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Hyundai I30N Ausstattungsunterschiede zu Eu-Ausführung

Hyundai i30
Themenstarteram 3. Februar 2019 um 14:46

Guten Tag zusammen,

Ich habe die Absicht mir in Kürze einen I30N zu kaufen. Da stößt man ja recht schnell aus Tageszulassungen aus einem EU-Land. In meinem Fall aus Belgien. Ein wirklich unschlagbarer Preis der ca. 2500€ unter den Angeboten Des örtlichen Händlers liegen.

Generell bin ich mir noch sehr unsicher ob es schlau ist sowas zu machen, oder ob man sich im Nachhinein ärgert und irgendwas nicht rund läuft.

Nun zu meiner eigentlichen Frage, wisst Ihr, was der Unterschied der EU-Version zu den deutschen Autos ist?

Ich habe da bisher nichts konkretes zu gefunden deswegen wende ich mich mal an die Community hier.

Ich bedanke mich schonmal im Voraus und wünsche einen schönen Sonntag.

Beste Antwort im Thema

"Die Garantie beginnt immer mit der Erstzulassung des Fahrzeugs."

völliger unsinn.

bei eu importen ist es häufig so, dass NEUWAGEN bei eu fahrzeughändlern stehen und die garantie schon läuft. ein größerer händler hat den importdeal gemacht und als die fahrzeuge bei ihm ankamen den stempel im serviceheft gemacht.

erstzulasung machst du dann als käufer auf der zulassungstelle. das kann auch monate später sein (ggf sogar jahre aber so lang steht ein auto neu ja meist nicht rum).

->willst du genau wissen ab wann die garantie läuft, nimmst du die fahrgestellnummer und fragst bei hyundai deutschland nach

->natürlich kannst du auch probieren ein garantieablaufdatum im kaufvertrag zu fixieren.....dann wären es seitens des händlers klug das passende datum bei hyundai rauszusuchen.

----------

die allermeistens eu importe werden auch normale 5 jahres hyundai garantie haben (also keine garantieausschluss seitens hyundai). die karren werden ja - in der regel - auch durch authorisierte hyundai vertragspartner in den umlauf gebraucht (eben diejenigen die den stempel ins heft setzen) auch wenn dein verkäufer vielleicht dann ein anderer ist. will man es genau wissen fragt man eben über hyundai nach.

ggf gibt es irgendwelche vertriebskanäle wo es anders läuft und wirklich garantie fehlt aber der normal fall wird das weiterhin nicht sein (aber wer sicher gehen will solte sich halt entsprechend informieren)

--------

zu deinem fahrzeug

->wenn das eine TAGESZULASSUNG ist dann ist das kein neuwagen.

->sprich du bist zweite hand das kann sich ggf minimal beim restwert auswirken. oder auch im versicherungsfall (stichwort neuwertersatz bei totalschaden oder diebstahl innerhalb eines gewissen vereinbarten zeitraums)

->ob händler bei tageszulassungen 24 monate gewährleistung geben oder nur 12 (darf bei gebrauchtware ja gemacht werden) keine ahnung. da den zu unterschreibenden kaufvertrag ruhig mal anschauen (aber nach 6 monaten hast so oder so beweislastumkehr.....und mit einem fahrzeug was herstellergarantie hat wirst du probleme eh über garantie regeln und nicht über gewährleistung)

->du wirst bei einer tageszulassung auch keinen anspruch auf eine deutsche betriebsanleitung haben. frag nach ob die dabei ist - sollte dein händler halt besorgen.... bei einem NEUwagen hast du meineswissens immer anspruch darauf (auch wenn viele eu händler das versäumen)

->ob du das fahrzeug regulär die 5 jahre herstellergarantie hat und bis zu welchem datum konkret fragst du wie bereits schon erläutert direkt bei hyundai nach (und um sicherzugehen schaust ruhig mal in das serviceheft welches übergabedatum dort existiert)

-------

restwert eines eu fahrzeugs an sich ist heute eigentlich nicht mehr schlechter als von fahrzeugen die für den deutschen markt bestimmt waren. letztendlich kommt es auf die konkrete austattung an.

eine tageszulassung (also ein zweiter haltereintrag) macht da schon mehr aus - dürfte aber bei fahrzeugen älter 3 jahren dann auch kaum noch was ausmachen (da spielt der individuell vereinbarte preis bei wiederverkauf eine größere rolle.....,,und klar bei inzahlungnahme versucht der ankäufer natürlich jeden euro zu sparen)

