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HU-Richtlinie: Zuordnung von Mängeln ab 1.07.2012 verschärft

Mercedes E-Klasse W210

Hallo zusammen,

ab dem 1.07.2012 kommt bei der Hauptuntersuchung von Fahrzeugen ein neu gefasster Mangelkatalog zur Anwendung. Nachfolgend einige Mängel, die bisher im Ermessen des Prüfers der Mangelklasse GM (geringer Mangel) zugeordnet werden konnten, aber ab dem 1.07.2012 immer (zumindest) der Mangelklasse EM (erheblicher Mangel) zugeordnet werden müssen und daher nicht zu einer Erteilung einer neuen HU-Prüfplakette führen:

115 Bremsanlage - Pedal-/Hebelweg: zu groß, keine ausreichende Wegreserve

121 Bremsleitungen: undicht, beschädigt, korrodiert

123 Bremsschläuche: zu kurz, schadhaft, undicht

131 Prüfanschlüsse: schadhaft, fehlen, unzugänglich

132 ALB-Schild (Automatisch-Lastabhängige Bremskraftregeleinrichtung): fehlt, nicht lesbar, Einstelldaten unvollständig oder fehlerhaft

133 Druckwarnanzeige/Druckanzeige: schadhaft

402 Abblendlicht: einer leuchtet nicht, Wirkung zu schwach, zu tief eingestellt

403 Fernlicht: einer leuchtet nicht, Wirkung zu schwach, zu tief eingestellt

404 Begrenzungsleuchten/Parkleuchten: (mehr als eine) leuchten nicht

405 Nebelscheinwerfer: (beide) leuchten nicht

406 Zusatzleuchten-Scheinwerfer: (mehr als eine) leuchten nicht

407 Umrissleuchten/Seitenmarkierungsleuchten: (mehr als eine) leuchten nicht

410 Kennzeichen-Beleuchtung: (mehr als eine) leuchten nicht

411 Blinkleuchten/Fahrtrichtungsanzeige: Blinkfrequenz nicht vorschriftsmässig

415 Kontrollleuchten für Fernlicht, Nebelschlußleuchte: leuchten nicht, nicht vorschriftsmässig

515 M+S-Reifen: Geschwindigkeitsschild fehlt, falsch angebracht

602 Rahmen/Hilfsrahmen/Karosserie: Korrosionsschäden, die bei Nichtbehandlung zur Schwächung tragender Teile führen (602 ist im neuen Mangelkatalog entfallen, geht in 601 auf)

Zitat:

Bei der Verwendung von LED in lichttechnischen Einrichtungen ist grundsätzlich ein "EM" festzustellen, wenn die Ausfallkontrolle aktiviert ist oder bei nicht vorhandener Ausfallkontrolle mehr als eine Lichtquelle (einzelne bzw. in Reihe geschaltete LED/LED-Module) ausgefallen ist. Dabei muss die Mangeleinstufung jeweils entsprechend der Zuordnung erfolgen.

Hinweis zur Zuordnung: Die Mangelbezeichnung "eine/einer leuchet nicht" ist ausdrücklich (nur) hinterlegt bei: Begrenzungsleuchten/Parkleuchten/Tagfahrleuchten, zusätzliche Scheinwerfer (z.B. Nebel-, Arbeits-, Suchscheinwerfer), zusätzliche Leuchten, Umrissleuchten/Seitenmarkierungsleuchten, Schlußleuchten, Bremsleuchten (eine von mehr als zwei), Kennzeichen-Beleuchtung, Rückfahrscheinwerfer: Zuordnung GM (geringer Mangel)

Desweiteren können folgende Mangelbezeichnungen als VU (verkehrsunsicher) zugeordnet werden (Verschärfung):

115 Bremsanlage - Pedal-/Hebelweg: zu groß, keine ausreichende Wegreserve

400 Gesamtanlage Lichttechnische Einrichtungen/Elektrische Anlage: Vorgaben nicht eingehalten

510 Bereifung - Profiltiefe: unzulässig nachgeschnitten

600 Fahrgestell/Rahmen/Aufbau: Vorgaben nicht eingehalten

700 Sonstige Ausstattung: Vorgaben nicht eingehalten

701 Sicherheitsgurte, andere Rückhaltesysteme, Gurtstraffer, Airbag, Überrollschutz (dynamisch wirkender): fehlen, unbrauchbar, beschädigt, nicht genehmigte(r) Ausführung/Einbau, Vorgaben nicht eingehalten

Folgende Mangelbezeichnungen führen ausschließlich zu einer Zuordnung VU (verkehrsunsicher)(Verschärfung):

121 Bremsleitungen: Ausfallgefahr

840 Kraftstoff-/Gasanlage - Leitung/Tank: Brandgefahr

Eine ausführliche Tabelle HU-Richtlinie alt vs. neu folgt in absehbarer Zeit.

