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Ich bin angeblich über eine rote Ampel gefahren

Hallo zusammen,
beim abfahren der Autobahn bin ich über gelb über die Ampel gefahren es war am späten Abend und sehr dunkel, es hat geregnet und die Fahrbahn war Nass. Die Polizei stand an der Roten Ampel, als ich dann rechts abgebogen bin war und in Rückspiegel guckte führ die Polizei los und hielt mich an und meinte ich sei über Rot gefahren. Deren Argument war das es bei mir Rot gewesen sein muss da für sie die Ampel grün war als ich auf der Fahrbahn auftauchte. Ich bin mir sicher das die Ampel beim überfahren noch gelb war. Meine Halte Linie ist ca. 15meter von der Fahrbahn entfernt, kann es sein das die Polizei das nicht berücksichtigt hat (hab mir bei Google Earth nochmal die Kreuzung angeschaut)? Wenn meine Ampel auf Rot springt wann wird die Ampel für die Polizei Grün? Ich hab der Polizei immer wieder versucht zu erklären das ich mir sicher bin das ich noch über gelb gefahren bin und auch gesagt das ich noch in der Probezeit bin und mir kein A-Delikt leisten kann. Anfangs war ein Polizist unfreundlich und meinte das sie sich sicher sind das es bei mir Rot gewesen sein muss. Am Ende waren sie sehr freundlich und meinten ich solle mir keine sorgen machen das ich meinen Führerschein verlieren würde da es kein A-Delikt ist und nur eine Ordnungswidrigkeit und das es ein Rotverstoß unter einer Sekunde ist.
Meine Probezeit wurde schon verlängert auf 4Jahre und im Netz steht auch das ein Rotverstoß unter 1 Sekunde ein A-Delikt ist. Ich habe am Ende auch nichts Unterschrieben oder ähnliches von der Polizei bekommen. Kann es sein das die Polizei das nicht Notiert hat? Die Polizei meinte aber das ich bald Post bekomme. Auch wurde mir gesagt das man Prüfen kann wann die Ampel umgesprungen ist zum genauen Zeitpunkt. Hätte ich Chancen bei einem Einspruch falls der Brief kommt?

Danke im Voraus

135 Antworten

Zitat:

@Andrew12 schrieb am 17. September 2021 um 16:05:20 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 17. September 2021 um 15:19:04 Uhr:


Natürlich.

In der Regel stellt sich die Polizei irgendwo hin, wo sie die Ampel richtig beobachten können.

Und wenn es heißt "es war rot", dann war es rot. Und wenn es heißt "es war länger als 1 sek rot", dann war es länger als 1 sek rot.


Es war unmöglich für die Polizei meine Ampel zusehen, ich bin mir sicher das ich noch über gelb gefahren bin. Musste dann ganz langsam um die Kurve da die Fahrbahn komplett nass war. Ich füge mal die Kreuzung als Foto hinzu.

Das weiß ich, ich habe deine Frage komplett gelesen und verstanden. In deinem Fall war die Ampel für die Polizisten nicht direkt einsehbar.

Es ging mir nur drum, die Frage zu beantworten, ob die Polizei "einfach so" (also ohne Beweisfotos etc.) jemanden bestrafen darf. Und die Antwort ist: ja.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. September 2021 um 16:55:02 Uhr:


die Glaubwürdigkeit von zwei Polizisten als Zeugen würde ich eher hoch einschätzen. Da wirst Du bei einem Einspruch ohne teures Gutachten nicht viel erschüttern können. Bist Du rechtschutzversichert?

Dein Führerschein ist nicht in Gefahr. Zwar ist es ein A-Verstoß, aber Du erreichst erst die zweite Stufe. Man wird Dir anbieten, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Erst nach Ablauf der Frist dafür kannst Du Stufe 3 (=Entzug) bei einem weiteren A-Verstoß erreichen.

Genau das ist auch mein Ergebnis, tut halt echt weh das man sozusagen von der Polizei angelogen wurde das es kein A-Verstoß ist. Evtl. haben die das selber nicht so genau gewusst. Ja ich bin versichert.

