Hupton beim verschließen/Aufschließen der FZV Audi A6 4B

Audi A6 C5/4B

Hallo,ich möchte gerne das Auf bzw Abschließen mit Blink und Hup Signal bestätigt haben. Bis jetzt ist nur das Blink signal da. Es ist ein Audi A6 4B Bj 1999 2,4 Ltr . VAG Com vorhanden,brauche nur Anleitung. Danke im voraus mfg. Ingo

Beste Antwort im Thema

Was hier wieder ein Blödsinn verzapft wird - es wurde nicht gefragt ob es erlaubt ist, sondern ob und wie es geht !

STG 35 (Komfortsystem) auswählen
STG Codierung -> Funktion 07

+000001 - Heckklappe öffnen (Schliesszylinder Heck)
+000002 - Quittierung DWA-Blinken
+000004 - SZV - selektive Zentralverriegelung
+000008 - DWA - Aktivierung der DWA
+000016 - Heckentriegelung über 5 km/h gesperrt
+000032 - Auto-Lock/Unlock (Verriegelung ab 15 km/h)
+000064 - Komfortfunktion über Funk
+000128 - Rechtslenker
+000512 - Funk-Quittierung schliessen (1x Blinken)
+001024 - Quittierung schliessen (DWA-Hupen)
+002048 - Tür-/Fensterheberlogik (USA)
+004096 - Funk-Quittierung öffnen (2x Blinken)
+008192 - SAFE-Funktion deaktivieren (nur USA

also einfach zur vorhandenen Codierung 1024 addieren und schon macht es "Üpp" beim Verriegeln 😉

Ich habe das seit "ewiger Zeit" so codiert - da es sich nur um ein dezentes "Üpp" handelt, stört es weder TÜV, Nachbarn, Passanten, Ordnungsbeamte, noch die Gesetzeshüter !

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2002 gabs das noch nicht...so ein Schwachsinn!
Meiner war 2001 und hatte es auch schon.

Fakt ist es aber, dass bei uns das Quittieren der ZV mittels Hupe nicht erlaubt ist. Eine "Grauzone" gibt es eigentlich nicht! Es ist eher die Unwissenheit der Beamten, die dazu führt, das es dann als Grauzone interpretiert wird. Selbiges gilt dann auch bei TFL und allen anderen Faxen. Auch das anmachen der Nebler als "TFL" gehört dazu und kann kann mit einem Bußgeld bestraft werden, wenn die Beamten das endlich lernen würden.

BTT: Ich muss zugeben, das ich bei mir das auch mal testen wollte, als ich mir das VCDS Interface geholt habe und damit gespielt habe, aber mein 2000er A6 hat nicht gehupt. Er hat die Codierung zwar angenommen, aber keinen Ton gemacht. Liegt es an den Fehlereinträgen, das bei mir 2 Türen nicht saven?

Hallo Jungs , i hasse hupen allgemein ; keine ahnung und keine interesse ob das ding funzt . aber mit blincker signaliesieren das er das befehl kapiert hat , finde ich praktiscch . Speziell von 5-8-10 meter . Gruss PS---- oder gibts nur zusammen mit alarmanlage ? Meins hat Keine

Zitat:

Original geschrieben von eddyKLF


Fakt ist es aber, dass bei uns das Quittieren der ZV mittels Hupe nicht erlaubt ist.

Bin ja mal gespannt ob nun auch wieder user was anderes behaupten.

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Zitat:

Original geschrieben von Ralle180


2002 gabs das noch nicht...so ein Schwachsinn!
Meiner war 2001 und hatte es auch schon.

Meiner war Baujahr 99 mit orginale DWA und konnte es auch.

Was hier wieder ein Blödsinn verzapft wird - es wurde nicht gefragt ob es erlaubt ist, sondern ob und wie es geht !

STG 35 (Komfortsystem) auswählen
STG Codierung -> Funktion 07

+000001 - Heckklappe öffnen (Schliesszylinder Heck)
+000002 - Quittierung DWA-Blinken
+000004 - SZV - selektive Zentralverriegelung
+000008 - DWA - Aktivierung der DWA
+000016 - Heckentriegelung über 5 km/h gesperrt
+000032 - Auto-Lock/Unlock (Verriegelung ab 15 km/h)
+000064 - Komfortfunktion über Funk
+000128 - Rechtslenker
+000512 - Funk-Quittierung schliessen (1x Blinken)
+001024 - Quittierung schliessen (DWA-Hupen)
+002048 - Tür-/Fensterheberlogik (USA)
+004096 - Funk-Quittierung öffnen (2x Blinken)
+008192 - SAFE-Funktion deaktivieren (nur USA

also einfach zur vorhandenen Codierung 1024 addieren und schon macht es "Üpp" beim Verriegeln 😉

Ich habe das seit "ewiger Zeit" so codiert - da es sich nur um ein dezentes "Üpp" handelt, stört es weder TÜV, Nachbarn, Passanten, Ordnungsbeamte, noch die Gesetzeshüter !

Ob das erlaubt ist kann ich nicht sagen, aber da kommen hier bestimmt noch einige Meinungen zusammen. 😎

Technisch gesehen braucht es für diese Funktion wirklich eine Alarmanlage. Die hat nämlich eine separate Hupe, die dann auch für die Quittierung benutzt wird. Darum ohne DWA keine Abschliess-Hupen.