LG, Walter

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

ab dem 1.07.2012 kommt bei der Hauptuntersuchung von Fahrzeugen ein neu gefasster Mangelkatalog zur Anwendung. Nachfolgend einige Mängel, die bisher im Ermessen des Prüfers der Mangelklasse GM (geringer Mangel) zugeordnet werden konnten, aber ab dem 1.07.2012 immer (zumindest) der Mangelklasse EM (erheblicher Mangel) zugeordnet werden müssen und daher nicht zu einer Erteilung einer neuen HU-Prüfplakette führen:

115 Bremsanlage - Pedal-/Hebelweg: zu groß, keine ausreichende Wegreserve

121 Bremsleitungen: undicht, beschädigt, korrodiert

123 Bremsschläuche: zu kurz, schadhaft, undicht

131 Prüfanschlüsse: schadhaft, fehlen, unzugänglich

132 ALB-Schild (Automatisch-Lastabhängige Bremskraftregeleinrichtung): fehlt, nicht lesbar, Einstelldaten unvollständig oder fehlerhaft

133 Druckwarnanzeige/Druckanzeige: schadhaft

402 Abblendlicht: einer leuchtet nicht, Wirkung zu schwach, zu tief eingestellt

403 Fernlicht: einer leuchtet nicht, Wirkung zu schwach, zu tief eingestellt

404 Begrenzungsleuchten/Parkleuchten: (mehr als eine) leuchten nicht

405 Nebelscheinwerfer: (beide) leuchten nicht

406 Zusatzleuchten-Scheinwerfer: (mehr als eine) leuchten nicht

407 Umrissleuchten/Seitenmarkierungsleuchten: (mehr als eine) leuchten nicht

410 Kennzeichen-Beleuchtung: (mehr als eine) leuchten nicht

411 Blinkleuchten/Fahrtrichtungsanzeige: Blinkfrequenz nicht vorschriftsmässig

415 Kontrollleuchten für Fernlicht, Nebelschlußleuchte: leuchten nicht, nicht vorschriftsmässig

515 M+S-Reifen: Geschwindigkeitsschild fehlt, falsch angebracht

602 Rahmen/Hilfsrahmen/Karosserie: Korrosionsschäden, die bei Nichtbehandlung zur Schwächung tragender Teile führen (602 ist im neuen Mangelkatalog entfallen, geht in 601 auf)

Zitat:

Bei der Verwendung von LED in lichttechnischen Einrichtungen ist grundsätzlich ein "EM" festzustellen, wenn die Ausfallkontrolle aktiviert ist oder bei nicht vorhandener Ausfallkontrolle mehr als eine Lichtquelle (einzelne bzw. in Reihe geschaltete LED/LED-Module) ausgefallen ist. Dabei muss die Mangeleinstufung jeweils entsprechend der Zuordnung erfolgen.

Hinweis zur Zuordnung: Die Mangelbezeichnung "eine/einer leuchet nicht" ist ausdrücklich (nur) hinterlegt bei: Begrenzungsleuchten/Parkleuchten/Tagfahrleuchten, zusätzliche Scheinwerfer (z.B. Nebel-, Arbeits-, Suchscheinwerfer), zusätzliche Leuchten, Umrissleuchten/Seitenmarkierungsleuchten, Schlußleuchten, Bremsleuchten (eine von mehr als zwei), Kennzeichen-Beleuchtung, Rückfahrscheinwerfer: Zuordnung GM (geringer Mangel)

Desweiteren können folgende Mangelbezeichnungen als VU (verkehrsunsicher) zugeordnet werden (Verschärfung):

115 Bremsanlage - Pedal-/Hebelweg: zu groß, keine ausreichende Wegreserve

400 Gesamtanlage Lichttechnische Einrichtungen/Elektrische Anlage: Vorgaben nicht eingehalten

510 Bereifung - Profiltiefe: unzulässig nachgeschnitten

600 Fahrgestell/Rahmen/Aufbau: Vorgaben nicht eingehalten

700 Sonstige Ausstattung: Vorgaben nicht eingehalten

701 Sicherheitsgurte, andere Rückhaltesysteme, Gurtstraffer, Airbag, Überrollschutz (dynamisch wirkender): fehlen, unbrauchbar, beschädigt, nicht genehmigte(r) Ausführung/Einbau, Vorgaben nicht eingehalten

Folgende Mangelbezeichnungen führen ausschließlich zu einer Zuordnung VU (verkehrsunsicher)(Verschärfung):

121 Bremsleitungen: Ausfallgefahr

840 Kraftstoff-/Gasanlage - Leitung/Tank: Brandgefahr

Eine ausführliche Tabelle HU-Richtlinie alt vs. neu folgt in absehbarer Zeit.

