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HUK 24 Kasko Plus Erweiterung

VW Sharan 2 (7N)
Themenstarteram 26. November 2022 um 16:27

Guten Abend.

 

Ich habe mich hier auf der Seite Registriert mit der Hoffnung ihr könnt mir weiterhelfen.

Mein Auto:

VW Sharan , 7 Sitzer BJ 2015 , 2.0 TDI 177 PS...

Problem:

Heckklappen Dämpfer - elektrisch defekt.

 

Und zwar hat es angefangen Juli dieses Jahres.

Der Linke Heckklappendämpfer hat sich , aus unerklärlichen gründen , ausgekugelt , hat Schäden am Dach , Heckklappe usw verursacht.

Habe es meiner Versicherung gemeldet

HUK 24 ( Vollkasko + Kasko Plus )...

 

Vor einigen Tagen habe ich jetzt mitbekommen , das es kein Versicherungsfall ist , und ich die Kosten selber tragen muss.

Was ich aber nicht hierbei verstehe, was bringt mir dann dieses " kasko plus" ?

In den Unterlagen steht drinnen...

A.8 Kasko PLUS Baustein

Für Kasko PLUS gelten die Bestimmungen der Kasko, sofern in diesem

Abschnitt nichts anderes vereinbart ist.

A.8.1 Eigenschadenversicherung

Wir ersetzen Sachschäden unter folgenden Voraussetzungen:

• Sie haben eine Vollkasko abgeschlossen.

• Bei Gebrauch des versicherten Fahrzeugs verursachen Sie einen Sachschaden an:

– einem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug

– einem Gebäude in Ihrem Eigentum oder

– Ihren sonstigen Sachen.

 

Kann mir jemand dabei BITTE weiterhelfen ?

Danke im Vorraus

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44 Antworten
Themenstarteram 27. November 2022 um 9:49

Ich habe es gegooglelt als es schon passiert war..

Lies dir am besten einmal die AKB durch, da steht genau drin was der Kasko Plus Baustein abdeckt.

Themenstarteram 27. November 2022 um 9:51

Ich wollte schauen was das Teil kostet... und nach und nach bin ich halt auf Foren gestoßen wo es bei einigen auch passiert ist

Zitat:

@Stancer schrieb am 27. November 2022 um 10:37:19 Uhr:

Bedingung bei Vollkasko ist immer, das der Schaden...

1. durch einen Unfall entstanden ist und

2. man selbst der Unfallverursacher ist

Auf den genannten Schaden trifft das aber nicht zu, es ist ein technischer Defekt.

Die Vollkasko greift z.b. wenn du von der Straße abkommst und in einem Graben landest.

Anderes Beispiel ist wenn du jemandem hinten rein fährst, die Polizei feststellt, das es deine Schuld war, so zahlt die Haftpflicht nur den Schaden des Unfallgegners. Der Schaden am eigenen Fahrzeug wird nur mit einer Vollkasko ersetzt.

2. Stimmt nicht. Man muss nicht der Verursacher sein. Bei einem Vandalismussschaden zum Beispiel, der Verursacher ist nicht bekannt. Dann greift auch die Vollkasko.

Man kann sich selbst nicht haftpflichtig machen. Dort greift dann in einigen Fällen die Kasko Plus.

Zitat:

@Holger75 schrieb am 27. November 2022 um 11:48:27 Uhr:

Zitat:

@Stancer schrieb am 27. November 2022 um 10:37:19 Uhr:

Bedingung bei Vollkasko ist immer, das der Schaden...

1. durch einen Unfall entstanden ist und

2. man selbst der Unfallverursacher ist

Auf den genannten Schaden trifft das aber nicht zu, es ist ein technischer Defekt.

Die Vollkasko greift z.b. wenn du von der Straße abkommst und in einem Graben landest.

Anderes Beispiel ist wenn du jemandem hinten rein fährst, die Polizei feststellt, das es deine Schuld war, so zahlt die Haftpflicht nur den Schaden des Unfallgegners. Der Schaden am eigenen Fahrzeug wird nur mit einer Vollkasko ersetzt.

2. Stimmt nicht. Man muss nicht der Verursacher sein. Bei einem Vandalismussschaden zum Beispiel, der Verursacher ist nicht bekannt. Dann greift auch die Vollkasko.

Stimmt natürlich, Vandalismus ist so eine extra Klausel. Daher immer in die AKB schauen was genau abgedeckt wird. Akkubrand ist da z.b. auch drin.

