I4 M50 mit Bestellung aus 2021
Hat hier schon jemand Erfahrung mit geänderten Leasing Konditionen machen müssen auf Grund von Zins und Preisanpassung der letzten 1 1/2 Jahre?
Gemeint sind Bestellungen aus 2021 die 2023 ausgeliefert werden.
144 Antworten
Korrekt, dort findet sich der Passus:
"Der Leasinggeber ist berechtigt und auf Antrag des Leasingnehmers verpflichtet, die vereinbarte Leasingrate, den kalkulierten Restwert sowie die Verrechnungssätze für Mehr- und Minderkilometer entsprechend zu berichtigen, wenn
a) sich aufgrund einer Änderung der allgemeinen Verkaufspreise des Lieferanten der Anschaffungspreis für den Leasingnehmer ändert und zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Übergabezeitpunkt mehr als vier Monate liegen, es sei denn, die Lieferung erfolgt unabhängig vom vereinbarten Liefertermin innerhalb von vier Monaten seit Vertragsabschluss;
b) die Europäische Zentralbank zwischen Vertragsabschluss und Übergabe des Fahrzeugs an den Leasingnehmer den der Leasingrate zugrunde liegenden Kapitalmarktzins ändert;
c) sich die Kfz-Versicherungsprämien, Kfz-Steuer, Umsatzsteuer oder Versicherungssteuer erhöhen oder ermäßigen oder neue objektbezogene Steuern eingeführt werden, die vom Leasinggeber zu tragen sind.
Erhöht sich in den Fällen a) und b) die Leasingrate um mehr als 5%, kann der Leasingnehmer binnen 3 Wochen ab Eingang der Mitteilung über die Erhöhung vom Vertrag zurücktreten, sofern es sich bei dem Leasingnehmer nicht um einen Unternehmer handelt."
Der Teil a) findet sich auch bei allen Barkaufverträgen, Teil b) beim Leasing oder auch bei Finanzierung. Hier im Thread treffen i.d.R. beide Fälle zu, so dass sich durch a) und auch durch b) die Leasingraten erhöhen können. Einziger positiver Aspekt ist die Möglichkeit der Sonderkündigung für Privatpersonen bei Erhöhung um mehr als 5%, nur hat man dann auch kein Auto. Ich habe meinen bestellten i4 letztes Jahr auch aufgrund a) beim Barkauf storniert.
Das ist beispielsweise der Unterschied, wenn man über einen Fremdanbieter least. Weder in meinem Vertrag (da steht quasi nichts) noch in den AGB ist ein Passus zur Zinsanpassung. Preisänderungen sind bei mir nur dann möglich, wenn der Hersteller die Preise ändert. Kann mir gut vorstellen, dass das auch bei Alphabet und Co. der Fall ist.
Korrekt, bei Alphabet heißt es:
"4.4 Der Leasinggeber ist berechtigt und auf Anforderung des Kunden auch verpflichtet, die vereinbarte Leasingrate sowie die Verrechnungssätze für Mehr- /Minderkilometer entsprechend zu berichtigen, wenn
a) der Lieferant den Fahrzeugpreis zulässigerweise ändert und wenn sich dadurch die Anschaffungskosten des Leasinggebers verändern oder
b) sich die Kfz-Versicherungsprämien, Versicherungssteuer, Kfz-Steuer, der Rundfunkbeitrag oder die Umsatzsteuer ändern oder neue objektbezogene Steuern oder sonstige Abgaben (z.B. Maut) eingeführt werden."
Hier ist eine Anpassung durch Listenpreisänderungen vorgesehen, jedoch keine Anpassung aufgrund Veränderung der Zinssätze. Jedoch gibt es hier auch keine Möglichkeit der Sonderkündigung bei Preiserhöhung um mehr als 5%.
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kurzer Zwischen-/ Endstand, ich übernehme mein Fahrzeug nach Pfingsten:
Bei mir wird die (Geschäftswagenleasing) Leasingrate um 11% teurer, davon ungefähr die Hälfte aufgrund teurerem Fahrzeug bzw. "Zwanghafter Bestellung von SA" die andere Hälfte aufgrund Zinsänderung des Leasings.
