HU-Termin überschritten - Welche Folgen?

VW Touran 1 (1T)

Moin!

Mal ne kurze Frage. Der Golf eines Kumpels muß im April zur HU. (Bj.92) Die wird er aber ohne größere Investitionen nicht bestehen. (Rost) Wie lange kann man ohne "TüV" eigentlich rumfahren und was passiert wirklich, wenn man angehalten wird. Laut Bußgeldkatalog zahlte man bisher bei 2-4 Monate übern Termin 15,-€ und bis 8 Monate 25,-€. Das ist ja eher lächerlich. Erst über 8 Monate sinds wohl 40 € und 2 Punkte. Das muß nun nicht sein. Folgt bei Erwischen gleich die Zwangsstilllegung oder kriegt man den Strafzettel und muß "innerhalb eines Monats" zur HU und falls das nicht erfolgt, dann Stilllegung?
Er ist fest der Meinung, wenn ihn keiner erwischt, kann er bis Ende 2010 fahren. 🙄

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Laut Bußgeldkatalog zahlte man bisher bei 2-4 Monate übern Termin 15,-€ und bis 8 Monate 25,-€. Das ist ja eher lächerlich. Erst über 8 Monate sinds wohl 40 € und 2 Punkte.

Das muss wohl eine ältere Ausgabe sein. Aktuell ab 4 Monate 1 Punkt und 40,00 Euro.

Zitat:

Der Golf eines Kumpels muß im April zur HU. (Bj.92) Die wird er aber ohne größere Investitionen nicht bestehen. (Rost)

Die Ordnungswiedrigkeit wird das geringere Problem sein. Unabhängig von der HU ist der Fahrzeughalter für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich. Im Falle eines Unfalls setzt er sich u.U. einem persönlichen Haftungsrisiko aus. Dein Bekannter sollte berücksichtigen, dass ihn seine Versicherung in Regress nehmen kann. Ob es dies finanzielles Risiko wert ist, bleibt jedem selbst überlassen.

Bei einem Personenschaden spielt automatisch der Staatsanwalt mit. Die Vorwürfe, insbesondere wenn ein gegnerischer Nebenkläger vorhanden ist, kann ich mir schon jetzt vorstellen.

Unabhängig vom monetären Blickwinkel: Wie sicher ist denn das Auto noch? Ich meine damit in Grenzsituationen, nicht gerdeaus in einer verkehrsberuhigten Zone. Geld kann man verkraften, aber einen bleibenden körperlichen Schaden auch?

Die Teilnahme am Straßenverkehr setzt ein gewisses Mindestmaß an Verantwortungs-
bewußtsein für sich und andere Teilnehmer voraus. Nicht ohne Grund müssen kleine Kinder auf dem Bürgersteig fahren. Muss ich jetzt mit einem Golf auf dem Bürgersteig rechnen?

Das mag vielleicht brutal klingen, aber ich habe schon zu viele Leute aus ihrem Auto herausgeholt um dafür wirklich Verständnis aufzubringen. Vor allem dann, wenn es Vorsatz ist.

VolBart

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Na, bei der Einstellung bin ich mal gespannt auf die Diskussion mit der Versicherung im Falle eines Unfalls. Auch wenn die Strafen sich sehr harmlos anhören, so fährt er nach meinem Verständnis doch ein Fahrzeug ohne allgemeine Straßenzulassung. Das Problem ist, er wird ja auf jeden Fall erwischt: Bei der nächsten HU wird das auffallen. Und ab nächstes Jahr mit anders farbiger Plakette fällt das jeder Politesse auf ...

Still gelegt wird der Wagen nur, wenn man schon offensichtliche Mänge hat, die die Sicherheit beeinträchtigen. Ansonsten bekommst du eine Mängelkarte, und die muß meist nach 1 Woche, können aber auch 2 sein, bei der Polizei wieder vorgelegt werden, fertig.

Zitat:

Laut Bußgeldkatalog zahlte man bisher bei 2-4 Monate übern Termin 15,-€ und bis 8 Monate 25,-€. Das ist ja eher lächerlich. Erst über 8 Monate sinds wohl 40 € und 2 Punkte.

Das muss wohl eine ältere Ausgabe sein. Aktuell ab 4 Monate 1 Punkt und 40,00 Euro.

Zitat:

Der Golf eines Kumpels muß im April zur HU. (Bj.92) Die wird er aber ohne größere Investitionen nicht bestehen. (Rost)

Die Ordnungswiedrigkeit wird das geringere Problem sein. Unabhängig von der HU ist der Fahrzeughalter für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich. Im Falle eines Unfalls setzt er sich u.U. einem persönlichen Haftungsrisiko aus. Dein Bekannter sollte berücksichtigen, dass ihn seine Versicherung in Regress nehmen kann. Ob es dies finanzielles Risiko wert ist, bleibt jedem selbst überlassen.

Bei einem Personenschaden spielt automatisch der Staatsanwalt mit. Die Vorwürfe, insbesondere wenn ein gegnerischer Nebenkläger vorhanden ist, kann ich mir schon jetzt vorstellen.

Unabhängig vom monetären Blickwinkel: Wie sicher ist denn das Auto noch? Ich meine damit in Grenzsituationen, nicht gerdeaus in einer verkehrsberuhigten Zone. Geld kann man verkraften, aber einen bleibenden körperlichen Schaden auch?

