Hupton beim verschließen/Aufschließen der FZV Audi A6 4B

Audi A6 C5/4B

Hallo,ich möchte gerne das Auf bzw Abschließen mit Blink und Hup Signal bestätigt haben. Bis jetzt ist nur das Blink signal da. Es ist ein Audi A6 4B Bj 1999 2,4 Ltr . VAG Com vorhanden,brauche nur Anleitung. Danke im voraus mfg. Ingo

Beste Antwort im Thema

Was hier wieder ein Blödsinn verzapft wird - es wurde nicht gefragt ob es erlaubt ist, sondern ob und wie es geht !

STG 35 (Komfortsystem) auswählen
STG Codierung -> Funktion 07

+000001 - Heckklappe öffnen (Schliesszylinder Heck)
+000002 - Quittierung DWA-Blinken
+000004 - SZV - selektive Zentralverriegelung
+000008 - DWA - Aktivierung der DWA
+000016 - Heckentriegelung über 5 km/h gesperrt
+000032 - Auto-Lock/Unlock (Verriegelung ab 15 km/h)
+000064 - Komfortfunktion über Funk
+000128 - Rechtslenker
+000512 - Funk-Quittierung schliessen (1x Blinken)
+001024 - Quittierung schliessen (DWA-Hupen)
+002048 - Tür-/Fensterheberlogik (USA)
+004096 - Funk-Quittierung öffnen (2x Blinken)
+008192 - SAFE-Funktion deaktivieren (nur USA

also einfach zur vorhandenen Codierung 1024 addieren und schon macht es "Üpp" beim Verriegeln 😉

Ich habe das seit "ewiger Zeit" so codiert - da es sich nur um ein dezentes "Üpp" handelt, stört es weder TÜV, Nachbarn, Passanten, Ordnungsbeamte, noch die Gesetzeshüter !

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Iss mir sch... egal ob es erlaubt ist oder eben auch nicht ............. 
meiner ist BJ 99 und Üpp't schon seit Jahren beim Verschließen was den Vorteil hat das
ich nicht ständig schauen muss ob er auch blinkt wenn ich ihn zumache.

Im übrigen sollten die Moralapostel mal darüber nachdenken das daß Hupen nur in Gefahrensituationen
erlaubt ist .......... aber wer hält sich dran wenn er seinen Kumpel auf dem Gehweg sieht.

Zitat:

Original geschrieben von Sanfter Riese



meiner ist BJ 99 und Üpp't schon seit Jahren beim Verschließen was den Vorteil hat das
ich nicht ständig schauen muss ob er auch blinkt wenn ich ihn zumache.

Eben genau DAS ist es was ich an der Funktion mag, nützlich finde und die meisten anderen Fahrer auch nützlich finden.

.. und im Gegensatz zu manchen legalen ( mit E Zeichen ) Nachrüst-DWAs ist das "Üpp" der Audi DWA sehr dezent.

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko


Was ein etwaiges Verbot angeht so kann man durch aus ein paar Punkte aufzählen die jetzt nicht meiner Feder entspringen, aber durchaus berechtigte Fragen an der richtigen Interpretation des §35e StVZO und §16 StVO aufwerfen, der hier ja so vehement angeführt wird wenn es um ein "Verbot" geht 😉

1. Der Quittungston der DWA steht in Fahrzeugen für den Deutschen Markt zur Verfügung. Darüber hinaus besteht seitens des Herstellers keinen Hinweis, dass die optionale Verwendung des Quittungston in Deutschland oder der EU verboten sei - siehe Bedienungsanleitung ( hier können z.B. Skoda Octavia Fahrer umfangreiche Antworten geben )

2. Müsste dann das Alarmhorn, welches bei Alarmauslösung Schallzeichen abgibt, ebenfalls unter $16 StVO fallen und wäre in Deutschland rechtswidrig.

3. Müssten akkustische Schallzeichen als Warnung vor rückwärtsfahrende Fahrzeuge, wie bei Nutzfahrzeuge (LKW, Krankenwagen, ...), ebenfalls unter $16 StVO fallen und wären in Deutschland ebenfalls rechtswidrig.

Zusammenfassend, stellt der Quittungston der werkseitig verbauten DWA kein Schallzeichen gem. §16StVO dar und verstößt nicht gegen §35e StVZO.

Ich schließe mich dieser Meinung zu 100% an - es handelt sich dabei genau wie bei den "Verbotsvertretern" lediglich um eine persönliche Interpretation von Sachverhalten und nicht um eine allgemein gültige, rechtsverbindliche Antwort.

9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein .

Was bedeutet dann " muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein" ? Gibt es in dem Satz wirklich Platz für "persönliche Interpretation von Sachverhalten" ?