Laut meinem Freundlichen (der mich am Freitag, also 1,5 Wochen vor Übergabe informierte) wären es normalerweise rund 35 % mehr, die Differenz übernimmt wohl BMW AG und zahlt an die BMW Bank aufgrund der langen Wartezeit- oder so ähnlich....
Hab mich ziemlich ausgekotzt bei meinem Verkäufer, die gesamte Kommunikation während der letzten 1,5 Jahre seit Dez 2021 waren absoluter Müll. Und jetzt so knapp vor der Übergabe (Der Termin steht seit Mitte Januar) damit zu kommen ist eigentlich übelste "Friss oder Stirb" Mentalität. Hätte ich das alles geahnt hätte ich das Auto im letzten Herbst storniert
Mir geht es eigentlich weniger um die Erhöhung an sich, sind bei mir in Summe 80 EUR netto im Monat eher um die Art und Weise wie dies durchgeführt wird.
Sehr ärgerlich, aber eigentlich absehbar. Und ja, aufgrund der nicht vorhandenen Kommunikation seitens meines Verkäufers und der drohenden Preisänderung bei den langen Lieferzeiten habe ich letztes Jahr auch die Stornierung vollzogen.
Zitat:
@FordAmodel schrieb am 22. Mai 2023 um 11:54:30 Uhr:
kurzer Zwischen-/ Endstand, ich übernehme mein Fahrzeug nach Pfingsten:
Bei mir wird die (Geschäftswagenleasing) Leasingrate um 11% teurer, davon ungefähr die Hälfte aufgrund teurerem Fahrzeug bzw. "Zwanghafter Bestellung von SA" die andere Hälfte aufgrund Zinsänderung des Leasings.Laut meinem Freundlichen (der mich am Freitag, also 1,5 Wochen vor Übergabe informierte) wären es normalerweise rund 35 % mehr, die Differenz übernimmt wohl BMW AG und zahlt an die BMW Bank aufgrund der langen Wartezeit- oder so ähnlich....
Hab mich ziemlich ausgekotzt bei meinem Verkäufer, die gesamte Kommunikation während der letzten 1,5 Jahre seit Dez 2021 waren absoluter Müll. Und jetzt so knapp vor der Übergabe (Der Termin steht seit Mitte Januar) damit zu kommen ist eigentlich übelste "Friss oder Stirb" Mentalität. Hätte ich das alles geahnt hätte ich das Auto im letzten Herbst storniert
Mir geht es eigentlich weniger um die Erhöhung an sich, sind bei mir in Summe 80 EUR netto im Monat eher um die Art und Weise wie dies durchgeführt wird.
Da kann man nur noch den Kopf schütteln. Allein die Aussage normal wäre 35%.
Sehr fragwürdig die Vorgehensweise aus meiner (Kunden-) Sicht.
Was heißt fragwürdig? Im Vertrag bzw. den AGB ist das leider klar geregelt, Problem sind die langen Lieferzeiten und die Rahmenbedingungen, die sich rasch ändern. Bei Lieferzeiten unter 6 Monaten war das bisher nie ein Thema bzw. Problem, bei Lieferzeiten von teilweise 2 Jahren liegen nun mal mehrere tausend Euro und Zinsänderungen von mehreren Prozent zwischen Bestellung und Lieferung. Der Händler kann und will das auch nicht auf seine Rechnung nehmen, gerade bei Bestellungen mit ehemals großen Rabatten sind die Margen der Händler sehr dünn. Daher verwundert es auch nicht, dass bei Bestellungen mit geringeren Rabatten der Händler eher zu Zugeständnissen bereit ist, rein rechtlich ist es aber immer Kulanz.
Das mag ja sein, trotzdem finde ich man sollte den Kunden nach Ablauf der 6 Monate mal informieren, dass hier eine Erhöhung droht. Und nicht erst wenn das Auto nach anderthalb Jahren produziert ist.
