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HUK 24 Kasko Plus Erweiterung

VW Sharan 2 (7N)

Guten Abend.

Ich habe mich hier auf der Seite Registriert mit der Hoffnung ihr könnt mir weiterhelfen.
Mein Auto:
VW Sharan , 7 Sitzer BJ 2015 , 2.0 TDI 177 PS...
Problem:
Heckklappen Dämpfer - elektrisch defekt.

Und zwar hat es angefangen Juli dieses Jahres.
Der Linke Heckklappendämpfer hat sich , aus unerklärlichen gründen , ausgekugelt , hat Schäden am Dach , Heckklappe usw verursacht.
Habe es meiner Versicherung gemeldet
HUK 24 ( Vollkasko + Kasko Plus )...

Vor einigen Tagen habe ich jetzt mitbekommen , das es kein Versicherungsfall ist , und ich die Kosten selber tragen muss.
Was ich aber nicht hierbei verstehe, was bringt mir dann dieses " kasko plus" ?
In den Unterlagen steht drinnen...
A.8 Kasko PLUS Baustein
Für Kasko PLUS gelten die Bestimmungen der Kasko, sofern in diesem
Abschnitt nichts anderes vereinbart ist.
A.8.1 Eigenschadenversicherung
Wir ersetzen Sachschäden unter folgenden Voraussetzungen:
• Sie haben eine Vollkasko abgeschlossen.
• Bei Gebrauch des versicherten Fahrzeugs verursachen Sie einen Sachschaden an:
– einem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug
– einem Gebäude in Ihrem Eigentum oder
– Ihren sonstigen Sachen.

Kann mir jemand dabei BITTE weiterhelfen ?
Danke im Vorraus

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44 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. November 2022 um 21:14:58 Uhr:


Also wäre meine Heckklappenhydraulik bei der Generali mitversichert?

Das kommt immer darauf an, durch was sie kaputt geht.

;)

Durch was ist der Dampfer des TE kaputt gegangen?
Ein mechanischer Defekt der Kugel, wo der Dämpfern befestigt ist!
Ist das gleiche Prinzip wie bei meinen Koppelstangen am Luftfahrwerk. Das wäre bei der Generali dann auch versichert, wenn sich ein aushängt und die Kiste auf der Erde liegt.
Glaub ich aber nicht wirklich dran, weshalb ich auch anzweifle, dass der Schaden des TE von einer Kasko übernommen würde?

@Nickel Wenn Du bei der Generali versichert bist, empfehle ich die Lektüre der AKB 07/2022 und hier insbesondere die Punkte A.2.2.2.2 "Unfall" und
A.2.2.2.5 "Brems,- Betriebs- und Bruchschäden"
kurz gesagt steht hier, dass in Optimal mitversichert ist:
- Bedienungsfehler
- Aufspringen der Motorhaube
- ein verbundenes Fahrzeug ohne Einwirkung von außen
- verrutschende Ladung
nicht mitversichert:
- Schäden durch allmähliche Einwirkung oder Aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses
- Schäden an Motoren und Getrieben einschließlich Gelenkwelle sowie Differential, die der Fortbewegung des Fahrzeugs dienen
- Schäden durch den Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache
- Schäden durch Falschbetankung
Demnach ist auch Deine vorherige Antwort falsch.

Entscheidend in unserem Fall ist nur, dass die Geschichte nicht schon reparaturbedürftig war.

Und das übliche natürlich, wie kein Vorsatz etc...

Wie Windelexpress und auch ich schreiben:

Es kommt natürlich darauf an, warum sich der Dämpfer gelöst hat.

Springt der raus, weil ihn eine Mechaniker nicht richtig eingehängt hat, sich durch eine Bodenwelle löst oder weil er einfach beim schließen vom Fahrzeug von der Halterung springt -> versicherter BBB Schaden.

Springt der raus, weil z.B. eine Halterung durch Rost bedingt ausreißt, dann wäre die Sache natürlich reparaturbedürftig gewesen und damit auch nicht versichert.

Der TE schreibt:

Zitat:

@Muho_38 schrieb am 26. November 2022 um 17:27:01 Uhr:


Der Linke Heckklappendämpfer hat sich , aus unerklärlichen gründen , ausgekugelt , hat Schäden am Dach , Heckklappe usw verursacht.

Sprich, der hat sich einfach gelöst.

Wäre er defekt, könnte man ja nachvollziehen was defekt ist und der Grund wäre nicht unerklärlich.

Für mich nach der Beschreibung vom TE ein ganz typischer BBB Schaden, der bei der Generali mitversichert ist.

P.S: Warum bist du der Meinung, dass meine Aussage falsch sein soll?

Zitat:

P.S: Warum bist du der Meinung, dass meine Aussage falsch sein soll?

Weil ich die AKB entsprechend lese und verstehe.

Ab sofort habe ich keine weitere Meinung mehr.

Wo siehst du denn einen Ausschluss für diesen Schaden, so dass er nicht als BBB Schaden geregelt werden könnte?
Bis auf die Reparaturbedürftigkeit und natürlich Vorsatz lese ich keinen Grund, warum das nicht versichert sein sollte?