LG, Walter

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42 Antworten

@joffm1

Was macht ein Renault im Mercedes-Forum ;-))

Zu Deiner Frage: Da ist es wie bei Radio Eriwan: Im Prinzip kein Problem. Airbag-Austauschfrist kann abgelaufen sein und ist für die HU nicht relevant. Aber es gilt folgende Einschränkung: Wenn der Hersteller Deines Fahrzeuges auf den Austausch nach soundsoviel Jahren besteht und dieses dann zusätzlich in den Fahrzeugsystemdaten hinterlegt ist, dann fällst Du damit durch. Derzeit gibt es jedoch für Dich kein Problem, weil die Fahrzeugsystemdaten erst ab 2006 langsam eingeführt wurden. In der Praxis sollte es für Deinen Renault somit keine zusätzlichen Vorgaben geben, also alles schick.

Gardiner

Was ein Renault im Mercedes Forum macht.... ganz einfach... ich habs gegooglet, kam zu dem Beitrag und da der mir allgemein erschien scheute ich mich auch nicht meine doofe Frage hier zu stellen :-D

Nu gut... Also alle gefährdet nach 2006.... Interessant.... da muss ich meinem Dad mit seinem SENIC :-D

mal bescheid sagen :-D

Vielen Dank für die prompte Antwort

Joffm1

Was die verschaerften Vorschriften betrifft, so haben die mich heute insofern betroffen :

E200

Traggelenk rechts unten ausgeschlagen
Nebelscheinwerfer links zu hoch
Erhebliche Maengel
Nachuntersuchung

CLK55

Beide Hauptscheinwerfer zu hoch
1 Nebler zu hoch, 1 zu niedrig
(obwohl in einer freien Werkstatt eingestellt.....)
Erhebliche Maengel
keine Nachuntersuchung, haben die Pruefer vor Ort eingestellt, nachdem sie die LWR - Funktion geprueft hatten.

Probefahrt rund ums Gelaende in beiden Faellen.

Nach Auskunft des Pruefers waere es - im Gegensatz zu frueher- schon ein erheblicher Mangel, wenn ein Nebler auch nur zu tief eingestellt sei, also Nachuntersuchung.

Warum beim E 200 im Gegensatz zum CLK der Scheinwerfer freundlicherweise nicht vor Ort eingestellt wurde, habe ich nicht so ganz verstanden, aber weiter nicht nachgefragt, gibt ja wohl keinen Anspruch auf freiwillige Extrawuerste ......

Zitat:

Original geschrieben von V8 forever


Was die versch

Warum beim E 200 im Gegensatz zum CLK der Scheinwerfer freundlicherweise nicht vor Ort eingestellt wurde, habe ich nicht so ganz verstanden ...

Danke für's Feetback. Beim 200er hätte dir die Einstelung der Nebelscheinwerfer - im Gegensatz zum CLK - nicht zu einer neuen Prüfplakette verholfen ...

Der CLK bekam unter Berücksichtigung der Vorschrift von Nr. 3.1.4.5 Anlage VIII StVZO eine neue Prüfplakette:

Zitat:

3.1.4 Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2

3.1.4.1 keine Mängel fest, so hat er für das Fahrzeug eine Prüfplakette nach § 29 Abs. 3 zuzuteilen,

3.1.4.2 geringe Mängel (GM) fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er kann für das Fahrzeug, außer bei Untersuchungen nach Nummer 3.1.3, eine Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Abs. 3 Satz 3 zuteilen; der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beheben zu lassen,

3.1.4.3 erhebliche Mängel (EM) fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der Halter hat alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichtes spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen. Sind bei der Nachprüfung nicht alle Mängel behoben oder werden zusätzliche Mängel festgestellt, darf die Prüfplakette nicht zugeteilt werden und das Fahrzeug ist innerhalb der in Satz 2 genannten Frist erneut zur Nachprüfung vorzuführen; der aaSoP oder PI hat die nicht behobenen oder die zusätzlich festgestellten Mängel im Untersuchungsbericht zu vermerken. Wird bei der Nachprüfung der Untersuchungsbericht nicht vorgelegt oder wird das Fahrzeug später als ein Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorgeführt, so hat der aaSoP oder PI statt der Nachprüfung der Mängelbeseitigung eine neue Hauptuntersuchung durchzuführen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt dann immer mit dem Monat der Fälligkeit der letzten Hauptuntersuchung,

3.1.4.4 Mängel fest, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machen (VU), so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen; er hat die vorhandene Prüfplakette zu entfernen und unverzüglich die Zulassungsbehörde zu benachrichtigen; § 5 Abs. 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist anzuwenden,

3.1.4.5 Mängel fest, die vor Abschluss der Untersuchung, längstens während seines Aufenthaltes in der Untersuchungsstelle beseitigt werden, so sind diese unter Angabe der Uhrzeit ebenfalls im Untersuchungsbericht einzutragen. Die sofortige Mängelbeseitigung ist durch die Bezeichnung der Mängel in Verbindung mit einer eindeutigen Bestätigung der untersuchenden Person unter Angabe der Uhrzeit zu bescheinigen. Die Vorschriften über die Zuteilung einer Prüfplakette nach § 29 Abs. 3 bleiben hiervon unberührt.

