind Beamte. Eientlich dahingehend absolut "sicherer" Job. Die könnten 50 fahrer sehen die über eine rote Ampeln donnern...wenn sie "zu faul" sind kurz vor Feierabend oder von mir aus auch generell "papierkram" zu schreiben oder nachts und bei Nässe auszusteigen müssten sie es nicht tun und trotzdem kann ihnen keiner was wenn die Vorgesetzten nichts davon wissen. Sie haben halt nix gesehen und können einfach ganz bequem und entspannt im Steifenwagen durch die nacht fahren und sich über privates unterhalten. . Die haben quasi, so gesehen, keine Leistung abzuliefern.
Was bleibt noch ? Schlechter Tag ? Einfach mal einen "Dummen" erwischen ? Wenn die beamten dies wollen/gewollt hätten dann hätten sie bestimmt genaug "Vergehen" finden können bei denen die Faktenlage eindeutig wäre. Würde wahrscheinlich reichen einfachmal ein etwas älteres Fahrzeug anzualten und sich mal den Verbandskasten zeigen zu lassen :-)
Kurzum: Dieses "reinwürgen" kann man getrost in Reich der Geschichten verorten
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 20. September 2021 um 15:05:05 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 18. September 2021 um 11:23:35 Uhr:
Was soll der Unfug mit "Reinwürgen"? Unsinnige Unterstellung.Versteh ich auch nie. Wenn ein Mensch überhaupt so veranlagt ist dass er meint einem anderen etwas "reinwürgen" zu müssen dann doch eher jemanden den man kennt und der einem mal quer gekommen ist. Sprich, auf diesen Fall gemünzt: Der TE wäre ein polizeibekannter Typ dem sie schon immer beikommen wollten. eies weil er bei Kontrollen blöd kam und sie ihm nichts nachweisen konten oder was auch immer. Ist dann doch unwahrscheinlich.
Haben sie persönlich was davon ? Nun, es sind Beamte. Eientlich dahingehend absolut "sicherer" Job.
Nun, auch Polizeibeamte sind Menschen. Menschen, die schlecht geschlafen haben, die Streit mit ihrer/m Frau/Mann hatten, Rückenschmerzen haben [etc.]... und dann passt ihnen vielleicht das Auto oder das Gesicht eines Verkehrsteilnehmers nicht.
Will sagen: Natürlich ist nicht auszuschließen, dass ein Polizeibeamter auch mal jemanden "eins reinwürgen" will.
Es ist aber mit Sicherheit die Ausnahme zu der Regel.
Es kommt aber natürlich manchmal auch schlicht vor, dass ein Polizeibeamter einen Sachverhalt ungewollt nicht richtig auffasst.
Welche Farbe zeigte die Ampel bei Überfahren der Haltelinie?
Bei Gelb hätten die 15m noch locker zum Anhalten vor dem Kreuzungsbereich gelangt.
Es ist ein Irrglaube, dass man durch die Kreuzung darf, wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie gelb war. Selbst bei Grün (auf Höhe der Haltelinie) darf man nicht in die Kreuzung rein, wenn die Ampel nach überqueren der Haltelinie rot wird (z.B. im stockenden Verkehr).
Die Ampel auf Seiten der Polizei wird mit 100%iger Sicherheit nur dann grün gezeigt haben, wenn die Ampel der TE rot war (Schutzschaltung gegen "feindliches Grün"😉.
Mein Spekulatius: die Ampel war beim Überfahren der Haltelinie Dunkelgelb... beim Abbiegevorgang allerdings rot. -> Vollendeter Rotlichverstoß.
Aus Sicht der anderen Verkehrsteilnehmer finde ich es mehr als sinnvoll, wenn der TE mal eine gewisse Zeit zu Fuß gehen muss.
Jemand, der so wenig Unrechtsbewusstsein hat und sich immer wieder darauf versteift, noch bei gelb gefahren zu sein und dabei auch auf die schlechte Sicht- und Witterungsverhältnisse verweist, sollte sich mit den Verkehrsregeln vertraut machen. Die Gesamtumstände hätten unbedingt erforderlich gemacht, dass er hätte anhalten müssen. Gelb bedeutet nämlich nicht, dass man sich aufgefordert fühlen sollte, möglichst schnell noch über die Ampel zu fahren bevor es rot wird.
Erstaunlich finde ich auch den Hinweis, dass die Polizisten die rote Ampel hätten nicht sehen können. Alleine aus der Erkenntnis, dass die Querampel erst nach Sekunden grün wird, ergibt sich der Rückschluss, dass die andere Fahrtrichtung schon längst rot gehabt haben muss. Ein wenig beruhigt mich, dass das bereits von einigen Usern erkannt worden ist.
Übrigens finde ich es mehr als kulant von den Polizisten, dass sie davon ausgehen, es wäre weniger als eine Sekunde nach dem Umschalten auf rot vergangen. Da haben sie dann schon beide Augen zugedrückt, weil es eigentlich mehr als eine Sekunde gewesen sein muss, wenn sie bereits in ihrer Richtung grün hatten.
Aber es gibt ja noch die Chance, dass die Polzisten von einer weiteren Verfolgung absehen. Es bleibt zu hoffen, dass der TE seine Fahrweise in der Form anpasst, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Dann gerät auch sein Führerschein nicht in Gefahr.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 21. September 2021 um 09:00:31 Uhr:
Aus Sicht der anderen Verkehrsteilnehmer finde ich es mehr als sinnvoll, wenn der TE mal eine gewisse Zeit zu Fuß gehen muss.
Der TE ist in der Probezeit, also mutmaßlich irgendwas um 20 Jahre alt.
Da "darf" man das noch. Und nachts auf einer vermutlich eher leeren Kreuzung bei dunkelgelb rüber fahren ist vielleicht nicht die tollste Aktion, es ist aber auch nicht "mit 80 durch die Spielstraße brettern".
Draus lernen und nächstes mal besser machen. Wer in seinen Sturm- und Drang Phasen immer perfekt gefahren ist, werfe das erste Schwein 😉
Ich vermute, das bei mindestens 50 Prozent der männlichen Autofahrer hier es nur vom Zufall der Entdeckung abhing, ob sie ihre Probezeit reibungsfrei überstanden haben oder nicht.
Zitat:
@ixtra schrieb am 21. September 2021 um 09:05:20 Uhr:
Der TE ist in der Probezeit, also mutmaßlich irgendwas um 20 Jahre alt.
Der TE ist bereits in der verlängerten Probezeit, hat also aus einem ersten Dämpfer ganz offensichtlich nicht gelernt.
Wenn es zu meiner Zeit 1985 eine Probezeit gegeben hätte wären mindestens 50% nach ganz kurzer Zeit zu Fuß gegangen.
Hier wird aber gerne dramatisiert und der Weltuntergang wegen Pillepalle herauf beschworen.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 21. September 2021 um 09:11:01 Uhr:
Hier wird aber gerne dramatisiert und der Weltuntergang wegen Pillepalle herauf beschworen.
Bei Gelb drüber...geschenkt. Hier war die Ampel rot und der TE wurde erwischt. Da darf man dann auch dazu stehen und die Sanktion akzeptieren. Das ist weder eine Dramatisierung noch ein Weltuntergang. Die Opferrolle ist aber inzwischen en Vougué.
Zu 1985 hätte die Mehrzehl der Leute die Sanktion akzeptiert und daraus gelernt.