Auch das Kapern ist nicht o.k., aber das weißt du wohl. In den deutschen AKB der Generali ist die Fehlbedienung versichert. Schön. Eine Falschmontage ist aber keine Fehlbedienung, sondern ein nicht versicherter Betriebsschaden. Was beim TE vorliegt wissen wir nicht. So wie er es schildert wurde jedenfalls nichts falsch bedient.

Bedienungsfehler ist nur ein Beispiel dafür, was ein BBB Schaden sein kann.

Der vollständige Passus in den AKBs lautet:

Zitat:

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
A.2.2.2.5 Abweichend von A.2.2.2.2 besteht bei den Brems-, Betriebs- und Bruchschäden für Pkw in Optimal und andere Privatfahrzeuge im Sinne von A.1.1.6 Versicherungsschutz bei Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeugs, einschließlich seiner mitversicherten Teile.
Versichert sind Schäden am versicherten Fahrzeug z. B. durch:
– Bedienungsfehler
– Aufspringen der Motorhaube
– ein verbundenes Fahrzeug ohne Einwirkung von außen (bereits in Optimal enthalten, siehe A.2.2.2.2)
– verrutschende Ladung.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
– Schäden durch allmähliche Einwirkung oder aufgrund des gewöhnlichen Alterungsprozesses
– Schäden an Motoren und Getrieben einschließlich Gelenkwelle sowie Differential, die der Fortbewegung des Fahrzeuges dienen
– Schäden durch den Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache
– Schäden durch Falschbetankung (z. B. Benzin statt Diesel).

Was dem TE passiert ist, ist im Prinzip das, was bei der aufspringenden Motorhaube passiert.

Die springt dir deswegen auf, weil du sie nicht richtig eingerastet hast oder weil z.B. die Halterung bricht.

Nichts anderes ist jetzt der Schaden hinten am Heckdämpfer.

Der hat sich aus irgendeinem Grund gelöst und dadurch das Dach und die Klappe beschädigt.

Die HUK lehnt zu recht ab, weil eine Ursache "von Außen" fehlt. Damit ist der Unfallbegriff nicht erfüllt.

Man spricht hier aber von einem Betriebsschaden und der ist bei der Generali versichert.

Ich sehe nach der Schilderung vom TE keinen Grund, warum der Schaden nicht bezahlt werden sollte.

Dass du das so siehst ist dein Recht. In der Sache trifft es nur nicht zu, wie dein Zitat belegt. Davon abgesehen ist der TE bei der HUK24. Ist also unsinnig das weiter auszubreiten.

Eindeutig versichert.

Zitat:

A.2.2.2.5 Abweichend von A.2.2.2.2 besteht bei den Brems-, Betriebs- und Bruchschäden für Pkw in Optimal und andere Privatfahrzeuge im Sinne von A.1.1.6 Versicherungsschutz bei Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeugs, einschließlich seiner mitversicherten Teile."

Du machst den gleichen Fehler wie remarque4711.

Bedienungsfehler ist nur ein Beispiel dafür, wie ein Betriebsschaden entstehen kann.

Erkennt man daran, dass es nach dem "z.B." kommt.

;)

Das Interpretieren der AKB hat was mit Auslegungstechnik zu tun, Methodenlehre genannt. Die AKB nennen konkret die versicherten Betriebsschäden. Da ist nichts genannt was beim TE betroffen ist. Und nun höre bitte damit auf das Thema zu kapern.

Verzeih mir, dass ich mich jetzt hier mit einklinke und dich mit deinen eigenen Waffen schlage, berlin-paul.

Aber wer nicht weiß, was die deutsche Abkürzung "z.B." bedeutet und deshalb

mal wieder

mit fachlicher Inkompetenz glänzt, hat es nicht anders verdient.

;)

Du sagst also, die AKB nennen unter "z.B." die versicherten Betriebsschäden.

Da dort unser Schadensfall nicht geannt wird, ist der nicht mitversichert.

Gut. Dann sage ich, er ist trotzdem mitversichert, denn er wird nach deiner Logik erst gar nicht ausgeschlossen.

:D

Zitat:

Unfall
A.2.2.2.2 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:
...
– Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung oder durch eine sich während der Fahrt öffnende Motorhaube.
....

Aber jetzt mal im ernst:

Es kann doch nicht so schwer sein, zu verstehen, dass unter "z.B." einfach nur ein paar Beispiele aufgeführt werden, dies aber keinesfalls eine abschließende Auflistung aller versicherter Schäden ist. Oder?

Du nervst die anderen mit jedem acc. Der TE ist bei der HUK24 und nicht bei der Generali in einem Superduperoptimaltarif. Mach ein eigenes Thema oder einen Blog auf, falls dich die Generali mit ihren Leistungsausschlüssen enttäuschen sollte. Hier gehts um den TE und seine Fragestellung. Die ist beantwortet und insofern könnte hier auch zu.

Zitat:

@MartinKa. schrieb am 28. November 2022 um 12:38:09 Uhr:


Gut. Dann sage ich, er ist trotzdem mitversichert, denn er wird nach deiner Logik erst gar nicht ausgeschlossen. :D

Klasse!

:D:D:D
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