LG, Walter

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Zitat:

Original geschrieben von gardiner


... Wir werden ja ab Montag sehen, wie es bei den Prüfungen läuft ...

Hallo zusammen,

hallo gardiner,

gibt es bereits weitere Erkenntnisse zu Mangelkatalog vs. untersetzter Mangelbaum vs. Anwendersoftware (5.0)?

Mir ist folgendes aufgefallen:

Unter 610 ZUGEINRICHTUNG ... ist im Mangelkatalog der Mangel "Stützlastschild fehlt = GM" ersatzlos weggefallen.

Leider habe ich als Otto-Normal-Bürger keinen Zugang zum Mangelbaum, der die im Mangelkatalog (liegt mir vor) aufgelisteten Mängel untersetzt.

Der den Prüfern nicht mehr zugebilligte Ermessensspielraum wird bei der Nr. 409 BREMSLEUCHTEN dennoch aktiviert:

"eine von mehr als zwei [Bremsleuchten] leuchtet nicht = GM",

während unter "4.1. Aktive lichttechnische Einrichtungen" beim Mangel

"mehrere LED ausgefallen = EM"

grundsätzlich festzustellen ist, hier nicht in "BREMSLEUCHEN MIT LED-TECHNIK" differenziert wird.

Auch wenn es weiter heißt: "Dabei muss die Mangeleinstufung jeweils entsprechend der nachfolgenden Zuordnung erfolgen", ist bei der oben zitierten Mangeleinstufung die Untersetzung

"mehrere LED bei Bremsleuchte ausgefallen" = "eine von mehr als zwei [Bremsleuchten] leuchtet nicht = GM"

offensichtlich im Mangeldbaum und deshalb in der Anwendersoftware nicht berücksichtigt worden. Der AKE-Beschluß v. 19.09.2006 dürfte ab dem 1.07.2012 nicht mehr angewendet werden, oder hat dieser noch Gültigkeit?

LG, Walter

Hallo.
Meine Erfahrung von letzter Woche:
HU mit einem 20 Jahre alten W201 mit 60.000 Km Gesamtleistung.
Trotz Staunen und Begeisterung des Prüfers hat er als geringe Mängel Ölfeuchtigkeiten an Motor und Getriebe notiert, weil er scheinbar andere Mängel partout nicht finden konnte.
Der Wagen war definitiv noch nie irgendwo feucht, inkontinent oder verschwitzt.
Zumal der Wagen zwei Wochen zuvor eine große Inspektion mit sämtlichen Flüssigkeiten und Ölen erhalten hat. Vorher und nachher alles i.O. .
Eine sehr saubere und umfangreiche Inspektion.
Der Wagen ist von unten nahezu im ähnlichen Pflegezustand wie oben.
Ich finde es eigentlich beschämend, wenn man Unterbodenschutzwachs bzw. Hohlraumwachs und MS Fett nicht von Öl unterscheiden kann.
Da ich selbst aus der technischen Branche komme und ausreichend Praxiserfahrungen in meinem Leben sammeln konnte, fehlt mir natürlich etwas das Verständnis für das ( " fehlende " ) Feingefühl einiger Prüfer.
Ich schränke es bewußt ein; gehe aber ganz stark davon aus, dass es sicherlich mit der anhaltenden Diskussionen über die Vereinheitlichung einer EU Prüfrichtlinie in Verbindung zu bringen ist.
Hinzu kommt, dass gewisse Prüforganisationen sehr gerne Fahrzeuge ab dem 7. Lebensjahr einer jährlichen Prüfung unterziehen wollen.
Da muß natürlich eine erdrückende Beweislage oder Statistik her.
So kann man es natürlich auch erreichen bzw. erzwingen.
Und wenn es keine mängelfreien Prüfberichte mehr gibt, werden es irgendwann auch Politiker glauben.
Ich bin nicht der Typ für Diskussionen.
Daher sage ich grundsätzlich nichts zum Prüfer und höre mir die Meinung und das Urteil des SV an.
Ich habe mindestens die gleiche technische Ausbildung wie die " heutigen Prüfer " ( teilweise sicher noch deutlich umfangreicher ).
Da der Wagen diesmal in einer Werkstatt geprüft wurde, habe ich nach dem Lesen des Prüfberichtes mit dem Werkstattleiter das Fahrzeug gemeinsam auf der Bühne besichtigt.
Es war ein sehr stilles Gespräch.
Ratlosigkeit beim Werkstattleiter und nur verspannte Zuckungen.
Anschließend wollte ich mehr Spaß.
Ich bin direkt ins Prüfzentrum des Prüfers gefahren.
Habe mir einen Berater für Wertgutachten zuweisen lassen und ihn gebeten, mir Informationen für ein solches Gutachten zu geben.
Einen prüfenden Blick auf und unter das Fahrzeug und einige Tips in Hinblick auf eine professionelle Vorbereitung fürs Gutachten gab es ebenfalls gratis.
Dafür habe ich mich natürlich recht herzlich bedankt, da es ja ein Wertgutachten geben soll.
Als ich jedoch abschließend den Prüfbericht des Kollegen von vor 2 Stunden hergeholt habe, wurde es sehr still.
Und die verzweifelten Entschuldigungs - und Ausredeversuche liegen mir bis jetzt immer noch in den Ohren.
Meine Meinung in dieser Hinsicht hat sich in dieser Woche sehr verstärkt :
Es gibt scheinbar einen definierten finanziellen Aspekt, wenn es um HU Prüfrichtlinien geht.
Diese Meinung muß nicht jeder teilen - es ist meine Meinung.
Ich werde jetzt für mich eine stille Statistik führen, da ich Zugang zu täglichen HU Untersuchungen habe ( Fahrzeuge aller Art, Fuhrparks etc. - da kommt eine eigene aussagekräftige Statistik zusammen ).
Über korrekte Prüfer möchte ich ein Lob aussprechen.
Sie machen technisch anspruchs - und verantwortungsvolle Arbeit.
Ich möchte niemandem etwas Böses andichten; jedoch stelle ich den Anspruch, dass man seine Arbeit objektiv korrekt und gewissenhaft ausführt.
In gewisser Weise tragen diese Prüfer eine sehr hohe Verantwortung in Bezug auf Sicherheit !
Und nicht nur, weil man dafür bezahlt wird bzw. dafür bezahlt.
An Prüfberichte, Wertgutachten bzw. Gutachten allgemein stelle ich für mich in Bezug auf Ehrlichkeit und Gewissen einen sehr hohen Anspruch.
So soll es auch bitte bleiben !
Schöne Grüße und gutes Gelingen,
Dierk-Carsten.