-----

wenn du nennenswert geld sparen kannst und garantie sowie austattungsmäßig dir alles paßt dann kauf ihn.

wenns ein lagerfahrzeug oder tageszulassung ist dann hat das den klaren vorteil, dass du keine lieferzeit hast sondern direkt mitnehmen und du kannst eben bei kauf dir das fahrzeug genau anschauen (welche austattung hat es wirlich....so mancher 'besteller' wurde da schon überrascht. ist es gut lackiert oder gibts irgendwo fragwürdige stellen - manchmal gibt es nachlackierungen ab werk die könnte man mit einem gerät ggf direkt herausfinden und den kauf bleiben lassen...während der neubestellen sowas mitunter zu akzeptieren hat.

->bei der tageszulassung darüberhinaus der vorteil, dass du ihn probefahren kannst. rote nummer dran und los. manchmal gibt es resonanzen oder dröhnen oder was auch immer all sowas kannst bei einem bestellfahrzeug vorher nicht wissen (und dann nur nach kauf reklamieren und hoffen das nachbesserung möglich ist oder einen wandel durchsetzen). bei der tageszulassung kannst es eben direkt erfahren und den kauf notfalls bleiben lassen.

-----------

nimm die detusche austattungsliste mit und hak 1:1 ab. wirst ja sehen ob mehr drin ist oder weniger.

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Die Frage ist worauf sich die 2.500€ beziehen... ich hab schon Angebote für Neuwagen (dt. Ausführung) für 25k gesehen.

Zitat:

@muggubuggu schrieb am 3. Februar 2019 um 16:40:42 Uhr:

Die Frage ist worauf sich die 2.500€ beziehen... ich hab schon Angebote für Neuwagen (dt. Ausführung) für 25k gesehen.

Zu deiner Frage: Was kann Probleme mit der Garantie geben. Lies dir mal die Garantiebedingungen auf der Hyundaiseite durch...

https://www.hyundai.de/Beratung-Kauf/Garantien/

Zitat:

Das Garantie- und Serviceheft kann vorsehen, dass die Hyundai 5 Jahre-Garantie für das Fahrzeug nur gilt, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurde.

** Unter „Endkunde“ ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person zu verstehen, die (I) ein Hyundai Neufahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt oder die (II) ein Hyundai Fahrzeug erwirbt, das ursprünglich durch eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs gekauft wurde.

Ein EU-Händler handelt im Zweck des Weiterverkaufs... somit bye bye 5 Jahre Garantie und somit nur 2 Jahre Gewährleistung.

 

Exklusiv: Hyundai streicht freiem Handel die Garantie

Ich habe das nicht weiter verfolgt, aber du solltest dich in der Hinsicht nochmal schlau machen oder bestenfalls Hyundai Deutschland kontaktieren, wie der Stand mit Garantie und EU Wagen ist. Lass dir das aber nicht telefonisch erläutern, sondern besser schriftlich. Dann hast du was in der Hand, solltest du dich für einen EU Wagen entscheiden, bei dem 5 Jahre Garantie bestehen sollten.

Zitat:

@Khalifax schrieb am 3. Februar 2019 um 15:46:14 Uhr:

Nun zu meiner eigentlichen Frage, wisst Ihr, was der Unterschied der EU-Version zu den deutschen Autos ist?

Das kann man unmöglich beantworten, denn es gibt nicht die eine EU-Ausführung. Das ist ggf. je nach Land anders.

Garantie wurde bereits angesprochen. Zudem fasse ich es so auf, dass die Fahrzeuge im jeweiligen Heimatland bereits zugelassen werden und erst dann auf die Reise gehen. Die Garantie fängt mit der Erstzulassung an und im Brief steht ein Besitzer mehr.

Themenstarteram 3. Februar 2019 um 19:56

In meinem Fall ist es sogar so, dass der Wagen eine Tageszulassung in Belgien hatte, heißt es dann, dass die Garantie trotzdem gilt ab dem Tag der Erstzulassung?

 

Ist irgendwie ein sehr skeptisches Thema finde ich, würdet ihr mir eher davon abraten oder hat jemand schon Erfahrungen mit sowas?

Frag bei Hyundai nach..... Die sind auch dein Ansprechpartner wenn du einen Garantiefall hast.

Später bringt es dir dann nichts, wenn du sagst "Aber die im Forum haben gesagt..."

