Hundebiss im Reifen.

Hi, heute hat mein Hund angeblich 2 Autoreifen kaputt gebissen. Ich bin skeptisch. Ich hänge 2 Bilder an und ich würde mich sehr freuen wenn ihr mich wissen lasst ob sowas wirklich von einem Hund kommen könnte. Laut dem Besitzer der Reifen ist er noch etwa 1,5km mit den auf den Bildern zu sehenden Reifen gefahren.

Ich denke wenn ein Hund rein beißt könnte er im schlimmsten Fall ein kleines Loch hinterlassen. Hund wiegt 40kg, nix übermäßiges.

Reifen 1
Reifen 2
86 Antworten

Der Versicherung würde ich es auf keinen Fall melden. Meine Erfahrung ist, die übernehmen es, um Ruhe zu haben.

Meine Frau war mal mit unserem Hund unterwegs auf einem Feldweg. Unser Hund unangeleint. Ein anderer Hund kam vom hinten angerannt und springt in freundlciher Absicht auf unseren Hund drauf. Unser Hund erschreckt sich und beißt einmal instinktiv nach hinten und erwischt den anderen. Leichte Wunde, nichts Dramatisches, aber Tierarzt.

Ich habe es der Haftpflicht gemeldet (vorsorglich) und die haben es tatsächlich reguliert. Das hat mich sehr geärgert, auc wenn es für mich ohne finanzielle Ausiwrkungen blieb. Denn der andere Hund war ausgebüxt, nicht unser.

Moin!
Die "sog. Fachleute für Hundebisse "sollten sich das einmal genauer ansehen, der Das Hundegebiss nicht so gestaltet, des es einen Einbiss verursacht, der ähnlich einem sauberen Schnitt verursacht. Es würde, wenn er überhaupt in den Reifen eindringen kann mit den beiden längeren Eckzähnen zuerst eindringen, und da das nicht so leicht sein wird, versucht er es mehrmals. Ich habe nicht erkennen können, dass dort mehrere Einbisse sind. Auch würden dann dort mehrere sog. Fetzen vorhanden sein. Der TS sollte gar nichts machen und abwarten, was der angebliche Geschädigte vorträgt.
G

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 17. Juli 2021 um 00:55:05 Uhr:


Der Versicherung würde ich es auf keinen Fall melden. Meine Erfahrung ist, die übernehmen es, um Ruhe zu haben.

Meine Frau war mal mit unserem Hund unterwegs auf einem Feldweg. Unser Hund unangeleint. Ein anderer Hund kam vom hinten angerannt und springt in freundlciher Absicht auf unseren Hund drauf. Unser Hund erschreckt sich und beißt einmal instinktiv nach hinten und erwischt den anderen. Leichte Wunde, nichts Dramatisches, aber Tierarzt.

Ich habe es der Haftpflicht gemeldet (vorsorglich) und die haben es tatsächlich reguliert. Das hat mich sehr geärgert, auc wenn es für mich ohne finanzielle Ausiwrkungen blieb. Denn der andere Hund war ausgebüxt, nicht unser.

Warum sollte deine Versicherung das denn nicht übernehmen, wenn dein Hund einen anderen beißt?

Ansonsten zun Thema: Schnitt mit nem Messer.

Wenn mein Hund einen anderen Hund aus meinem Verschulden beißt, soll sie das natürlich übernehmen.

Wenn mein Hund aber brav neben mir läuft, ein anderer Hund von hinten angerannt kommt und auf ihn springt, dann liegt kein Fehlverhalten von mir oder meinem Hund vor.

Das Fehlverhalten liegt dann beim anderen Hund, bzw. beim Besitzer. Er hätte ihn abrufen müssen oder wenn er das nicht zuverlässig kann, anleinen müssen.

Letztendlich hat es die Versuicherung übernommen (der Schaden war nicht besonders hoch und die hatten wohl keine Lust mit dem anderen zu streiten), weil mein Hund nicht angeleint war. Es hätte aber keinen Unterschied gemacht, denn er hätte sich auch mit Leine umdrehen und schnappen können.