@Walter
Na ja. die ersten Tage mit der neuen HU-Rili sind vorbei. Tatsächlich sind es die Lichtmängel, die ein bisschen Bauchschmerzen machen. Hatte z.B. gleich am Montag in der Prüfstelle einen Pkw mit defekter Nebelschlussleuchte als einzigen Mangel. Leichtes Klopfen brachte keine Besserung, und so kam es, dass ich dem Kunden die Plakette mit diesem Mangel verweigern musste. Ungläubiges Staunen des Kunden wurde durch meine freundliche Erläuterung kompensiert ;-))
Na ja, man gewöhnt sich dran.
Natürlich sind in der neuen Rili etliche handwerkliche Fehler drin, was mich bisschen wundert, haben doch die Profis lange genug dran gestrickt. Beispiel: Rückstrahler hinten - einer beschädigt - erheblicher Mangel (EM), aber: Rückstrahler hinten - einer von mehreren fehlt - geringer Mangel (GM). Da "mehrere" imho auch zwei sind, sage ich also helfenderweise nächstes Mal zum Kunden, wenn ein Reflektror beschädigt ist, dass er ihn schnell abschrauben soll, dann ist es nämlich nur ein GM. Ob der Verordnungsgeber das so wollte?
Früher konnte ich auch Steinschläge in der Windschutzscheibe besser beschreiben, nun gibt es nur noch zwei Möglichkeiten, nämlich Beschädigungen im Fernsichtfeld und außerhalb des Fernsichtfeldes....
Na ja, wir werden uns dran gewöhnen.
Viel problematischer sehe ich das regelkonforme Einstufen durch die Kollegen, kann also nur wie folgt appellieren:

Wenn der Mangel als solcher erkannt wird, dann einfach nach vorliegender Anwendung der jeweiligen ÜO als solchen einstufen, auch wenn es schwer fällt. Lasst diesen Quatsch nach, den eindeutig beschriebenen Mangel als Hinweis umzuwidmen, habe in der letzten Woche schon wieder einen Bericht in die Hand bekommen, wo als Hinweis mit Freitext dem Kunden mitgeteilt wurde, dass seine Bremsschläuche "gealtert" wären. Was will man damit sagen, und wem hilft es? Das ist ganz klar eine Falschbeurkundung, denn gealterte Bremsschläuche sind klar als "EM" einzustufen. Einen Hinweis kann es nur dann geben, wenn der vorgefundene Tatbestand nicht in der Klasse GM, EM oder VU erfasst ist, und das dürfte relativ selten der Fall sein.