Erstzulassung hin oder her. Wenn das Auto nur für ein paar Tage im Ausland zugelassen wurde und kaum km drauf sind, kann man davon ausgehen das das Fahrzeug zum Zwecke des Wiederverkaufs gekauft wurde.

Und nochmals die Frage: Was ist der Preis für einen EU Wagen und was für ein Preis hast du für ein deutsches Modell? Wegen 1000€ Unterschied würde ich mir den Trara mit der Garantie nicht geben und ein deutsches Modell holen.

Zitat:

@Khalifax schrieb am 3. Februar 2019 um 20:56:00 Uhr:

In meinem Fall ist es sogar so, dass der Wagen eine Tageszulassung in Belgien hatte, heißt es dann, dass die Garantie trotzdem gilt ab dem Tag der Erstzulassung?

Die Garantie beginnt immer mit der Erstzulassung des Fahrzeugs.

...und endet wenn das Fahrzeug zum Zwecke des Weiterverkaufs erworben wurde.

Themenstarteram 3. Februar 2019 um 21:15

Also endet die Garantie auch wenn ich es kaufe und somit importiere?

 

Also egal ob es vorher schon zugelassen war, wenn es hier importiert wird dann ist die Garantie weg?

Zum Dritten mal: FRAG BEI HYUNDAI NACH!

Mal angenommen du holst dir einen EU Import und der Motor fliegt dir bei 25tkm um die Ohren. Dann wird ein Garantieantrag gestellt und dann, oh weh oh weh, ein EU Import. Dann wird geprüft wann und wo das Auto zugelassen wurde, wann es auf deinen Namen zugelassen wurde etc etc etc. Und wenn's schief geht, haste einen N mit kaputten Motor, ohne Garantie.

Schreib denen ne Mail und warte ab.

Die Frage zum Preis hast du immer noch nicht beantwortet. Somit beende ich hier meine Hilfe und verbleibe mit den Worten: Kauf dir ein deutsches Modell.

Zitat:

@muggubuggu schrieb am 3. Februar 2019 um 23:32:54 Uhr:

Zum Dritten mal: FRAG BEI HYUNDAI NACH!

Und zusätzlich auch mal bei einem der EU Importeure. Wir hatten hier im Forum ja schon mal den Eindruck, dass die Importeure diese geänderten Garantiebedingungen nicht unbedingt an die große Glocke hängen.

Zitat:

@muggubuggu schrieb am 3. Februar 2019 um 23:32:54 Uhr:

Die Frage zum Preis hast du immer noch nicht beantwortet. Somit beende ich hier meine Hilfe und verbleibe mit den Worten: Kauf dir ein deutsches Modell.

Oder kauf selbst vor Ort. Da ist man bezüglich der verlängerten Garantie auch auf der sicheren Seite.

Wer ein EU Modell kauft dem muss klar sein das......

Je nach Auslieferland eventuell andere Abgasnormen gültig sind

Zusatzausstattungen wie z.B. Rückfahrkamera mit Display im Spiegel nur im Auslieferland auf Garantie getauscht werden kann

Die Sache mit der Garantie generell wie schon erwähnt

usw...

Aber .... wie heisst es so schön "Geiz ist geil" und das Erwachen vorprogrammiert.

Für mich käme das nie in Frage

Zitat:

@stinni schrieb am 4. Februar 2019 um 09:18:45 Uhr:

Je nach Auslieferland eventuell andere Abgasnormen gültig sind

Bei einem EU-Import extrem unwahrscheinlich, denn die Vorgaben für die Schadstoffklassen sowie die Zeitpläne sind ja innerhalb der EU gleich.

"Die Garantie beginnt immer mit der Erstzulassung des Fahrzeugs."

völliger unsinn.

bei eu importen ist es häufig so, dass NEUWAGEN bei eu fahrzeughändlern stehen und die garantie schon läuft. ein größerer händler hat den importdeal gemacht und als die fahrzeuge bei ihm ankamen den stempel im serviceheft gemacht.

erstzulasung machst du dann als käufer auf der zulassungstelle. das kann auch monate später sein (ggf sogar jahre aber so lang steht ein auto neu ja meist nicht rum).

->willst du genau wissen ab wann die garantie läuft, nimmst du die fahrgestellnummer und fragst bei hyundai deutschland nach

->natürlich kannst du auch probieren ein garantieablaufdatum im kaufvertrag zu fixieren.....dann wären es seitens des händlers klug das passende datum bei hyundai rauszusuchen.