Servicewüste Deutschland halt. Ist zwar sehr pauschal, aber wenn man mal in den USA oder ähnlich unterwegs war weiß man erst, was wirklicher Kundenservice ist. Dafür haben die natürlich ganz andere Probleme.
Fragwürdig ist schon der richtige Begriff in meinen Augen, wenn nicht schlimmer.
Wenn ich selbst ein Fahrzeug für in 2 Jahren bestelle, dann weiß ich, dass sich die Konditionen bis dahin nochmal ändern werden (können). Aber wenn ich ein Fahrzeug bestelle, zu einem festen Preis, mit einem Lieferversprechen (das es ja für die Vorbesteller gab!), dann kann ich in meinen Augen schon erwarten, dass bei einer Überschreitung des Liefertermins zumindest der Preis für mich weiterhin gilt, schließlich habe ich die Verzögerung, die als Grund für den höheren Preis ja angegeben wird, nicht zu verschulden.
Das Lieferversprechen zu brechen und dann, nachdem man dann ja inzwischen 1 Jahr länger gewartet hat, evtl. eine vorübergehende Lösung organisiert hat, Mietwagen o.Ä., bei der Abholung mit einer Preiserhöhung von 35% auf die Rate zu kommen und einen damit zu erpressen ist schon mindestens fragwürdig.
So etwas hat man in dem Moment schon zu klären, in dem man das Lieferversprechen bricht, damit der Kunde zu diesem Zeitpunkt schon entscheiden kann, ob er die weitere Verzögung trotzdem in Kauf nimmt.
Der Punkt ist doch, dass es nie ein verbindliches Lieferversprechen, sprich verbindlichen Liefertermin gab. Zu Beginn gab es nur unverbindliche Liefertermine, die man als Kunde mit Fristsetzung einfordern musste, zum Ende gab es noch nicht mal mehr Liefertermine, sondern nur noch Wünsche ohne rechtliche Relevanz.
Wer das anders sieht, hätte von Anfang auf einen verbindlichen und damit einklagbaren Liefertermin pochen müssen, den er freilich nie bekommen und damit gar keinen Vertrag angeboten bekommen hätte. Aber einen Vertrag ohne Liefertermin und ohne Festpreis mit den entsprechenden Anpassungsklauseln im Vertrag zu unterschreiben und dann sich später zu wundern, wenn auf einmal diese von einem selbst unterschriebenen Klauseln angewendet werden, ist etwas naiv.
Als sich meine Liefertermine von zu Beginn Q2/22 auf Q4/22 nach Q2/23 und zuletzt Q4/23 bei Bestellung 10/21 verschoben haben, war mir sofort klar, was das für meine Preise und auch Förderung bedeuten würde. Einziger Vorteil war, dass mein Händler sofort alle Preiserhöhungen 1:1 mit neuer Auftragsbestätigung durchgereicht hat und ich damit die Möglichkeit zur Stornierung hatte. Das haben viele andere Händler absichtlich oder unabsichtlich versäumt, um den Kunden nicht zu verschrecken. Das kann man ihnen durchaus vorwerfen, denn das böse Ende kommt dann zum Schluss.
Doch, es gab einen Liefertermin. BMW hatte allen Vorbestellern versprochen, dass bei Bestellung bis XX das Auto bis YY da sein werde. Leider finde ich dazu nichts mehr, weiß aber, dass es dieses Versprechen damals gab. Ich meine es war Auslieferung bis August 2022 bei entsprechender Vorbestellung.
Wenn BMW dieses Versprechen dann nicht halten kann, dann finde ich es mehr als fragwürdig, die Vorbesteller nach der zusätzlichen Wartezeit mit den höheren Kosten zu erpressen, wo viele einfach kaum eine andere Wahl haben, weil sie das Fahrzeug brauchen.
Ich versteh nicht, wie man BMW diesbzgl. in Schutz nehmen kann, Wartezeiten hin oder her, aber bei der Übergabe den Schlüssel nur zu übergeben, wenn man spontan über 30% mehr zahlt, nachdem man 2 Jahre gewartet hat, kann man in meinen Augen schon als Erpressung betrachten.