Ist jetzt nicht persönlich gemeint aber hier wird es gerne so gehandhabt das wenn ein User von seiner Meinung so überzeugt ist werden § oft zum persönlichen Vorteil genutzt oder ausgelegt. Kommt auch meist drauf an wer was schreibt. z.B. wird der User der schreibt sein 2,5tdi läuft 250 in der Luft zerrissen aber der user der schreibt sein S6 Automatik schafft 290 nicht.
Eigentlich schade, das nur weil ich dem TE einen Hinweis geben wollte (den ein TÜV Mitarbeiter bestätigt hat) wieder mal so abdriftet oder Tatsachen (nicht von dir) so umgedreht werden um wieder einem ans Bein zu pinkeln

.. die Definition "dynamischer Prozesse" bietet auch wieder genügend Spielraum, da das Umschalten zwischen Ein und Aus eigentlich nur einen Wechsel zwischen zwei statischen Betriebszuständen bedeutet.. 😁 😁

Es ist aber letzten Endes doch egal - es interessiert das "Üpp" der original DWA Quittierung im realen Leben niemanden - weder den TÜV noch die Ordnungshüter. Mit dem lauten Zirpen irgendwelcher Zubehör DWAs, welches man kilometerweit hört, könne es aber auch anders sein.

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Einige der oben zitierten Punkte sind nicht richtig interpretiert von DoktoreFranko.
Da es aber nicht wieder in wilden Diskussionen ausarten soll nehme ich mal nur den "schlimmsten" Punkt. 😁

Zitat:

2. Müsste dann das Alarmhorn, welches bei Alarmauslösung Schallzeichen abgibt, ebenfalls unter $16 StVO fallen und wäre in Deutschland rechtswidrig.

Genau das ist aber die Funktion des Alarmhorn der DWA ! 😉 Daher kann es garnicht verboten sein.

Hier wird auch keine dynamische Funktion gemäß des Punktes 9.9.2. qutiert sonder ein Alarmton abgegeben.

Diese DWA und deren Funktion wird von der Versicherung auch in manchen Verträgen gebührend berücksichtigt (zu noch vielen anderen Punkten zb Gargenwagen, Alleinfahrer usw)

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel


Einige der oben zitierten Punkte sind nicht richtig interpretiert von DoktoreFranko.
Da es aber nicht wieder in wilden Diskussionen ausarten soll nehme ich mal nur den "schlimmsten" Punkt. 😁

Das war nicht meine Interpretation - ich hatte mich dieser Meinung aus einem anderen Forum nur angeschlossen weil sie zugegebener massen leicht provokativ ist 😉 .. hust 😁

Ich will ja auch nicht sagen, dass es nicht zu "Problemen" führen kann wenn man das Signalhorn für die Quittierung nutzt.
Meine wirklich schon jahrelange Erfahrung damit ist einfach die, dass dieses "Üpp" bei TÜV und Ordnungshütern genau soviel Beachtung findet wie ein Sack Reis der in China umfällt.

Jedenfalls hat der Fragesteller jetzt alle Infos die er benötigt und kann ganz alleine entscheiden ob er das "Üpp" ( klingt ja lustiger weise genau so ) freischaltet oder nicht 😉

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel


Einige der oben zitierten Punkte sind nicht richtig interpretiert von DoktoreFranko.
Da es aber nicht wieder in wilden Diskussionen ausarten soll nehme ich mal nur den "schlimmsten" Punkt. 😁

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel



Zitat:

2. Müsste dann das Alarmhorn, welches bei Alarmauslösung Schallzeichen abgibt, ebenfalls unter $16 StVO fallen und wäre in Deutschland rechtswidrig.

Genau das ist aber die Funktion des Alarmhorn der DWA ! 😉 Daher kann es garnicht verboten sein.
Hier wird auch keine dynamische Funktion gemäß des Punktes 9.9.2. qutiert sonder ein Alarmton abgegeben.
Diese DWA und deren Funktion wird von der Versicherung auch in manchen Verträgen gebührend berücksichtigt (zu noch vielen anderen Punkten zb Gargenwagen, Alleinfahrer usw)

...und gleich schreit wieder einer "ES IST ABER TROTZDEM VERBOTEN!!!" weil er genau DAS wieder falsch (oder gar nicht) versteht...😁

ICH habe es verstanden 😉
... Schönes Wochenende Euch 🙂

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel


ICH habe es verstanden 😉
... Schönes Wochenende Euch 🙂

Haleluiaaa ! Auch ein schöne WE an alle . Gruss

Auch von mir ein schönes Wochenende. Einige sehe ich ja evtl morgen noch.

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180


...und gleich schreit wieder einer "ES IST ABER TROTZDEM VERBOTEN!!!" weil er genau DAS wieder falsch (oder gar nicht) versteht...😁

Könnte auch sein das ER sich denkt das du ein Penner bist und meint der klügere gibt nach und nicht wieder schreit ""ES IST ABER TROTZDEM VERBOTEN!!!"