Zitat:

@Stancer schrieb am 27. November 2022 um 12:51:43 Uhr:

Zitat:

@Holger75 schrieb am 27. November 2022 um 11:48:27 Uhr:

 

2. Stimmt nicht. Man muss nicht der Verursacher sein. Bei einem Vandalismussschaden zum Beispiel, der Verursacher ist nicht bekannt. Dann greift auch die Vollkasko.

Stimmt natürlich, Vandalismus ist so eine extra Klausel. Daher immer in die AKB schauen was genau abgedeckt wird. Akkubrand ist da z.b. auch drin.

Sorry, aber da unterliegst Du einem Irrglauben. Auch wenn es jetzt vom eigentlichen Thema abweicht, aber ich möchte das hier kurz richtig stellen.

Schäden durch Vandalismus sind keine Klausel, sondern fester Vertragsbestandteil einer Vollkasko Versicherung. Es muss immer der Unfallbegriff erfüllt sein, d.h. ein von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis vorliegen. Vorsatz und in den meisten Verträgen auch grobe Fahrlässigkeit, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine Klausel wäre zum Beispiel, ob Folgeschäden eines Marderbisses mitversichert sind oder nur der reine Verbissschaden. Schäden durch chemische Einflüsse sind in der Regel auch nicht mitversichert. Da muss man sich seine Allgemeinen Bedingungen der Kraftfahrtversicherung (AKB) tatsächlich genau durchlesen. Ansonsten ist auch das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) eine interessante Lektüre.

Meine Versicherung würde den Schaden bezahlen.

Ist in meiner Vollkasko mit dabei.

Einen defekten Haubendämpfer?

Zahlt Deine VK auch eine gerissene StK oder wenn der Schwingungsdämpfer der KW wegfliegt?

Zitat:

@Nickel schrieb am 27. Nov. 2022 um 20:4:00 Uhr:

Meine Versicherung würde den Schaden bezahlen.

 

Ist in meiner Vollkasko mit dabei.

Das würde ich aber mal stark bezweifeln.

 

Der Begriff "Eigenschaden" wurde weiter oben schon erklärt und ist bei Deiner Versicherung sicher nicht anders definiert.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. November 2022 um 20:36:46 Uhr:

Einen defekten Haubendämpfer?

Zahlt Deine VK auch eine gerissene StK oder wenn der Schwingungsdämpfer der KW wegfliegt?

Wenn ich den Beitrag richtig lese, dann ist der Dämpfer gar nicht kaputt.

Der ist nur raus gesprungen und hat dabei Schäden am Dach und an der Heckklappe verursacht.

Diese Schäden sind bei mir abgedeckt.

Deine 2 weiteren Beispiele nicht, da es sich dabei um Schäden am Motor handelt.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 27. November 2022 um 20:48:01 Uhr:

Der Begriff "Eigenschaden" wurde weiter oben schon erklärt und ist bei Deiner Versicherung sicher nicht anders definiert.

Ist ja auch kein Eigenschaden, was da passiert ist, sondern ein Betriebsschaden.

Dann nenn doch mal den Versicherer,der den FolgeSchaden,der durch einen defekten Haubendämpfer zahlt, den durch einen defekten Schwingungsdämper aber nicht.

Dass das eine Teil am Motor verbaut ist und das andere an der Karosserie kann ja nicht der Grund für die abweichende Regulierung sein?

Wenn der TE den Dämpfer bereits repariert hätte, als er den Defekt bemerkt hat, wäre weder ein Eigenschaden noch ein Betriebsschaden entstanden.

Zitat:

@Muho_38 schrieb am 26. November 2022 um 17:27:01 Uhr:

Und zwar hat es angefangen Juli dieses Jahres.

Der Linke Heckklappendämpfer hat sich , aus unerklärlichen gründen , ausgekugelt , hat Schäden am Dach , Heckklappe usw verursacht.

Ich lese das jetzt schon so, dass er die Repartur nicht verschleppt hat, sondern er mit "angefangen" meint, die Ganze Nachgeschichte, die nach dem Schaden noch erfolgt ist.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. November 2022 um 20:57:43 Uhr:

Dass das eine Teil am Motor verbaut ist und das andere an der Karosserie kann ja nicht der Grund für die abweichende Regulierung sein?

Doch. So ist es aber.

Versichert bin ich bei der Generali.

Also wäre meine Heckklappenhydraulik bei der Generali mitversichert?

 

Dann muss ich da mal ein Angebot rechnen.

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