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Zitat:

@fehlzündung schrieb am 17. Juli 2021 um 13:03:15 Uhr:



Wenn mein Hund aber brav neben mir läuft, ein anderer Hund von hinten angerannt kommt und auf ihn springt, dann liegt kein Fehlverhalten von mir oder meinem Hund vor.

Stimmt, das ist bekanntlich ein völlig normales Verhalten 😉

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 17. Juli 2021 um 13:03:15 Uhr:


Wenn mein Hund einen anderen Hund aus meinem Verschulden beißt, soll sie das natürlich übernehmen.

Wenn mein Hund aber brav neben mir läuft, ein anderer Hund von hinten angerannt kommt und auf ihn springt, dann liegt kein Fehlverhalten von mir oder meinem Hund vor.

Das Fehlverhalten liegt dann beim anderen Hund, bzw. beim Besitzer. Er hätte ihn abrufen müssen oder wenn er das nicht zuverlässig kann, anleinen müssen.

Nur mal so zur Info:

Bei der ganzen Thematik Tierhalter-Haftpflicht spielt es keinerlei (!) Rolle, welcher Hund "angefangen" hat, wessen "Schuld" es ist, ob das Tier angeleint war, was der/die Hundebesitzer gemacht hat/haben; es geht nicht um ""Fehlverhalten" oder dgl.

Der Hund hat fremdes Eigentum beschädigt -> Versicherung zahlt, Ende.

Nur das den Schaden,der in diesem Thread zur Rede steht, mit Sicherheit kein Hund verursacht hat.

Es ist ja nur ein Folgeschaden durch das Fahren ohne Luft. Die angeblichen Bissstellen wurden hier noch gar nicht gezeigt. Ich würde ein kleines Loch von einem Reißzahn suchen, durch welches die Luft entwichen ist. Da der Reifen an der Flanke nicht repariert werden darf, wäre der so oder so hingewesen. Vielleicht mit Plattfüssen über eine Kante gefahren.

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 14. Juli 2021 um 06:02:25 Uhr:


Schaden der Hundehalterhaftpflicht melden. Der Anspruchsteller soll sich dorthin wenden. Die werden prüfen, wie plausibel das ist und ggfs. die Forderung abwehren.

Wäre sinnvoll. Dann hast du das Problem von der Backe.

Zitat:

@N47D20A schrieb am 17. Juli 2021 um 16:03:13 Uhr:


Dann hast du das Problem von der Backe.

Welches Problem?

Zitat:

@Rasanty schrieb am 17. Juli 2021 um 17:48:04 Uhr:



Zitat:

@N47D20A schrieb am 17. Juli 2021 um 16:03:13 Uhr:


Dann hast du das Problem von der Backe.

Welches Problem?

Die Versicherung wird doch einen Gutachter vorbeischicken lassen.
Und dann wird die Angelegenheit von Profis untersucht.

Warum sollte die Versicherung einen Gutachter schicken?

Um das Geld der zahlenden Versicherungsnehmer sinnlos zu verbrennen...

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 17. Juli 2021 um 21:30:56 Uhr:


Um das Geld der zahlenden Versicherungsnehmer sinnlos zu verbrennen...

Wenn der Schaden nicht plausibel ist, dann wird das doch so gemacht?
Oder etwa nicht?

Warum sollte die Versicherung ein Gutachten in Auftrag geben?

Da kommt jemand und macht einen Anspruch ggü. dem Versicherungsnehmer und damit ggü. der Versicherung geltend. Wenn man einen Anspruch geltend macht, muß man auch die Rechtmäßigkeit des Anspruchs nachweisen können.

Wenn ich zu dir komme und sage, du schuldest mir 100 EUR, gib die mal her, dann muß ich belegen, dass es so ist. Und nicht du, dass es nicht so ist.

Wenn die Versicherung also anhand der Bilder der Meinung ist, das war kein Hundebiss und der Versicherungsnehmer auch nicht sagt, dass es ein Hundebiss war, weil er es gesehen hat, dann ist der Geschädigte in der Beweispflicht.

Kann er dann allerdings nachweisen, dass es ein Hundebiss war, dann muß die Versicherung auch das notwendige Gutachten erstatten.

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