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die allermeistens eu importe werden auch normale 5 jahres hyundai garantie haben (also keine garantieausschluss seitens hyundai). die karren werden ja - in der regel - auch durch authorisierte hyundai vertragspartner in den umlauf gebraucht (eben diejenigen die den stempel ins heft setzen) auch wenn dein verkäufer vielleicht dann ein anderer ist. will man es genau wissen fragt man eben über hyundai nach.

ggf gibt es irgendwelche vertriebskanäle wo es anders läuft und wirklich garantie fehlt aber der normal fall wird das weiterhin nicht sein (aber wer sicher gehen will solte sich halt entsprechend informieren)

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zu deinem fahrzeug

->wenn das eine TAGESZULASSUNG ist dann ist das kein neuwagen.

->sprich du bist zweite hand das kann sich ggf minimal beim restwert auswirken. oder auch im versicherungsfall (stichwort neuwertersatz bei totalschaden oder diebstahl innerhalb eines gewissen vereinbarten zeitraums)

->ob händler bei tageszulassungen 24 monate gewährleistung geben oder nur 12 (darf bei gebrauchtware ja gemacht werden) keine ahnung. da den zu unterschreibenden kaufvertrag ruhig mal anschauen (aber nach 6 monaten hast so oder so beweislastumkehr.....und mit einem fahrzeug was herstellergarantie hat wirst du probleme eh über garantie regeln und nicht über gewährleistung)

->du wirst bei einer tageszulassung auch keinen anspruch auf eine deutsche betriebsanleitung haben. frag nach ob die dabei ist - sollte dein händler halt besorgen.... bei einem NEUwagen hast du meineswissens immer anspruch darauf (auch wenn viele eu händler das versäumen)

->ob du das fahrzeug regulär die 5 jahre herstellergarantie hat und bis zu welchem datum konkret fragst du wie bereits schon erläutert direkt bei hyundai nach (und um sicherzugehen schaust ruhig mal in das serviceheft welches übergabedatum dort existiert)

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restwert eines eu fahrzeugs an sich ist heute eigentlich nicht mehr schlechter als von fahrzeugen die für den deutschen markt bestimmt waren. letztendlich kommt es auf die konkrete austattung an.

eine tageszulassung (also ein zweiter haltereintrag) macht da schon mehr aus - dürfte aber bei fahrzeugen älter 3 jahren dann auch kaum noch was ausmachen (da spielt der individuell vereinbarte preis bei wiederverkauf eine größere rolle.....,,und klar bei inzahlungnahme versucht der ankäufer natürlich jeden euro zu sparen)

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wenn du nennenswert geld sparen kannst und garantie sowie austattungsmäßig dir alles paßt dann kauf ihn.

wenns ein lagerfahrzeug oder tageszulassung ist dann hat das den klaren vorteil, dass du keine lieferzeit hast sondern direkt mitnehmen und du kannst eben bei kauf dir das fahrzeug genau anschauen (welche austattung hat es wirlich....so mancher 'besteller' wurde da schon überrascht. ist es gut lackiert oder gibts irgendwo fragwürdige stellen - manchmal gibt es nachlackierungen ab werk die könnte man mit einem gerät ggf direkt herausfinden und den kauf bleiben lassen...während der neubestellen sowas mitunter zu akzeptieren hat.

->bei der tageszulassung darüberhinaus der vorteil, dass du ihn probefahren kannst. rote nummer dran und los. manchmal gibt es resonanzen oder dröhnen oder was auch immer all sowas kannst bei einem bestellfahrzeug vorher nicht wissen (und dann nur nach kauf reklamieren und hoffen das nachbesserung möglich ist oder einen wandel durchsetzen). bei der tageszulassung kannst es eben direkt erfahren und den kauf notfalls bleiben lassen.

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nimm die detusche austattungsliste mit und hak 1:1 ab. wirst ja sehen ob mehr drin ist oder weniger.

Zitat:

@newt3 schrieb am 4. Februar 2019 um 12:19:49 Uhr:

"Die Garantie beginnt immer mit der Erstzulassung des Fahrzeugs."

völliger unsinn.

bei eu importen ist es häufig so, dass NEUWAGEN bei eu fahrzeughändlern stehen und die garantie schon läuft. ein größerer händler hat den importdeal gemacht und als die fahrzeuge bei ihm ankamen den stempel im serviceheft gemacht.

Wenn die Garantie bei diesen Fahrzeugen schon läuft, dann weil sie im Heimatland bereits ihre Erstzulassung erhalten haben.

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