Grüße der Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von Dierk-Carsten


Hallo.
Meine Erfahrung von letzter Woche:
HU mit einem 20 Jahre alten W201 mit 60.000 Km Gesamtleistung.
Trotz Staunen und Begeisterung des Prüfers hat er als geringe Mängel Ölfeuchtigkeiten an Motor und Getriebe notiert, weil er scheinbar andere Mängel partout nicht finden konnte.
Der Wagen war definitiv noch nie irgendwo feucht, inkontinent oder verschwitzt.
Zumal der Wagen zwei Wochen zuvor eine große Inspektion mit sämtlichen Flüssigkeiten und Ölen erhalten hat. Vorher und nachher alles i.O. .
Eine sehr saubere und umfangreiche Inspektion.
Der Wagen ist von unten nahezu im ähnlichen Pflegezustand wie oben.
Ich finde es eigentlich beschämend, wenn man Unterbodenschutzwachs bzw. Hohlraumwachs und MS Fett nicht von Öl unterscheiden kann.
Da ich selbst aus der technischen Branche komme und ausreichend Praxiserfahrungen in meinem Leben sammeln konnte, fehlt mir natürlich etwas das Verständnis für das ( " fehlende " ) Feingefühl einiger Prüfer.
Ich schränke es bewußt ein; gehe aber ganz stark davon aus, dass es sicherlich mit der anhaltenden Diskussionen über die Vereinheitlichung einer EU Prüfrichtlinie in Verbindung zu bringen ist.
Hinzu kommt, dass gewisse Prüforganisationen sehr gerne Fahrzeuge ab dem 7. Lebensjahr einer jährlichen Prüfung unterziehen wollen.
Da muß natürlich eine erdrückende Beweislage oder Statistik her.
So kann man es natürlich auch erreichen bzw. erzwingen.
Und wenn es keine mängelfreien Prüfberichte mehr gibt, werden es irgendwann auch Politiker glauben.
Ich bin nicht der Typ für Diskussionen.
Daher sage ich grundsätzlich nichts zum Prüfer und höre mir die Meinung und das Urteil des SV an.
Ich habe mindestens die gleiche technische Ausbildung wie die " heutigen Prüfer " ( teilweise sicher noch deutlich umfangreicher ).
Da der Wagen diesmal in einer Werkstatt geprüft wurde, habe ich nach dem Lesen des Prüfberichtes mit dem Werkstattleiter das Fahrzeug gemeinsam auf der Bühne besichtigt.
Es war ein sehr stilles Gespräch.
Ratlosigkeit beim Werkstattleiter und nur verspannte Zuckungen.
Anschließend wollte ich mehr Spaß.
Ich bin direkt ins Prüfzentrum des Prüfers gefahren.
Habe mir einen Berater für Wertgutachten zuweisen lassen und ihn gebeten, mir Informationen für ein solches Gutachten zu geben.
Einen prüfenden Blick auf und unter das Fahrzeug und einige Tips in Hinblick auf eine professionelle Vorbereitung fürs Gutachten gab es ebenfalls gratis.
Dafür habe ich mich natürlich recht herzlich bedankt, da es ja ein Wertgutachten geben soll.
Als ich jedoch abschließend den Prüfbericht des Kollegen von vor 2 Stunden hergeholt habe, wurde es sehr still.
Und die verzweifelten Entschuldigungs - und Ausredeversuche liegen mir bis jetzt immer noch in den Ohren.
Meine Meinung in dieser Hinsicht hat sich in dieser Woche sehr verstärkt :
Es gibt scheinbar einen definierten finanziellen Aspekt, wenn es um HU Prüfrichtlinien geht.
Diese Meinung muß nicht jeder teilen - es ist meine Meinung.
Ich werde jetzt für mich eine stille Statistik führen, da ich Zugang zu täglichen HU Untersuchungen habe ( Fahrzeuge aller Art, Fuhrparks etc. - da kommt eine eigene aussagekräftige Statistik zusammen ).
Über korrekte Prüfer möchte ich ein Lob aussprechen.
Sie machen technisch anspruchs - und verantwortungsvolle Arbeit.
Ich möchte niemandem etwas Böses andichten; jedoch stelle ich den Anspruch, dass man seine Arbeit objektiv korrekt und gewissenhaft ausführt.
In gewisser Weise tragen diese Prüfer eine sehr hohe Verantwortung in Bezug auf Sicherheit !
Und nicht nur, weil man dafür bezahlt wird bzw. dafür bezahlt.
An Prüfberichte, Wertgutachten bzw. Gutachten allgemein stelle ich für mich in Bezug auf Ehrlichkeit und Gewissen einen sehr hohen Anspruch.
So soll es auch bitte bleiben !
Schöne Grüße und gutes Gelingen,
Dierk-Carsten.

Hallo Dierk-Carsten,

danke für den trotz Deines Ärgers verfassten sachlichen Bericht. Ich bin vollkommen bei Dir, dass ein Prüfer sehr wohl den Unterschied zwischen Ölverlust und aufgefrachtem Unterbodenschutz erkennen sollte,, umso mehr, wenn es der einzige Mangel bleibt. Hilfreicher hätte ich es allerdings gefunden, wenn Du dem Mann das gleich vor Ort gesagt hättest, denn nur dann kann er seinen Fehler (ja, auch Prüfer sind Menschen und machen Fehler!) auch erkennen und sofort heilen. So wird die Niederlassung, wo Du hingefahren warst, vielleicht einen kostenlosen neuen Bericht für Dich drucken und der Prüfer wird es nie erfahren.

