Ich bin angeblich über eine rote Ampel gefahren

Hallo zusammen,
beim abfahren der Autobahn bin ich über gelb über die Ampel gefahren es war am späten Abend und sehr dunkel, es hat geregnet und die Fahrbahn war Nass. Die Polizei stand an der Roten Ampel, als ich dann rechts abgebogen bin war und in Rückspiegel guckte führ die Polizei los und hielt mich an und meinte ich sei über Rot gefahren. Deren Argument war das es bei mir Rot gewesen sein muss da für sie die Ampel grün war als ich auf der Fahrbahn auftauchte. Ich bin mir sicher das die Ampel beim überfahren noch gelb war. Meine Halte Linie ist ca. 15meter von der Fahrbahn entfernt, kann es sein das die Polizei das nicht berücksichtigt hat (hab mir bei Google Earth nochmal die Kreuzung angeschaut)? Wenn meine Ampel auf Rot springt wann wird die Ampel für die Polizei Grün? Ich hab der Polizei immer wieder versucht zu erklären das ich mir sicher bin das ich noch über gelb gefahren bin und auch gesagt das ich noch in der Probezeit bin und mir kein A-Delikt leisten kann. Anfangs war ein Polizist unfreundlich und meinte das sie sich sicher sind das es bei mir Rot gewesen sein muss. Am Ende waren sie sehr freundlich und meinten ich solle mir keine sorgen machen das ich meinen Führerschein verlieren würde da es kein A-Delikt ist und nur eine Ordnungswidrigkeit und das es ein Rotverstoß unter einer Sekunde ist.
Meine Probezeit wurde schon verlängert auf 4Jahre und im Netz steht auch das ein Rotverstoß unter 1 Sekunde ein A-Delikt ist. Ich habe am Ende auch nichts Unterschrieben oder ähnliches von der Polizei bekommen. Kann es sein das die Polizei das nicht Notiert hat? Die Polizei meinte aber das ich bald Post bekomme. Auch wurde mir gesagt das man Prüfen kann wann die Ampel umgesprungen ist zum genauen Zeitpunkt. Hätte ich Chancen bei einem Einspruch falls der Brief kommt?

Danke im Voraus

135 Antworten

Zitat:

@ixtra schrieb am 21. September 2021 um 09:05:20 Uhr:



Der TE ist in der Probezeit, also mutmaßlich irgendwas um 20 Jahre alt.

Da "darf" man das noch. Und nachts auf einer vermutlich eher leeren Kreuzung bei dunkelgelb rüber fahren ist vielleicht nicht die tollste Aktion, es ist aber auch nicht "mit 80 durch die Spielstraße brettern".

Draus lernen und nächstes mal besser machen. Wer in seinen Sturm- und Drang Phasen immer perfekt gefahren ist, werfe das erste Schwein 😉

Ich vermute, das bei mindestens 50 Prozent der männlichen Autofahrer hier es nur vom Zufall der Entdeckung abhing, ob sie ihre Probezeit reibungsfrei überstanden haben oder nicht.

Das sehe ich grundlegend anders. Dafür ist gerade die Probezeit da. Mit wenig Routine hat man eben wenig Erfahrung bestimmte Situationen richtig einzuschätzen. Da sollte der Fahranfänger besonders vorsichtig sein.

Und nur weil sich viele so fahrlässig verhalten, kann man das nicht einfach weglächeln.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 21. September 2021 um 09:47:28 Uhr:
Und nur weil sich viele so fahrlässig verhalten, kann man das nicht einfach weglächeln.

Es gibt einen Spielraum zwischen Weglächeln und der Forderung nach dem Entfernen aus dem Straßenverkehr.

Zitat:

@ixtra schrieb am 21. September 2021 um 11:02:48 Uhr:



Es gibt einen Spielraum zwischen Weglächeln und der Forderung nach dem Entfernen aus dem Straßenverkehr.

Der TE hatte schon einen Warnschuss, weswegen ihm die Probezeit bereits verlängert worden ist. Dieser hat offenbar nicht die gewünschte Wirkung erzielt, weil er es noch immer nicht sonderlich eng sieht und die Lichtzeichenanlage lediglich als Empfehlung betrachtet, an die man sich nicht immer halten muss. Also sollte nun die nächste Stufe zünden und er sollte mal eine gewisse Zeit versuchen, wie das Leben ohne Führerschein funktioniert.