Die Teilnahme am Straßenverkehr setzt ein gewisses Mindestmaß an Verantwortungs-
bewußtsein für sich und andere Teilnehmer voraus. Nicht ohne Grund müssen kleine Kinder auf dem Bürgersteig fahren. Muss ich jetzt mit einem Golf auf dem Bürgersteig rechnen?

Das mag vielleicht brutal klingen, aber ich habe schon zu viele Leute aus ihrem Auto herausgeholt um dafür wirklich Verständnis aufzubringen. Vor allem dann, wenn es Vorsatz ist.

VolBart

Also - zu besagtem Golf. Das sind eigentlich alles keine gravierenden Sachen, eher Schnullikram: Radlager hinten mit Spiel, Rost am Auspuff und am Schweller, Steinschlag in der Scheibe. Nix mit Bremsen oder so. Aber in Summe ... So hat er es mir erläutert. Interessant wird die Sache natürlich bezüglich der Versicherung. Steht davon was im Kleingedruckten des Versicherungsvertrages, insofern relevant? Wenn es zum Unfall käme, müsste doch nachgesswiesen werden, daß dieser sich mit TüV hätte vermeiden lassen. (z.B. Bremsleitung vergammelt und dadurch plötzlich kein Bremsdruck mehr.)
Wenn man aber "nur" von der Polizei im Rahmen einer Routine-Kontrolle angehalten wird, scheint nicht all zu viel zu passieren? In dem Fall hats dann aber eh Ruh, weil er den Golf dann selber stilllegt und / oder an die Kärtchen-Mafia vertickt. (" Kaufe alles ...)

War ja auch nur ne Frage, was ist, wenn ... Früher hat man ja auch gern mal den einen oder anderen Monat "verschoben", um den Termin hinauszuzögern. (Macht heute ja keinen Sinn mehr.)

Grüße.

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Zitat:

Original geschrieben von VolBart


Die Teilnahme am Straßenverkehr setzt ein gewisses Mindestmaß an Verantwortungs-
bewußtsein für sich und andere Teilnehmer voraus. Nicht ohne Grund müssen kleine Kinder auf dem Bürgersteig fahren. Muss ich jetzt mit einem Golf auf dem Bürgersteig rechnen?

Das mag vielleicht brutal klingen, aber ich habe schon zu viele Leute aus ihrem Auto herausgeholt um dafür wirklich Verständnis aufzubringen. Vor allem dann, wenn es Vorsatz ist.

VolBart

Hmmmm - und wenn man nicht nur alle zwei Jahre zum TÜV fährt, sondern "sicherheitshalber" und freiwillig jedes Jahr, dann erhöht es die Sicherheit nochmal um 0,irgendwas Prozentpunkte.

Der Staat hat Spaß daran gefunden, möglichst viele Regeln aufzustellen und möglichst viele Grenzen aufzubauen und möglichst viel Verantwortung abzunehmen, trotzdem bleiben diese Grenzen immer willkürlich.

Wenn jetzt jemand meint, er wolle selber Verantwortung übernehmen, wird gleich mit Verantwortungslosigkeit gewunken.

Natürlich wird das Risiko kleiner, je mehr man kontrolliert. Natürlich werden die Risiken kleiner, wenn Autos nur noch maximal 5 Jahre oder 20.000km gefahren werden; natürlich werden die Risiken oder Folgeschäden kleiner, wenn man langsamer fährt usw. usf.. Aber man kann doch keine Verantwortungslosigkeit daraus implizieren, wenn jemand mal nicht die Regeln bis auf den letzten I-Punkt erfüllt.

Verantwortungslos ist jemand, der nicht angemessen fährt - egal was der Gesetzestext sagt. Verantwortungslos ist jemand, der die Straßen mit einem nicht fahrtüchtigen Auto unsicher macht.

Und umgekehrt ist jemand, der alle gesetzlichen Regeln vorbildlich erfüllt oder übererfüllt nicht automatisch verantwortungsvoll.

Ich hatte auch ein paar Jahre einen Sprung in der Windschutzscheibe. Carglass wollte erst nicht reparieren, weil er meinte, dass der TÜV ihn trotz Reparatur bemängeln könnte, weil er gerade so am Rande des Sichtfeldes lag.

Ich habe es für mich beurteilt (Stichwort Verantwortung) und gesehen, dass er meine Sicht nicht behinderte. Auch hier kann man wieder mit Personenschäden drohen und Verantwortungslosigkeit etc. pp., aber jenseits von unverarbeiteten Emotionen oder eng ausgelegten Gesetzestexten (Macht? Unfähigkeit realistisch zu beurteilen? Gesetzeshörigkeit?) hat das wenig Bedeutung.

Zitat:

Original geschrieben von mack3457


[...] 
Ich hatte auch ein paar Jahre einen Sprung in der Windschutzscheibe. Carglass wollte erst nicht reparieren, weil er meinte, dass der TÜV ihn trotz Reparatur bemängeln könnte, weil er gerade so am Rande des Sichtfeldes lag.
[...]

Mahlzeit mack,

das hat aber auch einen anderen Hintergrund bei Carglass...😉. Ein Austausch ist nun einmal rentabler.

Gruß

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