Wie gesagt es könnte so sein,ob es so ist weiss ich persönlich natürlich nicht,ich kann ja nicht in dessen Kopf gucken und weiss auch gar nicht wer ER überhaupt ist 😁😁😁

Von mir natürlich auch ein schönes Wochenende🙂

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b



Zitat:

Original geschrieben von Ralle180


...und gleich schreit wieder einer "ES IST ABER TROTZDEM VERBOTEN!!!" weil er genau DAS wieder falsch (oder gar nicht) versteht...😁

Könnte auch sein das ER sich denkt das du ein Penner bist und meint der klügere gibt nach und nicht wieder schreit ""ES IST ABER TROTZDEM VERBOTEN!!!"
Wie gesagt es könnte so sein,ob es so ist weiss ich persönlich natürlich nicht,ich kann ja nicht in dessen Kopf gucken und weiss auch gar nicht wer ER überhaupt ist 😁😁😁
Von mir natürlich auch ein schönes Wochenende🙂

Komisch, dass genau DU auf diesen Zug aufspringst...obwohl mit keiner Silbe dein Name erwähnt wurde.

Und das von Dir wieder beleidigende Worte kommen war ja nicht anders zu erwarten!

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180



Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b



Könnte auch sein das ER sich denkt das du ein Penner bist und meint der klügere gibt nach und nicht wieder schreit ""ES IST ABER TROTZDEM VERBOTEN!!!"
Wie gesagt es könnte so sein,ob es so ist weiss ich persönlich natürlich nicht,ich kann ja nicht in dessen Kopf gucken und weiss auch gar nicht wer ER überhaupt ist 😁😁😁
Von mir natürlich auch ein schönes Wochenende🙂
Komisch, dass genau DU auf diesen Zug aufspringst...obwohl mit keiner Silbe dein Name erwähnt wurde.
Und das von Dir wieder beleidigende Worte kommen war ja nicht anders zu erwarten!

Ich habe mich ja doch gar nicht angesprochen gefühlt,ich hab doch nur geschrieben was ER anstatt zu schreien""ES IST ABER TROTZDEM VERBOTEN!!!" machen könnte.Die beleidigenden Worte kamen ja nicht von mir sondern waren nur eine Mutmaßung

Falls du allerdings mich mit ER meinst, war es ja eine erneute Provokation und da hat der MOD dir doch erst eine Ansage gemacht worauf du dann auch brav den Finger still gehalten hast 😁

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b



Zitat:

Original geschrieben von Ralle180


Komisch, dass genau DU auf diesen Zug aufspringst...obwohl mit keiner Silbe dein Name erwähnt wurde.
Und das von Dir wieder beleidigende Worte kommen war ja nicht anders zu erwarten!

Ich habe mich ja doch gar nicht angesprochen gefühlt,ich hab doch nur geschrieben was ER anstatt zu schreien""ES IST ABER TROTZDEM VERBOTEN!!!" machen könnte.Die beleidigenden Worte kamen ja nicht von mir sondern waren nur eine Mutmaßung
Falls du allerdings mich mit ER meinst, war es ja eine erneute Provokation und da hat der MOD dir doch erst eine Ansage gemacht worauf du dann auch brav den Finger still gehalten hast 😁

Da ich DICH nicht angesprochen habe, hast du eigentlich keinen Grund drauf zu reagieren.

Da du es aber doch tust (inklusive Beleidigung!) scheinst du ja nicht begriffen zu haben, dass die ansage seitens der mods nicht nur an mich ging.

Der einzige, der hier beleidigend und provokant ist, ist ja hier für alle offensichtlich zu sehen...nämlich du.

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180



Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b



Ich habe mich ja doch gar nicht angesprochen gefühlt,ich hab doch nur geschrieben was ER anstatt zu schreien""ES IST ABER TROTZDEM VERBOTEN!!!" machen könnte.Die beleidigenden Worte kamen ja nicht von mir sondern waren nur eine Mutmaßung
Falls du allerdings mich mit ER meinst, war es ja eine erneute Provokation und da hat der MOD dir doch erst eine Ansage gemacht worauf du dann auch brav den Finger still gehalten hast 😁
Da ich DICH nicht angesprochen habe, hast du eigentlich keinen Grund drauf zu reagieren.

Da du in diesem Thread vom TE nicht angesprochen wurdest hättest du eigentlich auch keinen Grund zu reagieren?? WOW man soll also nur noch reagieren wenn man angesprochen wird?

Außerdem bin ich nicht beleidigend geworden ich habe nur gemutmaßt ( falls du das nicht kennst einfach googlen) was sein könnte. Falls du den Unterschied zwischen KÖNNTE und Machen nicht verstehst ist das wiederum auch dein Problem aber eigentlich gehe ich davon aus das man das in deinem alter wissen sollte

Und was die Ansage vom MOD angeht,er hat ganz klar deinen Beitrag zitiert und dich angesprochen.

Ich versteh aber gar nicht warum du auf meine Beiträge reagierst,hattest aufgefordert nicht auf meine Beiträge zu reagieren ? Das entscheiden scheint dir auch sehr schwer zu fallen

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