Es ist schon ein Unterschied ob man über Gelb oder Rot fährt,laut TE war es gelb.
Ich habe aktuell keinen Grund das anzuzweifeln,selbst wenn er noch hätte anhalten können wären das für den Gelblichtverstoss 15€.
Die Aussagen der Polizisten beruhen auf einer Mutmaßung da sie den wirklichen Zustand der Lichtanlage auf Seiten des TE gar nicht sehen konnten.
Und auf diese Mutmaßliche Annahme zu behaupten er wäre über Rot gefahren müsste dann ja wohl erst mal nachgewiesen werden,noch gilt ja in Deutschland die Unschuldsvermutung.
Du stellst das so dar als wäre der Rotlichtverstoß schon klar belegt und forderst gleich seinen Lappen.
Ich möchte manchen Leuten mal gerne eine Woche hinterher fahren und festhalten was da so alles passiert ist,ich wette das auch Du da nicht ganz ungeschoren davon kämst..

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Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 21. September 2021 um 12:08:47 Uhr:


Es ist schon ein Unterschied ob man über Gelb oder Rot fährt,laut TE war es gelb.
Ich habe aktuell keinen Grund das anzuzweifeln,selbst wenn er noch hätte anhalten können wären das für den Gelblichtverstoss 15€.
Die Aussagen der Polizisten beruhen auf einer Mutmaßung da sie den wirklichen Zustand der Lichtanlage auf Seiten des TE gar nicht sehen konnten.
Und auf diese Mutmaßliche Annahme zu behaupten er wäre über Rot gefahren müsste dann ja wohl erst mal nachgewiesen werden,noch gilt ja in Deutschland die Unschuldsvermutung.
Du stellst das so dar als wäre der Rotlichtverstoß schon klar belegt und forderst gleich seinen Lappen.
Ich möchte manchen Leuten mal gerne eine Woche hinterher fahren und festhalten was da so alles passiert ist,ich wette das auch Du da nicht ganz ungeschoren davon kämst..

Noch einmal ganz langsam: Die Polizisten haben festgestellt, dass sie in ihrer Fahrtrichtung bereits grün hatten, woraus sich zwangsläufig ergibt, dass in der Richtung des TE die Ampel bereits seit mehreren Sekunden rot gewesen sein muss. Da ich an die Integrität unserer Ordnungshüter glaube, gehe ich davon aus, der Beobachtung der Polizisten Glauben schenken zu können. Der TE hingegen wird dem Gedanken des Selbstschutzes folgend gerne immer versichern, es wäre noch gelb gewesen. Zur Not solange bis er es wirklich glaubt.

Und wenn man dann seine anderen Bemerkungen hinsichtlich der schlechten Sichtverhältnisse usw. und die Tatsache, dass er bereits eine Verlängerung der Probezeit aufgebrummt bekommen hat, was auf einen vorherigen nicht ganz unerheblichen Verstoss gegen die Verkehrsregeln schließen lässt, ist meine Sichtweise mehr als rechtsstaatskonform.

Natürlich liegt es in der Natur der Sache, dass jeder mal einen Fehler macht. Die meisten Fehler werden nicht entdeckt und auch nicht geahndet. Auch ich habe schon entsprechend Kontakt mit den Ordnungsbehörden gehabt. Aber ich habe eine grundlegend andere Einstellung und betrachte Verkehrsregeln, Ampeln usw. nicht lediglich als Empfehlungen, sondern als Vorgaben, an die ich mich immer zu halten gewillt bin.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 21. September 2021 um 12:30:02 Uhr:



Noch einmal ganz langsam: Die Polizisten haben festgestellt, dass sie in ihrer Fahrtrichtung bereits grün hatten, woraus sich zwangsläufig ergibt, dass in der Richtung des TE die Ampel bereits seit mehreren Sekunden rot gewesen sein muss.

Wir kennen weder die Ampelschaltung noch wissen wir, wo genau sich der TE aus Sicht der Polizisten befand, als ihre Ampel auf grün umgesprungen war. Wahrnehmungsungenauigkeiten bei den Polizisten können wir auch nicht ausschließen, gerade weil zwei Vorgänge gleichzeitig abgelaufen sind (Umspringen der Ampel und Bewegung des TE) und die Polizisten ja den Vorgang erst in dem Moment als Beobachtungswürdig eingestuft haben.

Ob die Ampel des TE mehrere Sekunden rot war, können wir daher wohl kaum sicher sagen. Sicher sagen können wir, dass der TE jedenfalls mal bei "Spätgelb" die Haltelinie passiert hat und die Ampel durchaus beim Überqueren dann Rot gezeigt haben könnte.