Zitat:

@Blue1983 schrieb am 17. September 2021 um 16:26:56 Uhr:


Ich frag mich warum man nicht einfach an der gelben Ampel anhält und wartet aufs nächste grün wenn man eh schon in der Probezeitverlängerung ist und man ja eh ganz langsam fahren muss, weil es ja so nass ist.
Manche Ampel springen halt so gut wie zeitgleich um und da fällt ein „dunkelgelb“ Fahrer halt schnell auf

Du hast vollkommen recht, danke für die Antwort, ich hab mir auch gedacht das die Ampel wahrscheinlich zeitgleich umspringt, somit bin ich dann 100% über Orange gefahren, mindestens 3sekunden nach dem ich die Haltelinie überquerte für die Polizei erst los.

Zitat:

@ixtra schrieb am 17. September 2021 um 16:50:26 Uhr:


Rotlichtverstoß ist immer ein A-Verstoß.

Ab zum Anwalt, sobald da was schriftliches vorliegt.

Zitat:

@ixtra schrieb am 17. September 2021 um 16:50:26 Uhr:



Zitat:

@jaro66 schrieb am 17. September 2021 um 15:13:11 Uhr:


In D braucht man doch für jeden Furz 'n Beweisfoto.

Wie kommst Du denn darauf?

Zitat:

@ixtra schrieb am 17. September 2021 um 16:50:26 Uhr:



Zitat:

@Andrew12 schrieb am 17. September 2021 um 13:57:41 Uhr:


Meine Halte Linie ist ca. 15meter von der Fahrbahn entfernt, kann es sein das die Polizei das nicht berücksichtigt hat (hab mir bei Google Earth nochmal die Kreuzung angeschaut)?

Wenn schon bei der Haltelinie die mehre Meter entfernt stehende Ampel tiefgelb zeigt, solltest Du natürlich erst Recht halten.

Selbst wenn Du es gerade noch bei Geld über die Haltelinie schaffst, kann ein Anhalten vor der Ampel geboten sein.

Mein Rat also nochmals , bevor Du dich um Kopf und Kragen redest: Anwalt.

Es geht hier um was für dich.

Ja genau ich warte jetzt einfach mal ab, hab das Gefühl das keine Post kommen wird da die Polizei viel telefoniert hat als sie meine Daten gecheckt haben. Evtl. Ob die Ampeln zeitgleich schalten oder ähnliches.

Die Ampel ist auf der Höhe der Haltelinie

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@Andrew12

Der Titel „Rote Ampel“ sagt nichts treffendes zu deinem Thema aus.

Bitte beachte doch die Vorgaben zur Eröffnung eines neuen Themas.

Ich passe das jetzt an.

Zitat:

@nogel schrieb am 17. September 2021 um 17:06:00 Uhr:



Das weiß ich, ich habe deine Frage komplett gelesen und verstanden. In deinem Fall war die Ampel für die Polizisten nicht direkt einsehbar.

Es ging mir nur drum, die Frage zu beantworten, ob die Polizei "einfach so" (also ohne Beweisfotos etc.) jemanden bestrafen darf. Und die Antwort ist: ja.

Die Polizei "bestraft" dich nicht. Sie können ein Verwarngeld aufrufen welches du akzeptieren kannst oder eben eine Anzeige erstatten. "Bestrafen" tut dich dann die Bußgeldstelle oder im blödesten Fall ein Richter. Und in allen beiden letzten Fällen kommt es entweder dann auf Fakten an oder wer für glaubwürdiger befunden wird.

Bestraft wird man ausschließlich bei einer Straftat.

Bitte auseinanderhalten.

Wenn die Polizei grün gesehen haben, dann hattest du ganz sicher rot.
Du solltest dem Richter sagen, dass es nass war und du nicht voll bremsen wolltest. Dann ist der Schein für lange Zeit weg.

Mein Gott, jetzt reitet noch weiter auf meinem umgangssprachlichen Ausdruck "bestrafen" rum. Das weiß ich selbstverständlich auch. Zumal der erste Belehrung noch "falscher" war --> Blamage.

Nochmal: es ging und geht mir nur darum, daß die Polizei dem Verkehrssünder zunächst mal nichts per Foto oder sonstwie "beweisen" muß, wie das oft gemutmaßt wird.

