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Rote Ampel überfahren

Themenstarteram 22. Juni 2016 um 6:55

Guten Morgen,

ich habe heute morgen eine rote Ampel überfahren und wurde daraufhin angehalten.

Letztendlich habe ich den Verstoß zugegeben. Jedoch habe ich nichts unterschrieben, der Beamte meinte nur, dass der Rest per Post käme.

Komm ich aus der Sache noch raus?

Gruß,

lenny

Beste Antwort im Thema

nein.

(ich hoffe, der Schaden an der Ampel war nicht zu groß).

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nein.

(ich hoffe, der Schaden an der Ampel war nicht zu groß).

Zitat:

@lenny1234 schrieb am 22. Juni 2016 um 08:55:22 Uhr:

 

Komm ich aus der Sache noch raus?

Nö. Die Anhörung durch den Uniformträger reicht.Das nächste mal bersser den Brabbel halten.

Themenstarteram 22. Juni 2016 um 7:44

und was bringt es, es nicht zuzugeben, wenn sie es gesehen haben ?

Das ist schon sehr in Ordnung, wie du es gemacht hast.

Rauskommen wird nichts mehr, aber wenn du den Zahlschein bekommst dann zahl es und gut ist.

http://www.bussgeld-info.de/.../?...

Zitat:

@lenny1234 schrieb am 22. Juni 2016 um 09:44:20 Uhr:

und was bringt es, es nicht zuzugeben, wenn sie es gesehen haben ?

Es sollen ja schon mal Irrtümer vorgekommen sein....Zugeben kann man das auf der schriftlichen Anhörung dann immer noch. Du hattest ja gefragt, ob du da noch rauskommst. Die Anwort hast du bekommen.

am 22. Juni 2016 um 11:02

Du hast eine der wichtigsten Verkehrsregeln gebrochen und ein Polizeibeamter hat es bezeugt. Vielleicht kommst du raus, indem du deinen Tod vortäuschst und permanent die EU verlässt. Ansonsten sehe ich die Chancen eher dünn.

Zahl deine Strafe und versuche, das die Idee hinter einer roten Ampel zu verinnerlichen.

Nochmal als Hilfe: Rot heißt Stop.

Ist die Ampel jetzt tot? :D

Zitat:

@lenny1234 schrieb am 22. Juni 2016 um 08:55:22 Uhr:

 

Komm ich aus der Sache noch raus?

Ja, in dem Moment, wo Du das Bußgeld zahlst.

Sei froh, dass die beiden es nicht gefilmt haben, so werden es vermutlich 90€ und 1 Punkt zzgl. Gebühren. Aber da sie keine eingebaute Stoppuhr haben, werden sie dir wohl nicht nachweisen können, dass die Ampel länger als eine Sekunde rot war.

 

am 22. Juni 2016 um 23:40

Wie kann man eine rote Ampel überfahren??? :o

In der Regel sind die doch aus silbernen Rohren und dumkelgrünen oder schwarzen Gehäusen gefertigt.

Jetzt malt die Gemeinde die Ampel extra schon in einer Signalfarbe an, und dann findet sich immer noch ein Depp der einfach davor fährt. Am Handy rumgespielt, wa?

Zitat:

@zille1976 schrieb am 23. Juni 2016 um 01:40:16 Uhr:

Wie kann man eine rote Ampel überfahren??? :o

Naja so selten ist das hier bei uns in der Gegend gar nicht mehr. Sobald die Leute wissen das sie nicht blitzt und die Rotphase lange ist mit kurzer Grünphase wird da schnell mal noch drüber gefahren...

Du hast den großartigen Witz, der jetzt hier das dritte Mal kam, nicht verstanden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Juni 2016 um 09:23:41 Uhr:

Du hast den großartigen Witz, der jetzt hier das dritte Mal kam, nicht verstanden.

Manche haben es nicht so mit Wortspielen. :D

@klamann15

Dann wäre es Totschlag, oder nicht? :p

Strafe, Punkte, und 1 Monat Fahrverbot, falls schon länger als 1 Sekunde Rot war.

Falls es der erste Führerscheinentzug ist, kannst du dir den Zeitpunkt des Fahrverbotes in einem bestimten Rahmen aussuchen. Idealerweise wenn du Urlaub hast und das Auto nicht beruflich brauchst.

Falls du beruflich wirklich auf das Auto angewiesen bist, kannst du vielleicht noch im Rahmen einer Härtefallregelung dem Fahrverbot entgehen, dafür daber die Buße verdoppeln. Da muss deine Existenz aber wirklikch ernsthaft durch das Fahrverbot bedroht sein, sonst wird das nix. Dass es nervig wäre, einen Monat lang Bus fahren zu müssen, reicht nicht.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 23. Juni 2016 um 09:57:35 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Juni 2016 um 09:23:41 Uhr:

Du hast den großartigen Witz, der jetzt hier das dritte Mal kam, nicht verstanden.

Manche haben es nicht so mit Wortspielen. :D

@klamann15

Dann wäre es Totschlag, oder nicht? :p

Er dachte ja nur fälschlicherweise, eine lebende Ampel überfahren zu haben. Daher nicht vollendeter sondern versuchter Totschlag und vollendete Sachbeschädigung :D.

Nun aber genug mit "OT"

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