Es gibt hier noch ausreichend Variablen um davon abzusehen, den TE gleich als unbelehrbaren Verkehrsrowdy abzustempeln.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 21. September 2021 um 12:30:02 Uhr: ist meine Sichtweise mehr als rechtsstaatskonform.

In einem Rechtstaat darf man ja grundsätzlich jede Meinung vertreten. Du magst mit deiner Einschätzung des TE auch Recht haben, ich gewähre ihm aber den meiner Ansicht nach gebotenen Vertrauensvorschuss.

Zitat:

@ixtra schrieb am 21. September 2021 um 12:49:12 Uhr:


Wir kennen weder die Ampelschaltung noch wissen wir, wo genau sich der TE aus Sicht der Polizisten befand, als ihre Ampel auf grün umgesprungen war. Wahrnehmungsungenauigkeiten bei den Polizisten können wir auch nicht ausschließen, gerade weil zwei Vorgänge gleichzeitig abgelaufen sind (Umspringen der Ampel und Bewegung des TE)

Es gibt hier noch ausreichend Variablen um davon abzusehen, den TE gleich als unbelehrbaren Verkehrsrowdy abzustempeln.

Die Polizisten haben festgestellt, dass es rot war als er über die Ampel gefahren ist. Dieser Feststellung liegt die komplexe Beurteilung der Gesamtsituation zugrunde. Wenn also die Polizisten zu der genannten Feststellung gelangen, darfst auch Du getrost davon ausgehen, dass es wirklich rot war.

Und dass der TE es nicht so genau mit der Einhaltung der Verkehrsregeln nimmt, leite ich nicht nur aus dem einen Vorfall ab. Das habe ich aber schon dargelegt.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 21. September 2021 um 12:57:33 Uhr:


Die Polizisten haben festgestellt, dass es rot war als er über die Ampel gefahren ist. Dieser Feststellung liegt die komplexe Beurteilung der Gesamtsituation zugrunde. Wenn also die Polizisten zu der genannten Feststellung gelangen, darfst auch Du getrost davon ausgehen, dass es wirklich rot war.

Wovon ich "getrost ausgehen darf", entscheide mit Verlaub noch immer ich selbst.

Meine Erfahrung mit Zeugenaussagen zu spontanen Beobachtungen halbwegs komplexer Situationen bzw. gleichzeitig ablaufender Vorgänge ist, dass da nicht selten überraschendes bei heraus kommt.

Auch wenn ich Polizeibeamten unterstelle, dass sie erfahrungsbedingt grundsätzlich über eine weit über dem Durchschnitt liegende Wahrnehmungsfähigkeit von Verkehrsabläufen verfügen, bleibt da genug Ungewissheit.

Weswegen im Zweifelsfall auch ein Richter nicht "getrost davon ausgehen wird", sondern die Zeugen kritisch befragen wird.

Zitat:

@ixtra schrieb am 21. September 2021 um 13:01:07 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 21. September 2021 um 12:57:33 Uhr:


Die Polizisten haben festgestellt, dass es rot war als er über die Ampel gefahren ist. Dieser Feststellung liegt die komplexe Beurteilung der Gesamtsituation zugrunde. Wenn also die Polizisten zu der genannten Feststellung gelangen, darfst auch Du getrost davon ausgehen, dass es wirklich rot war.

Wovon ich "getrost ausgehen darf", entscheide mit Verlaub noch immer ich selbst.

Meine Erfahrung mit Zeugenaussagen zu spontanen Beobachtungen halbwegs komplexer Situationen bzw. gleichzeitig ablaufender Vorgänge ist, dass da nicht selten überraschendes bei heraus kommt.

Auch wenn ich Polizeibeamten unterstelle, dass sie erfahrungsbedingt grundsätzlich über eine weit über dem Durchschnitt liegende Wahrnehmungsfähigkeit von Verkehrsabläufen verfügen, bleibt da genug Ungewissheit.

Was diese Ungewissheit anbelangt, da widerspreche ich Dir in diesem Zusammenhang ganz entschieden. Polizisten sind gerade in solchen Dingen sehr geschult und würden, sofern sie auch einen geringen Zweifel haben, einen solchen Vorwurf nie aussprechen. Was hätten sie persönlich davon?

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 21. September 2021 um 13:05:07 Uhr:


Was diese Ungewissheit anbelangt, da widerspreche ich Dir in diesem Zusammenhang ganz entschieden.