Zitat:

Original geschrieben von NickTheGreek


Technisch gesehen braucht es für diese Funktion wirklich eine Alarmanlage. Die hat nämlich eine separate Hupe, die dann auch für die Quittierung benutzt wird. Darum ohne DWA keine Abschliess-Hupen.

Ohne

DWA

kein

DWA Hupen

- so ist das. Davon war ich eigentlich ausgegangen 😉

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko



Zitat:

Original geschrieben von NickTheGreek


.......
Ohne DWA kein DWA Hupen - so ist das. Davon war ich eigentlich ausgegangen 😉

Hatte ich auf Seite 1 schon deutlich geschrieben ! 😉

Zitat:

geschrieben von mir:


Beim öffnen geht der Ton nicht aber beim verschließen.
[...............]
Kann man codieren wenn eine DWA orginal verbaut ist.

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel



Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko


Ohne DWA kein DWA Hupen - so ist das. Davon war ich eigentlich ausgegangen 😉

Hatte ich auf Seite 1 schon deutlich geschrieben ! 😉

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel



Zitat:

geschrieben von mir:


Beim öffnen geht der Ton nicht aber beim verschließen.
[...............]
Kann man codieren wenn eine DWA orginal verbaut ist.

So ist es...und dann kam einer daher und stellte in den Raum, dass es nicht erlaubt ist. 😉

Ich habe es ja nur noch mit den entsprechenden "HowTo Basics" ergänzt 😉

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel



Hatte ich auf Seite 1 schon deutlich geschrieben ! 😉

... ansonsten, kann ich nur sagen, wenn die Welt nur aus "Bedenkenträgern" bestehen würde, hockten wir wohl immer noch in Steinzeithöhlen und hätten Probleme beim Feuermachen 😁 😁

( Du brauchst dich nicht angesprochen fühlen 🙂 )

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko


Ich habe es ja nur noch mit den entsprechenden "HowTo Basics" ergänzt 😉

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko



Zitat:

Original geschrieben von derSentinel



Hatte ich auf Seite 1 schon deutlich geschrieben ! 😉
... ansonsten, kann ich nur sagen, wenn die Welt nur aus "Bedenkenträgern" bestehen würde, hockten wir wohl immer noch in Steinzeithöhlen und hätten Probleme beim Feuermachen 😁 😁

( Du brauchst dich nicht angesprochen fühlen 🙂 )

Ich fühle mich NICHT angesprochen und Danke für die Ergänzung... hätte ich sie gewußt dann hätte ich diese dort schon geschrieben. Hatte diese aber nicht im Kopf und nicht zur Hand !

Danke

Hoffe dem TE hilft das dann auch weiter.... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180



Zitat:

Original geschrieben von derSentinel


Hatte ich auf Seite 1 schon deutlich geschrieben ! 😉

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180



Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

So ist es...und dann kam einer daher und stellte in den Raum, dass es nicht erlaubt ist. 😉

Falsch, denn der kam schon ein paar Beiträge vorher als Hinweis an den TE das es nicht erlaubt ist ( wird ja generell hier so gehandhabt dem TE solch einem Hinweis zu geben) schlimmer aber das dann noch einer kam und fälschlicher weise in den Raum stellte das es erlaubt sei.

Ich würde dann einfach nur gerne mal wissen, warum es bei mir damals nicht ging...
Liegt das an den Fehlern, das bei mir 2 Türen nicht saven? Das dadurch die DWA nicht scharf geht?

Und gleich dazu: Woran liegt es, das die nicht saven? Microschalter müsste heile sein, da die Türen bei öffnen im Fis angezeigt werden...

Besten Dank

Was ein etwaiges Verbot angeht so kann man durch aus ein paar Punkte aufzählen die jetzt nicht meiner Feder entspringen, aber durchaus berechtigte Fragen an der richtigen Interpretation des §35e StVZO und §16 StVO aufwerfen, der hier ja so vehement angeführt wird wenn es um ein "Verbot" geht 😉

1. Der Quittungston der DWA steht in Fahrzeugen für den Deutschen Markt zur Verfügung. Darüber hinaus besteht seitens des Herstellers keinen Hinweis, dass die optionale Verwendung des Quittungston in Deutschland oder der EU verboten sei - siehe Bedienungsanleitung ( hier können z.B. Skoda Octavia Fahrer umfangreiche Antworten geben )

2. Müsste dann das Alarmhorn, welches bei Alarmauslösung Schallzeichen abgibt, ebenfalls unter $16 StVO fallen und wäre in Deutschland rechtswidrig.

3. Müssten akkustische Schallzeichen als Warnung vor rückwärtsfahrende Fahrzeuge, wie bei Nutzfahrzeuge (LKW, Krankenwagen, ...), ebenfalls unter $16 StVO fallen und wären in Deutschland ebenfalls rechtswidrig.

Zusammenfassend, stellt der Quittungston der werkseitig verbauten DWA kein Schallzeichen gem. §16StVO dar und verstößt nicht gegen §35e StVZO.

Ich schließe mich dieser Meinung zu 100% an - es handelt sich dabei genau wie bei den "Verbotsvertretern" lediglich um eine persönliche Interpretation von Sachverhalten und nicht um eine allgemein gültige, rechtsverbindliche Antwort.

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