Wenn die Polizisten den Rotlichtverstoß "gesehen" haben, reicht das ebenso, wie z.B., wenn sie jemanden mit Handy am Steuer "gesehen" haben.

Gelb ist noch lange nicht Rot.

Bei Gelb muß man als Fahrer immer abwägen, ob es überhaupt gefahrlos möglich ist vor der Haltelinie zum Stehen zu kommen.
Da die Fahrbahn laut @Andrew12 naß war, wird es wohl Gründe gegeben haben.

Ich würde mal abwarten ob da überhaupt was kommt, oder ob die Polizisten sich nur mal wichtig machen wollten.

Einen Anwalt kann man dann immer noch einschalten.
Gegenüber dem TS, der ja sagt, daß es Gelb war, behauptet die Polizei, daß es Rot war ohne überhaupt eine direkte Sicht zur Ampel zu haben.
Diese Behauptung würde Ich über den Anwalt durch einen Sachverständigen überprüfen lassen.

Auch die Polizei ist vor Gericht zur wahren Aussage verpflichtet.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. Sept. 2021 um 08:15:01 Uhr:


Bei Gelb muß man als Fahrer immer abwägen, ob es überhaupt gefahrlos möglich ist vor der Haltelinie zum Stehen zu kommen.
Da die Fahrbahn laut @Andrew12 naß war, wird es wohl Gründe gegeben haben.

Das Argument "es war naß" ist keines. Im Gegenteil, wenn es naß ist, hat man seine Geschwindigkeit anzupassen, sodaß man in Gefahrsituationen genauso zum Stehen kommt, und eben auch vor umschaltenden Ampeln --- Eingentor.

Und noch ein Hinweis, da die Fahrerlaubnis in Gefahr ist: falls tatsächlich ein Anhörungsbogen o.ä. kommt: ohne einen Anwalt keine Angaben machen! GAR KEINE !!!

Zitat:

@nogel schrieb am 18. September 2021 um 09:45:03 Uhr:



Das Argument "es war naß" ist keines. Im Gegenteil, wenn es naß ist, hat man seine Geschwindigkeit anzupassen, sodaß man in Gefahrsituationen genauso zum Stehen kommt, und eben auch vor umschaltenden Ampeln --- Eingentor.

Eine Ampel, die auf Gelb umschaltet stellt keine Gefahrensituation dar, weder bei Trockenheit noch bei Nässe.
Das Gefährliche ist hier der Hintermann, der durch eine Vollbremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs ins Heck krachen könnte. Somit ist das kein Eigentor.
Und wenn ich ehrlich bin, steige Ich lieber auch bei Dunkelgelb noch aufs Gas, als das mir einer hinten rein fährt.
Das entscheide Ich aber anhand des Abstandes ob gebremst oder durchgefahren wird.

Auf welches "Pedal du steigst, wenn du ehrlich bist", spielt vor Gericht keine Rolle. Man hat seine Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen, deshalb sind diese nie eine Ausrede/Argument für einen Verstoß.

(Übrigens: wenn es dir schon gelb/dunkelgelb ist und du entscheidest dich für eine starke Bremsung, wird dir das nie jemand zum Vorwurf machen. Deinem Hintermann aber schon, wenn er sogar meint, auch noch durchkommen zu wollen. Im Zweifelsfall hatte er zu wenig Abstand)

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. September 2021 um 08:15:01 Uhr:


Gelb ist noch lange nicht Rot.

Genau genommen ist es eher

blaues Licht

.

Zitat:

Einen Anwalt kann man dann immer noch einschalten.

Bingo - und der macht dann grün draus. Toller Typ!

Gottgütiger. ...

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. September 2021 um 08:15:01 Uhr:



Gegenüber dem TS, der ja sagt, daß es Gelb war, behauptet die Polizei, daß es Rot war ohne überhaupt eine direkte Sicht zur Ampel zu haben.
Diese Behauptung würde Ich über den Anwalt durch einen Sachverständigen überprüfen lassen.

Die Recherche kann ergeben, daß es z.B. 3 Sekunden nach dem "Rotwerden" dauert, bis die Ampel auf der Gegenseite auf Grün schaltet.

Somit wäre die Aussage der Polizisten "wir haben Grün gesehen" völlig ausreichend.

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