Ob bei der Wahrnehmung durch Zeugen Ungewissheiten bleiben, ist keine Meinungsfrage. Die komplexen Abläufe zwischen Wahrnehmung, Verarbeitung und Bewertung einer Situation und die dazwischen liegenden Fehlerquellen sind in der Wahrnehmungsforschung hinreichend erforscht.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 21. September 2021 um 13:05:07 Uhr:


Polizisten sind gerade in solchen Dingen sehr geschult

Nochmal: Die Polizisten standen da (wohl) nicht mit der Aufgabe "Ampel beobachten". Sie haben spontan eine Situation wahrgenommen und bewertet. Es ist vollkommen lebensfremd zu glauben, dass allein eine Schulung Polizisten frei von Wahrnehmungsfehlern machen würde.

Wäre deine Ansicht richtig, dürfte es keine Freisprüche in Owi-Verfahren geben, wenn Polizisten die Situation wahrgenommen haben. Es gibt sie aber.

Ich habe bereits erlebt, wie drei unbeteiligte Zeugen allesamt einen Rotlichtverstoß einer Unfallpartei bestätigt haben... nach der Verhandlung blieb nur ein Freispruch im Owi-Verfahren, weil keiner der Zeugen einer kritischen Befragung standgehalten hat. Und ich bin mir sicher, dass keiner von denen bewusst gelogen hatte.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 21. September 2021 um 13:05:07 Uhr:


sofern sie auch einen geringen Zweifel haben, einen solchen Vorwurf nie aussprechen. Was hätten sie persönlich davon?

Die Fehlerquelle einer äußerst seltenen bewussten Falschaussage haben wir ja noch gar nicht berücksichtigt.

Hinsichtlich "Zweifeln" ist es schlicht so, dass unser Gehirn die nicht mag. Wahrnehmungstechnisch empfinden wir daher sehr schnell "überwiegend wahrscheinlich" als "gesichert".

Ich würde sogar sagen, dass Du dies mit deinen Stellungnahmen gerade bestätigst 😉

Ok. Wir halten fest: Du bist der Theoretiker, der nicht gerne zugeben mag, dass die Erfahrungen aus der Praxis die theoretischen Gedankenansätze entkräften. Du hast in Deinen ersten Kommentaren schlicht übersehen, die Fakten zu einer von Logik geprägten Kette zusammen zu setzen und versuchst nun entgegen jeglicher Logik Zweifel an den Feststellungen der Polizisten zu sähen. Dabei schreckst Du nicht einmal davor zurück, eine bewusste Falschaussage in Erwägung zu ziehen, auch wenn Du sie als äußerst selten bezeichnest und zuvor feststellst, niemandem zu unterstellen, gelogen zu haben. Das ist nicht nur ein Widerspruch, sondern gefährliche Demagogie.

Also bleib mir bitte mit Deiner Theorie fern. Sie widerspricht dem sich aus allen Fakten ergebenen Bild.

Letztlich müssen wir beide auch nicht einer Meinung sein und vom eigentlichen Topic weichen wir schon lange ab.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 21. September 2021 um 13:41:50 Uhr:


Ok. Wir halten fest:

Nein, das halten wir(!) nicht fest. Hör auf dir anzumaßen, was ich festhalte oder anzunehmen habe.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 21. September 2021 um 13:41:50 Uhr:


Du bist der Theoretiker, der nicht gerne zugeben mag, dass die Erfahrungen aus der Praxis die theoretischen Gedankenansätze entkräften.

Nein. Ich bin der Praktiker der schon oft genug erlebt hat, wie vermeintlich eindeutige Zeugenaussagen in sich zusammenfallen.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 21. September 2021 um 13:41:50 Uhr:


Das ist nicht nur ein Widerspruch, sondern gefährlichen Demagogie.

Unsinn.

Deiner Reaktion entnehme ich, dass ich den Nagel genau auf den Kopf getroffen habe. Du würdest in der Politik eine gute Figur abgeben...

...Du müsstest nur noch lernen, ein wenig sachlicher mit einer von Deiner Meinung abweichenden umzugehen...

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 21. September 2021 um 14:16:49 Uhr:


...Du müsstest nur noch lernen, ein wenig sachlicher mit einer von Deiner Meinung abweichenden umzugehen...

Würde dir auch gut tun. Ein wenig Selbstreflektion hilft. Was ein Kindergarten hier.
Als Außenstehender kann hier überhaupt nichts angenommen werden. Weder, dass der TE den Vorgang korrekt beschreibt, noch, dass die Polizisten dies tun. Mir ist unverständlich, wie man mit völliger Überzeugung ohne den kleinsten Zweifel für sich selbst sagen kann, die Aussage eines Polizisten sei nicht in Frage zu stellen. Völlig realitätsfern.

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