Dass sich Kunden über Entscheidungen von Prüfern beschweren, ist absolut legitim und integraler Bestandteil der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland. Wenn es berechtigte Einwendungen gibt, so wird man von übergeordneter Stelle die vor-Ort-Entscheidung des Prüfers korrigieren, und gut ist es. Nicht glücklich bin ich, wenn man in einem solchen Fall, wie bei mir geschehen, aus Angst vor vermeintlich großen Namen Zugeständnisse macht. Ich hatte mal bei einem Audi A8, den irgendeine Lokalpolitiker-Gattin fuhr, einen (zugegeberweise kleinen) Steinschlag im Hauptsichtfeld moniert und die Plakette verweigert, die aufgebrachte Dame rauschte daraufhin zwecks Beschwerde zu einer übergeordneten Prüfstelle, die wiederum befanden den Steinschlag als nicht so "bedeutend" und teilten die Plakette zu. Das hat im Nachhinein ordentlci Putz gegeben. Ich habe gesagt: War der Steinschlag da oder nicht?! Ja, wurde bestätigt, aaaaber er war doch sooooo klein. Ich habe gesagt, wenn da und als solcher erkannt, dann erheblicher Mangel. Mal sehen, ob das nochmal passiert, denn genau sowas kennzeichnet die Bananenrepublik.

Zur Ausbildung der Prüfer kann ich selbst nur sagen, dass diese meines Erachtens nach schon sehr knackig ist. Jeder mag es für sich anders einschätzen, aber für mich (und die Kollegen meines Jahrgangs) war es seinerzeit nach übereinstimmender Meinung deutlich härter als die Uni selbst.
Natürlich mag und wird es immer Leute geben, die noch viel mehr wissen und können als ein Prüfer, aber ich warne immer davor, die Prüfer zu unterschätzen.
Natürlich gibt es auch bei den Kollegen große fachliche Unterschiede wie in allen Branchen, hängt auch davon ab, wieviel Lust der Einzelne hat, sich mit der Materie tiefgründig zu beschäftigen. Ich lasse das Wissen eigentlich auch nie raushängen und kann mit Schlossern und Meistern angenehm reden, nur wenn mir so ein frischer, junger Meister mal vor versammelter Mannschaft zeigen will, was er denn draufhat und wie doof der Prüfer eigentlich ist, dann zeige ich ihm gern mal die Grenzen, und dann ist es auch wieder gut ;-))

So long, der Gardiner

Hallo " Gardiner " ,
danke für Deine sachliche Info.
Ich gehe auch davon aus, dass Du zwischen den Zeilen eindeutig lesen konntest, dass Prüfer Deines Formates nicht von mir angesprochen worden sind.

Von " Ärger " würde ich nicht sprechen.
Ärger ist für mich etwas ganz Anderes.
Ich sehe es mit einem Lächeln und sportlich. Das macht das Alter und das ist auch gut so.
Und die von Dir " angedeuteten Machtkämpfe " gehören auch nicht unmittelbar zu meiner Wellenlänge.

Für mich stellte sich im ersten Moment nur die Frage, wie ich die festgestellten geringfügigen Mängel denn nun abstellen soll.
Denn auch geringe Mängel müssen bekanntlich unverzüglich bzw. mit einer Karenz von 4 Wochen abgestellt werden.
Mir war bewußt, das es keine Undichtigkeiten und Ölschmierereien gab und gibt.
Wie soll ich etwas abstellen, was nicht vorhanden ist ?

Aus diesem Grunde sah ich für mich den Aspekt der " erwünschten Mängelstatistik " hautnah bestätigt.

Wir werden alle sehen und beäugen, wohin die Reise in dieser Sache führt.

Grüße, D-C.

Moin Dierk-Carsten,

ich fände es gut, wenn alle so entspannt wären wie Du, das würde vieles leichter machen.

Grundsätzlich bin ich, und zwar nicht nur aus eigenen berufsbedingten Erwägungen heraus, für eine periodische Fahrzeugüberwachung. Ich sehe keine andere Chance, die "rollenden Bomben" aus dem Verkehr zu bekommen. ADAC & Co. behaupten zwar immer, dass die Zahl der durch technische Mängel verursachten Unfälle unter 1% liegt, ich kenne aber andere Zahlen. Und selbst wenn mein Kind von dem unter 1%-Auto wegen defekter Bremsen angefahren würde, wäre es genau ein Unfall zuviel.

Deutschland ist aufgrund seiner Verkehrsdichte und Infrastruktursicher mit keinem der Nachbarländer zu vergleichen, ich sehe das schon so, dass hier auch mehr kontrolliert werden sollte.
Was die Exekutive jedoch tun sollte, aber ein frommer Wuschtraum bleiben wird:

Die ganzen monetären Zwänge sollten aus dem System der Fahrzeugüberwachung entfernt werden. Der privatwirtschaftliche Status von TÜV, DEKRA & Co. sollte in einen staatlichen Status umgewandelt werden. Die Prüfingenieure müssten Angestellte oder Beamte mit auskömmlichem Festgehalt sein, jegliches finanzielle Interesse, Provisionsregelungen,die Jagd nach Umsatz müsste verschwinden. Nur so würde imho wieder eine Unabhängigkeit der Prüfungen generiert werden, die es jetzt einfach nicht gibt. Da wird seitens der Chefs mehr oder minder sanfter Druck auf die Prüfer ausgeübt, doch noch mehr Umsatz zu machen, die Werkstätten mischen mit und versuchen mit mehr oder weniger Erfolg Einfluss auf das Ergebnis der Prüfung zu nehmen, das ZDK und andere Vereine wollen auch an die "Fleischtöpfe" heran --> "Meister-HU" usw..

Dabei könnte man alles sofort stoppen, wenn man die Ingenieure wie oben beschrieben unabhängig machen würde....

Wie gesagt, ein frommer Wunsch.

Ich wünsche Dir noch eine schöne Woche, und stelle Deine geringen Mängel ab 😉

Gardiner

Hallo zusammen,

der "Prüfer" hat darüber hinaus die Möglichkeit, bei jedem Untersuchungspunkt/Bauteil/System sog. "Freitexte" zu verfassen, allerdings wird dabei die jeweils höchste zugeordnete Mangeleinstufung gezogen.

Ein Beispiel: Fahrgestell, Rahmen, Aufbau, 624 ANTRIEBSWELLEN MANSCHETTE, undicht (ohne Beeinträchtigung der Funktion) = GM, aber unter "Umwelt" 842 LENKUNG / BREMSE / FEDERUNG, Freitext "Manschette fettig" = EM.

Als "Kunde" sollte man künftig die HU nicht stillschweigend über sich ergehen lassen, sondern es besteht durchaus die Möglichkeit, sich zu informieren und Ergebnisse zu hinterfragen ... wer freundlich fragt, bekommt auch eine freundliche Auskunft.

In absehbarer Zeit soll der Mangelbaum, der die im Mangelkatalog aufgeführten Mängel z.Zt. mit etwa 3.800 detaillierten Beschreibungen untersetzt, auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ich würde es sehr begrüßen, wenn dieses Vorhaben so schnell wie möglich umgesetzt wird!

LG, Walter

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob die Abgasanlage ab dem 01.07.2012 härter oder milder bewertet wird?

Hintergrund:

Ich muss diesen Monat noch zu HU/AU.
Beim letzten mal habe ich bestanden:
leicher Mangel: Auspuffanlage leicht undicht / beschädigt.

Man hört es halt aber nicht zu laut
Laut meinem Schrauber ist es das Hosenrohr und er müßte für einen Tausch den Krümmer ebenfalls tauschen und neue Gewindestangen in den Motorblock setzen (Gewindestangen für das Flexrohr sitzen im Krümmer und Gewindestangen für den Krümmer im Motorblock, beide würden recht warscheinlich reißen und ausserdem ist der Kat mit dem Hosenrohr verschweisst)

Die Reperatur kommt ziemlich Nahe an den Wert des Wagens bzw. übersteigt diesen ggf..
Das lohnt also nicht. Deswegen habe ich dies nicht machen lassen. Es ist auch nicht schlimmer geworden.

Ich würde gerne wissen, wie meine Chancen stehen, dass ich damit nochmal Tüv bekommen (Rest des Wagens ist OK)

Gruß und Dank

Hallo Marcellus,

für eine Einsichtnahme in den Mangelbaum ist "gardiner" näher dran, mir liegt nur der Mangelkatalog vor. Darin heißt es seit dem 1.07.2012 gleichlautend wie in der bis zum 30.06.2012 gültigen Fassung:

810 SCHADSTOFFRELEVANTE BAUTEILE / ABGASANLAGE
unvollständig, beschädigt, fehlt, undicht = GM oder EM

Gründsätzlich kannst du bei allen Prüfpunkten davon ausgehen, daß ein EM vergeben wird, wenn die Funktion beeinträchtigt ist, und ein GM, wenn die Funktion nicht beeinträchtigt ist.

An deiner Stelle würde ich vor Fälligkeit z. B. beim TÜV und danach bei der Dekra vorstellig werden, jeweils auf die fällige HU und den vorhandenen Mangel hinweisen und darum bitten, einen kulanten Blick auf den Krümmer zu werfen und fragen, wie diese Undichtkeit zugeordnet würde. Der Prüfer wird sich über dein vorsorgliches Verhalten freuen ... und einen Vergleich bei der Mangeleinstufung hast zu obendrein ... erzähl uns danach mal dein Erlebnis 🙂

LG, Walter

Zitat:

Original geschrieben von WalterE200-97


Der Prüfer wird sich über dein vorsorgliches Verhalten freuen ...

Na ich wills hoffen ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Marcellus5000



Zitat:

Original geschrieben von WalterE200-97


Der Prüfer wird sich über dein vorsorgliches Verhalten freuen ...
Na ich wills hoffen ;-)

Gab TÜV 🙂

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